ra-2HegelLujo BrentanoA. DöringDas Bedürfnis    
 
FRANZ CUHEL
(1862-1914)
Zur Lehre von
den Bedürfnissen

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"Nur dann wären wir imstande, unsere oder fremde objektive Wohlfahrtszustände mittels bloßer Urteile zu erkennen, wenn uns der Endzweck allen menschlichen Daseins und allen menschlichen Tuns bekannt wäre und wenn wir zugleich imstande wären, den Kausalzusammenhang zwischen diesem Endzweck und jedem einzelnen Wohlfahrtszustand lückenlos festzustellen. Ob das menschliche Wissen jemals diesen Höhepunkt erreichen wird, muß man derzeit dahingestellt lassen."

III. Von den Gefühlen
[Fortsetzung]

12. In den bisherigen Auseinandersetzungen hatten wir nur jene Wohlfahrtszustände im Auge, welche man als  physische  bezeichnen kann. Aber auch die Zustände und Veränderungen des Bewußtseins haben nicht alle für das Leben (den Inbegriff der Lebensfunktionen) die gleiche Bedeutung. Denken wir zunächst nur an die Bedeutung für die physischen Lebensfunktionen, so ist es ja bekannt, in wie hohem Grad der gesamte Stoffwechsel, die gesamte Körperernährung durch die Stimmung beeinflußt wird; welche nachteiligen Wirkungen die Affekte, insbesondere die Furcht und der Schrecken, auf die Tätigkeit des Herzens ausüben und wie unerwarteter Schmerz, ebenso wie unerwartete Freude selbst den Tod zur Folge haben können. Noch inniger sind die Wechselbeziehungen, welche zwischen gewissen Zuständen sowohl des eigenen als auch eines fremden Bewußtseins und dem geistigen Leben (dem Inbegriff der geistigen Funktionen) bestehen. Auf der einen Seite stehen Zufriedenheit, Freude, Unterhaltung, Hoffnung, Trost, Mut, Entschlossenheit, Selbstschätzung, Bewußtsein der Achtung seitens anderer, Liebe, Freundschaft und dgl., auf der anderen Seite Unzufriedenheit, Mißmut, Ärger, Trauer, Langeweile, Furcht, Sorge, Kummer, Schrecken, Verlegenheit, Kleinmut, Unentschlossenheit, Verzweiflung, Selbstgeringschätzung, Bewußtsein der Verachtung seitens anderer, Scham, Mißgunst, Haß, Neid, Eifersucht und dgl. (1) Je nachdem diese Zustände des Bewußtseins auf unsere geistigen Funktionen fördernd oder hemmend einwirken, kann man sie gleichfalls als  positive  oder  negative  Partial-Wohlfahrtszustände und zwar zum Unterschied von den früher besprochenen körperlichen oder physischen als  geistige (psychische) positive oder negative Partial-Wohlfahrtszustände  und den jeweiligen Inbegriff derselben, je nachdem in demselben die ersteren oder die letzteren überwiegen, als einen  positiven oder negativen psychischen Gesamt- oder Total-Wohlfahrtszustand  bezeichnen. Der Inbegriff aller physischen und psychischen Partial-Wohlfahrtszustände einer Person in einem bestimmten Zeitpunkt macht ihren  objektiven Gesamt- oder Total-Wohlfahrtszustand  zu diesem Zeitpunkt aus.

13. Man kann zwar bei den geistigen Wohlfahrtszuständen nicht streng genommen und im gleichen Sinn wie bei den physischen Wohlfahrtszuständen das Attribut "objektiv" gebrauchen, da sie ja außerhalb des Bewußtseins der betreffenden Personen nicht existieren, aber trotzdem hat dieser Ausdruck seine Berechtigung, wenn wir bei solchen Wohlfahrtszuständen an jenen Charakter denken, welchen ihnen eine höhere, von den Schwächen des Subjektivismus freie, alle Folgen der betreffenden Wohlfahrtszustände übersehene Intelligenz beilegen würde. Das Merkmal "objektiv" bezieht sich also hier nur auf den positiven oder negativen Charakter der Wohlfahrtszustände, während es bei den physischen Wohlfahrtszuständen auch die Existenz derselben umfaßt und werden wir daher statt von positiven und negativen objektiven geistigen Wohlfahrtszuständen von  objektiv-positiven  und objektiv-negativen geistigen Wohlfahrtszuständen" sprechen, welche Ausdrücke übrigen auch bei den physischen positiven, bzw. negativen Wohlfahrtszuständen gebraucht werden können.

Auch bei den geistigen Wohlfahrtszuständen sind die Lust-, bzw. Unlustgefühle nicht immer die richtigen Korrelate ihres positiven, bzw. negativen Charakters und ist man daher auch hier nicht selten genötigt,  Korrekturen  aufgrund späterer Erfahrungen auszuführen, wenn man den positiven oder negativen Charakter eines geistigen Wohlfahrtszustandes richtig beurteilen will.

14. Bisher hatten wir nur solche Fälle im Auge, wo einem Individuum durch seine Gefühle seine eigenen objektiven Wohlfahrtszustände signalisiert werden; es kommen aber auch zahlreiche Fälle vor, in welchen  einem Individuum  durch dessen Lust-, bzw. Unlustgefühle der objektiv-positive, bzw. objektiv-negative Charakter der von ihm durch Wahrnehmungen oder Urteile erkannten  Wohlfahrtszustände anderer Individuen zu Bewußtsein gebracht wird. 

Solche Beziehungen bestehen z. B. zwischen Eltern und Kindern. Es ist durchaus nicht notwendig, daß die betreffenden Wohlfahrtszustände der Kinder diesen selbst durch ihre eigenen Lust- oder Unlustgefühle als ihre positiven oder negativen Wohlfahrtszustände überhaupt oder in richtiger Weise signalisiert werden. Auch wenn das nicht der Fall ist, können die Eltern, wenn sie z. B. die Gefahr, in welcher sich ihre Kinder gerade befinden, wahrnehmen oder die nachteiligen Folgen eines gegenwärtigen Zustandes oder Verhältnisses ihrer Kinder erkennen, Lust- oder Schmerzgefühle haben, welche mit solchen Wahrnehmungen oder Urteilen verbunden sind.

Der Kreis anderer Personen, deren durch Wahrnehmungen oder Urteile von uns erkannte Wohlfahrtszustände uns durch Lust- oder Schmerzgefühle signalisiert werden, ist ziemlich eng gezogen;  in der Regel  beschränkt er sich auf die Deszendenten [die Absteigenden - wp], Gatten und Aszendenten [die Aufsteigenden - wp].

Durch derartige Beziehungen zu anderen Personen erfährt der Kreis der geistigen Wohlfahrtszustände fast jedes Individuums eine mehr oder weniger beträchtliche  Erweiterung,  denn der Zustand des Bewußtseins eines Individuums, dem durch eigene Lust- oder Unlustgefühle in richtiger oder unrichtiger Weise Wohlfahrtszustände einer anderen, ihm nahestehenden Person signalisiert werden, ist zugleich als ein  positiver, bzw. negativer geistiger Wohlfahrtszustand  dieses Individuums selbst anzusehen. Um diese eben genannten Wohlfahrtszustände von den früher besprochenen zu unterscheiden, kann man sie  induzierte  und die letzteren  originäre Wohlfahrtszustände  nennen.

