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ELIESER FRÄNKEL
Abstrakta und Abstraktion
[DISSERTATION]
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"Der schlichte Denkakt, in dem wir uns bewußt Gegenstände  als  Gegenstände setzen, d. h. einen vollkommenen Akt der Anerkennung ausführen, wird uns daher nur begreiflich, wenn wir annehmen, daß das Bewußtsein ihn mit Hilfe des allgemeinsten Begriffs, den es gibt, mit Hilfe des Begriffs vom  Gegenstand überhaupt, vollzieht. Woher hat aber das Bewußtsein die Kenntnis dieses Begriffs, die aller einzelnen Objektivationen vorausgehen muß? Ich glaube, daß wir mit dieser Frage auf etwas gestoßen sind, das den innersten Nerv allen Bewußtseins bedeutet. Es kann nämlich, wie mir scheint, als Vorbedingung allen Bewußtseins hingestellt werden, daß es sich den allgemeinsten Begriff des Gegenstandes überhaupt zu bilden vermag, daß mit dem Ich zugleich der Gedanke des Gegenstandes überhaupt implizit mitgegeben ist, der den eigentlichen Hebel jeder einzelnen Objektivation bildet."


I. Kapitel
Einleitende Betrachtungen
§ 1. Der schlichte Denkakt und das Urteil

Es ist wohl ein bleibendes Ergebnis der Forschungen vieler moderner Psychologen (1), daß wir, selbst wenn wir die alte Theorie von den Seelenvermögen nicht anerkennen, doch nicht umhin können, aufgrund einer zu Ende geführten Analyse der psychischen Tatsachen eine Mehrheit von verschiedenen Grundfunktionen des Bewußtseins anzunehmen. Dieselben stehen zwar in innigster gesetzmäßiger Beziehung zueinander, sind sogar teilweise aufeinander aufgebaut, sie verdienen aber gleichwohl, weil nicht aufeinander zurückführbar, als spezifisch voneinander verschieden bezeichnet zu werden.

Da nun, wie FRANZ BRENTANO bereits bemerkte (2), das unterscheidende Merkmal  aller  psychischen Phänomene in ihrer Beziehung auf etwas als Objekt besteht, so kann die Verschiedenheit der einzelnen Funktionen des Bewußtseins nur auf der verschiedenen Art und Weise beruhen,  wie  das Bewußtsein sich in ihnen auf seine Objekte bezieht. Von den emotionalen Tatsachen desselben sehen wir hier ganz ab und wollen nur seine einfachsten und zugleich leicht unterscheidbaren intellektuellen Funktionen etwas näher ins Auge fassen.

Die denkbar einfachste und primitivste derselben besteht im bloßen  "Haben von Bewußtseinsinalten." (3) Was für diese Funktion charakteristisch ist und sie eben als die primitivste kennzeichnet, ist dies, daß hier das der Funktion zugehörige Objekt, der Inhalt, einfach im oder am Bewußtsein ist, ohne von ihm irgendwie geistig gewendet oder verarbeitet worden zu sein, daß mit anderen Worten das Objekt hier den Charakter des schlechthin im Bewußtsein Vorhandenen, des unwillkürlich Gegebenen hat. Was man sich unter dem bloßen Haben von Inhalten zu denken hat, kann man sich am besten klar machen, wenn man sich der zahlreichen taktilen, optischen und Organempfindungen erinnert, die wir im wachen Zustand unausgesetzt erleben, ohne sie im Geringsten weiter zu beachten und geistig zu verarbeiten. Auch beim Sprechen und Verstehen der Worte muß der Lautkomplex derselben, um seine Aufgabe als Wort erfüllen zu können, wenigstens in der einfachsten Weise, d. h. als Inhalt, objektiv erlebt werden. Gedacht und gemeint wird dabei immer allerdings nicht er, sondern das, was er bedeutet. Dieses Beispiel zeigt zugleich, daß die sogenannten Inhalte, obgleich sie, soweit sie bloß Inhalte sind, vom Bewußtsein nicht bemerkt werden, deswegen doch nicht unbewußt und psychologisch bedeutungslos sind. Man könnte jedoch passend denjenigen Teil am Gesamtbewußtsein, in welchem ein bloßes Haben von Inhalten stattfindet, als den von der Aufmerksamkeit vernachlässigten bezeichnen. Mit der Aufmerksamkeitsfähigkeit zugleich und infolge derselben beginnt das Bewußtsein die in den Inhalten gegebenen Objekte als seine Objekte sich bewußt gegenüberzustellen, um sich dann irgendwie geistig an ihnen zu betätigen, irgendwie geistig in ihnen zu leben.

Das Resultat dieser in Bezug auf den jeweiligen Inhalt ersten Aufmerksamkeitstätigkeit ist der  schlichte Denkakt (4). In Ihm kommt bereits der Gegensatz zwischen Subjekt und Objekt zu seiner vollen Geltung. Die Gegenstände stehen hier der subjektiven Seite des Bewußtseins, dem Ich, als etwas Selbständiges und eigenen Bestimmtheit anerkannt. Die Selbständigkeit der Objekte der subjektiven Seite des Bewußtseins gegenüber, die ich soeben im Auge habe, ist aber nicht in einem realen (5), sondern ein einem logischen Sinn zu nehmen. Sie gründet sich auf das, was der Gegenstand ist und unabhängig davon ist, ob das Bewußtsein ihn beachtet oder nicht: auf die Wesenheit  (essentia),  die sie repräsentieren. Vermöge dieser ihrer Wesenheit sind die Gegenstände überhaupt erst etwas ansich und können dem Bewußtsein gegenüber den Anspruch erheben, auch ihm als ein Etwas zu gelten. Diese Selbständigkeit besitzen sämtliche Gegenstände des Denkens. Hier, bei der ersten Aufmerksamkeitstätigkeit, können jedoch nur diejenigen Gegenstände zur Geltung kommen, die sich als gesonderte Wesen in unmittelbar wahrnehmbaren Sachverhalten manifestieren und so ihre Vergegenständlichung herausfordern. Diese Forderung findet, wie gesagt, im schlichten Denkakt ihre Erfüllung. Doch kommt hier das eigentliche Wesen des Gegenstandes noch gar nicht des näheren zur Geltung. Der Gegenstand muß nur überhaupt irgendeine Wesenheit repräsentieren, weil es sonst nichts gäbe, was als Gegenstand anzuerkennen wäre. In der Anerkennung, daß etwas etwas sei, liegt aber noch nichts von dem, was es des nähere ist. Diese Frage nach dem Was des Gegenstandes kommt nun im Urteil zur Geltung.

Das  Urteil  ist im allgemeinen eine bestimmt geartete gedankliche Setzung, in der etwas einem Gegenstand in der Weise zuerkannt wird, mag das Zuerkannte nun sein Wesen, irgendeine seiner Eigenschaften oder sonst irgendeine durch ihn bestehende Tatsache sein. Indessen kommen in den primitiven Urteilen, die unmittelbar auf den schlichten Denkakt folgen, nur solche Sachverhalte in Betracht, welche mit irgendwelchen wesentlichen Eigenschaften des Gegenstandes identisch sind. Diese dem schlichten Denkakt direkt sich anschließenden Urteile wollen wir im Gegensatz zu allen anderen, bei denen bereits eine gewisse Kenntnis des Gegenstands vorausgesetzt wird, schlichte Urteile nennen.

Im schlichten Urteil nun handelt es sich gerade darum, festzustellen,  was  denn der Gegenstand eigentlich ist, um dessen willen er gedacht werden durfte. In der Lösung dieser Frage, die allerdings nicht immer aktuell gestellt zu sein braucht, vollzieht sich das schlichte Urteil. Während nämlich der gedachte Gegenstand vom Bewußtsein weiter betrachtet wird, offenbart er diesem allmählich die verschiedenen Seiten seines Wesens, seine mannigfaltigen Besonderheiten, und verlangt von ihm die Anerkennung derselben, die Anerkennung nämlich, daß sie gegenständlich, daß sie Momente am Gegenstand sind. Indem das Bewußtsein dieser Forderung von Seiten des Gegenstandes nachgibt, vollzieht es das Urteil: der Gegenstand ist das und das, ist so und so. Nach obiger Definition des Urteils ist der Keim desselben bereits im schlichten Denkakt enthalten. Auch hier wird ja etwas innerhalb der Welt der Gegenstände anerkannt, die Gegenständlichkeit des Gegenstandes (6). Doch besteht andererseits ein wesentlicher Unterschied zwischen dem schlichten Denkakt und dem eigentlichen Urteil. In jenem wird nicht "über" den Gegenstand geurteilt, es wird nicht die Gegenständlichkeit  dem  Gegenstand zuerkannt, sondern es wird die Gegenständlichkeit des Gegenstandes schlechthin anerkannt. Ersteres würde ja bereits ein Vorhandensein des Gegenstandes für das Bewußtsein und eine Reflexion über denselben zur Voraussetzung haben, und ist daher in dem Augenblick, wo der Gegenstand fürs Bewußtsein erst entsteht, ganz undenkbar. In aktuell und explizit vollzogenen Denk- oder Undenkbarkeitsurteilen wird in dieser Weise die Gegenständlichkeit dem Gegenstand zu- bzw. aberkannt. Zu ihrem Vollzug gehört aber ein sehr weitgehender Reflexionsprozeß, der nicht Sache des schlichten Denkaktes sein kann. Hier wird vielmehr der Gegenstand für das Bewußtsein erst dadurch begründet, daß seine Gegenständlichkeit anerkannt wird. Bei dieser Anerkennung ist es aber dem Bewußtsein nicht, wie im Denkbarkeitsurteil, um die Gegenständlichkeit des Gegenstandes ansich zu tun, sondern nur darum, daß der Gegenstand ansich, dessen Gegenständlichkeit ihm bereits durch die Bewußtseinsinhalte verbürgt ist, und über die es gar nicht zweifelt, auf für es Gegenstand ist oder wird. Das Bewußtsein will das Gegebene erkennen und muß sich zu diesem Zweck eine Grundlage für die Urteile, die es in Bezug auf dasselbe vollziehen will, schaffen. Diese Grundlage nun schafft es sich im schlichten Denkakt, indem es das Gegebene allgemein als Gegenstand, d. h. eben als Grundlage jener Urteile anerkennt.

Daraus ergibt sich: Wie die eigentlichen Urteile den schlichten Denkakt und damit das Vorhandensein ihres Gegenstandes als "Gegenstand" für das Bewußtsein zur notwendigen, unumgänglichen Voraussetzung haben, indem sie sonst nichts hätten, auf das sie ihre Aussagen beziehen, ihre Behauptungen aufbauen könnten, so weist andererseits jeder schlichte Denkakt auf den Vollzug eigentlicher Urteile hinaus und muß selbst durch irgendwelche Urteilsmotive veranlaßt werden, die das Bewußtsein infolge der Bewußtseinsinhalte erlebt. Der Umstand, daß durch die Inhalte dem Bewußtsein die Möglichkeit irgendwelcher Urteile nahegelegt wird, bedingt den schlichten Denkakt in derselben Weise, wie dieser das Zustandekommen eines Urteils bedingt. Es besteht mit anderen Worten eine eigenartige  Korrelation zwischen schlichtem Denkakt und Urteil,  vermöge deren beide aufeinander hinweisen und einander Sinn verleihen. Dies deutete ich schon oben an, indem ich sagte, der Gegenstand werde im schlichten Denkakt aufgrund seiner Wesenheit anerkannt, d. h. eben aufgrund davon, daß das Bewußtsein am Gegenstand überhaupt irgendwelche Urteilsmotive erlebt. Diese subjektiv-psychologische Korrelation zwischen dem schlichten Denkakt und Urteil hat jedoch auch ihr objektiv-logisches Gegenstückt in der Korrelation zwischen Gegenstand und Sachverhalt, Objekt und Objektiv. Jeder Sachverhalt, das  objektive  Korrelat des Urteils, muß seiner Definition gemäß in einem Gegenstand, dem  objektiven  Korrelat des schlichten Denkaktes, gründen. Seiner Definition gemäß, da ja Sachverhalt nichts anderes bedeutet als etwas, das von einem Gegenstand in irgendeinem Sinn gilt. Andererseits ist jeder Gegenstand nur insofern Gegenstand, als er Grund irgendwelcher Sachverhalte ist, da ja nur das als Gegenstand bezeichnet wird,  von dem  etwas gilt. Gegenstand und Sachverhalt sind also objektiv stets einander zugeordnet und setzen einander als bestehend voraus.


