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WILHELM WUNDT
L o g i k
[6/12]
    Einleitung
Von der Entwicklung des Denkens
Die logischen Verbindungen der Vorstellungen
Die Entwicklung des Gedankenverlaufs
Die Entwicklung der logischen Normen
Von den Begriffen
Die Arten der Begriffe
Die Verhältnisse der Begriffe
Die Beziehungsformen der Begriffe
Von den Urteilen
Die Formen der Urteile
Die Relationsform des Urteils

"Das wirkliche Denken besteht in Urteilen und losgelöst vom Urteil in das er eingeht, hat daher der Begriff keine Existenz, ebensowenig wie das einzelne Wort, das als Begriffszeichen dient, in der lebendigen Sprache anders als im Zusammenhang des Satzes Wirklichkeit besitzt."

"Der Unterschied der Gattungs- und der Beziehungsbegriffe entspringt nicht aus abweichenden Operationen des Denkens, sondern aus den abweichenden  Motiven,  unter denen jedesmal die nämlichen Operationen des beziehenden und vergleichenden Denkens in Tätigkeit treten."

Als ein Absondern von Merkmalen ist diese Tätigkeit ( der Abstraktion) schon deshalb unzureichend bezeichnet, weil jene Beziehungen in Wahrheit gar nicht Merkmale sind, die den Gegenständen selbst zukommen, sondern solche, die sich in unserem Denken erst bilden und die dann allerdings nachträglich für uns zu Merkmalen der Dinge werden. Ein Verhältnis, das nur unserem Denken angehört, wird also dort als ein an sich selbst Existierendes angesehen, das auf unser Denken herüberwirkt, nicht als ein Erzeugnis des letzteren. Es ist die alte aristotelische Vorstellung, daß in den Dingen ein begriffliches Sein ruhe, das nur auf uns zu wirken brauche, um in unserem Denken nacherzeugt zu werden, - die einfachste Weise freilich, um auf die Frage nach dem Verhältnis unserer Begriffe zu dem, was wir begreifen wollen, eine Antwort zu finden: man läßt die Begriffe das zu Begreifende selbst sein."

Z w e i t e r   A b s c h n i t t
V o n   d e n   B e g r i f f e n

Erstes Kapitel
Die allgemeinen Eigenschaften der Begriffe

1. Die Merkmale der Begriffe

Wenn wir vom Begreifen eines Gegenstandes Reden, so meinen wir damit ein Erkennen und Verstehen desselben, wie es sich immer erst als Resultat der Untersuchung und des Nachdenkens ergeben kann. Schon das dem Tastsinn entnommene Bild weist darauf hin, daß, um einen  Begriff  zu haben, wir mit dem Objekt des Erkennens in die unmittelbarste Berührung kommen müssen. Die philosophische Definition aber, indem sie die geläufige Wortbedeutung noch übertreibt, sieht die Aufgabe des Begriffs darin, daß wir in ihm das "Wesen" des Gegenstandes erfassen sollen. Indem so die Begriffe als  Resultate  einer Erkenntnis aufgefaßt werden, muß man jedoch zugestehen, daß sie, wie unser Erkennen selbst, sich entwickeln. So ist es denn unvermeidlich, daß nicht erst das letzte Ergebnis dieser Entwicklung als Begriff bezeichnet wird, sondern daß man diesem alle möglichen Stufen der Vollkommenheit zuschreibt. Schon den ersten Schritt, den wir in der denkenden Erfassung eines Gegenstandes tun, nennen wir daher einen Begriff, wenn auch in diesem keine andere Erkenntnis enthalten sein sollte als die, daß irgendein Inhalt unseres Denkens gegeben sei.

Demgemäß verstehen wir unter einem  logischen  Begriff jeden Denkinhalt, der aus einem logischen Denkakt, einem Urteil, durch Zergliederung desselben gewonnen werden kann. Die Begriffe in diesem logischen Sinne sind die  Elemente des Denkens.  Wollen wir jene in der Wissenschaft übliche Bedeutung anwenden, nach welcher der Begriff  Resultat einer Erkenntnis,  demnach nicht Element eines Urteils, sondern Ergebnis einer Reihe von Urteilen ist, so können wir den Begriff in diesem letzteren Sinn den  wissenschaftlichen Begriff  nennen. Dann bilden der logische und der wissenschaftliche Begriff die entgegengesetzten Endpunkte der Entwicklung des Denkens: mit dem logischen Begriff beginnt dasselbe, mit dem wissenschaftlichen schließt es jeweils eine bestimmte Richtung seiner Tätigkeit ab. In diesem Sinne hat schon ARISTOTELES den Begriff ein Letztes in doppeltem Sinne genannt: ein Letztes, von dem aus das Erkennen ausgehe und ein Letztes, bei dem es aufhöre. (1) Hierin liegt zugleich eingeschlossen, daß beide Formen nicht disparat einander gegenüberstehen, sondern daß sie Stufen einer und derselben Entwicklung sind: in den logischen Begriffen liegt von Anfang an das Streben, in wissenschaftliche Begriffe überzugehen. Diesem Streben geben sie Folge, indem sie, als Elemente logischer Denkakte, in diesem umso vollständiger ihr eigenes Wesen entfalten, in je mannigfaltigere Denkakte sie eingehen.