15. Von den eben besprochenen Gefühlen ist das  Mitgefühl (Mitleid, Mitfreude)  zu unterscheiden, welches nicht aus Wahrnehmungen oder Urteilen über objektive Wohlfahrtszuständ, sondern aus Urteilen über das Vorhandensein von Lust- oder Schmerzgefühlen bei anderen Personen hervorgeht.  Der Kreis jener Personen, deren Leiden und Freuden unser Mitgefühl erregen können, ist bedeutend weiter  als jener, von welchem im letzten Paragraphen die Rede war. Bei den modernen Kulturvölkern umfaßt er  das ganze Menschengeschlecht,  ja das Mitgefühl vieler Menschen geht noch über diese Grenze hinaus und kann auch auf die erkannten Schmerzgefühle aller jener lebenden Wesen reagieren, bei welchen eine der menschlichen ähnliche Gefühlsanlage angenommen wird, insbesondere auf die Schmerzen der  höheren Tiere. 

Vorbedingung für das Zustandekommen von Mitgefühlen  ist, daß man vom Gefühlszustand anderer Kenntnis erlangt. Sieht man von den wissenschaftlich noch zu wenig beglaubigten  telepathischen  Erscheinungen ab, so können wir zu dieser Kenntnis nur aufgrund eines Schlusses von solchen erkannten äußeren Erscheinungen gelangen, welche entweder in uns ähnliche Gefühle zu sein pflegen. (2) Sobald wir nun auf diese Weise erkannt haben, daß ein anderer einen Schmerz oder eine Freude fühlt, so regt sich in uns, wenn keine entgegenwirkenden Gefühle oder Affekte (Haß, Schadenfreude, Neid und dgl.) im Weg stehen, das Mitleid oder - dies aber seltener, da verhältnismäßig wenige Menschen ganz frei von Neid sind - die Mitfreude und diese Bewußtseinszustände, können wir wiederum als  induzierte (geistige) Wohlfahrtszustände des mitfühlenden Individuums  ansehen.

16. In den bisher besprochenen Fällen stehen sich sowohl jene Personen, welche die originären Wohlfahrtszustände haben, als auch jene, bei welchen aufgrund der Erkenntnis der originären Wohlfahrtszustände der ersteren denselben entsprechende induzierte (geistige) Wohlfahrtszustände entstehen, als Individuen gegenüber, zwischen welchen mitunter kein anderes Band besteht, als daß sie bei der zoologischen Gattung homo sapiens angehören. Es gibt aber Fälle, in welchen eine kleine oder größere Anzahl von Individuen, welche ein gewisses, einen wesentlichen Bestandteil ihrer Persönlichkeit ausmachendes Merkmal (Nationalität, Konfession, Beruf und dgl.) gemeinsam haben, zusammen eine  besondere Gruppe oder Gemeinschaft  bilden, zwischen deren Mitgliedern die Beziehung besteht, daß die  positiven oder negativen Wohlfahrtszustände, in welchen sie sich infolge ihres gemeinsamen Merkmals befinden, auch den übrigen, solange sie dieses gemeinsame Merkmal gleichfalls besitzen, durch Lust-, bzw. Schmerzgefühle signalisiert  werden.

Von den früher besprochenen  unterscheiden  sich diese Gefühle dadurch, daß sie nur zwischen den Mitgliedern einer bestimmten Gruppe oder Gemeinschaft vorkommen, welche sich der gemeinsamen Eigenschaft nicht bloß mit dem Verstand bewußt sein, sondern sich als Mitglieder der Gemeinschaft - wie man zu sagen pflegt - auch "fühlen" müssen.

Sowohl bei jenen Gefühlen, durch welche einem Individuum  A  der positive oder negative Charakter objektiver Wohlfahrtszustände der Individuen  M, N, O  etc. als auch bei denjenigen, durch welche einem Teil der Mitglieder einer bestimmten Gemeinschaft der positive oder negative Charakter objektiver Wohlfahrtszustände eines anderen Teils der Mitglieder derselben Gemeinschaft signalisiert wird, kommen gleichfalls zahlreiche  Unrichtigkeiten  vor und es bedarf daher auch hier öfterer  Korrekturen,  um aufgrund solcher Gefühle zu richtigen Urteilen über den positiven oder negativen Charakter objektiver Wohlfahrtszustände anderer Personen zu gelangen.

17. Mit Vorbehalt der dargelegten Korrekturbedürftigkeit in einzelnen Fällen  bilden aber die Gefühle den letzten Erkenntnisgrund des positiven oder negativen Charakters aller menschlichen Wohlfahrtszustände.  Denn wenn wir auch die Wohlfahrtszustände anderer Personen in der Regel durch bloße Reflexion zu erkennen glauben, so bilden die letzte Grundlage solcher Urteile doch nur die Gefühle, indem wir, wenn andere Personen sich in gewissen durch Wahrnehmungen oder Urteile von uns erkannten Zuständen oder Verhältnissen befinden, welche, wenn wir uns darin befänden, von uns mit Lust- oder Unlustgefühlen empfunden oder wahrgenommen werden würden, schließen, daß ihre Empfindungen oder Wahrnehmungen dieser Wohlfahrtszustände gleichfalls von Lust-, bzw. Unlustgefühlen begleitet sind. Nur dann wären wir imstande, unsere oder fremde objektive Wohlfahrtszustände mittels bloßer Urteile zu erkennen,  wenn uns der Endzweck allen menschlichen Daseins und allen menschlichen Tuns bekannt wäre  und wenn wir zugleich imstande wären,  den Kausalzusammenhang zwischen diesem Endzweck und jedem einzelnen Wohlfahrtszustand lückenlos festzustellen.  Ob das menschliche Wissen jemals diesen Höhepunkt erreichen wird, muß man derzeit dahingestellt lassen. Zweifelsohne ist es aber gegenwärtig von diesem Grad der Vollkommenheit noch weit, sehr weit entfernt und wir werden uns daher noch lange begnügen müssen, den positiven und negativen Charakter unserer objektiven Wohlfahrtszustände in letzter Linie aufgrund der Gefühle zu beurteilen.

18. Welche  Merkmale  die einzelnen Zustände des eigenen oder eines fremden Organismus und die einzelnen Verhältnisse desselben zu seiner Umgebung, bzw. die Veränderungen dieser Zustände und Verhältnisse sowie die einzelnen Zustände und Veränderungen des eigenen oder eines fremden Bewußtseins haben müssen, um als eigene oder fremde  objektiv-positive, bzw. objektiv-negative Wohlfahrtszustände  bezeichnet werden zu können, das festzustellen ist nicht Aufgabe der Wirtschaftswissenschaft. Ebensowenig hat sich diese Wissenschaft mit der  Feststellung jener Wohlfahrtszustände, deren Erkenntnis mit Lust-  sowie jener, deren Erkenntnis  mit Unlustgefühlen verbunden  zu sein pflegt, zu befassen.

