cr-2E. LaskGoldnerWindelbandLiebertRickertMünchGuttmann    
 
LEO SSALAGOFF
Der Begriff des Geltens
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"Das reine Schema der Größe ist die Zahl, welche eine Vorstellung ist, die die sukzessive Addition von einem zu einem (gleichartigen) zusammenfaßt. Also ist die Zahl nichts anderes als die Einheit der Synthesis des Mannigfaltigen einer gleichartigen Anschauung überhaupt, dadurch daß ich die Zeit selbst in der Apprehension der Anschauung erzeuge. Das  wieviel  gründet sich auf die sukzessive Wiederholung, mithin auf die Zeit und die Synthesis (des Gleichartigen) in derselben."

"Zweifellos geht unser Vorstellen oder Denken der Zahlen in der Zeit vonstatten. Besonders große Zahlen können wir uns nur durch eine sukzessive Synthesis ihrer Teile vorstellen. Die von uns ausgeführten Operationen des Zählens sind zeitliche Prozesse und bestehen in  der sukzessiven Addition von Einem zu Einem.  Aber ebenso zweifellos ist, daß alles das Erscheinungen sind, welche zum Gebiet der Zahlen als solchen keine Beziehung haben. Alle solche Momente der Akte wie Wiederholung und dergleichen auf die mathematische Größe zu übertragen, ist ganz unerlaubt. Die mathematische Operation der  Addition  fällt nicht mit dem  Addieren  zusammen und kann nicht wie diese letztere  sukzessiv  sein. Sie ist eine unzeitliche  Beziehung der Zusammengehörigkeit  der eigenartigen Elemente und darum entsteht sie nicht und vergeht nicht. Die Rechnung ist nicht das Zählen und die Zahl als solche  gründet sich  gar nicht auf die Zeit und die  Synthesis in derselben." 


II. Das Gelten und die Theorie des Primats
der praktischen Vernunft in der Logik

Das Beispiel einer feineren Psychologisierung des Begriffs des Geltenden stellt die sogenannte "Theorie des Primats der praktischen Vernunft in der Logik" dar. Diese letztere tritt in der modernen Philosophie in zwei Formen im Zusammenhang mit den Namen WINDELBAND und RICKERT zutage, von welchen hier nur die zweite gemeint ist; aber weil zwischen ihnen eine historische Tradition vorhanden ist, so haben wir zwecks eine vollständigeren Darstellung auch die erstere zu berühren.

Jene Spielart dieser Theorien, welche in den Werken von WINDELBAND entwickelt und begründet wird, kann man eine erkenntnistheoretische im eigentlichen Sinn des Wortes nennen. Indem er mit der stoisch-kartesianischen Tradition in der Lehre vom Urteil als von einem Willensakt par excellence hält, betont er auf diese Weise usnere Aktualität, Spontaneität, die sich in der Erkenntnis äußert. Jede Willenswirkung ist als solche unbedingt frei und sogar der Begriff des Zwangs setzt die Freiheit voraus. Zwingen - heißt jemanden in eine solche Lage versetzen, daß er das Geforderte selbst zu erfüllen den Wunsch haben und selbständig sich dazu entschließen würde, z. B. daß er seinen Beutel hergeben würde, um dem Tod, mit welchem man ihm droht, zu entgehen. Diese Autonomie, diese Ursprünglichkeit jedes Willensaktes findet auch im Prozeß des Urteilens statt. Dieser letztere besteht in der Behauptung und Verneinung eines bestimmten Zusammenhangs zwischen dem Subjekt und einem Prädikat. Nach der Analogie mit diesem Beispiel, wo ich um den Tod zu vermeiden, mein Geld freiwillig hergebe (obgleich dieses "frei" hier gewissermaßen ironisch klingt), ebenso um zur Wahrheit zu kommen, behaupte ich etwas spontan oder verneine es. In beiden Fällen wird hier eine Auswahl, eine Bevorzugung des Wertvollen vor dem Wertlosen gemacht. Um das erstere zu gewinnen, halte ich mich für verpflichtet, etwas zu tun, ich erkenne ein über mir stehendes Sollen, welchem ich mich füge. Dieses SOllen äußert sich in seiner Realisation in verschiedenen Formen oder Gestalten, d. h. "Normen", Regeln. Das System solcher Regeln nennt WINDELBAND "Bewußtsein überhaupt" und die "Besinnung" auf dieses Bewußtsein oder die Feststellung des Wesens dieser Normen faßt er als Problem der Philosophie auf.  Die Aufgabe von Windelband erscheint in solcher Weise als erkenntnistheoretische im eigentlichen Sinn des Wortes. Er löst nicht die Frage danach, worin gerade die Wahrheit besteht, sondern nur wie man sie erreicht.  Die Norm, das Gesetz des Widerspruchs, die Kausalität usw. sind für ihn keine "Gegenstände der Erkenntnis", keine Wahrheit, zu welcher die Erkenntnis strebt, sondern nur ein Mittel dazu.  Seine Aufgabe  ist nicht eine wahrheitstheoretische, aber auch keine psychologische, sondern lediglich  eine erkenntnistheoretische im eigentlichen Sinn des Wortes.  Er weist die Gesetze, die Regeln des Erkennens auf und gibt insofern "eine Kunstlehre des Denkens". Für eine solche Fragestellung war neulich (HUSSERL) der Terminus "noetisch" vorgeschlagen worden, welcher auch von LASK gebraucht wird. Die "Noetik" nennt er jenen Teil der Logik, "der immerhin um eine Sphäre subjektiven Sinnes, um den Sinn nicht der Wahrheit, sondern des "Erkennens", Urteilens usw. sich kümmert. (32) Das Willensmoment also im Urteil und ein in ihm notwendiges Für-ein-Wert-halten der Norm - gerade darin besteht die Theorie des erkenntnistheoretischen Primats bei WINDELBAND.