§ 2. Das Wesen der Gegenstände und
ihre Eigenschaften

Man könnte mit Rücksicht auf ihren objektiven Inhalt dreierlei Sachverhalte unterscheiden, solche, welche mit dem Wesen der jeweiligen Gegenstände identisch sind, solche, welche aus ihrem Wesen folgen, und solche, welche ihnen ganz zufällig sind. Die Sachverhalte, welche mit dem Wesen der Gegenstände identisch sind, wollen wir Wesenssachverhalte nennen. So wäre der Wesenssachverhalt des Roten am Rotsein, derjenige der Geraden die nicht weiter definierbare, sondern nur aus der räumlichen Anschauung einfach zu entnehmende Tatsache, daß es so etwas wie eine gerade Linie gibt. Die Sachverhalte, welche aus dem Wesen der Gegenstände nur folgen, aber mit ihm nicht identisch sind, wollen wir wesentliche Sachverhalte nennen. Wesentliche Sachverhalte des Roten wären die Tatsachen, daß es die erste Farbe im Farbenkontinuum ist, daß es bestimmte Strahlen absorbiert und dgl. mehr; wesentliche Sachverhalte der Geraden die Tatsachen, daß sie zwischen zwei Punkten den kürzesten Weg darstellt, daß sie bei einer Drehung um sich selbst nicht aus ihrer Lage herauskommt, und ähnliche. All diese Sachverhalte folgen zwar mit Notwendigkeit aus dem Wesen der betreffenden Gegenstände, stellen aber nicht dieses Wesen selbst dar.

Schließlich sind als zufällige Sachverhalte diejenigen zu bezeichnen, die weder mit dem Wesen identisch sind, noch aus ihm mit, sei es einsichtiger, sei es empirischer, Notwendigkeit folgen. So ist es beispielsweise der roten Farbe und der Geraden zufällig, daß sie soeben von mir als Beispiele benutzt worden sind, und doch ist auch dies eine Tatsache, die zweifellos von ihnen gilt.

Ich möchte aber nun ausdrücklich bemerken, daß das Wesen eines Gegenstandes nicht nur nicht mit irgendeinem seiner wesentlichen Sachverhalte, sondern auch nie mit der einfachen Summe derselben identisch ist. Das Wesen eines Gegenstandes ist ausschließlich das, was der Gegenstand für sich ist und seine sämtlichen wesentlichen Sachverhalte nur zur Folge hat. Diese hingegen stellen, soweit sie nicht vorübergehenden Charakters sind, die Eigenschaften des Gegenstandes dar.

Mit diesen Definitionen steht es nicht im Widerspruch, wenn aufgrund einer tieferen Betrachtung der Dinge behauptet wird, das Wesen der realen Gegenstände bestehe im Komplex ihrer Eigenschaften. Man muß nämlich beachten, daß Komplex hier etwas ganz anderes bedeutet als Summe. Nicht eine Gesamtheit von einfach nebeneinander bestehenden Eigenschaften ist hier gemeint, sondern das ganz bestimmte,  gesetzlich  bedingte und geregelte  einander durchdringende  Zusammen derselben. Das wahre und eigentliche Wesen der realen Gegenstände der Erfahrung ist nur das Gesetz, welches ihre sämtlichen Eigenschaften in ihrem kontinuierlichen gegenseitigen Zusammenhang bedingt und ordnet. In Bezug auf dieses Gesetz ist jede einzelne Eigenschaft eines realen Gegenstandes sowohl wie auch deren Summe eben nur Eigenschaft, d. h. etwas, das aus dem Wesen der Sache wohl folgt, aber logisch von ihm selbst doch verschieden ist. Das Wesen des Wassers besteht beispielsweise darin, daß es bei einem ganz bestimmten spezifischen Gewicht oder Maß einen ganz bestimmten Flüssigkeitscharakter, eine ganz bestimmte Farbe, Lösungsfähigkeit, einen ganz bestimmten Wärmegrad usw. in einem einander durchdringenden Zusammenhang der Erscheinungen haben  muß,  und wenn wir von einem wesentlichen Sachverhalt oder einer Eigenschaft des Wassers sprechen, meinen wir immer eine Tatsache, die mit den sonstigen Eigenschaften des Wassers irgendwie gesetzlich zusammenhängt und aus dessen Wesen folgt.

Ähnlich wie mit derartigen Gegenständen der Erfahrung verhält es sich mit jedem organischen Ganzen, jedem Lebewesen, jedem Kunstwerk, jeder Maschine. Das Wesen dieser Gegenstände besteht in dem nur intuitiv erfaßbaren Sinn oder  der Idee  des Ganzen, des Ganzen, das aus einer Mannigfaltigkeit ganz bestimmter Weise zusammenhängender Teile besteht. Die besondere Bestimmtheit der Teile, der Sinn ihrer Zusammengehörigkeit im Einzelnen, die Weise ihres Zusammenhangs, all das ergibt sich aus  der Idee  des Ganzen und ist eine Folge dieser Idee. Das Ganze ist hier, wie ARISTOTELES sich so treffend ausdrückte, logisch früher als seine sämtlichen Teile und für deren Beschaffenheit und Zusammenhang maßgebend. Die Bestimmtheit jedes Teils ist im Hinblick auf das Ganze dessen Eigenschaft. Eigenschaft ist auch jeder besondere Zusammenhang der Teile unteinander, überhaupt alles, was sich aus dem Sinn, Zweck oder der Idee des betreffenden Gegenstandes mit Notwendigkeit ergibt.

Die Eigenschaften der Gegenstände lassen sich unter fünf Gesichtspunkten in je zwei Klassen einteilen. Erstens in immanente und transzendente. Immanente sind solche, bei denen der Bestand anderer Gegenstände nicht in Frage kommt; transzendente solche, bei denen dies der Fall ist. Die Unendlichkeit der Geraden ist eine immanente, die Tatsache, daß sie nur innerhalb des Raumes überhaupt denkbar, daß sie ein räumliches Gebilde ist und damit den Raum selbst voraussetzt, eine transzendente Eigenschaft derselben. Der Besitz einer Rinde ist eine immanente, das Wurzeln im Boden eine transzendente Eigenschaft des Baumes. Transzendente Eigenschaften besitzen sämtliche einzelne psychisch-realen Gegenstände, weil sie sämtlich durcheinander in ihrem Bestand bedingt sind. Zweitens lassen sich die Eigenschaften einteilen in absolute und relative. Absolute sind solche, die dem Gegenstand ohne Rücksicht auf andere Gegenstände zugeschrieben werden müssen, relative solche, die ihm nur mit Rücksicht auf andere beigelegt werden. Die eben genannten Eigenschaften der Geraden und des Baumes sind sämtlich absolut. Relative Eigenschaften des Baumes wären die Tatsachen, daß er Menschen angenehm und anderen Gewächsen in der Nähe vielleicht schädlich ist. Eine relative Eigenschaft der Geraden wäre die, daß sie zwischen zwei Punkten den kürzesten Weg darstellt. Diese Eigenschaft kommt ihr nur mit Rücksicht auf andere Wege zu, die zwischen den beiden Punkten noch möglich sind. Drittens kann man noch aktuelle und dispositionelle Eigenschaften eines Gegenstandes unterscheiden. Diese Unterscheidung kann aber nur in Bezug auf Eigenschaften realer Gegenstände stattfinden. Aktuelle Eigenschaften bedeuten etwas Tatsächliches am Gegenstand, dispositionelle nur eine Fähigkeit oder Anlage zu etwas. Die dispositionellen Eigenschaften eines Gegenstandes machen die Rede von Zuständen begreiflich. Ein Zustand ist ein bestimmtes Verhalten eines Gegenstandes hinsichtlich irgendeiner seiner Dispositionen. So ist ein Körper hinsichtlich seiner Beweglichkeit im Zustand der Ruhe oder der Bewegung, hinsichtlich seiner Fähigkeit, verschiedene Temperaturen anzunehmen, im Zustand der Wärme oder Kälte. Bei den Planeten, die, soweit sie Planeten sind,  ex definitione  sich bewegen müssen, darf die Bewegung eigentlich nicht mehr als Zustand, sondern nur als Eigenschaft derselben bezeichnet werden. Ebenso ist die bestimmte Temperatur, die der lebendige menschliche Körper hat, kein Zustand, sondern eine Eigenschaft desselben. Man kann aber, je nachdem der zeitweilige Übergang der Disposition in einen bestimmten Zustand zum Wesen des Gegenstandes gehört oder nicht, wesentliche und unwesentliche oder zufällige Zustände desselben unterscheiden. So sind die Bewegung und die bestimmte Temperatur, in der sich ein Stein gerade befindet, zufällige, das Blühen eines Baumes und das Verwelken seiner Blätter im Herbst wesentliche Zustände desselben.

Ferner kann man viertens die Eigenschaften eines Gegenstandes einteilen in reale und kategoriale. Reale werden anschaulich, kategoriale nur gedanklich wahrgenommen. Die Farbe und die Gestalt eines Gegenstandes sind beispielsweise reale, seine Identität und Wirklichkeit oder Unwirklichkeit kategoriale Eigenschaften desselben. Auch diese sind eigentliche Eigenschaften, die den Gegenständen an und für sich zu kommen und ihnen nicht erst vom Bewußtsein angebildet werden. Die Gegenstände sind identisch oder wirklich, einerlei ob wir sie als solche denken oder nicht. Allerdings stellen diese Eigenschaften Sachverhalte dar, die nicht aufgrund einer sinnlichen Anschauung, sondern nur aufgrund einer gedanklichen Überlegung erfaßt werden können, einer gedanklichen Überlegung, die selbst, abgesehen vom Urteil, in einem eigentümlichen Akt besteht.

Schließlich wären noch fünftens die charakteristischen und die nichtcharakteristischen Eigenschaften der Gegenstände auseinanderzuhalten, Eigenschaften sind charakteristisch oder nicht, je nachdem sie dem fraglichen Gegenstand allein oder außerdem noch anderen Gegenständen zukommen. Charakteristische Eigenschaften werden auch Merkmale genannt.