Für die Zwecke der Ethik und der Rechtswissenschaft wurde eine ausführliche Klassifikation der  einfachen  Lust- und Schmerzgefühle von BENTHAM (3) aufgestellt, welche dieser Autor für eine vollständige Übersicht aller Lust- und Schmerzgefühle, deren die menschliche Natur fähig ist, gehalten hat. Eine aufmerksame Durchsicht derselben zeigt aber, daß in derselben eine Reihe einfacher Gefühle fehlt.

Für die Zwecke der philosophischen Güterlehre hat DÖRING (4) eine "systematische, auf Vollständigkeit angelegte  Übersicht  der wahren ursprünglichen, nach der Organisation unserer Natur notwendig hervortretenden, weil auf wirklichen objektiven Erfordernissen derselben beruhenden  Grundbedürfnisse"  aufgestellt. Da dieser Autor unter Bedürfnissen im Grunde solche objektiven Wohlfahrtszustände versteht, bei welchen das Innewerden ihres Vorhandenseins mit Lust, das Innewerden ihres Nichtvorhandenseins mit Unlust verbunden ist, so bildet diese Übersicht zugleich eine Klassifikation der einerseits mit Lust, andererseits mit Unlust verbundenen Wohlfahrtszustände. Leider ist aber der für diese Klassifikation erhobene Anspruch auf erschöpfende Vollständigkeit gleichfalls nicht gerechtfertigt und auch die hierbei angewendeten Einteilungsgründe können nicht für einwandfrei erklärt werden.


IV. Von den Bewegungen des menschlichen Organismus

19. Die Bewegungen des menschlichen Organismus zerfallen in zwei Gruppen, nämlich in solche, "welche gleich den Pflanzenbewegungen ohne jedwede Bewußtseinserscheinung stattfinden, auf welche unser Wille auch nicht den geringsten direkten Einfluß hat, die rein  physiologischer  Natur sind und in solche, welche mit dem Gesamtbewußtsein immer in Beziehung stehen und durch dasselbe mehr oder weniger beeinflußt werden können oder die durch das Bewußtsein in erster Linie bedingt sind und welche wir den vorhergenannten gegenüber als  psychische  Bewegungen bezeichnen müssen."

Die  ersteren  dienen ausschließlich dazu, Stoffe, welche sich bereits im Körper befinden, zweckentsprechen weiter zu befördern, z. B. die bereits aufgenommenen Nahrungsstoffe den Teile, in welchen ihre Zersetzung und Aufnahme ins Blut stattfindet und später allen Teilen des Körpers zuzuführen (Bewegungen der Speiseröhre und des Magens, peristaltische Bewegungen des Darms, Bewegungen des Herzens und der Blutgefäße) oder Stoffe, die dem Körper nichts mehr nützen, aus demselben fortzuschaffen (Bewegungen des Darms, der Urinblase) (5) Zu derselben Gruppe kann man endlich nocht die einfachsten  Reflexe  auf äußere peripherische Reize rechnen, z. B. den Pupillenreflex, wodurch die Pupille des Auges sich je nach der Intensität des einfallenden Lichtes entweder erweitert oder zusammenzieht. (6)
    "Die  psychischen oder spezifisch animalischen  Bewegungen dagegen, welche allein das Tier als solches der Pflanze gegenüber charakterisieren, bewirken ein der Arterhaltung (d. h. der Erhaltung der Lebensfunktionen über die Lebensdauer des einzelnen Individuums hinaus) günstiges, als (objektiv) zweckmäßiges Verhalten des Individuums gewissen Teilen der Außenwelt gegenüber, auch soweit dieselben vom Individuum noch entfernt sind; sie dienen also dazu, noch nicht im Körper befindliche oder ganz entfernte Dinge dem Körper nutzbar zu machen, sie dem Körper zuzuführen oder äußeren Gefahren, auch solchen, die noch weit vom Körper entfernt sind, auszuweichen, schädliche Stoffe nicht nur aus dem Körper, sondern auch aus dessen Nähe zu entfernen, Individuen des anderen Geschlechts behufs Fortpflanzung aus der Entfernung zu erlangen, die Zu- und Einführung der Fortpflanzungsprodukte in den Körper zu ermöglichen und die außer dem Individuum befindliche Nachkommenschaft desselben zu erhalten."
20. Ein weiterer Unterschied zwischen psychischen und physiologischen Bewegungen  ist der, daß letztere stets gleich bleiben, mag sich der Reiz auch ändern, während die ersteren je nach Reiz(genauer: in der Regel je nach dem Gefühl, welches das Innewerden des Reizes begleitet), bald einen  attraktiven,  bald einen  repulsiven  [abstoßenden - wp]  Charakter  haben. (7)

Wird z. B. von einem Menschen oder Tier wegen zu großer Entfernung oder weil die Aufmerksamkeit nicht darauf gerichtet war, ein Ding unvollkommen unterschieden, so kann die Wahrnehmung desselben im ersten Augenblick von Schreck und Furcht begleitet sein, welche das betreffende lebende Wesen in Flucht jagen, während dieselbe Wahrnehmung im nächsten Augenblick, wenn sie deutlicher wird und das Ding also besser erkannt wird, ganz entgegengesetzte Gefühle und Bewegungen hervorrufen kann. Die Einwirkung auf die Netzhaut ist in beiden Fällen die gleiche und dennoch sind die dadurch verursachten Bewegungen ganz verschieden, einfach weil die Gefühle, die sie begleiten, verschieden sind, ein Beweis, daß letztere die Bewegungen bestimmen. (8)

So besitzen als die  Gefühle,  in welchen wir im vorigen Abschnitt den letzten Erkenntnisgrund unserer objektiv-positiven und -negativen Wohlfahrtszustände erkannt haben, noch  eine zweite, bei weitem wichtigere Bedeutung,  nicht bloß für die Menschen, sondern für alle animalischen Lebewesen überhaupt.

21. Die unmittelbare Ursache der obigen Bewegungen bilden aber nicht die Gefühle, sondern gewisse, der  dritten Klasse der Grundphänomene des Bewußtseins  angehörende Bewußtseinserregungen, nämlich die  Strebungen,  (9) welche durch Gefühle ausgelöst werden.

22.  Alle psychischen Bewegungen beruhen auf Bewußtseinserregungen  und dadurch unterscheiden sie sich von den physiologischen Bewegungen. Während aber bei den einen schon eine Empfindung oder Wahrnehmung genügt, um eine Bewegung hervorzubringen, wobei wir uns zwar dieser Bewegung während ihres Verlaufs, nicht aber eines ihr vorangehenden Gefühles oder Strebens bewußt werden, gibt es wieder andere, zu deren Zustandekommen nicht nur ein solches Gefühl und Streben, sondern auch noch andere Bewußtseinsphänomene erforderlich sind. Man teilt die psychischen Bewegungen in  unwillkürliche  und  willkürliche  ein. Die Feststellung des letzteren Begriffs werden wir uns für eine spätere Gelegenheit vorbehalten. Was aber die unwillkürlichen Bewegungen anbelangt, so sind sie teils solche, welche durch bloße Empfindungen oder Wahrnehmungen hervorgerufen werden, wie die  psychischen Reflexbewegungen  (z. B. das Schließen des Auges bei Annäherung eines fremden Körpers) oder die  gewohnheitsmäßigen  oder  mechanisierten Bewegungen  (z. B. das Einschlagen eines gewohnten Weges trotz des ursprünglichen Vorsatzes, einen anderen Weg zu gehen, wenn dieser Vorsatz aus dem Bewußtsein entschwindet oder das Anschlagen der richtigen Tasten seitens eines geübten Klavierspielers beim bloßen Anblick der betreffenden Noten), teils solche, bei welchen auch ein Gefühl und ein mit diesem verbundenes Streben vorhanden sein muß, wie die  instinktiven Bewegungen. 