Diesen ansich sehr klaren und einfachen Gedanken hat vRICKERT aufgenommen, aber eine solche Anwendung gemacht, welche nicht ohne Einwand bleiben darf. Er stellt eigentlich eine ganz andere Aufgabe. Er sucht den Gegenstand oder das Objekt der Erkenntnis, aber nicht die Arten dieser letzteren. Seine Aufgabe ist keine erkenntnistheoretische, sondern eine wahrheitstheoretisch. So wird das Problem im "Gegenstand der Erkenntnis" formuliert. Trotz des Unterschiedes aber zwischen der aufgeworfenen Frage im Vergleich mit WINDELBAND meint er, um zu ihrer Lösung zu gelangen, denselben Weg einschlagen zu dürfen, den Weg der Analysis des Erkenntnisakte. Inwiefern ein solches Verfahren richtig ist, lassen wir hier außer Acht, da wir auf dasselbe im letzten Abschnitt zu sprechen kommen. Jetzt aber gehen wir zu dem Resultat, zu welchem er kommt, über. Wie bekannt, löst er seine Aufgabe dadurch, daß er als den Gegenstand des Urteils das Sollen ("Gegenstand der Erkenntnis", Seite 122, 124f) proklamiert, welchen Ausdruck er  promiskue  [mehrdeutig - wp] mit "Forderung" ("Zwei Wege der Erkenntnistheorie, Seite 184) gebraucht. In dieser Form ausgedrückt würde sein Gedanken ziemlich unbestimmt bleiben, aber er erklärt (gegen LIPPS), daß dieses Sollen nicht als ein Ding zu verstehen ist, welches man denken soll. "Unter Sollen", sagt er, "verstehen wir gerade das, was nicht ist oder existiert. Das Sollen ist keine Tatsache" (Zwei Wege, Seite 184f). "Wir stellen dem urteilen Subjekt als Gegenstand, nach dem es sich zu richten hat, nicht anderes als ein Sollen gegenüber,  das nicht ist, wohl aber zeitlos gilt"  (Gegenstand der Erkenntnis, Seite 166, auch 125). Es ist also der Gegenstand der Erkenntnis bei RICKERT ein geltendes und insofern ein mit dem "Satz ansich" bei BOLZANO und der Wahrheit bei HUSSERL zusammenfallendes Moment. Zwar drückt er sich nicht ganz bestimmt in demselben Sinn aus und hebt nicht so ausdrücklich wie die letzteren diese Seite des Geltens seines Gegenstandes des Urteils hervor, was der Klarheit der Auffassung zum Nachteil dient (hauptsächlich betont er die Seite seines Sollens, obwohl er zugleich sehr scharf seinen Gegensatz zum Sein ausprägt; (33) aber eine solche Auslegung ist die einzig mögliche und um überhaupt seiner Theorie einen bestimmten Sinn zu verleihen (34). Das wesentlich neue Merkmal des Geltenden, wie es hier bei RICKERT zutage tritt, besteht also in einer solchen Weise darin, daß er abgesehen von seiner Unabhängigkeit vom Subjekt ("Transzendenz") und allen von anderen seinen Eigentümlichkeiten noch ein Sollen, eine Forderung ist.

Aber selbst das Formulieren des Satzes von RICKERT, daß Gegenstand der Erkenntnis ein Sollen oder eine Forderung ist, muß als eine unvollkommene bezeichnet werden. Jeder Infnitiv mit dem Artikel bedeutet im allgemeinen eine hypostasierte [einem Gedanken gegenständliche Realität unterschieben - wp] oder substantivierte Handlung als ein dauernder Prozeß oder dauernder Zustand: z. B. das Schreiben, das Erkennen, das Können, das Liegen. Das Sollen im einzelnen bedeutet eine Tatsache oder einen Zustand des Verpflichtet-Seins. Aber als Objekt der Erkenntnis erscheint freilich nicht das Sollen als eine Tatsache des Verpflichtetseins (außerdem kann in Bezug auf das letztere von einer "Transzendenz" überhaupt keine Rede sein) und auch nicht, daß man etwas anerkennen, sondern  das,  was man anerkennen, behaupten, denken soll; mit anderen Worten - das Gesollte. Dieses Gesollte hält RICKERT für das Geltende; deshalb ist seine oben erwähnte Behauptung LIPPS gegenüber, daß das Objekt der Erkenntnis nicht eine Tatsache ist, welche man anerkennen soll, ist nur insofern stichhaltig, als es sich hier gegen die Auffassung desselben als eines Seins auflehnt und dasselbe in die Sphäer des Geltenden verweist. Ebenso kann auch nicht ein Gegenstand der Erkenntnis die Forderung sein. Die letztere bedeutet überhaupt nur einen einzelnen Akt einer bestimmten Tätigkeit: des Forderns. Erkannt wird aber nicht der Akt des Forderns selbst, sondern das, was die Forderung meint - das Gefordert. Wie wir schon wissen, ist dieses letztere bei RICKERT das Geltende. Bildlich drückt denselben Gedanken LASK aus, wenn er von einem "Anerkennung fordernden Gelten" spricht, und es wieder "Anerkennungswürdigkeit" nennt (35). Es fordert immer, so kann man sagen, seine Behauptung und hat Recht darauf. Es ist in solcher Weise das  pascendum et affirmandum  [Förderung und Bekräftigung - wp] . Infolgedessen gibt es hier einen notwendigen ideellen Zusammenhang des Geltenden mit dem Subjekt: "an seine Adresse es sich richtet", es liegt in seinem Begriff eine "Hingabe" des Subjektes an ihn. Es findet hier ein beständiges Gravitieren des ersteren zum letzteren statt, zwar nicht als eine dem letzteren untergebenen und eines von ihm abhängigen Gliedes, sondern umgekehrt des Herrschenden. Dieses pflichtmäßige, normative, imperative, Anspruchsmoment des Geltenden erscheint ja als ein Charakterzug der Theorie des Primats der praktischen Vernunft in der reinen Logik als einer Disziplin, die den objektiven "Sinn" zu ihrem Objekt hat (im Unterschied von der Noetik oder der Erkenntnistheorie, die gerade auf die entgegengesetzte Richtung, auf "die Sphäre des subjektiven Sinnes", auf den Prozeß des Erkennens und auf das in seinem Mittelpunkt stehende Willensmoment hinweist.