Zum Schluß möchte ich noch bemerken, daß in Bezug auf ganz bestimmte individuelle Gegenstände alles als Eigenschaft aufgefaßt werden kann, was mit zu seiner Individualität, wie sie nun einmal ist, gehört, was ihn mit charakterisiert. Das Wesen eines individuellen Gegenstandes ist eben das, was seine Individualität ausmacht, und jedes Moment dieser Individualität ist infolgedessen eine Eigenschaft. So ist beispielsweise die Tatsache, daß ein Baum in seiner Rinde bestimmte, von Menschenhand eingeschnittene Buchstaben trägt, dem Baum als solchem gewiß zufällig. Nichtsdestoweniger kann diese Inschrift doch als seine Eigenschaft aufgefaßt werden. Sie ist es nämlich nicht, insofern er Baum ist, sondern insofern er dieses bestimmte Individuum ist, das diese und jene bestimmten Schicksale durchgemacht hat und durch sie das geworden ist, was es nun eben wirklich ist.


§ 3. Das Bemerken als ein Teilakt
der Urteilsfähigkeit

Die Darstellung, die wir oben vom schlichten Denkakt und Urteil zu geben versuchten, kann durch folgende Betrachtung noch vertieft und vervollständigt werden.

Im schlichten Denkakt, sagten wir, stellt sich das Bewußtsein die Gegenstände als solche bewußt gegenüber oder erkennt sie als solche an. Jedes Anerkennen setzt aber voraus, daß man das Wesen dessen, als was man etwas anerkennt, bereits kennt. Alles Anerkennen kann sich mit anderen Worten nur mit Hilfe von bestimmten Begriffen vollziehen, die das Bewußtsein bereits hat oder kennt und auf den vorliegenden Fall anwendet. Der schlichte Denkakt, in dem wir uns bewußt Gegenstände  als  Gegenstände setzen, d. h. einen vollkommenen Akt der Anerkennung ausführen, wird uns daher nur begreiflich, wenn wir annehmen, daß das Bewußtsein ihn mit Hilfe des allgemeinsten Begriffs, den es gibt, mit Hilfe des Begriffs vom Gegenstand überhaupt, vollzieht. Woher hat aber das Bewußtsein die Kenntnis dieses Begriffs, die aller einzelnen Objektivationen vorausgehen muß? Ich glaube, daß wir mit dieser Frage auf etwas gestoßen sind, das den innersten Nerv allen Bewußtseins bedeutet. Es kann nämlich, wie mir scheint, als Vorbedingung allen Bewußtseins hingestellt werden, daß es sich den allgemeinsten Begriff des Gegenstandes überhaupt zu bilden vermag, daß mit dem Ich zugleich der Gedanke des Gegenstandes überhaupt implizit mitgegeben ist, der den eigentlichen Hebel jeder einzelnen Objektivation bildet. Was vom Gegenstand überhaupt in Bezug auf den schlichten Denkakt, das gilt nun auch vom objektiven Inhalt der jeweiligen Prädikate in Bezug auf die zugehörigen Urteile. Wir haben das Urteil definiert als eine gedankliche Setzung, in der etwas einem Gegenstand als gegenständliches Moment zuerkannt wird. Nun können wir hier dieselbe Argumentation geltend machen wie vorhin. Zuerkennen kann man nur etwas, das man vorher schon kennt, gedanklich sehen nur, was man schon vorher gedanklich hat. Eine gedankliche Setzung oder ein Zuerkennen, bei dem diese Bedingung nicht erfüllt ist, ist ebensowenig denkbar, wie im Finstern Farben zu unterscheiden. Jedes vollendete Urteil setzt daher voraus, daß wir vor aller Setzung oder Anerkennung den objektiven Inhalt des Prädikats rein seinem Inhalt nach, d. h. abgesehen von jeder Realität und sachlichen Objektivität, bloß  bemerkt  und geistig uns angeeignet haben (7). Urteilen wir, der Gegenstand ist das und das, ist so und so, so bedeutet das, wir erkennen an, daß diese und diese Prädikate, die wir ohne alles Urteilen rein ihrem Inhalt, ihrem Wesen nach bemerkt haben, durch oder am Gegenstand verwirklicht sind. Das Bemerken, von dem wir eben sprechen, das noch nicht selbst ein eigentliches Urteilen einschließen darf, besteht in einem schlechthinnigen Auffassen, bloßen Kennenlernen oder geistigen Hinnehmen. Ein derartiges bloßes Kennenlernen ohne eine vorhergehende Setzung ist hier deswegen möglich, weil die Prädikate hier nur ihrem Inhalt, ihrer Wesenheit nach erfaßt werden sollen, und in Bezug darauf  kann  sogar eine Anerkennung von Seiten des naiven, d. h. reflexionslosen Bewußtseins stattfinden. Objektive Inhalte, Wesenheiten sind für es  eo ipso [schlechthin - wp] Etwasse und können als solche von ihm nur einfach hingenommen werden. Für das naive Bewußtsein fragt es sich nur, was der vorliegende reale Gegenstand ist, und das wird eben auf Grund der Wesenheit, die es an ihm bemerkt hat, entschieden. Wir können daher sagen: Wie beim schlichten Denkakt der Begriff des Gegenstandes überhaupt den eigentlichen Hebel bildet, mit Hilfe dessen er vollzogen wird, so bildet bei den speziellen Urteilen das Bemerken der jeweiligen Prädikate rein ihrem objektiven Inhalt, ihrer idealen Objektivität nach den Hebel, mit Hilfe dessen diese Urteile vollzogen werden. Diese Tatsache macht es begreiflich, warum alles Urteilen nicht nur sprachlich, sondern auch in Wirklichkeit, im Bewußtsein, immer zweigliedrig vor sich geht und sich in einem Auseinander- und Zusammenfassen von Subjekt und Prädikat vollzieht. Das Prädikat muß eben immer, ehe es dem Objekt zuerkannt wird, zunächst für sich allein seinem Inhalt nach bemerkt worden sein. Selbst den Impersonalien, wie:  Es regnet, es schneit,  liegt dieser Prozeß zugrunde. Zunächst muß das Regnen und Schneien einfach bemerkt worden sein, ehe die Wirklichkeit als sie realisierend anerkannt werden kann. Wie aber der Prozeß des Urteils stets eine Zweiheit von Akten in sich birgt, das Bemerken und die und eigentliche Setzung, so ist auch der Erfolg der Urteilstätigkeit stets ein doppelter. Einmal werden durch sie, genauer durch das Bemerken, das sie immer einschließt, die Gegenstände ihrer Wesenheit nach oder die Wesenheiten der Gegenstände als solche kennengelernt. Das ist ein unwillkürlicher Erfolg der Urteilstätigkeit, dessen wir uns vielleicht gar nicht bewußt sein, von dem wir aber gleichwohl den ausgiebigsten Gebrauch machen, und der auch für die Begriffsbildung von hoher Bedeutung ist.

Zweitens gewinnen wir durch die Urteilstätigkeit ein Bewußtsein von bestimmten Sachverhalten. Das ist der bewußte und allein angestrebte Erfolg der Urteile.


II. Kapitel
Die Begriffe

§ 1. Die Begriffsbildung

Die Worte  abstrakt  und  Abstraktion  werden sowohl in der wissenschaftlichen Literatur wie auch im gewöhnlichen Leben in sehr mannigfachen, voneinander durchaus verschiedenen Bedeutung gebraucht. Diese sollen nun den eigentlichen Gegenstand folgender Erörterungen bilden.  Abstrahere  bedeutet im Lateinischen ursprünglich  etwas von etwas weg- oder abziehen.  Nun wird die Vorstellung des Abziehens bzw. des Abgezogenseins dazu verwendet, erstens, um bestimmte Bewußtseinstatsachen, zweitens um bestimmte Klassen von Gegenständen, die anderen Gegenständen entlehnt, von ihnen gleichsam "abgezogen" worden sind, in ihrer Eigenart zu charakterisieren. Jene Bewußtseinstatsachen und diese Klassen von Gegenständen sind aber wiederum unter sich so verschiedenartig und schließen dabei so wichtige und aufklärungsbedürftige Probleme in sich, daß der Versuch wohl berechtigt erscheinen dürfte, sie einmal der Reihe nach besonders darzustellen und nach den verschiedenen Richtungen hin zu bestimmen. Wir wollen mit einer Untersuchung der Begriffsbildung und der Begriffe beginnen, weil in Bezug auf diese wohl am meisten von  abstrakt  und  Abstraktion  gesprochen wird. Ich schmeichle mir nicht, im Folgenden eine vollständige und abgeschlossene Theorie der Begriffsbildung und eine Lösung all der mannigfachen Fragen, die in Bezug auf die Begriffe in Betracht kommen, gegeben zu haben. Ich wollte bloß ein wenig zur Klärung der verschiedenen Bedeutungen von  abstrakt  und  Abstraktion,  die sich hier geltend machen, beitragen.

THOMAS von AQUIN (8) unterscheidet zweierlei Arten von Abstraktion: Erstens "secundum quod forma abstrahitur a materia, sicut forma circuli abstrahitur ab omnia materia sensibili" [die Form wird von der Materie abstrahiert, so wie die Form des Kreises von seiner sinnlichen Materie abstrahiert wird - wp] ; und zweitens "secundum quod universale abstrahitur a particulari, ut animal ab homine" [das Allgemeine wird vom Besonderen abstrahiert, eines Tieres oder Menschen - wp]. Ich habe diese beiden Arten von Abstraktion in umgekehrter Reihenfolge, als sie sich bei THOMAS finden, angeführt, weil ich später nachweisen will, daß die von mir zuerst genannte, wie ich sie zumindest verstehe, genetisch von grundlegender Bedeutung für die zweite ist, vollziehen soll. Die angeführte Unterscheidung, in dem Sinn, in welchem ich sie nehme, eignet sich nun sehr, den Ausgangspunkt unserer augenblicklichen Betrachtung zu bilden. Sie betrifft nämlich danach nur diejenigen Arten von Abstraktion, welche bei der Begriffsbildung in Betracht kommen, und sich dabei doch nicht nur in dem, was abstrahiert wird, sondern, da im Denken des Allgemeinen ein ganz neues Bewußtseinsmoment zur Geltung kommt, auch als Bewußtseinstatsache voneinander unterscheiden.