23. Unter  Instinkt  verstehen wir ein durch ein Gefühl ausgelöstes Streben nach objektiv zweckmäßigen (der Arterhaltung dienenden) Bewegungen ohne Bewußtsein des Zwecks dieser Bewegungen. Die Instinkte zerfallen in  Empfindungs-  und in  Wahrnehmungsinstinkte  (10), je nachdem sie durch  Empfindungs-  oder  Wahrnehmungsgefühle  ausgelöst werden.

Als  Beispiel  eines Empfindungsinstinktes ist das Schreien des Neugeborenen in den ersten Tagen seines außeruteralen Daseins, wenn er Hunger oder Kälte empfindet, anzuführen. Es ist objektiv zweckmäßig, weil dadurch die Mutter oder andere Personen herbeigerufen werden, um dem Kind zu helfen, obzwar dasselbe in dieser Zeit nicht die Vorstellung des Zwecks seines Schreiens haben kann.

Auf Wahrnehmungsinstinkten beruth z. B. das Hinlangen kleiner Kinder nach glänzenden Gegenständen, die sie wahrnehmen, das Spielen der Mädchen mit Puppen und der Knaben mit Peitsche und Steckenpferd und dgl.


V. Vom Begehren

24. Nehmen wir an, daß in jemandem infolge der Empfindung oder Wahrnehmung eines objektiv-negativen Wohlfahrtszustandes ein Unlustgefühlt entsteht, so ruft dieses Gefühl ein  Streben  hervor, welches in der Regel so lange anhält, bis das Gefühl aufgehört hat. Wird aber jemand bei der Empfindung oder Wahrnehmung eines objektiv-positiven Wohlfahrtszustandes eines Lustgefühls inne, so entsteht in ihm unter gewissen Bedingungen ein Streben, wenn er sich einer Veränderung bewußt wird, durch welche die Lust beseitigt oder abgeschwächt wird oder wenn er Gegenstände wahrnimmt, welche sich als die Ursachen einer solchen Veränderung darstellen.

In den ersten  Tagen des Säuglingsalters ist dieses Streben ein reiner Impuls  ohne das Bewußtsein, daß durch denselben Schmerz beseitigt oder die verschwundene, bzw. schwindende Lust wiedererlang, bzw. erhalten werden kann. (11) Umsoweniger kan man dem Säugling in dieser Zeit Vorstellungen des zukünftigen Zustandes oder Verhältnisses, welcher oder welches anstelle des aktuellen treten soll oder gar Vorstellungen der Mittel, durch welche diese Veränderung bewirkt werden kann, zuschreiben. Sobald aber das Kind einen Zustand kennen gelernt hat, bei dessen Eintreten der Schmerz und mit ihm auch das Streben aufgehört hat, wird bei ihm durch jede spätere Empfindung oder Wahrnehmung des schmerzvollen Wohlfahrtszustandes auch die Vorstellung des entsprechenden schmerzlosen Wohlfahrtszustandes hervorgerufen.  Das Streben  verbindet sich demnach mit der Vorstellung jenes Wohlfahrtszustande, in welchem es aufhört, es  bekommt also ein Ziel,  nämlich die Verwirklichung des vorgestellten Wohlfahrtszustandes und ein solches zielbewußtes Streben nennt man entweder  Wunsch  oder  Begehren  oder  Willen (12)

Damit ein Begehren entsteht, ist also die Vorstellung desjenigen Wohlfahrtszustandes, der anstelle des aktuellen negativen Wohlfahrtszustandes treten soll, unentbehrlich, aber der Impuls wird nicht durch diese Vorstellung hervorgerufen, sondern assoziiert sich mit ihr nachträglich. Man kann also nicht  allgemein  sagen, "daß das Treibende im Menschen die Zukunft in der Gegenwart der Vorstelluntg ist" oder daß "Furcht und Hoffnung allein das menschliche Herz bewegen." (13)

Auch das Streben, welches infolge des Verschwindens oder Abnehmens einer aktuellen Lust entsteht, verbindet sich mit der Vorstellung des lustvollen Wohlfahrtszustandes, wie er bei voller Intensität des Lustgefühles aussah und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes bildet das Ziel des so entstandenen Begehrens. Durch sein Ziel erhält jedes Begehren einen  individuellen Charakter,  wodurch es sich von anderen Begehren unterscheidet.

25. Das zuletzt erwähnte Beispiel bildet den Übergang von den an Gefühle sich knüpfenden Begehren zu den  durch Gefühlsvorstellungen  (14)  hervorgerufenen,  ja es gehört streng genommen schon in diese zweite Kategorie hinein. Denn hätte der Mensch nicht die Vorstellung des verschwundenen, bzw. nicht abgeschwächten Wohlfahrtszustandes und der ihn begleitenden Lust, so würde sich bei ihm kaum ein auf die Wiederherstellung desselben gerichtetes Begehren einstellen.

Gehen wir nun einen Schritt weiter und denken uns den Fall, daß jemand sich  in einem von einem Lustgefühl begleiteten Wohlfahrtszustand befindet,  daß er aber das gewisse oder wahrscheinliche Urteil fällt, dieser Wohlfahrtszustand würde sich, falls er untätig bleiben (nicht begehren) wird, in einen anderen Wohlfahrtszustand verwandeln, welchen er sich mit der Überzeugung vorstellt, daß er  weniger lustvoll oder gar schmerzvoll  sein wird, während, falls er gewisse Handungen ausführen oder ausführen lassen (begehren) wird, diese Verschlechterung seines gegenwärtigen Wohlfahrtszustandes nicht eintreten oder geringer sein würde, so entsteht ein Begehren, dessen Ziel die Verhinderung der Verwirklichung des vorgestellten Wohlfahrtszustandes ist.

Die  Voraussetzung dieses Begehrens  bildet also das oben angeführte Existenzialurteil und die Überzeugung, daß der vorgestellte Wohlfahrtszustand weniger lustvoll oder gar schmerzvoll sein wird. Sind diese Bewußtseinserregungen gegeben, so pflegt in der Regel auch ein  aktuelles Unlustgefühl  zu entstehen, welches man im gewöhnlichen Sprachgebrauch, wenn das Existenzialurteil gewiß ist,  Sorge,  wenn es aber bloß wahrscheinlich ist,  Furcht  zu nennen pflegt. Solche aktuelle Gefühle sind aber  zum Entstehen der in diese Kategorie gehörigen Begehren keineswegs notwendig. 