Doch erscheint dieser Gedanke vollkommen unrichtig und nach dem oben Gesagten ist es nicht schwer, sich davon zu überzeugen. Alle diese Termini, wie das Gesollte, Geforderte, Normierende usw. weisen immer auf eine bestimmte Beziehung, in welcher das betreffende Moment zu etwas anderem außerhalb desselben liegenden, nämlich zum Subjekt steht, hin. Das Geforderte soll von jemandem ausgeführt werden, das Gesollte verpflichtet jemanden, das Normierende setzt unbedingt den ihm Untergebenen (wenn auch potentiell) voraus. Alle diese Begriffe sind folglich Beziehungs-, Relations-, Bestimmungsbegriffe. Etwas als Pflicht definieren heißt seine  Beziehung  zu jemandem beschreiben, die  Rolle,  welche es in Bezug auf das Subjekt spielt, charakterisieren, auf die  Bedeutung die es für das letztere hat, hinweisen, d. h. das betreffende Moment von einem gewissen Standpunkt aus betrachten. Im einzelnen, was den Prozeß der Erkenntnis anbelangt, so halten wir seinen Gegenstand, indem wir ihn als ein Gesolltes meinen, für etwas, dessen Anerkennung, oder Richten nach ihm, dem Subjekt bindend, notwendig ist. Aber wir bestimmen dadurch nicht was es eigentlich ansich ist, während dieses letztere gerade für uns von Belang ist. Wenn man fragt, "was bekomme ich heute zum Essen?", so begnügt man sich nicht mit der Antwort: "etwas Eßbares", weil das nur ein Relationsmerkmal ist, welches darauf hinweist, in welcher Beziehung die betreffenden Dinge zu uns, Menschen stehen. Aber eine ganz analoge Beantwortung finden wir auch in diesem Fall. Indem RICKERT vom Sollen (oder vom Gesollten) als vom Objekt der Erkenntnis spricht, läßt er eigentlich das von ihm aufgestellte Problem ganz beiseite. Er unterscheidet überhaupt nicht folgende zwei verschiedene und voneinander vollkommen unabhängige Fragen:
    1. was für eine Rolle der Gegenstand der Erkenntnis in Bezug auf den Erkenntnisakt den Eigentümlichkeiten dieses letzteren gemäß spielt?, und

    2. was er unabhängig vom Prozeß des Erkennens (d. h. ansich) ist?
Als eine Antwort auf die erste Frage sollte vom Standpunkt RICKERTs aus folgende Behauptung dienen: er ist etwas Anerkannt-sein-gesolltes, was dadurch bedingt ist, daß unser Erkennen sich im Akt des Urteilens vollzieht, welcher ein Willensmoment involviert und in der Anerkennung, in der Behauptung, aber nicht in der Abbildung, besteht (im letzteren Fall wäre er das "Gemußte"). Die Antwort auf die zweite Frage ist die Behauptung, daß das Objekt der Erkenntnis ein geltendes Moment ist. In die Wahrheitstheorie als solche gehört nur die zweite Frage und RICKERT wirft diese allein formell auf, aber in den Gedanken schiebt sofort der zweiten die erste unter und indem er das Sollen zum Objekt der Erkenntnis proklamiert, beantwortet er tatsächlich nur diese letztere. Nur in den Erörterungen dieser Beantwortung berührt er auch die zweite Frage ("das Sollen ist nicht, wohl aber gilt es zeitlos"). Als Folge dieses Außerachtlassens ergibt sich der Umstand, daß er, indem er so entschieden seine eigene Theorie der realistischen entgegenstellt und darauf hinweist, daß er nicht das Sein, sondern das Sollen für das Erkannte hält (weil dieses Wort "ein Gegensatz zum Sein unzweideutig macht, sagt er, habe ich es gewählt" (siehe "Zwei Wege der Erkenntnistheorie", Kant-Studien, Bd. 14, Seite 213), nicht bemerkt, daß diese zwei Begriffe einander nicht ausschließen. Der zweite ist ein Relationsbegriff, der erste darf nicht als ein solcher betrachtet werden und deshalb erscheint hier die Entgegensetzung logisch unzuläsig (36). Das Sein, wenn es als Sein (und nicht das Geltende) bleibt, kann zu gleicher Zeit auch ein Sollen sein (d. h. seine Rolle spielen oder eine solche Bedeutung haben, insofern es von einem bestimmten Standpunkt aus betrachtet wird, nämlich vom Standpunkt der Beziehung desselben zum Erkenntnisprozeß aus. Indem RICKERT also das Geltende als das Geforderte, das Gesollte, Normierende nennt, und eben dadurch den Grundgedanken der Theorie vom Primat der praktischen Vernunft der reinen Logik aufstellt, trägt er keinen einzigen neuen Zug in den von uns betrachteten Begriff herein. Das Geltende kann ein Sollen oder ein Imperativ sein in seiner Beziehung zu jemandem. Es ist ein solches nur "ad hominem" [für den Menschen - wp].
    "Zum Fordern oder zur Norm", sagt LASK, "wird das Gelten, wenn wir es nicht rein und unabgelenkt für sich betrachten, sondern insgeheim unseren Blick gleichzeitig zu einer ihm hingegeben Subjektivität hinschweifen lassen. Fordern ist das einen solchen Hinweis an sich tragende Gelten, das Gelten, in das dieses Beziehungsmoment hineingelegt ist" (37).
Es scheint, daß RICKERT jetzt selbst diesem Gedanken huldigt und in seiner Schrift, "Zwei Wege etc." besteht er auf dieser Behauptung. "Der Wert," sagt er (indem er hier das Geltende meint), "und Sollen fallen nicht einfach zusammen. Das Sollen ist nicht der reine Wert". Indem er fast buchstäblich den oben angeführten Gedanken von LASK wiederholt, bemerkt er: "der Wert  wird  sofort zum Sollen, sobald man ihn auf ein anerkennendes Subjekt bezieht. Dann tritt er diesem als Regel, als Norm gegenüber" (Seite 210). Unabhängig doch von letzterem "besteht die Transzendenz der Normen geradezu in diesem "In-sich-ruhen". "Das Gelten fragt nicht, für wen es gilt" (Seite 210). Das Sollen als solches gehört nicht in die Sphäre des Sinnes. Es liegt jenseits desselben auf dem Gebiet der Erkenntnis des Subjekts.
    "Sollen ist nicht ... eine Umschreibung für das reine Gelten, sondern korrespondiert diesem auf der subjektiven Seite liegend, als Wert des gebührenden oder gesollten Verhaltens." (38)
Den Sinn als eine Regel, als ein Regulativ auffassen, bemerkt jetzt RICKERT, heißt seinen Begriff "trüben". Das Fordern, die Norm usw. erscheinen also nur als eine bestimmte Rolle, in welcher das Geltende hervortritt und ist darum für dasselbe ein zufälliger, nicht charakteristischer Umstand, ein nur abgeleitetes und sekundäres Merkmal. Einer davon abweichenden Meinung sein, dieses verpflichtende Moment für diesen Begriff des Geltens als ursprünglich, wesentlich, seinen inneren Bestand konstituierende, oder diesem letzteren gleichermaßen mit allen anderen Merkmalen, von welchen wir früher im ersten Abschnitt gesprochen haben, anhaftendes Halten, heißt das Geltende in eine Abhängigkeit vom Subjekt stellen. So oder anders aber, bei der Einschaltung dieses "praktischen Prinzips in diesen Begriff wird hier unumgänglich ein gewisser Zusammenhang zwischen zwei verschiedenen Gebieten, zwischen der Sphäre des ideellen Sinnes einerseits und einem außerhalb desselben liegenden Moment andererseits aufgestellt, unabhängig davon, ob das entgegengesetzte Glied dieser "Koordination" ein die Wahrheit wollender, individueller Wille oder ein "überindividueller" ist (39). Mit anderen Worten macht diese Theorie das Geltende, wenn auch in einem geringeren Grad, von einer Instanz abhängig, bedingt, unselbständig und, insofern dieses bedingende ein Subjekti ist, erscheint diese Theorie als eine Art Subjektivierung des Geltens. Wenn wir aber die ganze Irrtümlichkeit solcher Auseinandersetzungen einsehen, so müssen wir die Theorie vom Primat der praktischen Vernunft in der reinen Logik als unstichhaltige verwerfen und werden dagegen dieselbe in der Noetik oder Erkenntnistheorie beibehalten. In Bezug auf das absolute und unabhängig Geltende müssen wir zweifellos (zwar nur als eine "Episode" im Prozeß seines Geltens) anerkennen, das dasselbe als Regel, als Norm des Denkens dienend, seine Rolle spielen kann, einer Norm, die, "wie sie objektiv gilt, so auch subjektiv gelten soll, aber in der empirischen Wirklichkeit des menschlichen Geistes nur teilweise gilt" (WINDELBAND, Was ist Philosophie?, Präludien, Seite 48).