Die "Form", welche THOMAS in der ersten Abstraktionsart von der "Materie" abstrahiert werden läßt, ist hier wohl identisch mit der Essenz oder Wesenheit, welche im betreffenden realen Gegenstand zur realen Geltung kommt. Denn mag es auch "formae subsistentes" und  "formae separatae"  geben, d. h. "Formen, die ohne alle "Materie" real existieren können, so sind doch die "Formen" der  äußeren Dinge,  von deren Abstraktion allein oben die Rede war, abgesehen von ihrer "Materie", nichts als Wesenheiten oder Essenzen (9), die nur als ideal objektive Momente von Gedanken Bedeutung haben. So betrachtet, erstrecken sich die "Formen", die in der ersten Abstraktionsart abstrahiert werden, auf alles, was die Dinge wirklich sind, was sie in ganz spezieller, bestimmter Weise sind. Das, was wir von den Dingen unmittelbar erfahren, und genau so, wie wir es erfahren, wird hier vom Intellekt abstrahiert und seinem Denken einverleibt. Nun ist aber als gesichert anzunehmen, daß das Bemerken stets einen zumindest impliziten Teilakt der schlichten Urteilstätigkeit bilden muß, da jede urteilende Setzung in sich schließt, daß sich das Bewußtsein das "Gesetzte" zuvor ohne alle Setzung bloß seiner Wesenheit nach gedanklich zugeeignet hat. Dies geschieht im Akt des bloßen "Bemerkens", welcher die Grundlage für alle weitere intellektuelle Tätigkeit bildet und das eigentliche Urteil vorbereitet. Es wird da zwar nicht bewußt auf die Wesenheit als solche abgezielt. Allein indem der Geist die gegebenen Bewußtseinsinhalte geistig zu verarbeiten sich anschickt, geschieht es ganz von selbst, daß er, um den Gegenstand zu beurteilen, die Prädikate desselben zunächst rein ihrer Wesenheit nach sich zu Bewußtsein bringt. Dies besagt aber ganz dasselbe wie die Abstraktion der "Form von der Materie" in dem eben dargelegten Sinn. Daß im "Bemerken" tatsächlich eine Abstraktion stattfindet, wird niemand seltsam finden, der sich vergegenwärtigt, daß Abstraktion hier keine Akt des Absehens oder dergleichen bedeutet, sondern nur besagen will, daß sich die Bildung eines Gedankens aufgrund von etwas Gegebenem vollzieht, und daß daher das objektive Resultat dieses Gedankens als von einem Gegebenen entlehnt, von ihm "abgeleitet" betrachtet zu werden verdient. Im Bemerken geschieht nun aber tatsächlich nichts anderes als die ursprüngliche unbewußte gedankliche Konstruktion oder Rekonstruktion des Gegebenen als Begriff; das "Bemerken" ist mit anderen Worten tatsächlich nichts anderes als die Abstraktion der Wesenheiten, die dem Gegebenen vollständig entsprechen, als Begriffe. Das "Bemerken" ist die erste  Tätigkeit  des Geistes den sinnlichen Daten gegenüber. Hier erst beginnt der "intellectus agens" sich zu regen. Es ist daher zugleich diejenige Tätigkeit, in der er sich erst die Grundlage für alles weitere Denken und Erkennen schaffen muß. Diese Grundlage besteht aber einzig und allein in einem gedanklichen Inne- und Zueigenhaben des Begriffs. "Begriff" ist all das, wodurch wir die Gegenstände begreifen und denken, wodurch sie uns begreiflich sind. Wir denken oder begreifen die Gegenstände aber nur dann, wenn wir wissen,  als was  wir sie anzusehen,  für was  wir sie zu nehmen haben. Unter diesem  "Für was"  oder  "Als was"  begreiflich und denkbar. Dieses "Als was" oder "Für was" ist vielmehr identisch mit dem jeweiligen Begriff des Gegenstandes. Im gedanklichen Inne- oder Zueigenhaben der Begriffe besteht das eigentliche Wesen des Geistes, soweit er aktuell wirklich existiert. Er erkennt durch sie die Gegenstände, weil er selbst deren Gedanke  ist. (10) Würde dem nicht so sein, dann könnte gar keine Erkenntnis und gar kein Denken zustande kommen, weil das Bewußtsein dann sozusagen nicht aus der eigenen Haut heraus könnte, um die Gegenstände irgendwie geistig zu erfassen. Es besäße gar kein Mittel, um sie als etwas Bestimmtes zu begreifen, was nur durch den Begriff, der als Wesenheit, als Objekt des Geistes überhaupt, durch sich selbst bestimmt ist, geschehen kann. Ohne die Bildung der Begriffe würde es beim bloßen "Haben von Bewußtseinsinhalten" sein Bewenden haben, und "Anschauungen ohne Begriffe sind blind". Die sinnlichen Anschauungen, die wir von den äußeren Gegenständen haben, behalten als solche selbst dann, wenn sie bereits gedacht worden sind, noch immer den Charakter des schlechthin Vorhandenen, des einfach Gegebenen. Die Begriffe hingegen, welche wir im Akt des "Bemerkens" aufgrund der sinnlichen Anschauungen bilden, sind als gedankliche Gebilde unser eigenes Produkt. Wir fühlen dies auch ganz unmittelbar. Wir empfinden gleichsam das "Als was" der Gegenstände stets als von ihnen selbst unabhängig und ganz zu uns gehörig. Die Frage, wie es überhaupt denkbar ist, daß die Begriffe, die als solche der Seele niemals von außen  gegeben  werden, die ihrer Natur nach nur etwas dem Geist aktuell Immanentes sein können, gleichwohl aufgrund der gegebenen sinnlichen Anschauungen von ihm gebildet zu werden vermögen, diese Frage löst CONSTANTIN GUTBERLET (11) am besten dadurch, daß er auf die Einheit der Seele hinweist, deren einzelne Funktionen nicht separat neben und außer einander bestehen und einander nichts angehen, sondern als Tatsachen ein und desselben Wesens von Grund auf einander bedingen und miteinander zusammenhängen. Falls daher die Anlage zur Begriffsbildung und zum Denken der Seele von Haus aus eigen ist, dann ist es vollständig begreiflich, wenn diese Anlage durch die sinnlichen Anschauungen, welche die Seele von den äußeren Gegenständen hat, zur Aktualität gebracht werden kann. Es ist dies ebenso begreiflich, wie es uns ohne Schwierigkeit einleuchtet, daß bestimmte Urteile zu bestimmten Gefühlen und Willenshandlungen notwendig führen. Wir dürfen nur nicht unbeachtet lassen, daß auch die sinnlichen Anschauungen eine Bewußtseinstatsache darstellen, die auf sämtliche Funktionen der Seele irgendwie einen Einfluß haben können. Dazu kommt, daß wenn die Wesenheiten als solche auch mit den äußeren Gegenständen nicht identisch sind, jene doch durch diese dem Bewußtsein tatsächlich repräsentiert werden, in ihnen real zur Darstellung gelangen. Wenn daher, wie eben ausgefühlt, die sinnlichen Anschauungen dieser Gegenstände überhaupt das Gesamtleben des Geistes irgendwie beeinflussen können, so liegt es auf der Hand, daß sie vor allem auch imstande sein müssen, die Bildung der Begriffe, die ihnen entsprechen, welche sie repräsentieren, herbeizuführen. Wie bei der Betrachtung eines Kunstwerks das von uns Erlebte als persönliches Erlebnis uns niemals von außen gegeben und doch durch einen äußeren Gegenstand, in dem das Objektive dieses Erlebnisses zur Darstellung gelangt, veranlaßt werden kann, so bildet der individuelle Geist durch Veranlassung oder infolge der sinnlichen Anschauungen, die er in den äußeren Gegenständen hat, die verschiedenen Begriffe dieser Gegenstände als seine rein geistigen Gebilde. Im darauffolgenden Denken denkt dann der Geist die vorliegenden Gegenstände "als diese und jene", d. h. als die durch die entsprechenden Begriffe bestimmten, zu ihnen gehörigen Gegenstände.

Das eben Gesagte gilt von sämtlichen Begriffsarten, die wir im Folgenden kennen lernen werden, mit Ausnahme der Kategorien, die überhaupt nicht sinnlich angeschaut werden können. Was aber die in dem der schlichten Urteilstätigkeit zugrundeliegenden "Bemerken" entstandenen Begriffe betrifft, so könnte man sie passend als schlichte Begriffe bezeichnen. Sie sind, was ihre Genesis anbelangt, die einfachsten, die zuerst gewonnenen, zugleich diejenigen, die im Bewußtsein bereits entstanden sein müssen, wenn die anderen von ihm gebildet werden sollen. Man könnte die schlichten Begriffe wohl auch als Einzelbegriffe bezeichnen. Einzelbegriffe sind solche, die vollständig bestimmt sind und im Unterschied von den Allgemeinbegriffen gar keine Variation mehr zulassen. Beispiele dafür wären etwa das ganz bestimmte Grün, das ich eben vor Augen haben, die bestimmte Gestalt des eben vor mir liegenden Gegenstandes als Wesenheit gefaßt, oder die Zahl  2 (12). Dagegen darf man die schlichten Begriffe nicht mit den Individualbegriffen verwechseln. Diese beziehen sich nämlich auf das eigentliche Wesen einzelner individueller Gegenstände, jene nur auf bestimmte Seiten, Eigenschaften oder Momente derselben, und zwar so, wie sie in einem bestimmten Augenblick gerade erscheinen. Die Individualbegriffe sind die Folge einer intuitiv zusammenfassenden, auf den Grund gehenden Betrachtungsweise, welche das eigentliche Wesen der individuellen, konkreten Gegenstände gedanklich nachzukonstruieren und das in der schlichten Urteilsfähigkeit Erkannte ihm als Folgen, Eigenschaften oder Momente unterzuordnen sucht. Bei der Bildung der Individualbegriffe ist also erstens das kategoriale Denken in hohem Maß mit im Spiel. Zweitens kann sie sich nur vollziehen, wenn schlichte Begriffe bereits bestehen und ihr ein zu verarbeitendes Material liefern. Es ist aber zu beachten, daß beim Denken der individuellen Gegenstände die Individualbegriffe durch schlichte Begriffe vertreten werden können und tatsächlich oft vertreten werden. Nachdem die Gegenstände in der schlichten Urteilstätigkeit erkannt worden sind, können sie nämlich mittels der gewonnenen schlichten Begriffe auch in substanivischer Weise gedacht werden. Sie werden da als individuell, aber nicht mittels Individualbegriffe gedacht.

Was die Allgemeinbegriffe betrifft, so beziehen sie sich im Gegensatz zu den schlichten und Individualbegriffen, welche wir  gemeinsam  als Einzelbegriffe bezeichnen können, auf das Allgemeine in den Gegenständen. Es empfiehlt sich, hierbei mit LOTZE (13) zweierlei Allgemeines und damit zweierlei Allgemeinbegriffe zu unterscheiden. Ein erstes Allgemeines, dessen Einzelnes die den schlichten Begriffen entsprechenden Einzelvorstellungen sind, und ein zweites Allgemeines, dessen Einzelnes das den Individualbegriffen entsprechende spezielle Wesen der Einzelgegenstände ist.

Das Allgemeine höherer Ordnung oder das zweite Allgemeine setzt das erste Allgemeine ebenso voraus, wie der Individualbegriff die schlichten Begriffe voraussetzt. Es enthält es in den sogenannten Merkmalen, die ebenso allgemein gefaßt werden müssen, wie das Wesen selbst (14), als Elemente oder "Bausteine" in sich. Es ist nun zu beachten, daß im Bewußtsein des Allgemeinen eine ganz neue Bewußtseinstatsache zur Geltung kommt. Es gehört zum Wesen des Allgemeinen als solchen, daß es unbestimmt, daß es für eine nähere Determination im Einzelnen offen ist, daß es erst durch die Bestimmtheit, die es im Einzelnen gewinnt, überhaupt zu einem vorstellbaren, "qualitativ bestimmten Etwas" wird, daß es also für sich allein überhaupt nicht vorstellbar ist und nur in der Intention des Gedankens erfaßt werden kann. Im Bewußtsein von etwas aber, das weder dieses noch jenes Bestimmte ist und doch in ihnen beiden als das in ihnen sich Differenzierende in eigentümlicher Weise implizit mitenthalten ist, mit einem Wort, im Bewußtsein vom Allgemeinen liegt etwas psychologisch so Eigenartiges, Merkwürdiges und auf nichts weiter Zurückführbares vor, daß man mit Recht für die Bildung derartiger Gedanken mit STUMPF (15) eine besondere Funktion des Bewußtseins, die Generalisation, in Anspruch nehmen darf.