26. Die weitere Entwicklung dieser Kasuistik führt uns zu dem Fall, daß in jemandem, der sich  in einem lustvollen Wohlfahrtszustand  befindet, der Vorstellungsverlauf oder eine Wahrnehmung oder eine Mitteilung einer anderen Person die Vorstellung eines eigenen von seinem aktuellen Wohlfahrtszustand verschiedenen Wohlfahrtszustandes wachruft, welche von der Überzeugung begleitet ist, daß dieser Wohlfahrtszustand zur Zeit seines Eintretens  mit einer stärkeren eigenen Lust verbunden  sein wird als jener Wohlfahrtszustand zur Zeit seines Eintretens  mit einer stärkeren eigenen Lust verbunden  sein wird als jener Wohlfahrtszustand, in welchem er sich nach seinem Dafürhalten (gewisses oder wahrscheinliches Existenzialurteil) in demselben Zeitpunkt befinden würde, falls er untätig bliebe (nicht begehrte). Auch durch solche Existenzialurteile in Verbindung mit den von der angeführten Überzeugung begleiteten Gefühlsvorstellungen wird, falls die betreffende Person nicht das gewisse Urteil fällt, daß die Realisierung des vorgestellten lustvollen Wohlfahrtszustandes unmöglich ist, ein Begehren hervorgerufen, dessen Ziel diese Realisierung bildet. (15)

Fällt  im letzteren Fall  die Realisierung der vorgestellten Wohlfahrtszustandes in die unmittelbare Zukunft,  dann deckt sich in der Regel jener Wohlfahrtszustand, dessen Eintreten erwartet wird, falls man untätig bleibt (nicht begehrt), mit dem aktuellen Wohlfahrtszustand und die vorgestellte Lust des vorgestellten Wohlfahrtszustandes ist in solchen Fällen mit der aktuellen Lust des aktuellen Wohlfahrtszustandes zu vergleichen. (16)

27. Die Überzeugung, daß der vorgestellte Wohlfahrtszustand mit einem lustvolleren Gefühl verbunden sein wird, pflegt unter den im vorhergehenden Paragraphen angeführten Bedingungen von einer aktuellen Lust begleitet zu sein, welche man  Vorfreude  nennt. Eine solche Vorfreude pflegt sich auch dann einzustellen, wenn man sich in einem unlustvollen Wohlfahrtszustand befindet und wenn man überzeugt ist, daß der vorgestellte, durch das Begehren zu realisierende Wohlfahrtszustand mit einer Lust oder wenigsten mit keinem Schmerz oder mit einem geringen Schmerz verbunden sein wird.

Ist das über das Eintreten des vorgestellten lustvolleren Wohlfahrtszustandes gefällte Urteil nicht gewiß, sondern bloß wahrscheinlich, so entsteht eine  Hoffnung,  welche, da sie gewöhnlich mit der Vorfreude verbunden ist, lustvoll zu sein pflegt.

Die  Intensität der Vorfreude  ebenso wie der  Sorge  pflegt bedeutend  geringer  zu sein, als die Intensität der betreffenden Hauptfreude, bzw. des Hauptleides. Wären beide Intensitäten gleich, so könnte kein Begehren entstehen, da ja die Lust, die das Begehren verwirklichen soll, schon aktuell wäre.

Andererseit ist das Innewerden einer  Diskrepanz zwischen einer vorgestellten größeren und einer aktuellen kleineren eigenen Lust  von einem aktuellen Unlustgefühl (17) begleitet, welches ein  Begleitbegehren  nach Beseitigung dieser Diskrepanz hervorruft und auf diese Weise das Hauptbegehren nach Realisierung des vorgestellten lustvolleren Wohlfahrtszustandes verstärkt, während durch die Vorfreude, da sie den Abstand zwischen der vorgestellten und der aktuellen Lust verringert, das Begehren abgeschwächt werden kann.

Die vorerwähnte Unlust dürfte jener analog sein, die unter dem Namen  Neid  bekannt ist und welche entsteht, wenn man von einem Wohlfahrtszustand eines anderen erfährt, den man sich als einen mit einer größeren Lust verbundenen vorstellt, als diejenige ist, welche den eigenen Wohlfahrtszustand begleitet.

Das Gegenteil der früher erwähnten Unlust bildet jene  Lust, welche die Erinnerung an ein vergangenes Leid begleitet  und die aus dem Innewerden der Diskrepanz zwischen dem gegenwärtigen lustvolleren und dem vergangenen minder lustvollen Wohlfahrtszustand hervorzugehen scheint.

28.  Die Existenz des vorgenannten aktuellen Unlustgefühls  ist aber in der Regel  keine notwendige Voraussetzung für das Entstehen der in diese Kategorie fallenden Begehren,  vielmehr genügt es in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle vollständig, wenn man sich - die oben erwähnten Existenzialurteile vorausgesetzt - eine eigene Lust mit der Überzeugung vorstellt, daß sie größer sein wird als die aktuelle eigene Lust oder als jene vorgestellte eigene Lust, welche nach dem Dafürhalten des Betreffenden eintreten wird, wenn er untätig bleiben (nicht begehren) wird. (18)

Durch diese Behauptung habe ich mich in einen offenbaren  Widerspruch mit den Ansichten hervorragender Psychologen  (19) gesetzt, welche lehren, daß nur Vorstellungen begleitende aktuelle (infolge dieser Vorstellungen neu entstandene) Gefühle  (Vorstellungsgefühle),  nicht aber bloß vorgestellte Gefühle  (Gefühlsvorstellungen)  auf den Willen einwirken können. Doch glaube ich trotz des großen Gewichtes, das ich solchen von fachmännischer Seite ausgesprochenen Behauptungen beilege, auf der oben dargelegten Ansicht beharren zu sollen, da eine sorgfältige Analyse meiner eigenen inneren Erfahrung die Wahrheit jener fremden Ansichten nicht bestätigt hat.

29. Eine besondere Erwähnung verdienen noch solche  Begehren, welche die Verwirklichung von Zuständen zum Ziel haben, die erst nach dem Tod des Begehrenden eintreten werden.  Wenn z. B. jemand begehrt, daß sein Begräbnis mit einem bestimmten Aufwand ausgestattet oder daß ihm nach seinem Tod ein Grabdenkmal in einer bestimmten Ausführung errichtet werde, so können diese Begehren nicht durch die Vorstellung der künftigen Freude am Leichenbegängnis oder dem Grabdenkmal hervorgerufen sein, sondern nur durch die angenehmen Gefühle, von welchen das gegenwärtige Bewußtsein (Urteil), daß das Leichenbegängnis mit dem und dem Aufwand ausgestattet oder das Grabdenkmal in der und der Ausführung errichtet werden wird, bei Begehrenden begleitet ist und die der Vorfreude analog sind. Diese Überzeugung stellt sich als der geistige Wohlfahrtszustand dar, dessen Verwirklichung das Ziel des betreffenden Begehrens bildet.