III. Die Erkenntnis des Geltenden

Es war oben (in der Einleitung) bemerkt worden, daß die Ansichten der Parteigänger des Begriffs des Geltenden sehr wenig ausgearbeitet sind. Wie es scheint, gilt das besonders von der methodologischen Frage, d. h. der Frage danach, wie man das Reich des ideellen Seines erreichen soll, mit anderen Worten, wie man das Geltende erkennen muß. Spärliche zwar vollkommen bestimmte Erwägungen in Bezug darauf stammen bis jetzt nur von HUSSERL und RICKERT. An diesem Punkt fallen ihre Ansichten vollkommen zusammen und sind von diesem letzteren seinem Buch "Gegenstand der Erkenntnis" zugrunde gelegt. Eine wesentliche Korrektur war in dieser Beziehung von ihm in einem seiner späteren Aufsätze (Zwei Wege, Kantstudien, Bd. 14) gegeben, wonach man hier das Vorhandensein zweier Meinungen in Bezug auf die "Wege" der Erkenntnis des Geltenden als festgestellt betrachten kann. Wir werden jeden "Weg" apart erörtern (40). Zunächst finden wir hier die sogenannte "phänomenologische" Methode. "Phänomenologie" nennt HUSSERL "die Analysis und Beschreibung von Vorstellungs-, Urteils-, Erkenntnis-Erlebnissen" (Logische Untersuchungen II, Seite 4). Darum ist die Phänomenologie "eine deskriptive Psychologie" (LU II, Seite 18), indem sie von jenen Gegenständen, die als Objekte einer wissenschaftlichen Untersuchung dienen, abstrahiert, richtet sie sich gerade auf die Akte des Erkennens derselben, "analysiert sie, beschreibt sie, macht sie zu Gegenständen eines vergleichenden und unterscheidenden Denkens" (LU II, Seite 10). Die Forschungen dieser Art sind die Unterlagen für die "fundamentalen Abstraktionen, in welchen der Logiker das Wesen seiner idealen Gegenstände und Zusammenhänge mit Evidenz erfaßt" (LU II, Seite 18); "allen logischen Fundamentalbegriffen geben" sie "feste Bedeutung" (LU II, Seite 8) und sind "Quellen", aus denen die Grundbegriffe und die idealen Gesetze der reinen Logik "entspringen" (LU II, Seite 4). Denselben phänomenalistischen Ansichten huldigt auch RICKERT. Wenn er "das Sein des Urteils" von seinem "Sinn" (Gegenstand der Erkenntnis, Seite 88) unterscheidet und nur den letzteren zum Gegenstand der Erkenntnistheorie macht, so meint er denselben nur durch die Analyse des ersteren zu finden:
    "In der empirischen Wirklichkeit des Urteilens ist dann aber der logische Sinn der Bejahung von ihrem psychischen Sein begrifflich loszulösen und nur der logische Sinn, nicht aber das psychische Sein im Begriff des urteilenden Bewußtseins überhaupt aufzunehmen" (a. a. O. Seite 148).
Wenn er nur die psychischen Prozesse untersucht, will er nichtsdestoweniger "an ihnen das finden, was mehr als bloß ein Psychisches ist" (Zwei Wege, Seite 190) (41).