Wie haben wir uns aber die Abstraktion der Allgemeinbegriffe als allgemeiner Wesenheiten des näheren Vorzustellen? Ich glaube, daß folgende Überlegung zu einer Lösung dieser Frage führen kann. Das Allgemeine bildet nicht nur ein Moment der einzelnen realen Gegenstände, es ist nicht nur stets in der besonderen Bestimmtheit derselben als Träger, als das sich in ihr Differenzierende mitgegeben (16), sondern es bildet auch ein Moment der Begriffe dieser Gegenstände, sofern sie Einzelbegriffe sind, die ihrem Inhalt nach mit dem Gegebenen übereinstimmen. Und da diese Begriffe als Wesenheiten, als ideale Gegenstände kein anderes  principium individuationis  als die Verschiedenheit ihres Inhaltes haben, so wiederholt sich in ihnen allen das Allgemeine als ein im eigentlichen Sinne absolut identisches Moment (17). Wenn daher beim Wahrnehmen verschiedener Gegenstände, die unter denselben Allgemeinbegriff fallen, die Einzelbegriffe dieser Gegenstände im Bewußtsein erwachen, so muß sich ihm, falls es überhaupt das Allgemeine zu denken fähig ist, vermöge seiner realen Identität in allen seinen Gedanken das Identische in allen diesen Begriffen ganz von selbst aufdrängen und bewußt werden. Das Identische der Einzelbegriffe ist ihr übergeordneter Allgemeinbegriff. Dieser wird demnach nicht direkt von den äußeren Gegenständen selbst, in denen er nur implizit zur Darstellung gelangt, sondern von den Einzelbegriffen dieser Gegenstände abstrahiert. Die Abstraktion besteht hier im Bewußtwerden eines identischen Allgemeinen in den Begriffen und nicht in einem "Bemerken" des Allgemeinen an den äußeren Gegenständen. Daß dem so ist, beweist die Tatsache, daß wir uns wohl erinnern können, dieses oder jenes Moment an den Gegenständen zuerst kennengelernt und wahrgenommen, nicht aber das Allgemeine je an ihnen selbst zum ersten Mal entdeckt zu haben. Es ist auch falsch, zu sagen, die Allgemeinbegriffe seien infolge irgendeiner vergleichenden Tätigkeit an den äußeren Gegenständen entstanden. Erstens widerspricht dem die Erfahrung. Wenn wir uns genau beim Erwerb irgendwelcher neuer Allgemeinbegriffe beobachten, werden wir finden, daß wir dabei nicht zuerst die Gegenstände in eine vergleichende Beziheung zueinander setzen und dann ihren Allgemeinbegriff als Resultat erhalten, sondern gleich beim ersten Auftauchen und Wahrnehmen von neuen Gegenständen, die mit früheren, von uns bereits wahrgenommenen zu demselben Allgemeinbegriff gehören, geht uns dieser wie von selbst auf, was nach uns als Folge vom Bewußtwerden des Identischen in den Einzelbegriff zu erklären ist. Der Allgemeinbegriff kommt den äußeren Gegenständen vielmehr von Seiten des Bewußtseins entgegen, anstatt von ihnen irgendwie erst entlehnt werden zu müssen. Ferner ist auch zu bedenken, daß im ersten Kindesalter, wo wir uns die meisten der gewöhnlichen Begriffe aneignen, die vergleichende Tätigkeit doch nicht so tief und klar vor sich geht, daß sie ein derartiges Resultat hätte zeitigen können. Schließlich hat bereits HUSSERL darauf aufmerksam gemacht (18), daß man von Gleichheit nur mit Rücksicht auf Allgemeinbegriffe, denen die verglichenen Gegenstände unterstehen, sprechen kann. Jede vergleichende Tätigkeit hat infolgedessen das Vorhandensein von Allgemeinbegriffen im Bewußtsein zur Voraussetzung und kann darum nicht selbst der Ursprung derselben sein. Man darf die psychologischen Allgemeinbegriffe auch nicht als "Niederschläge" oder Ergebnisse von eigentlichen Urteilen bezeichnen. Sie müssen vielmehr allen auf das Allgemeine Bezug habenden Urteilen, denen sie entsprungen sein sollten, schon zugrunde liegen. Um das Allgemeine den Gegenständen zuerkennen, um sie mittels ihres Allgemeinbegriffs denken zu können, muß sich das Bewußtsein diesen Allgemeinbegriff schon zu vor zueigen gemacht haben.

Man kann wohl alles  Denken mittels Begriffe,  seien diese welcher Art auch immer, als ein Ergebnis von Urteilen bezeichnen. Indem ich etwas mittels eines Begriffes denke, muß ich ja  wissen,  daß ihm dieser Begriff zukommt, daß er an ihm teilnimmt. Die Begriffe selbst hingegen müssen in allem Denken, in dem sie überhaupt eine Rolle spielen, diesem Wissen vorausgehen. Die Begriffes sind ihrem Wesen nach in erster Linie nicht selbst Objekte des Denkens, sondern dasjenige, was die erste Voraussetzung und tiefster Grund für alles weitere Denken und Wissen bildet. Nur durch sie kann erst der Geist der Gegenstände Herr werden. Ihr gedankliches Zueigenhaben macht sein Wesen aus, durch das er auch die Gegenstände begreift.

Eine besondere Gruppe von Begriffen bilden die Kategorien. Sie entsprechen den kategorischen Eigenschaften der Gegenstände. Es kann in Bezug auf ihre Entstehung im Bewußtsein von keinerlei Abstraktion die Rede sein, da sie das sinnliche Material in gar keiner Weise mitkonstruieren, in ihm überhaupt nicht gegeben sind. Sie sind vielmehr ursprüngliche ideale Formen, in denen alles Gegebene in einer bestimmten Weise gedacht wird (19). Auf ihre eigentliche Bedeutung näher einzugehen, gehört nicht mehr zu unserer Aufgabe.

Schließlich sei hier noch bemerkt, daß im entwickelten Denken, wo sich alle intellektuellen Prozesse aufgrund von bereits bestehenden Begriffen vollziehen, der schlichte Denkakt, wie wir ihn früher beschrieben haben, überhaupt nicht mehr vorkommt. Implizit ist er freilich stets mit Ursache eines jeden neu entstehenden Gedankens an irgendeinen Gegenstand. Allein im Denken aufgrund bereits vorhandener Begriffe ist der schlichte Denkakt mit dem Gedanken des jeweiligen Begriffes gleich beim Auftauchen irgendeines Gegenstandes im Bewußtsein derart vereinigt, daß sie zusammen einen neuen durchaus einheitlichen Denkakt bilden (20). Ein solcher findet immer beim substantivischen Denken durch Begriffe statt, seien diese welcher Art auch immer. Der von mir nach dem Voranschreiten von THEODOR LIPPS dargelegte schlichte Denkakt soll überhaupt nur das Produkt einer psychologisch-erkenntnistheoretischen Analyse und nicht eine im gewöhnlichen Leben explizite zur Geltung kommende Bewußtseinstatsache sein. Als ein solches Produkt ist aber dessen Betrachtung wohl geneigt, den Grundstein einer allgemeinen Erörterung des Denkens zu bilden.


§ 2. Abstraktion und Determination

Viele der gewöhnlichen modernen Theorien der Begriffsbildung suchen die Entstehung der Allgemeinbegriffe mechanisch, nur durch die Tatsachen des Gedächtnisses zu erklären (21). Infolge derselben prägen sich nämlich bei der Wahrnehmung verschiedener, aber doch zu demselben Allgemeinbegriff gehörender Gegenstände deren verwandte, gleichartige oder ähnliche Seiten oder Merkmale dem Gedächtnis besser ein, während das Besondere an den einzelnen Gegenständen immer mehr von der Aufmerksamkeit und Erinnerung vernachlässigt wird. Die besser eingeprägten gemeinsamen Momente der Gegenstände sollen nun den Allgemeinbegriff derselben ergeben.

Es muß jedoch jedem, der sich einmal über das Wesen eines Gedankens gründlich Rechenschaft gegeben hat, einleuchten, daß auf diesem Weg allein sich höchstens nur eine sogenannte Allgemeinvorstellung im Gedächtnis bilden kann, d. h. eine Vorstellung, an der bestimmte Elemente oder Seiten heller hervortreten, andere hingegen mehr verdunkelt sind und leichter verschwinden. Eine bloße Vorstellung ist aber für sich allein, solange noch keine anderen psychischen Funktionen hinzutreten, nur Bewußtseinsinhalt und kann, falls die Aufmerksamkeit sich auf ihn richtet, wohl zu einer Phantasie, niemals aber zum Bewußtsein eines Allgemeinbegriffs führen. Dieser muß vielmehr im Bewußtsein schon vorhanden sein, wenn jene Allgemeinvorstellung, deren Bedeutung für das Denken ich nicht verkenne, repräsentativ irgendwie als anschauliche Stütze soll verwendet werden können.

Das Wesentliche bei der Begriffsbildung, die tätige Abstraktion, der gedankliche  Akt,  durch welchen der Begriff als Grundlage alles weiteren Denkens und Erkennens in uns entsteht, ist, wie mir scheint, von jenen Theorien übersehen worden. Sie haben den radikalen Unterschied zwischen Gedanke und bloßer sinnlicher Vorstellung die Tatsache, daß die Begriffe nur mit jenem etwas zu tun haben, ganz übersehen. Deswegen gibt es für sie auch nur Allgemeinbegriffe, aber nicht zugleich Begriffe von einem absolut und vollständig bestimmten Einzelnen. Sie machten eben den Begriff zu einer besonderen Art von Vorstellungen. Was sie jedoch zu ihren besonderen Konstruktionen verleitete, besteht, wie ich vermute, in einer Verwechslung zweier Bedeutungen des Wortes  Abstraktion.  Die Abstraktion, wie wir sie bisher kennengelernt haben, bedeutet nicht absehen,willkürlich oder unwillkürlich etwas in Gedanken unberücksichtigt lassen, sondern sie bedeutet, der ursprünglichen Bedeutung des Wortes sehr nahe kommend, etwas von etwas entlehnen, es gleichsam von ihm abziehen. Die Begriffe werden von uns, obwohl sie eigentlich  nur  Gebilde des Denkens sind, doch nur aufgrund des Gegebenseins der Gegenstände, in denen sie realisiert sind, gebildet, und dieses wird nun als ein Entlehnen oder Abziehen des Begriffs vom Gegenstand gedeutet.