30. Erwachsene begnügen sich häufig nicht damit, die vorgestellten Wohlfahrtszustände als mit gewissen Lust- oder Unlustgefühlen verbundene bloß vorzustellen, sondern fällen ein diesbezügliches  bejahendes, gewisses oder wahrscheinliches Urteil  über diese Verbindung; aber auch dieses Urteil ist für das Zustandekommen der in diese Kategorie fallenden Begehren  nicht wesentlich,  wenn der Begehrende nur die Überzeugung hat, daß der von ihm vorgestellte eigene Wohlfahrtszustand lustvoller oder weniger schmerzvoll sein wird als derjenige, welcher vorhanden wäre, wenn er untätig bliebe (nicht begehrte). Es ist dies ein abgekürzter Vorgang, der sich zu den Urteilen über den höheren Grad der Lust oder den geringeren Grad der Unlust des vorgestellten Wohlfahrtszustandes so verhält, wie das intuitive Erkennen eines Ereignisses zum reflektierten. (20)


VI. Von den subjektiven Wohlfahrtszuständen

31. Auf den ersten Blick scheint der im vorigen Abschnitt dargelegte  Zusammenhang zwischen Gefühlen und Begehren  die Bestimmung zu haben, Schmerzgefühle zu beseitigen oder hintanzuhalten und Lustgefühle zu erhalten oder zu beschaffen. Darum ist es nicht zu verwundern, daß von der Mehrzahl der Menschen die  Erreichung der Glückseligkeit,  d. h. solcher Bewußtseinszustände, welche mit Lustgefühlen und die  Beseitigung der Unglückseligkeit,  d. i. solcher Bewußtseinszustände, welche mit Schmerzgefühlen verbunden sind, für  das wahre Ziel alles menschlichen Begehrens  und somit auch aller menschlichen Handlungen gehalten wird. Gibt es doch auch philosophische Schulen (Eudämonismus, Epikureismus, Hedonismus), welche lehren, daß Lust an und für sich das einzige Gut und Schmerz an und für sich das einzige Übel sei (BENTHAM). (21)

In Wirklichkeit bildet aber das Streben nach Bewußtseinszuständen, welche mit lustvolleren oder weniger schmerzvollen Gefühlen verbunden wären, nur den  Mechanismus,  mittels dessen, sei es der Schöpfer, sei es die Natur,  die Versetung der Lebewesen aus Wohlfahrtszuständen, die auf der objektiven Wohlfahrtsskala tiefer stehen, in solche, die auf dieser Skala höher stehen,  oder mit anderen Worten: die Erhaltung und Entfaltung des Lebens (der Lebensfunktionen) des Individuums wie der Art zu erreichen sucht, welcher Mechanismus zwar nicht immer, aber doch in der Regel richtig funktioniert. (22) Wer daher die Glückseligkeit als das wahre (objektive) Ziel des menschlichen Strebens ansieht,  verwechselt das Zeichen mit der Sache  und begeht den gleichen Fehler, den derjenige begehen würde, der als den Zweck der Bewegung einer Dampfmaschine die Drehung des Regulators in einer bestimmten Stellung ansehen würde, welche doch nur das Signal bildet, daß die Bewegung der Dampfmaschine und insbesondere des Treibrades mit der gehörigen Geschwindigkeit erfolgt. Deshalb müssen wir auch die Schrift GOSSENs (23), der von der Ansicht ausging, daß der Mensch seine Handlungen so einzurichten habe, daß die Summe seines Lebensgenusses ein Höchstes werde, in ihrer Grundidee als verfehlt erklären, wenn auch viele Einzelheiten derselben für den Fortschritt unserer Wissenschaft von der größten Bedeutung gewesen wären, wenn man ihr seinerzeit die gebührende Aufmerksamkeit gewidmet hätte.

32. Obzwar den objektiven Zweck des menschlichen Begehrens die Erhaltung und Vermehrung der objektiven Wohlfahrt bildet, so haben doch die  objektiven Wohlfahrtszustände als solche auf das Zustandekommen der Begehrungen keinen Einfluß.  Für diese sind einzig und  allein die Gefühle, welche die den objektiven Wohlfahrtszuständen entsprechenden Empfindungen, Wahrnehmungen und Vorstellungen begleiten, bzw. die Vorstellungen dieser Gefühle maßgebend.  Nachdem die Wirtschaftswissenschaft es nur mit einer gewissen Kategorie der willkürlichen Handlungen zu tun hat, welche Handlungen aber durch Begehren hervorgerufen werden, so werden wir von nun an die objektiven Wohlfahrtszustände zumeist außer Acht lassen und unser Augenmerk vorzugsweise den Lust- und Unlustgefühlen sowie den Vorstellungen dieser Gefühle, durch welche Begehren ausgelöst werden, zuwenden.

Weil die Lust- und Unlustgefühle beim Zustandekommen der Begehren subjektiv betrachtet jene Rolle spielen, welche objektiv genommen den objektiven Wohlfahrtszuständen zukommt, so können wir sie als  subjektive Wohlfahrtszustände  bezeichnen und zwar die Lustgefühle als  subjektiv-positive  und die Unlustgefühle als  subjektiv-negative.  (24) Was wir eben einen subjektiv-positiven Wohlfahrtszustand genannt haben, drückt der gemeine Sprachgebrauch mit dem Wort  Genuß  aus, das auch die Wirtschaftswissenschaft bisher gebrauchte. Alle subjektiven Wohlfahrtszustände lassen sich unter Berücksichtigung der Intensität, Dauer und Ausbreitung der in ihnen enthaltenen Lust-, bzw. Unlustgefühle in eine Skala, die  subjektive Wohlfahrtsskala,  einreihen, deren  relativen Nullpunkt  oder  Indifferenzpunkt  die von keinem merklichen Gefühl begleiteten Wohlfahrtszustände bilden. Einen  absoluten Nullpunkt  hat diese Skala nicht, denn, wie die zahlreichen Selbstmorde beweisen, gibt es bei vielen Personen Wohlfahrtszustände, die für sie mit einer noch größeren Unlust verbunden sind als das Scheiden aus dem Leben. Folgt auf einen gewissen subjektiven Wohlfahrtszustand ein mit einer größeren Lust- oder einer geringeren Unlust verbundener Wohlfahrtszustand, so sprechen wir von einem  subjektiven Wohlfahrtszuwachs,  so sprechen wir von einem  subjektiven Wohlfahrtszuwachs  oder  Wohlfahrtsgewinn,  im entgegengesetzten Fall von einem  subjektiven Wohlfahrtsausfall  oder  Wohlfahrtsverlust. 

33. Wenn wir die subjektiven Wohlfahrtszustände in positive und negative eingeteilt haben, so hat das  keineswegs  zu bedeuten, daß die  einen zu den anderen in einem mathematischen Verhältnis von positiven und negativen Größen stehen,  die man addieren und subtrahieren könnte. (25) Lust und Schmerz heben sich nur dann gegenseitig auf, wenn sie an verschiedene Vorstellungen geknüpft sind, da die lustvolle Vorstellung die unlustvolle aus den Bewußtsein zu verdrängen trachtet und, soweit es ihr gelingt, auch die mit ihr verbundene Unlust verdrängt. Wenn aber Gefühle entgegengesetzter Qualität mit einer und derselben Vorstellung verbunden sind, so vermögen sie sich nebeneinander im Bewußtsein zu behaupten, ohne einander aufzuheben. Das Gleiche geschicht, wenn Gefühle verschiedener Qualität mit derselben oder mit mehreren gleichzeitigen Empfindungen oder Wahrnehmungen verbunden sind  (gemischte Gefühle). 