Áber alle solche Meinungen weisen nur eine nicht genügend klare Unterscheidung der vollständigen Verschiedenartigkeit des Gebiets des Geltenden und des Seienden. Wenn das letztere absolut heterogen mit dem ersteren ist, so kann es dort auch nicht gefunden werden und darf folglich auch nicht dort gesucht werden. Die Sphäre der psychischen Zustände und dieselbe des ideellen Sinnes haben keinen Berührungspunkt miteinander, und darum gibt es auch keinen Übergang von der ersten zur zweiten. Wer sich also mit der Analyse der Erkenntnisakte als Erlebnisse zu beschäftigen entschlossen hat, der bricht eben dadurch mit der Möglichkeit, den "Sinn" zu erreichen. Wer zuerst anerkannt hat, daß das Ideale sich auf einem ganz anderen Gebiet im Vergleich mit dem Seelischen befindet, und dann wieder zwecks der Erkenntnis des ersteren sich zum zweiten wendet, der steht im klaren Widerspruch mit sich selbst. Um eine solche Meinung ad absurdum führen zu können, genügt es eigentlich nur darauf hinzuweisen, daß sich das Seelische nicht im geringsten näher zum Geltenden als das Physische befindet. Wie das eine so gehört auch das andere zum allgemeinen Kreis des reellen Seins und jene Unterschiede, die sie in denselben behalten, erweisen sich beim Vergleich dieser beiden Komponenten "der Wirklichkeit" mit der Sphäre des "Unexistierenden" als unwesentliche, welche keine Bedeutung haben. Man kann das Geltende mit demselben Erfolg aus dem Psychischen wie aus dem Physischen ableiten wollen. Es ist nicht sinnloser, den "ideellen Sinn" im Gehirn oder in den Nerven als in den seelischen Zuständen zu suchen. Ein Vertreter der bestrittenen Ansicht wird nicht versäumen, uns entgegenzuhalten, daß nicht seine Behauptungen, sondern die gegen ihn aufgestellte Analogie sinnlos ist. Mit dem Psychischen sagt er hat das Geltende natürlich nichts Gemeinsames, aber es steht im nächsten Zusammenhang mit dem Psychischen, denn gerade darin besteht die spezifische Eigentümlichkeit des letzteren, daß es, also ob sich gleichbleibend, zu gleicher Zeit auch seine Grenze überschreitet und Beziehungen mit dem Objektiven anknüpft. Oder, umgekehrt, es nimmt "in sich" etwas außerhalb desselbe Stehendes war, es ist sich derselben bewußt, es denkt dasselbe, d. h. "das äußere wird das Innere", und darum ist es hier gerade zu suchen. Das Ideelle, das Geltende, sagt er, ist gewiß nicht psychisch, aber es ist eine zweifellose Tatsache, daß wir auf dasselbe intendieren und uns dessen bewußt sind. Das Bewußtsein ist doch ein psychischer Prozeß. Folglich schließt man, muß das Geltende in den zeitlichen Denkerscheinungen, wo es sich "äußert", zu suchen sein. Doch wird hier noch einmal die oben aufgewiesene Vermengung der Begriffe zugegeben. Das Denken, das Erkennen gehört gewiß nicht in das Gebiet des Physischen, aber das Objekt der Erkenntnis tritt nichtsdestoweniger in keinen mittelbareren Zusammenhang mit der "Psychik" als mit der "Physik".  Die Erkenntnis ist nicht das Erkannte, folglich wieviel man das erste auch studieren mag, man wird sich dadurch das Wesen der zweiten nicht verdeutlichen können. (42) Indem wir uns in diesen Bahnen bewegen, lernen wir immer mehr und mehr die Eigentümlichkeiten der Arten des Erkennens kennen, aber alles das hat für unsere Ziele keine Bedeutung und steht mit ihm in keinem Zusammenhang. Als ob zwei Flächen vor uns stehen würden. Wie weit und schnell sich der Punkt auf der oberen auch bewegen mag, er kommt nicht auf die untere.  Das Zuerkannte durch die Erkenntnis des Erkennens erkennen wollen, heißt der aufgeworfenen Frage eine zweite ihr ganz fern liegende Frage unterschieben,  ohne das bemerkt zu haben. Den Beweis der Unvollkommenheit des gewählten Verfahrens kann man in der Argumentation von RICKERT selbst erblicken. Wenn RICKERT zum Schluß seiner Untersuchungen des Urteilsaktes, wie wir oben gesehen haben, zur Definition seines Gegenstandes als des Sollens oder des Gesollten kommt, so gibt er nur eine Beschreibung, eine Charakteristik der Beziehung, der Rolle des Erkannten zum Prozeß des Erkennens, der Eigentümlichkeit dieses letzteren gemäß. Auf die Frage, "wer ermordet ist", antwortet er: "der Ermordete". Zwar fügt er gleich hinzu, daß das Sollen das Geltende ist und bleibt bei der Überzeugung, daß dieses Resultat auf demselben phänomenologischen Weg gewonnen wird, während in der Wirklichkeit das gerade nicht der Fall ist; wir finden hier keine Begründung dieses letzteren Zusatzes, und er steht in solcher Weise in keinem logischen Zusammenhang mit allem vorhergehenden. Wie auch oben hingewiesen worden war, kann das Gesollte gleichermaßen das Sein und das Geltende sein. Daß dasselbe das Geltende ist, folgt aus dem Vorhergehenden gar nicht und kann auch nicht folgen, denn das erscheint als eine ganz selbständige Frage, die unabhängig vom Standpunkt, welchen die ganze Zeit RICKERT vertritt, gelöst werden muß. Wenn er diesen Zusatz hinzufügt, so macht er einen logischen Sprung, oder genauer, er vereinigt nur wörtlich diesen Zusatz mit der bisher von ihm entwickelten Argumentkette, in Wirklichkeit aber benutzt er die Resultate der von ihm aufgestellten Untersuchungen gar nicht. Darauf hinweisen, heißt nicht die Wahrheit seiner Resultate bezweifeln, sondern nur betonen, daß es unmöglich ist, nach dieser Methode zu diesen Folgen, welche hier erreicht zu sein scheinen, zu gelangen. In dem Moment, als RICKERT behauptet, daß das Sollen etwas Geltendes ist, verläßt er in Wirklichkeit den Weg, auf welchem er sich bis jetzt bewegte und schlägt einen anderen, von welchem weiter unten die Rede sein wird, ein.

Im allgemeinen machen sich in einer solchen Ableitungsmethode des Geltenden aus dem empirischen Prozeß des Urteilens zwei Mängel geltend. Vor allem, wie wir gesehen haben, führt er gar nicht und kann nicht zum gesuchten Ziel führen. Aber wenn wir sogar vermöge eines logischen Sprungs, wie es RICKERT tut, zu ähnlichen Resultaten gelangen würden, so würden wir einer anderen Gefahr ausgesetzt sein. Wenn wir uns dessen nicht bewußt sind, daß unsere Antwort gar nicht vermöge einer Phänomenologie gefunden ist, und umgekehrt, wenn wir davon fest überzeugt sind, daß der Sinn von uns begrifflich aus dem Prozeß unseres Behauptens herauspräpariert ist, so würden wir immer zu diesem letzteren zurückkehren, um unsere Erkenntnis "des Ideellen" zu erweitern und durch die Vertiefung unserer "phänomenologischen" Analyse ihren Inhalt mit neuen und immer neuen Merkmalen zu bereichern. Zugleich würden wir verschiedene mehr oder weniger wesentliche Züge unseres Aktes auf das Geltende übertragen, ihm introjizieren. Das nur dem Erkennen Gehörende würden wir seinem Objekt als ihm anhaftendes zuschreiben. Wir würden folglich die Natur "des Reinen" entstellen und "das Reich des Ewigen" mit einer Masse von Fremdlingen ansiedeln. Das ist eigentlich die Sünde des Psychologismus. Als ein sehr treffliches, historisch interessantes Beispiel einer solchen Introjektion können die Ansichten von KANT in Bezug auf die Zahl dienen.
    "Das reine Schema der Größe", sagt er, "ist die Zahl, welche eine Vorstellung ist, die die sukzessive Addition von einem zu einem (gleichartigen) zusammenfaßt. Also ist die Zahl nichts anderes als die Einheit der Synthesis des Mannigfaltigen einer gleichartigen Anschauung überhaupt, dadurch daß ich die Zeit selbst in der Apprehension der Anschauung erzeuge." (Kr. d. r. V., Ausgabe B, Seite 182)
Denselben Gedanken spricht er noch einmal aus. Das
    "wieviel gründet sich auf die sukzessive Wiederholung, mithin auf die Zeit und die Synthesis (des Gleichartigen) in derselben. (Kr. d. r. V., B, Seite 300)
Hier sind am offenbarten die Gebiete des "subjektiven Sinnes" mit dem Sinn selbst vermengt. Zweifellos geht unser Vorstellen oder Denken der Zahlen in der Zeit vonstatten. Besonders große Zahlen können wir uns nur durch eine sukzessive Synthesis ihrer Teile vorstellen. Die von uns ausgeführten Operationen des Zählens sind zeitliche Prozesse und bestehen in "der sukzessiven Addition von Einem zu Einem." Aber ebenso zweifellos ist, daß alles das Erscheinungen sind, welche zum Gebiet der Zahlen als solchen keine Beziehung haben. Alle solche Momente der Akte wie Wiederholung und dergleichen auf die mathematische Größe zu übertragen, ist ganz unerlaubt. Die mathematische Operation der  Addition  fällt nicht mit dem  Addieren  zusammen und kann nicht wie diese letztere "sukzessiv" sein. Sie ist eine unzeitliche Beziehung der Zusammengehörigkeit der eigenartigen Elemente und darum entsteht sie nicht und vergeht nicht. Die Rechnung ist nicht das Zählen und die Zahl als solche "gründet sich" gar nicht auf die Zeit und die "Synthesis in derselben", wenn auch die letztere zweifellos im Prozeß der mathematischen Forschung nicht vorhanden ist. (43)