Andererseits bedeutet  abstrahieren  tatsächlich auch "von etwas absehen", etwas bewußt oder unbewußt gedanklich vernachlässigen oder "in Abzug bringen". Und auch in diesem im Vergleich zum vorhergehenden durchaus neuen Sinn kommt das Wort  Abstraktion  beim begrifflichen Denken in sehr weitem Umfang zur Geltung. Doch nicht bei der Begriffsbildung selbst, bei der eher etwas hinzugesehen als abgesehen wird, sondern im darauffolgenden Denken der Gegenstände durch ihre Begriffe, falls diese Allgemeinbegriffes sind. Allerdings meinen wir auch dann, wenn wir die Gegenstände mittels ihrer Allgemeinbegriffe denken, die Gegenstände selbst, ganz wie sie in Wirklichkeit sind; wir meinen dabei  sie  und nicht ihre Allgemeinbegriffe, die durch sie gedacht werden (22). Allein es sind uns dabei doch ihre speziellen Besonderheiten, die sie im Einzelnen besitzen, ganz gleichgültig. Wenn wir vom Menschen im Allgemeinen sprechen, dann ist unser Interesse und eigentliches Denken dabei nicht auch zugleich auf die besonderen Eigentümlichkeiten der einzelnen unter ihnen, sondern nur auf das Allgemeine, das ihnen allen gemeinsam ist, gerichtet. Wir meinen dabei beim Denken durch Allgemeinbegriffe wohl die Gegenstände, wie sie  in concreto  sind, wir meinen dabei aber nicht alles, was sie  in concreto  sind. Das ist ja der Zweck, weswegen wir uns meist der Allgemeinbegriffe im Denken bedienen. Wir bringen durch sie die mannigfachen Gegenstände der Erfahrung in Klassen, Gattungen und Arten und sind auf diese Weise, indem wir uns um die Besonderheiten der einzelnen nicht kümmern, imstande, im eigentlichen Sinne des Wortes unendlich viele Gegenstände auf einmal zu denken. Es vollzieht sich dabei aber nicht in Bezug auf die Begriffe oder etwas an ihnen eine Abstraktion, sondern in Bezug auf den Inhalt der gedachten Gegenstände. Und zwar geschieht dies eben mit Hilfe der Begriffe. Diese sind hier nicht als abstrahiert, sondern als abstrahierend zu bezeichnen (23). Indem wir durch Allgemeinbegriffe denken, abstrahieren wir dabei ganz von selbst vom speziellen Gehalt der einzelnen Gegenstände. Und zwar ist das bis zu einem gewissen Grad hinsichtlich sämtlicher Allgemeinbegriffe der Fall. Es wird aber durch die Verwendung eines Allgemeinbegriffs im Denken umso mehr abstrahiert, je allgemeiner er ist. Je mehr er dies nämlich ist, desto mehr werden bei seiner Verwendung im Denken vom Bewußtsein unbeachtet gelassen. Das ist auch der Sinn des alten bekannten Satzes, daß die Weite des Umfangs eines Allgemeinbegriffs immer in einem umgekehrten Verhältnis zum Reichtum seines Inhaltes steht. Der Ersatz des Besonderen durch das Allgemeine im Allgemeinbegriff, auf den LOTZE (24) aufmerksam macht, gilt erstens nicht immer und gilt zweitens nur für den logisch-objektiven, nicht aber für den psychologischen Allgemeinbegriff, in welchem tatsächlich nur das in die Augen fallende Allgemeine der Gegenstände gedacht wird, und schließlich ist zu bedenken, daß das Allgemeine schon als solches immer ärmer ist, als das Besondere, durch das es bestimmt wird, da die Bestimmtheit selbst ja auch etwas ist. Das allgemeine Rot ist ärmer als das bestimmte Rot, die Farbe im Allgemeinen ärmer als das allgemeine Rot. Auch deswegen schon besteht jener Satz zu Recht.

Mit der Verwendung - nicht Bildung - immer allgemeinerer Begriffe im Denken ergeben sich daher immer weitgehendere Abstraktionen in Bezug auf den wirklichen Inhalt der konkreten Gegenstände. Jeder einzelne Aufstieg zu einem um einen Grad allgemeineren Begriff hat schon eine solche Abstraktion zur Folge. Im Gegensatz hierzu wird die Verwendung eines bestimmteren statt eines weniger bestimmten Allgemeinbegriffs als Determination bezeichnet. Es liegt im Wesen der Wissenschaften, welche auf die Feststellung des Allgemeinen in den Dingen gerichtet ist, daß in ihr mehr die Abstraktion zur Geltung kommt, während die Kunst, welche vornehmlich das Bestimmte und Individuelle angeht, in ihren sprachlichen Darstellungen mehr zur Determination neigt.

Kehren wir zum Ausgang unserer Betrachtung zurück. Die Abstraktion in der neuen, eben dargelegten Bedeutung, bei der tatsächlich und zwar von vornherein und unwillkürlich (25) von etwas abgesehen wird, die aber das Entstandensein der Allgemeinbegriffe bereits voraussetzt, wurde, wie ich vermute, von den oben genannten Theorien der Begriffsbildung für diese selbst genommen. Da sie nun das Zustandekommen dieser Abstraktion, die wir einfach als Folge  der Anwendung  der im Bewußtsein bereits vorhandenen Allgemeinbegriffe zu verstehen haben, zu erklären suchten, verfielen sie auf die bei solchen Abstraktionen sich meist einstellenden Allgemeinvorstellungen und suchten nun deren Genesis begreiflich zu machen. Im Grunde ist aber mit dem Vorhandensein einer Allgemeinvorstellung hier nichts erklärt, weil sie eben nur eine Vorstellung und kein Gedanke ist.


§ 3. Das abstrakte Denken
und die ideirenden Abstraktion

Wir haben die Begriffe als das "Als was" der Gegenstände definiert, als ihre Wesenheiten oder Ideen, in denen sie gedacht werden. Bei diesem Denken stehen jedoch nicht die Wesenheiten selbst dem Bewußtsein gegenständlich gegenüber; sie dienen ihm bloß, als Begriffe die entsprechenden jeweiligen Gegenstände zu denken. Es wird da in Begriffen oder mittels von Begriffen gedacht. Das Bewußtsein der Begriffe gehört hier gleichsam noch zum Subjekt und nicht zum Objekt. Indem wir etwas denken, und das heißt immer als etwas irgendwie Bestimmtes denken, so ist darin stets implizit die Tatsache enthalten, daß uns dessen Begriff als dasjenige, das dem ganzen Gedanken seinen Sinn gibt, eigen ist. Sonst wäre der Gedanken unmöglich. Durch den Begriff können wir gleichsam das Objekt erst auffangen und uns gegenüberstellen.

Es ist aber beachtenswert, daß unsere Begriffe von den Gegenständen sich keineswegs immer mit den objektiven, wahren Begriffen derselben zu decken brauchen. Wir denken die Gegenstände vielmehr meist nur durch sehr unvollkommene Begriffe; wir denken sie oft nur aufgrund eines charakteristischen Sachverhaltes, einer charakteristischen Eigenschaft, die uns zufällig von ihnen bekannt ist. Da es nun verschiedene Grade der Vollkommenheit gibt, in denen sich das Wesen der Gegenstände in den Gedanken der Einzelnen spiegeln kann, da ferner ein Gegenstand durch eine ganze Reihe von verschiedenen charakteristischen Eigenschaften auf verschiedene Weise bestimmt werden kann, so ergibt sich daraus, daß, wenn auch objektiv ein und demselben Gegenstand nur ein einziger Begriff entsprechen kann, da er ja nicht zweierlei ist, er subjektiv doch auf ganz verschiedene Weise begrifflich gedacht werden kann. Diese verschiedenen Weisen, in denen ein Gegenstand begrifflich in Gedanken der einzelnen Individuen zur Geltung kommen kann, wollen wir im Gegensatz zu jenem einzigen objektiven Begriff subjektive nennen. Es ist nun beachtenswert, daß sämtliche Definitionen subjektive Begriffe darstellen.

Der objektive Begriff, der dem eigentlichen  Wesen  des Gegenstandes entspricht, läßt sich in einen beschreibenden Satz gar nicht fassen, weil alles, was man von einem Gegenstand aussagen kann, nicht mehr sein Wesen, sondern irgendeines seiner Sachverhalte oder Eigenschaften bedeutet. Die Urteile, welche sich wirklich auf das Wesen der Gegenstände beziehen, können immer nur lauten: Ein  A  ist, oder: Es besteht so etwas wie  A.  Das wahre leibhaftige Wesen eines Gegenstandes kann man nämlich nur in der unmittelbaren Intuition erfassen. Deswegen hat auch das naive Bewußtsein einen gewissen Widerwillen gegen alle Definitionen, die ihm doch niemals das geben, was es meint. Was ein Mensch, was ein Tier, was ein Baum ist, muß man eben aus dem eigenen Erleben und Erfahren wissen. Jede Umschreibung, jede Auseinanderlegung zerstückelt und zerstört das Wesen des Gegenstandes in Gedanken und gibt in Wahrheit immer nur irgendwelche Sachverhalte und Eigenschaften, niemals das Wesen des Gegenstandes selbst wieder.

Daß das Gerippe von Merkmalen, welches in manchen Darstellungen der Logik als das Wesen eines Gegenstandes ausgegeben wird, nicht einmal ausreicht, es gehörig zu charakterisieren, hat bereits LOTZE zur Genüge dargelegt (26). Was aber den wahren objektiven Begriff betrifft, so kann er durch keine Formel der Welt dargestellt, sondern nur intuitiv erlebt werden. Darum nennen sich auch die Charakterisierungen und Umschreibungen der Begriffe in bescheidener Weise "Definitionen". Sie maßen sich nicht an, den objektiven Begriff wirklich wiederzugeben, sondern ihn nur zu bestimmen, zu charakterisieren und gegen andere "abzugrenzen".

Weil die Definitionen nur subjektive Gedanken über Gegenstände, nur subjektive Begriffe sind, darum kann es auch von ein und demselben Gegenstand eine ganze Reihe verschiedener Definitionen geben. So wird z. B. die Gerade das eine Mal definiert als eine Linie, die durch zwei Punkte schon vollständig bestimmt ist; sodann als eine Linie, die bei einer Drehung um sich selbst nicht aus ihrer Lage herauskommt; ferner als eine Linie, die zwischen zwei Punkten den kürzesten Weg darstellt usw. Hier haben wir lauter verschiedene subjektive Begriffe der Geraden, die sich auf verschiedene charakteristische Eigenschaften derselben aufbauen, niemals aber deren Wesen, das nur aufgrund einer bestimmten räumlichen Anschauung erhalten werden kann, zum Ausdruck bringen. Die in klaren Definitionen festgelegten Begriffe werden auch wissenschaftliche Begriffe genannt. Von ihnen gilt allerdings, daß sie Ergebnisse eigentlicher Urteile sind. Denn die Definitionen sind in der Tat niemals etwas anderes als Urteile über Gegenstände, mag es sich nun umd Definitionen, die sich auf bestimmte charakteristische Eigenschaften der realen Gegenstände beziehen, oder um Definitionen, die bestimmte Tatsachen einem vom Bewußtsein fingierten Gegenstand beilegen, handeln. Weil aber die Definitionen im besten Fall Urteile über reale Gegenstände darstellen, niemals aber ihnen selbst kongruent sind, so hat ein Denken, das sich nur auf Definitionen aufbaut und nur mit Definitionen operiert, es nicht mit der Wirklichkeit selbst, sondern nur mit Gedanken über die Wirklichkeit zu tun. Darum wird ein derartiges Denken auch als abstrakt bezeichnet. Es wird damit als ein solches charakterisiert, das sich mit eigenen Gebilden beschäftigt und dabei der Wirklichkeit selbst "entzogen" oder entrückt ist. Die wissenschaftlichen Begriffe selbst werden dementsprechend als Abstraktionen bezeichnet, d. h. als etwas Unwirkliches, dessen Gedanke das Bewußtsein von der Wirklichkeit ablenkt. Und das sind sie in der Tat immer. Denn in Wirklichkeit existieren nicht irgendwelche Sachverhalte, sondern es existieren nur Gegenstände, von denen jedesmal unzählig viele Sachverhalte zugleich gelten. Von diesen greift nun die Wissenschaft solche heraus, die für die Erkenntnis besonders fruchtbar sind, d. h. aus denen sich auf leichtem Weg sehr vieles ableiten läßt, und verwendet sie zu Definitionen. Diese Definitionen werden dann als Begriffe der Gegenstände erklärt. Sie werden selbst zu Gegenständen erhoben. Es wird über sie und nicht über die Gegenstände nachgedacht. Es werden Schlüsse und Folgerungen aus ihnen abgeleitet und es werden ihre Zusammenhänge mit anderen Definitionen ermittelt. Dabei kann es sich oft sogar um Begriffe oder Definitionen solcher Gegenstände handeln, die real gar nicht existieren und nur Fiktionen des wissenschaftlichen Denkens sind. Das gilt besonders von vielen Begriffen der modernen Naturwissenschaften, vom Atom, vom Äther, von den Lichtschwinungen. Hier kommt es nämlich, wie HEINRICH HERTZ bemerkt (27), nur darauf an, "daß die  denk notwendigen Folgen der Bilder (= fingierten Vorstellungen) stets wieder die Bilder sind von den  natur notwendigen Folgen der abgebildeten Gegenstände", oder mit anderen Worten: daß das aus den Begriffen der fingierten Gegenständen Gefolgerte sich auch praktisch verwerten läßt. Die naturwissenschaftlichen Begriffe sind eben vielfach nichts anderes, als Hilfsmittel der Orientierung in Bezug auf eine bestimmte Gruppe von Erscheinungen, denen aber sonst gar keine reale Bedeutung beizumessen ist, und die deswegen immer von anderen, die sich als zweckmäßiger wie sie erweisen sollten, verdrängt werden können. Im Vergleich zum wissenschaftlichen steht das naive Denken der Wirklichkeit viel näher. Es ist stets auf das Ganze, auf das Wesen der Gegenstände gerichtet. Es lebt stets in den Anschauungen und dem unmittelbar Gegebenen. Und wenn seine Begriffe von diesem auch oft unvollkommen sind, so ist das nur die Folge einer ungenügenden Erfahrung, eines nicht gehörig entwickelten intuitiven Erkenntnisvermögens oder eines unzulänglichen intuitiven Scharfblicks.