Trotzdem kann man aber den jeweiligen  subjektiven Gesamtwohlfahrtszustand  einer Person durch eine Art Subtraktion der Summe der subjektiv-negativen von der Summe der subjektiv-positiven Wohlfahrtszustände feststellen, da die mit Lustgefühlen verbundenen Wohlfahrtszustände positive, auf das Sein, die mit Unlustgefühlen verbundenen Wohlfahrtszustände negative, auf das Nichtsein dieser Wohlfahrtszustände gerichtete Begehren hervorrufen, die sich gegenseitig aufheben oder nach Maßgabe ihrer Intensität abschwächen. Das Sein oder Nichtsein des Inbegriffs aller in einem bestimmten Zeitpunkt den subjektiven Gesamtwohlfahrtszustand ausmachenden Wohlfahrtszustände wird also in der Regel mit jener Intensität begehrt, welche der Differenz der Intensitäten aller positiven und aller negativen Begehren gleichkommt. (26) Doch nur in der Regel. Denn es gibt Fälle, wo ein geringer Schmerz sich gleichsam als Würze der Lust darstellt, da er die dem Intensitätsgrad der Lust entsprechende Intensität des Begehrens nicht abschwächt, sondern im Gegenteil erhöht. So pflegt die Lust, deren Erreichung mit einer gewissen Gefahr verbunden ist, intensiver begehrt zu werden als eine gleich starke, aber ohne jede Gefahr zu erreichende Lust. Aus demselben Grund pflegen verbotene Früchte stärker begehrt zu werden als freie. (27)
LITERATUR Franz Cuhel, Zur Lehre von den Bedürfnissen - Theoretische Untersuchungen über das Grenzgebiet der Ökonomik und der Psychologie, Innsbruck 1907
    Anmerkungen
    1) Vgl. SCHNEIDER, Menschlicher Wille, Seite 261
    2) Vgl. dazu AUGUST DÖRING, Güterlehre, Seite 152 - 157 und von SCHUBERT-SOLDERN, Menschliches Glück, Seite 295
    3) Siehe JEREMY BENTHAM, Works I, Seite 17f
    4) Siehe AUGUST DÖRING, Güterlehre, Seite 77 - 157
    5) SCHNEIDER, Menschlicher Wille, Seite 11 und 12
    6) FRIEDRICH JODL, Psychologie, Seite 417
    7) SCHNEIDER, Menschlicher Wille, Seite 13
    8) SCHNEIDER, Menschlicher Wille, Seite 14
    9) Unter  Streben  verstehe ich mit JODL (Psychologie, Seite 134, 415) das psychische Korrelat der Rückwirkung unseres Organismus "auf empfangene und im Gefühl gewertete Reize durch Entladung von Energie zur Herbeiführung von Veränderungen, welche entweder Bewegungen der peripherischen Organe des Leibes oder Verschiebungen des Bewußtseinsinhaltes sein können; in den meisten Fällen beides zugleich sein werden." Da aber unserem Organismus sowohl wie unserem Bewußtsein nicht bloß Rezeptivität, sondern auch Spontaneität zukommt, so erscheint das Streben häufig auch als das psychische Korrelat des objektiven Umstandes, daß der Organismus im betreffenden Zeitpunk nicht jene Reize empfängt, nicht jene Lebensäußerungen und Betätigungen ausübt, welche erforderlich sind, damit er sich in einem objektiv-positiven Wohlfahrtszustand befindet. In der Fortsetzung des oben [Anm. 2] angeführten Zitats sei noch angeführt: "Tritt uns besonders unsere Gegenwirkung, die Umsetzung unserer Wertung in Bewegung und psychische Veränderung entgegen, das "Wohin" und "Wozu" (Quo), so nennen wir sie ein Streben" (JODL. a. a. O., Seite 135) Von manchen Psychologen wird der Terminus Streben zur Bezeichnung jener Willenserscheinungen gebraucht, welche wir später Begehren nennen werden. Die Terminologie der Willenserscheinungen ist bisher noch sehr schwankend. - In neuerer Zeit wurde von einigen Psychologen die Behauptung aufgestellt,  daß es ein besonderes psychisches Grundelement "Streben" oder "Begehren" nicht gibt,  sondern daß sich das, was man mit diesem Namen bezeichnet, auf das Fühlen (von EHRENFELS) oder auf gewisse Empfindungsqualitäten (KÜLPE) zurückführen läßt oder daß die Erscheinungen des Fühlens und Strebens zusammen ein einziges psychisches Grundphänomen des  Liebens  und  Hassens  und des  Vorziehen (BRENTANO) bilden. Ob eine dieser Meinungen oder ob die im Text vertretene Ansicht richtig ist, wird nur durch den aufgrund der inneren Erfahrung sich bildenden  consensus omnium psychologorum,  [allgemeiner psychologischer Konsens - wp] respektive der überwiegenden Mehrzahl derselben entschieden werden können, von welchem wir aber bisher noch weit entfernt sind. In Anbetracht dessen darf ich wohl das Recht für mich in Anspruch nehmen, aufgrund des Zeugnisses meiner inneren Erfahrung der im Text vertretenen Ansicht vor allen anderen den Vorzug zu geben.
    10) SCHNEIDER, Menschlicher Wille, Seite 113f und SCHNEIDER, Tierischer Wille, Seite 142
    11) Vgl. JODL, Psychologie, Seite 425
    12) Den Namen eines  Begehrens  verdient das Streben dann, wenn der Strebende nicht überzeugt ist, daß die Verwirklichung des vorgestellten Wohlfahrtszustandes für ihn unmöglich ist oder daß sie nach dem natürlichen Lauf der Dinge ohne jedes Zutun notwendigerweise eintreten muß. - Ein  Wunsch  liegt dagegen dann vor, wenn die betreffende Person die Überzeugung hat, daß der vorgestellte Wohlfahrtszustand für sie unerreichbar ist oder daß er nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit Notwendigkeit eintreten muß. Durch diese Überzeugung wird der Impuls beseitigt oder doch auf einen fast unmerklichen Grad abgeschwächt. Mit dem Namen "Wunsch" bezeichnet man auch solche Vorstellungen lustvollerer Wohlfahrtszustände, mit welchen infolge der besonderen Gemütsanlage einer bestimmten Person oder infolge einer Abstumpfung ihrer Willensenergie (Resignation) kein oder nur ein fast unmerklicher Impuls verbunden ist. - Solche Begehren, welchen nichts mehr im Weg steht, sich in eine Bewegung der Organe oder eine Veränderung des Bewußtseinsinhaltes umzusetzen, welche also, falls mehrere einander ausschließende Begehren zusammentreffen, die übrigen mit ihnen um die Verwirklichung konkurrierenden im Kampf, welchen man als  Wahl  bezeichnet, zurückgedrängt haben, nennt man  Willen.  Handlungen, in welche sich solche Begehren umsetzen, heißen  willkürliche Handlungen.  Das Verhältnis zwischen Willen und Begehren ist somit das des Art- zu seinem Gattungsbegriff. Jeder Wille ist nämlich ein Begehren, aber nicht umgekehrt jedes Begehren ist ein Wille.