Psychologisch ist die Möglichkeit solcher Irrtümer freilich sehr begreiflich, aber sie verschwindet sofort, wenn man die ganze Nutzlosigkeit all dieser Operationen wie die "Ableitungen" und das "Loslösen" einsieht. Dieses letztere folgt unmittelbar aus der oben erörterten vollkommenen Ungleichartigkeit "des Sinnes" und der "Physik". Alles Geltende müssen wir nicht "ableiten" oder "aus" oder "vermöge" der Analyse der geistigen Erlebnisse, als etwas in einer ganz anderen Dimension als dieselben liegendes, gewinnen.  Wir müssen es einfach finden als eine eigentümliche Gegebenheit, welche neben dem Psychischen und Physischen als eine besondere Art des ideellen Seins,  das sich ganz vom Reellen unterscheidet, existiert. Ebenso wie wir auf das physische und psychische Sein intendieren und die beiden erkennen, so müssen wir auf das Ideelle intendieren. Wir brauchen uns stattdessen unseren erkennenden Akten gar nicht zuzuwenden, um mittels derselben oder "durch" dieselben das Geltende zu gewinnen.  Wir brauchen gar nicht in der Reflexion oder bei der Intention auf unsere Intention auf ideelle Objekte die Hilfe zu suchen,  weil diese letztere nicht das Gesuchte ist. Wir müssen dem Naturforscher ganz analog verfahren, welcher "an die Sache selbst geht", welcher  sie,  aber nicht die Arten unseres Erkennens untersucht. Der Astronom interessiert sich nicht dafür, wie wir die Gestirne in ihren verschiedenen Lagen wahrnehmen und würde er das zum Objekt seiner Betrachtung machen, so würde er sich von seiner eigentlichen Aufgabe - die Erscheinungen der Himmelswelt zu erkennen - abweichen. Es hat für ihn z. B. der Umstand, daß der Mond uns am Horizont größer als im Zenith erscheint, gar keine Bedeutung. Er "wendet sich" der Beobachtung des Mondes selbst zu und dann findet er, daß der Mond immer seine Größe unverändert beibehält. Der Physiker läßt die Tatsache, daß wir den Blitz früher als den Donner wahrnehmen, außer Betracht und wenn er den "inneren" Zusammenhang zwischen diesen beiden Erscheinungen untersucht, erkennt er diese Tatsache als eine Jllusion. Der Gelehrte steht seinem Objekt unmittelbar gegenüber, erforscht es und sieht darin seine Aufgabe als eines Gelehrten. Aber das Wesen der Sache  hängt gar nicht davon ab, ob die zu untersuchende Tatsache eine reelle oder ideelle  ist. Der Mathematiker verhält sich zu seinen Zahlen und Dreiecken in derselben Weise wie ein jeder spezieller Forscher. Der Logiker prüft auf dieselbe Weise die Beziehung der Begriffe auf ihren Umfang und Inhalt hin, den Ort des  terminus medius  in den Prämissen, wie der Physiker den Zusammenhang zwischen der Temperatur des Körpers und der Veränderung seines Umfangs untersucht. Freilich beim Operieren mit Zahlen oder mit den geometrischen Figuren benutzen wir z. B. die Finger, die Kugel oder die Figuren, welche auf das Papier gezeichnet sind,  aber alle diese Momente spielen hier nur die Rolle der Hilfsmittel  und haben ein vollkommen zufällige Bedeutung. Wenn wir z. B. an die Zahl  2  oder  5  denken, so erscheinen freilich in unserem Bewußtsein die Gebilde z. B. von  2  Händen oder von  5  Äpfeln; wenn wir die Zahl überhaupt meinen, so operieren wir mit irgendeiner bestimmten Zahl aber wir benutzen sie wieder nur als Beispiele oder Jllustrationen. Die Rolle dieser letzteren können freilich auch unsere Erkenntnisakte, die z. B. auch dem Zählen wie äußere Gegenstände zugänglich sind, spielen. Aber sie haben keine Privilegien im Vergleich mit diesen letzteren und nicht "durch sie" erkennen wir die Zahlen als die ideellen Gebilde. Wenn das Geltende überhaupt "etwas" und nicht ein "Nichts" ist, so ist es auch wie jedes andere Objekt der Untersuchung zugänglich, und insofern wird auch hier eine Erforschung des entsprechenden Aktes stattfinden. Es ist also auch hier ein "phänomenologisches" Problem, welches sich auf die Reflexion stützt, möglich; aber es entsteht dann eine ganz neue Frage, die mit der ursprünglichen in keinem Zusammenhang steht.  Die Erkenntnis des Erkennens des Erkannten ist nicht die Erkenntnis dieses letzteren.  Diese gemeinsame Regel gilt unabhängig von der Natur des gegebenen Objekts. Bei der Intention auf eine Intention entsteht neben dem früheren erkennenden Akt ein neuer, demselben ähnlicher, mit seinem besonderen Objekt der Erkenntnis, das nicht mit dem ersteren identisch ist und deshalb es auch nicht ersetzt.  Es fand früher das Erkennen des Geltenden statt, jetzt entsteht die Erkenntnis des Erkennens des Geltenden. 