Wie die subjektiven Begriffe der Definitionen durch Reflexion auf ihren Bedeutungsgehalt selbst zu Gegenständen des Denkens erhoben werden, so können auch die objektiven Begriffe, die eigentlichen Wesenheiten der realen Gegenstände, vom Bewußtsein als eigene, selbständige Gegenstände erfaßt werden. Dies geschieht in der von HUSSERL (28) so genannten ideierenden Abstraktion. In dieser Abstraktion, die sich in einem ganz eigenartigen Bewußtseinsakt vollzieht, können wir alles  sub specie aeternitatis [im Licht der Ewigkeit - wp] betrachten, als blosse Essenzen, als bestimmte Denkinhalte, die abgesehen von aller Existsenz ewige objektive Bedeutung haben. Der Inhalt des in dieser Abstraktion Erfaßten deckt sich, wie HUSSERL schon bemerkt (29), vollständig mit dem Inhalt der realen Gegenstände, nur die Auffassungsweise beider ist eine verschiedene. Der fragliche Akt heißt  Abstraktion,  weil in ihm stets der ideale Gegenstand vom realen gleichsam erst "abgezogen, erhoben oder entlehnt werden muß".

Die ideirende Abstraktion verhält sich zur Abstraktion der Begriffsbildung, die wir oben kennengelernt haben, ähnlich wie die bewußte Reflexion über die Tragik einer Tragödie zu einem unmittelbaren, unwillkürlichen Ergriffenwerden von derselben. Ob THOMAS von AQUIN mit seiner Unterscheidung der zweifachen Art von Abstraktion die ideierende oer die begriffsbildende gemeint hat, weiß ich nicht. Ich habe sie im ersten Sinn genommen.  Als Gegenstände,  die nur infolge einer Abstraktion gedacht werden können, sind natürlich sämtliche Wesenheiten als Abstrakta zu bezeichnen.  Als Begriffe  hingegen, d. h. sofern sie für das Bewußtsein als Grundlage allen Denkens überhaupt in Betracht kommen, hat es einen guten Sinn, sie in konkrete und abstrakte Begriffe einzuteilen. Begriffe können nämlich als  konkret  oder als  abstrakt  bezeichnet werden, je nachdem die Gegenstände, auf die sie sich beziehen, die in ihnen gedacht werden, es sind. Welche Gegenstände aber außer den Wesenheiten als Abstrakta zu bezeichnen sind, ist eine Frage für sich. Jedenfalls hat aber der Gegensatz zwischen abstrakten und konkreten Begriffen nichts mit dem Gegensatz zwischen Allgemein- und Einzelbegriffen zu tun. So sind die Begriffe von  Adler, Raubvogel, Vogel, Tier, organisches Wesen  obgleich Allgemein-, deswegen doch konkrete Begriffe. Wir denken nämlich in ihnen ganz konkrete Gegenstände. Dagegen sind die Begriffe von der Gestalt einer ganz bestimmten Figur, von einer ganz bestimmten Geschwindigkeit oder Beschleunigung obgleich Einzel-, deswegen doch abstrakte Begriffe. Denn ihre Gegenstände sind Abstrakta.


§ 4. Die Begriffe einerseits als Begriffe,
andererseits selbst als Gegenstände genommen.

Wir haben zweierlei Begriffe unterschieden, subjektive und objektive. Erstere kongruieren wohl mit irgendwelchen charakteristischen Sachverhalten der mittels ihrer gedachten Gegenstände, niemals aber mit ihnen selbst. Letztere hingegen decken sich ihrem Inhalt nach ganz mit dem eigentlichen Wesen der entsprechenden Gegenstände. Die Worte "subjektiv" und "objektiv" beziehen sich hier nicht auf die Begriffe, sofern sie selbst gegenständliche Bedeutung haben, sondern auf die Begriffe, sofern sie ausschließlich als Begriffe anderer Gegenstände in Betracht kommen. Gewiß kommt auch den subjektiven Begriffen eine objektive Bedeutung zu, und zweifellos sind sie, selbst als Gegenstände gefaßt, als vollkommen rechtmäßige Gegenstände anzusehen. Denn logisch verdient, wie ich bereits einmal erwähnt habe, alles als Gegenstand angesehen zu werden, von dem sich überhaupt etwas aussagen läßt, von dem überhaupt etwas gilt, und von jedem Begriff gilt vor allem sein eigener Inhalt, das, was er bedeutet. Das Wort "subjektiv", bzw. "objektiv" soll hier vielmehr nur die fraglichen Begriffe als solche charakterisieren. Subjektive Begriffe sind eben solche, denen nur Tatsachen, die aus dem Wesen der Gegenstände folgen, entsprechen, und die nur deswegen als Begriffe dieser Gegenstände bezeichnet werden, weil dieselben mittels ihrer  von uns  gedacht werden. Dagegen sind die objektiven Begriffe, die mit der Wesenheit der entsprechenden Gegenstände identisch sind, schon bloß vermöge ihres Inhaltes Begriffe dieser Gegenstände (30). Die Gleichheit und Parallelität zweier gegenüberliegender oder die bloße Parallelität je zweier gegenüberliegender Seiten eines Parallelogramms sind subjektive Begriffe desselben. Sein objektiver Begriff aber ist nicht weiter beschreibbar, sondern nur aus der Anschauung zu entnehmen, aus der sich übrigens außer den genannten noch viele andere charakteristischen Sachverhalte des Parallelogramms ergeben. Weil aber die subjektiven Begriffe nur einem der mannigfachen Sachverhalte des Gegenstandes, als einem Abstraktum von der Art der unselbständigen Gegenstände, entsprechen, so werden sie gewöhnlich zum Unterschied von den objektiven Begriffen als Abstraktionen bezeichnet. Durch ihre Verwendung im Denken wird das Hauptaugenmerk vo Wesen des Gegenstandes, von seinem eigentlichen ursprünglichen Inhalt abgelenkt und irgendeinem seiner charakteristischen Sachverhalte zugewendet. Dies ist aber gleichbedeutend mit einer Abstraktion  per modum simplicititatis.  Es ist hier nur merkwürdig, daß nicht nur das Abstrahieren selbst, sondern auch die Begriffe, infolge deren ihre Verwendung im Denken notwendig abstrahiert wird, Abstraktion genannt werden. Dies ist andererseits aber auch begreiflich, da es sich hier ja um die Begriffe als Begriffe und nicht um die Begriffe als Gegenstände handelt, und wenn sie in ihrem Zurgeltungkommen als Begriffe eine Abstraktion zur Folge haben, so sind sie es in ihrer Rolle als Begriffe, welche diese Abstraktion ausmachen. Die abstrakten Begriffe werden zuweilen auch als Abstraktionen bezeichnet. Doch sind sie nur eine besondere Art derselben. Denn sie haben nicht nur unselbständige Gegenstände zu ihrem eigentlichen Inhalt, sondern  sie beziehen  sich überhaupt nur  auf solche.  Die Allgemeinbegriffe sind meist wohl Abstraktionen, aber keine abstrakten Begriffe. Ob sie als objektive Begriffe gelten können, hängt erstens damit zusammen, ob in ihnen das allgemeine Wesen der Gegenstände für sich allein, oder mittels dieses allgemeinen Wesens sie selbst gedacht werden. Zweitens kommt es darauf an, ob die betreffenden Allgemeinbegriffe das allgemeine Wesen der Gegenstände, das für sich allein gedacht werden sollte, vollkommen wiedergeben oder nicht. Die in unserem Denken tatsächlich zur Geltung kommenden Allgemeinbegriffe sind meist unter allen Umständen nur subjektive Begriffe. Sie entsprechen dem Wesen der Gegenstände nicht nur nicht in spezieller, sondern nicht einmal in allgemeiner Weise ganz. Dies ist besonders dann der Fall, wenn es sich um ein Allgemeines höherer Ordnung handelt (31), das ansich einen sehr reichen, mannigfaltigen Inhalt hat, im Bewußtsein jedoch nur durch einige wenige allgemeine Momente der Gegenstände vertreten wird.