    13) Siehe RICHARD von SCHUBERT-SOLDERN, Menschliches Glück, Seite 96. Doch sagt derselbe Autor später (Seite 305) das Gegenteil, nämlich: "So erweist sich auch hier der Schmerz als das treibende Moment im menschlichen Leben."
    14) Mit Unrecht erklärt es von SCHUBERT-SOLDERN (Menschliches Glück, Seite 96) für falsch, von Vorstellungen der Lust zu sprechen, obzwar seine Behauptung, daß die Lust an Vorstellungen oder Wahrnehmungen hängt, richtig ist, denn daraus folgt noch keineswegs, daß man sich dieselbe  zugleich  mit den Wahrnehmungen, Empfindungen und Vorstellungen, mit welchen sie verknüpft ist, nicht vorzustellen vermöchte, daß sie also niemals eine sekundäre, sondern immer eine primäre Bewußtseinserregung sein müßte.
    15) Es ist nicht richtig, wenn von SCHUBERT-SOLDERN (Menschliches Glück, Seite 66f) sagt,  daß das Bedürfnis nur durch schon genossene Güter gleicher Art hervorgerufen wird, nur aus der Erinnerung an vergangene Genüsse entsteht,  womit er meint, daß man Begehren nur nach der Verwirklichung solcher Wohlfahrtszustände haben kann, die man schon einmal erlebt hat. Denn die tägliche Erfahrung liefert uns unzählige Beispiele, daß Begehren durch "Ansteckung" seitens anderer Personen entstehen, welche man in einem Wohlfahrtszustand wahrnimmt, den man für lustvoller hält, als der ist, in welchem man sich eben befindet.
    16) Mit Rücksicht auf das oben Gesagte glaube ich, daß PAULSEN im Unrecht ist, wenn er (Ethik I, Seite 235) das Verhältnis zwischen Streben und Gefühl umkehrt und ersteres für das Primäre, letzteres dagegen für das Sekundäre erklärt.
    17) In diesem Unlustgefühl erblickte LOCKE das Wesen des Bedürfnisses. Vgl. von SCHUBERT-SOLDERN, Menschliches Glück, Seite 66
    18) In ähnlicher Weise, wie oben das Wesen des Begehrens dargelegt wird, hat - wie ich nachträglich konstatiert habe - schon OSKAR KRAUS (Bedürfnis, Seite 12 - 28) den Begriff des Bedürfnisses entwickelt.
    19) Vgl. JODL, Psychologie, Seite 726
    20) Vgl. ALOIS HÖFLER, Psychologie, Seite 511
    21) JEREMY BENTHAM, Works I, Seite 48 und OSKAR KRAUS, Wert, Seite 9
    22) Vgl. SCHNEIDER, Menschlicher Wille, Seite 39: "Nach Glückseligkeit strebt jeder nur lebensfähige Mensch, d. h. jeder, der ein Begehrungsvermögen besitzt; denn wie schon SOKRATES sehr richtig erkannt hat, ist alles Begehren seiner Natur nach auf Glückseligkeit gerichtet und Begehren überhaupt und Glückseligkeit begehren ein und dasselbe. ... Alle psychischen Erscheinungen, Erkenntnis-, Gefühls- und Begehrungsvermögen, sind nur besondere Mittel zur Arterhaltung. In bewunderungswürdig zweckmäßiger Weise sind aufgrund des Arterhaltungs- und Selektionsprinzips in der Tierreihe solche Organisationsverhältnisse zur Entwicklung gekommen, nach welchen alle Erscheinungen, welche die Arterhaltung bedingen, angenehme Gefühle und ein Begehren verursachen, während diejenigen Erscheinungen, welche die Arterhaltung beeinträchtigen, unangenehme Gefühle und ein Widerstreben erwecken, so daß das Begehren des Angenehmen auch zugleich ein Begehren des Nützlichen, des die Arterhaltung Bedingenden ist; wenigstens ist das die Norm und wenn es sich bei einem Individuum etwa in umgekehrter Weise verhält, dann ist dasselbe eben krank und geht sehr bald zugrunde." - Dann auf Seite 43 und 44: "Die Frage, ob wirklich, wie SOKRATES angenommen hat, die Glückseligkeit der Endzweck alles menschlichen Strebens sei, ist dahin zu beantworten, daß objektiv betrachtet der letzte Zweck des menschlichen Strebens und Handelns allerdings nicht die Glückseligkeit, sondern die Arterhaltung ist, daß ber das Streben nach Glückseligkeit beim vollkommen gesunden Menschen zur Arterhaltung führt, weil das Gefühls- und Begehrungsvermögen nur besondere Mittel zur Arterhaltung sind. ... Wie es aber keinen Menschen (und auch kein Tier) gibt, dessen morphologische und physiologische Verhältnisse alle normal und vollkommen sind, so gibt es auch keinen Menschen, bei dem der Organisation nach die Beziehungen zwischen den Erkenntnisakten und den Gefühlen und Trieben alle normal und vollkommen zweckmäßig sind. Von den ausgesprochenen Geisteskrankheiten ganz abgesehen, zeigen sich bei jedem einzelne unvollkommene, anormale, die Arterhaltung beeinträchtigende und deshalb krankhafte psychische Beziehungen und das ist der Grund, warum nicht alle Menschen in gleicher Weise nach Glückseligkeit und Arterhaltung streben, warum sie nicht alle stets das Beste tun und nicht alle gleich glücklich sein können." - Schließlich auf Seite 47: "Die Arterhaltung an sich ist dem Menschen gleichgültig, aber sie ist für ihn das Mittel zur Glückseligkeit, während umgekehr für das Arterhaltungsprinzip die Glückseligkeit des Menschen ansich gleichgültig, aber das Mittel zur vollkommeneren Arterhaltung ist. Glückseligkeit und Arterhaltung bedingen sich gegenseitig und eine je vollkommenere Arterhaltung der Mensch durch sein Streben erreicht, desto glücklicher wird er." Dazu noch Seite 263f.
    23) Siehe GOSSEN, Menschlicher Verkehr, Seite 3
    24) Eine verwirrende Terminologie findet man bei RICHARD von SCHUBERT-SOLDERN (Menschliches Glück, Seite 59), welcher unter  negativer Lust  die Lust versteht, die durch Aufhören einer Unlust und unter  negativer Unlust  jene gegenwärtige Unlust, die durch Aufhören einer vergangenen Lust bewirkt wird, während der als  positive Lust  eine solche Lust bezeichnet, die keiner vorhergegangenen Unlust, als  positive Unlust  aber eine solche Unlust, die keiner vorhergegangenen Lust bedarf.
    25) Diesen Fehler begeht JEVONS (Politische Ökonomie, Seite 34f) indem er sagt: "das Weniger an Schmerz ist ein Mehr an Vergnügen; die Hinzufügung von Schmerz ist eine Reduzierung des Glücks."
    26) Vgl. ANDREAS VOIGT, Wert, Seite 200f
    27) Vgl. von SCHUBERT-SOLDERN, Menschliches Glück, Seite 102