Doch wenn wir die Möglichkeit und Notwendigkeit einer sogenannten "unmittelbaren" Erkenntnis des Sinnes nicht mittels einer Reflexion auf die Prozesse unseres Denkens behaupten, so scheint es als ob wir der seit LOCKE eingewurzelten Tradition der Einteilung unserer Erkenntnis in eine solche aus der äußeren und dieselbe aus der inneren Erfahrung widersprechen. Indem wir zufolge der selbstverständlichen Gründe die erstere ganz beiseite gelassen haben, haben wir nur die Notwendigkeit, sich zwecks der Erkenntnis des Geltenden an den letzteren zu wenden abgesprochen und gerade dadurch augenscheinlich denselben Ast abgesägt, auf welchem wir sitzen, weil das  tertium  hier  non datur  [ein Drittes gibt es nicht - wp] Aber es wiederholen sich hier dieselben Umstände, mit welchen wir es schon am Anfang des ersten Abschnittes zu tun gehabt haben. Wir haben die Meinung getroffen, daß das Vorhandensein des Psychischen und des Physischen das ganze Gebiet des Wirklichen oder des Seins überhaupt, das dem Nichts entgegensteht, in solcher Weise erschöpfen, als ob für das Geltende, welches zu keiner von diesen beiden Kategorien gehört, kein "Platz" mehr übrig bleibt und es deshalb mit dem Gebiet des Seelischen zusammenfallen müßte. Wie wir uns überzeugen konnten, mußte man diese Ansicht beiseite lassen und zugleich damit die Grenzen des vorhandenen Seins überhaupt weiter setzen und in dieselben ein neues großes Gebiet des ideellen Seins einschließen. Ebenso erscheint uns auch hier als notwendig das verbreitete Vorurteil von den beiden Arten der Erfahrung, der Sensation und der Reflexion, des "innern" und des "äußeren Sinnes" zu revidieren. Die Anerkennung der dritten Art des Seins zieht eine Behauptung auch einer dritten Art der Erfahrung oder der Erkenntnis, welche weder die äußere noch die innere ist, mit sich. Doch erscheint hier eine Möglichkeit für uns bei der üblichen Teilung und der Terminologie zu bleiben, und die letzteren zu benutzen wird sogar in pädagogischer Beziehung manche Vorteile haben. Wenn das Objekt der inneren Erfahrung ein Zustand unseres Bewußtseins ist, so wird der äußeren alles übrige vom Seelischen Unterschiedene zugewiesen, welches früher durch das Physische erschöpft wurde und jetzt durch das Ideelle, Geltende sich bereichert hat. Wenn das letztere sich von ihm auf das entschiedenste unterscheidet, muß es in die Sphäre der äußeren Erfahrung gehören. Das Geltende wird folglich auch aus der äußeren Erfahrung erkannt und eine solche Ausdrucksweise ist sogar der Einführung des Begriffs der "dritten" Art der Erkenntnis vorzuziehen, weil sie noch einmal die qualitative Verschiedenheit des Psychischen und des Sinnes in Erinnerung bringt und folglich vor der so oft vorkommenden Vermengung dieser beiden Gebiete warnt. Die Erkenntnis bleibt immer wie auf dem Gebiet des Ideellen so auch des Reellen dieselbe. Doch ruft die volle Analogie in diesen beiden Fällen dieselbe Gefahr hervor und zwingt darum identische Maßregeln zu ergreifen. Wie der Naturforscher alle zufälligen Umstände und Bedingungen, in welchen der Prozeß seines Forschens vonstatten geht, sorgfältig in Betracht zieht und nichts "Subjektives" in die Sphäre der Objekte hereinzutragen strebt, so ist auch in der logischen Forschung eine beständige Ausschaltung "seiner selbst" und das Fehlen des Zuschreibens dem Geltenden des "Empirischen" notwendig. Beispiele von Fehlern solcher Art haben wir oben gesehen.

Jetzt beginnt augenscheinlich RICKERT selbst den Gedanken von der Unzulänglichkeit der phänomenologischen Methode zu teilen. In seinem Artikel "Zwei Wege etc." bezeichnet er die oben erörterte Methode des Aufsuchens "des transzendenten Sollens" vermöge der Analyse des Aktes als eine "transzendental-psychologische" und fragt:
    "Aber war das wirklich ein Weg, den wir bei ihrer Betrachtung gegangen sind? Haben wir nicht vielmehr einen Sprung gemacht über einen Abgrund?" Und weiter: "Wie kann das immanente Sein auf ein transzendentes auch nur hinweisen? Offenbar lediglich dadurch, daß wir von vornherein etwas in das Sein hineinlegen, was es als bloßes Sein nicht hat und nicht haben kann, und es dann mit Rücksicht auf Etwas deuten."
Er erkennt, daß seine Resultate nicht infolgedessen, daß er "ein psychisches Sein analysierte", entstanden sind, an, sondern weil er "den Sinn des Aktes konstruierte" und auf diese Weise diese Resultate der "petitio principii" [es wird vorausgesetzt, was erst zu beweisen ist - wp] zu verdanken hat ("Zwei Wege", Kant-Studien, Bd. 14, Seite 190). "Jedenfalls", sagt er, und das ist die Hauptsache, "nur scheinbar sind wir vom Erkenntnisakt zum Gegenstand vorgedrungen. Tatsächlich haben wir mit Hilfe eines vorausgesetzten Gegenstandes bei jedem Schritt etwas in den Erkenntnisakt hineingelegt" (a. a. O. Seite 193). Die Unvollkommenheit und die Unzulänglichkeit dieses "Weges" führen RICKERT zur Anerkennung einer anderen Methode, deren Grundgedanken oben erörtert wurden, welche nicht mit unseren psychischen Prozessen als solchen, sondern mit dem Sinn selbst operiert. Diesen "Weg" auf welchen fast hundert Jahre her BOLZANO hingewiesen hat und welcher zu unserer Zeit HUSSERL besonders fruchtvoll ausgenutzt hat, nennt RICKERT den "transzendental-logischen" und in solcher Weise finden wir hier zum erstenmal eine ganz genaue Fixierung und Formulierung dieser Methode. Doch ist die Anerkennung derselben selbst prinzipiell kein geringes Verdienst, da sich der menschliche Gedanke überhaupt mit unglaublichen Anstrengungen vorwärts bewegt und sich sehr oft keine klare Rechenschaft über seine Handlungen zu geben vermag. Hier kann als Beispiel derselbe HUSSERL dienen. Obwohl er mit solcher Scharfsinnigkeit im ersten Teil seiner "Logischen Untersuchungen" die Traditionen seines geistigen Vaters BOLZANO wachgerufen hatte, doch finden wir eine ganz präzise Unterscheidung der Charakterzüge des "Weges", der hier gegangen wurde, nicht und im nächsten Teil desselben Werkes proklamiert HUSSERL, wie wir oben gesehen haben, zur Grundmethode der reinen Logik "die Phänomenologie", welche er selbst gar nicht brauchte.