Von den zwei verschiedenen Klassen von Gegenständen, die als  Abstrakta  bezeichnet zu werden pflegen, haben wir nunmehr eine bereits kennengelernt. Es sind das die Begriffe, sofern sie selbst als Gegenstände in Betracht kommen. Sie werden alsdann, wie gesagt,  Abstrakta  genannt, weil sie uns auch als Gegenstände ursprünglich nicht gegeben sind, sondern erst mit Hilfe einer Abstraktion von uns gewonnen werden müssen. Das Wort  Abstraktion  ist hier insofern berechtigt, man darf hier deswegen von einem "Abziehen" der Wesenheiten von den realen Gegenständen sprechen, weil die Wesenheiten zwar nicht real-psychologisch für das noch nicht denkende, wohl aber ideal-logisch für das bereits zu diesen Begriffen gelangte Bewußtsein in den realen Gegenständen gegeben sind. In diesen erscheinen die Begriffe dem Geist, der sie bereits kennt, als dasjenige, das ihren ewigen denkmöglichen Inhalt ausmacht, den sie nur momentan zur Verwirklichung bringen. Die realen Gegenstände sind in dieser Betrachtung nur Erscheinungen der entsprechenden Begriffe, und in der Abstraktion der Begriffe wird nur das erscheinende Ideale von dem es zur Erscheinung bringenden Realen abstrahiert. Wer die Begriffe bereits kennt, der sieht sie auch unmittelbar in den realen Gegenständen, die real unmöglich sind, wenn jene ideal undenkbar wären. Dies ist nicht nur in Bezug auf die objektiven Begriffe richtig, die im Wesen der realen Gegenstände zur Erscheinung gelangen, sondern auch in Bezug auf die subjektiven Begriffe, die nur bestimmten charakteristischen Sachverhalten derselben kongruent sind. Denn diese Sachverhalte sind als bestimmte von den Gegenständen geltende Tatsachen mit diesen zugleich gegeben und können an ihnen auch wahrgenommen werden. Dieses ideal-logische Gegebensein des Begriffs im realen Gegenstand, das dem gereiften Denken aufgeht, ist es auch, wie ich bereits angedeutet habe, was uns veranlaßt, auch in Bezug auf die ursprüngliche Entstehung der Begriffe im Bewußtsein von einer Abstraktion zu sprechen. Die subjektiven Begriffe, denen ein ganz bestimmter, klarer, leicht für sich allein erfaßbarer Sachverhalt am Gegenstand korrespondiert, werden aber ebenso wie die eigentlichen objektiven Begriffe in der Regel nicht bloß und nicht erst in der eigentlichen ideirenden Abstraktion, in der bewußt von einem "hic et nunc" [hier und jetzt - wp] der realen Gegenstände abgesehen und deren ewiger gedanklicher Inhalt zum Gegenstand des Denkens erhoben wird, in ihrer Objektivität erfaßt, sondern schon bei Gelegenheit der logischen Reflexion auf ihren objektiven Bedeutungsgehalt (32). In ihr findet ein eigenartiges Bewußtsein von den Wesenheiten statt, welches die Mitte hält zwischen der ideirenden Abstraktion einerseits, in der die Wesenheiten mit vollem Bewußtsein im Unterschied von den realen Gegenständen selbst als Gegenstände aufgefaßt werden, und der ursprünglichen Abstraktion der Begriffe andererseits, in welcher die Wesenheiten uns überhaupt nicht gegenständlich bewußt werden, sondern nur in unseren Gedanken von den gegebenen Gegenständen als das dieselben als bestimmte Objekte Erfassende und Bestimmende enthalten sind. In der logischen Reflexion nämlich, in der wir über die Bedeutung eines Begriffes oder Sachverhaltes  als solche  nachdenken, urteilen oder irgendwelche Folgerungen aus ihr  als solcher  ableiten, tritt uns diese Bedeutung zwar selbst als Gegenstand gegenüber, aber doch so, daß wir uns dabei eigentlich gar nicht dessen bewußt sein, mit was für einer Art von Gegenständen wir es in diesem Fall zu tun haben, und was diese Gegenstände als solche des näheren zu bedeuten haben. Wir urteilen da, ohne bestimmt und genau zu wissen, aus wem. Wenn wir z. B. erkennen, daß aus dem Begriff der Gleichseitigkeit eines Dreiecks die Gleichschenklichkeit stets mit Notwendigkeit folgt, so sind wir uns meist dabei erstens gar nicht dessen bewußt, daß es ein Begriff ist, aus dem wir das folgern oder aus dem sich das folgern läßt, und wir sind uns dabei zweitens auch gar nicht dessen bewußt, was Begriffsein, was Wesenheit überhaupt bedeutet. Wäre dem nicht so, dann hätte der langwierige und vielleicht auch jetzt noch nicht ganz beendete Streit zwischen Nominalismus und Realismus gar nicht entstehen können. Er ist dadurch allein möglich geworden, daß wir meist gar nicht merken, was wir in der logischen Reflexion tun und mit wem wir es da zu tun haben.

Ähnlich wie in der logischen Reflexion verhält es sich in verschiedenen anderen Fällen, wo das Einzelne und Besondere mit Rücksicht auf einen zugehörigen Allgemeinbegriff gedacht und beurteilt wird (33). So z. B., wenn verschiedene Gegenstände in bestimmter Hinsicht miteinander verglichen werden. Auch hier tritt uns der Begriff als Hinsicht des Vergleichs gegenständlich gegenüber, ohne daß wir ein klares und deutliches Bewußtsein haben, was wir mit dieser Hinsicht meinen.

Sodann wäre vielleicht noch darauf aufmerksam zu machen, daß die Begriffe in der logischen Reflexion nicht im Hinblick auf die gegebenen Objekte selbst als Gegenstände abstrahiert werden, sondern nur durch Besinnung oder Reflexion auf die Bedeutung unserer eigenen Gedanken. Man kann daher in diesem Fall überhaupt nicht gut von einer Abstraktion, sondern bloß von einem Gegenständlichwerden der Begriffe sprechen.

Zum Schluß möchte ich noch ein Wort über die abstrakten Begriffe sagen. Wir haben die abstrakten Begriffe als solche definiert, die ein Abstraktum  zum Gegenstand  haben. Nun hat sich uns gezeigt, daß die Begriffe selbst, soweit sie selbst als Gegenstände in Betracht kommen, eine besondere Klasse von "Abstrakta" darstellen. Ist aber ein Begriff selbst Gegenstand des Denkens, dann ist das, was in diesem Denkakt als Begriff fungiert, nur dadurch vom Gegenstand verschieden, daß die Bedeutung des Umstandes, es handle sich nur um einen bloßen Begriff, um eine Wesenheit, mit zu seinem Inhalt gehört. Ein solcher Begriff unterscheidet sich vom Begriff des entsprechenden realen Gegenstandes in ähnlicher Weise, wie der Gedanke eines Baumes sich vom Gedanken "eines" Baumes unterscheidet. Nun, auch die Begriffe, welche Begriffe zum Gegenstand haben, sind, da ihr Gegenstand ein Abstraktum ist, abstrakte Begriffe. Ein solcher ist z. B. der Begriff  Menschheit  oder  Menschentum  in all den Fällen, wo man sich nicht bloß sprachlich eines Abstraktums  pro concreto  bedient und unter  Menschheit  nur die Gesamtheit der Menschen versteht. Ursprünglich bedeutet wohl die Menschheit die allgemeine Wesenheit des Menschen, seinen zum Gegenstand erhobenen Begriff. Ein anderes Beispiel wäre der Begriff der Weiße oder Röte, sofern man darunter nicht ein einzelnes Weiß oder Rot, sondern die allgemeine Wesenheit des Weißen oder Roten versteht (34). Es ist jedoch nicht zu vergessen, daß diese Art von abstrakten Begriffen eben nur eine besondere Art derselben darstellt, daß allgemein aber derjenige Begriff immer abstrakt ist, der sich auf einen abstrakten Gegenstand bezieht, mag dieser nun ein zum Gegenstand erhobener Begriff oder ein unselbständiger Gegenstand sein.
LITERATUR - Elieser Fränkel, Abstrakta und Abstraktion, Fulda 1911
    Anmerkungen
    1) CARL STUMPF, Erscheinungen und psychische Funktionen, Seite 7f.
    2) FRANZ von BRENTANO, Psychologie vom empirischen Standpunkt, Bd. 1, Seite 127.
    3) Vgl. THEODOR LIPPS, Leitfaden der Psychologie, Seite 2f und 8f.
    4) LIPPS, Leitfaden, Seite 13 und "Bewußtsein und Gegenstände", Seite 62f.
    5) In diesem Sinne wäre die Behauptung, metaphysisch betrachtet, vielleicht nicht ganz einwandfrei.
    6) Vgl. LIPPS, Bewußtsein und Gegenstände, Seite 62f.
    7) CARL STUMPF (Erscheinungen etc. Seite 16) will das Bemerken als die primitivste Funktion des Bewußtseins angesehen wissen. Wie mir scheint, nicht ganz mit Recht. Einmal, weil es noch ein bloßes Haben von Bewußtseinsinhalten gibt, die nicht "bemerkt" worden sind. Ferner, weil das Bemerken zwar noch nicht die Urteilsfunktion selbst ist, aber doch eng zu ihr gehört und einen wesentlichen Bestandteil derselben bildet.
    8) THOMAS von AQUIN, Summa theologica I, 40 3c
    9) Vgl. THOMAS von AQUIN,  Summa contra gentiles III 24 und  De anima, art. 1 ad 1
    10) THOMAS von AQUIN,  De anima III 8, 431b 28.
    11) GUTBERLET, Psychologie, zweiter Abschnitt, 1. Kap. § 5 III.
    12) Vgl. HUSSERL, Logische Untersuchungen II, Seite 110.
    13) LOTZE, Logik, Seite 28f. Bei LOTZE hat jedoch das Wort Begriff eine andere Bedeutung als bei uns. Er unterscheidet daher  nur  zweierlei Allgemeines.
    14) siehe LOTZE, a. a. O., Seite 41
    15) STUMPF, Erscheinungen etc. a. a. O., Seite 24f.
    16) Vgl. LIPPS, Leitfaden der Psychologie, Seite 186
    17) Vgl. HUSSERL, Logische Untersuchungen II, Seite 112.
    18) HUSSERL, a. a. O.
    19) Vgl. HUSSERL, Logische Untersuchungen II, Kap. 6
    20) Bei diesem ist der schlichte Denkakt dasjenige, was dem ganzen Gedanken die kategoriale Formung gibt.
    21) Vgl. BENNO ERDMANN, Logik, § 10-12.
    22) Man muß stets das Denken der Gegenstände durch Begriffe und das Denken der Begriffe als Gegenstände streng auseinanderhalten.
    23) Ich vermag jedoch nicht die Bemerkung KANTs (Logik § 6), man sollte die abstrakten Begriffe eigentlich abstrahierende nennen, als zutreffend zu bezeichnen. Erstens kommt die Eigenschaft, abstrahierend zu sein, sämtlichen Allgemeinbegriffen zu. Zweitens hat es auch, wie wir noch sehen werden, einen ganz guten Sinn, von abstrakten Begriffen zu sprechen. Daß man zuweilen nicht nur "abstrahere ab aliquo" [von etwas abstrahieren - wp], sondern auch, was KANT (a. a. O.) in Abrede zu stellen schein, "abstrahere aliquid" [etwas abstrahieren - wp] sagen kann, geht schon aus den bisherigen Darstellungen genügen hervor.
    24) LOTZE, Logik, a. a. O., Seite 41
    25) "Per modum simplicitatis" [der Einfachheit halber - wp] im Sinne THOMAS von AQUINs (Contra gentiles II 82)
    26) LOTZE, Logik, Seite 46f.
    27) HEINRICH HERTZ, Einleitung zu den "Prinzipien der Mechanik".
    28) HUSSERL, Logische Untersuchungen II, Seite 221
    29) HUSSERL, a. a. O., Seite 109
    30) Vgl. CARL STUMPF, Erscheinungen und psychische Funktionen, Seite 33, Anm. Die beiden dort vorgebrachten Beispiele sind sehr geeignet, den dargelegten Unterschied zwischen subjektiven und objektiven Begriffen zu illustrieren.
    31) Vgl. weiter oben "Über Abstraktion und Determination".
    32) Vgl. HUSSERL, Logische Untersuchungen II, Seite 103 und 221. HUSSERL scheint zwischen der logischen Reflexion und der eigentlichen ideirenden Abstraktion nicht zu unterscheiden, was mich sehr verwundert.
    33) Vgl. HUSSERL, a. a. O.
    34) Wenn gesagt wird, Ausdrücke wie  Menschheit, Weiße, Röte  und dgl. bezeichnen nur Attribute von Gegenständen, aber keine Gegenstände selbst, so steht das, falls man sich hier unter Gegenstand einen realen Gegenstand denkt, mit dem eben von mir Ausgeführten nicht in Widerspruch. Die Begriffe, für sich als Gegenstände gefaßt, sind mit Rücksicht auf die realen Gegenstände tatsächlich nur deren Attribute.