Doch muß man bei all dem anerkennen, daß der Gedanke von der ganzen Fruchtlosigkeit der Reflexionsmethode (der transzendental-psychologischen) für die Erkenntnis des Geltenden bei RICKERT nicht vollständig konsequent durchgeführt ist. Neben der transzendental-psychologischen Methode will er auch die Bedeutung der phänomenologischen, wenn auch nicht als der "ersten", so doch als der "zweiten" beibehalten und erklärt sie für "notwendig" (a. a. O. Seite 219). Abgesehen davon, daß er dieselbe für die Lösung der erkenntnistheoretischen Aufgabe im eigentlichen Sinn des Wortes, d. h. dür die Erklärung der Tatsache des Erkennens ("wenn die Verbindung von Gegenstand und Erkenntnis herausgestellt sein soll", a. a. O., Seite 218) gelten läßt, hält er diese Methode auch für die Feststellung des Sinnes selbst für notwendig.
    "Ohne das Verstehen", sagt er "durch das der transzendente Sinn erfaßt und in ein psychisches Sein eingeschlossen wird, kann sie (d. h. die reine Logik), das Material ihrer Untersuchung nicht gewinnen, so schnell sie dann auch diesen Akt des Verstehens beiseite schieben mag. Über das Wesen dieses Verstehens aber mußt die Erkenntnistheorie sich doch auf jeden Fall Rechenschaft geben.  Ein ganz klein wenig Transzendentalpsychologie treibt also auch die reine Logik"  (a. a. o., Seite 225, Sperrdruck L. S.)
Der hier angegebene Grund rechtfertig den aus ihn gezogenen Schluß gar nicht. Daß für jede Erkenntnis des Geltenden oder eines anderen das Vorhandensein des erkennenden Aktes ("das Verstehen") notwendig ist, erscheint als eine Tautologie und ist selbstverständlich. Aber behaupten, daß die reine Logik deshalb der Untersuchung seines "Wesens" nicht vermeiden kann, heißt nicht genügend die Erkenntnis des Geltenden vom Geltenden selbst zu unterscheiden. RICKERT erkennt, daß die reine Logik "gewiß stets den logischen Wertgehalt rein herausarbeiten muß" an, aber, "auf dem Weg der dahin führt", sagt er weiter, "kann sie den wirklichen Akt des Erkennens nicht ignorieren". Eine Begründung dieses Zusatzes finden wir an dieser Stelle nicht, und darum bleibt es uns nur zu konstatieren, daß nach einer so entscheidend formulierten Verurteilung der transzendental-psychologischen Methode und der Anerkennung ihrer Fruchtlosigkeit hier wieder zu ihr zurückgegriffen wird. "Das zeitlos Gültige kann überhaupt", behauptet RICKERT, "nur an zeitlichen Gebilden gefunden werden ... für die Behandlung ihrer speziellen Probleme kann die reine Logik Material nur durch eine Analyse des Denkaktes gewinnen ... Zur Feststellung des logischen Wesens des Denkens ist die transzendental-psychologische Betrachtung unentbehrlich" (a. a. O. Seite 225-226). Nach all dem oben Gesagten bedürfen diese Behauptungen keiner Widerlegung. Das Vorhandensein der vorigen Vermengung zweier verschiedener Dinge: des Erkennens des Sinnes und der Erkenntnis des Erkennens desselben ist hier zweifellos, während diese letztere die erstere nicht erzeugt, mit ihm nicht zusammenfällt und ihn nicht fördert. "Um zu wissen, was der Gegenstand der Erkenntnis (das Geltende) ist", muß ich gar nicht, "wie ich diesen Gegenstand erkenne, wissen" (a. a. O. Seite 217). Hier finden wir gerade eine volle Analogie mit Seinswissenschaften, welche Rickert nicht anerkennen will, weil er die reine Logik, oder Wahrheitstheorie, nicht vollkommen von der Erkenntnistheorie (Theorie des Erkennens) oder der Noetik, unterscheidet.
LITERATUR - Leo Ssalagoff, Der Begriff des Geltens in der modernen Logik, Zeitschrift für Philosophie und philosophische Kritik, Bd. 143, Heft 2, Leipzig 1911
    Anmerkungen
    32) EMIL LASK, Gibt es einen Primat der praktischen Vernunft in der Logik?, Berichte über den III. philosophischen Kongreß in Heidelberg, Seite 673.
    33) RICKERT, Gegenstand der Erkenntnis, Seite 123, 127, 131, 167, 175, 234.
    34) Ebenso faßt LASK, wie es scheint, RICKERT auf. (a. a. O., Seite 679)
    35) LASK, a. a. O., Seite 672
    36) Denselben Fehler macht auch MÜNSTERBERG in seiner "Philosophie der Werte", 1908, Seite 48.
    37) LASK, a. a. O., Seite 675
    38) LASK, a. a. O., Seite 675
    39) RICKERT, Grenzen der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung, Seite 685-687
    40) Insofern in dem erwähnten Artikel dieselben Gedanken wie im "Gegenstand der Erkenntnis" durchgeführt werden, werde ich auch auf den ersteren wie auf den letzteren hinweisen.
    41) Sehr präzise ist dieselbe Ansicht auch bei SIGWART durchgeführt (Logik II, Seite 33, 42, 46f u. a.
    42) Vgl. SPINOZA, Tractatus de intellectus emendatione, § 34: "Daraus erhellt sich, daß zum Wissen des Wesens des Peter es nicht nötig ist, auch die Vorstellung des Peter zu wissen ..."
    43) Denselben Einwand macht KANT COUTURAT, Philosophische Prinzipien der Mathematik, Leipzig 1908, Seite 281f. Vgl. damit den Artikel von CASSIRER, Kantstudien, Bd. 12, Seite 34-35.