Der  logische Begriff  kann nun naturgemäß seine Merkmale nur der Eigenschaft entnehmen, daß er letzter logisch isolierbarer Bestandteil des urteilenden Denkens ist. Solcher Merkmale gibt es aber nur  zwei,  die wieder auf das engste miteinander zusammenhängen, da sie beide nur als die verschiedenen Seiten erscheinen, in denen die Eigenschaft der Begriffe, logische Elemente des Denkens zu sein, zum Ausdruck kommt. Das erste besteht in der  Bestimmtheit des Inhalts,  das zweite im  logischen Zusammenhang mit anderen Begriffen. 

Jeder Begriff fordert einen bestimmten Denkinhalt. Nur wenn er ihn besitzt, kann er aus dem Zusammenhang des Denkens isoliert und selbständig gedacht werden. Diese Bestimmtheit des Denkinhaltes schließt daher zugleich in sich, daß der Begriff innerhalb des Gedankenzusammenhangs, dem er entnommen ist, der nämliche bleibe. Würde er sich ändern, so würde damit der in ihm gedachte Inhalt ein unbestimmter, zerfließender werden. Auf diese Weise ist das Merkmal der Bestimmtheit ebensowohl Bedingung für die Entstehung des Begriffs wie für die Funktion, die ihm im Denken zukommt. Damit er überhaupt aus dem zusammengesetzten Denkakt als logisches Element isoliert werden könne, muß er Bestimmtheit besitzen; und nur wenn er diese hat, kann er in logische Beziehungen gesetzt werden zu anderen Begriffen, die mit ihm aus dem Ganzen des Gedankens isoliert werden können. Denn die Feststellung solcher Beziehungen setzt voraus, daß die in Beziehung gebrachten Glieder mindestens so lange konstant bleiben, als die Ausführung der Beziehung dauert. Darum ist jeder Begriff im Verlauf des Denkaktes in den er eingeht konstant, mag nun dieser Denkakt einfach oder verwickelt, ein Urtel oder eine aus Urteilen gebildete Schlußfolgerung sein. Ohne diese relative Konstanz wäre der Zusammenhang unseres Denkens unmöglich. Würde beim Prädikat nicht mehr an dasselbe Subjekt, in der Konklusion des Schlusses nicht mehr an die nämlichen Begriffe zurückgedacht, die in die Prämissen eingehen, so würde das Denken zusammenhanglos auseinander fallen. Natürlich schließt aber diese für den Zusammenhang des einzelnen Denkaktes oder Gedankenzusammenhangs unerlässliche Bestimmtheit der Begriffe nicht aus, daß von einem Gedanken zum ander Veränderungen eintreten können. Solche sind in der Tat notwendig, wenn die Begriffe dem Denken jene Dienste leisten sollen, vermöge deren der logische allmählich in den wissenschaftlichen Begriff überzugehen bestimmt ist.

Das zweite Merkmal des logischen Begriffs ist sein  Zusammenhang mit anderen Begriffen.  Dasselbe ist eine unmittelbare Folge der Tatsache, daß der Begriff kein ursprünglich selbständiger Denkinhalt, sondern ein Abstraktionsprodukt aus dem Verlauf des wirklichen Denkens ist. Das wirkliche Denken besteht in Urteilen und losgelöst vom Urteil in das er eingeht, hat daher der Begriff keine Existenz, ebensowenig wie das einzelne Wort, das als Begriffszeichen dient, in der lebendigen Sprache anders als im Zusammenhang des Satzes Wirklichkeit besitzt. Aber wie das Wort ist der Begriff kein willkürliches Abstraktionsprodukt, sondern ein notwendiges, in den Denkakten denen er angehört selbst begründetes. Hier hängt diese Eigenschaft des Begriffs zugleich mit jener fundamentalen Eigenschaft des logischen Denkens zusammen, nach welcher dieses nicht in einer Synthese ursprünglich selbständiger Inhalte, sondern in der Gliederung eines ursprünglich ungeteilt gegebenen Gedankens besteht. Die aus der Gliederung hervorgegangenen Bestandteile sind eben die Begriffe. Sie sind als solche letzte logische Elemente des Denkens. Sie sind aber nicht künstliche, sondern natürliche Elemente, weil immer nur das ein Begriff ist, was sich von selbst durch jene zerlegende Tätigkeit des Denkens gebildet hat. Für die Natur der Begriffe ist darum auch nicht das kennzeichnend, daß sie sich überhaupt mit anderen Begriffen in einem Zusammenhang befinden, sondern daß dieser Zusammenhang ein  logischer  sei. Im Urteil wird der Begriff mit anderen Begriffen in bestimmte logische Beziehungen gesetzt und diese sind es, die ihm den Charakter eines Begriffs verleihen und ihn von anderen Vorstellungen scheiden, die in unser Bewußtsein eintreten können. Indem diese logische Beziehungsfähigkeit es einem und demselben Begriff möglich macht in die mannigfaltigsten Urteile einzugehen, in denen sich sein Inhalt fort und fort von einer anderen Seite darstellt, liegt auch in dieser Eigenschaft die Fähigkeit des logischen Begriffs ausgedrückt, allmählich in den wissenschaftlichen Begriff überzugehen. Jeder logische Begriff bezeichnet einen Punkt unseres Denkens, wo die Entwicklung eines wissenschaftlichen Begriffes beginnen kann.

Die Tatsache, daß die logischen Begriffe nicht ursprünglich selbständig gegebene Denkinhalte, sondern Zerlegungsprodukte der Urteile sind, hat manche Logiker veranlaßt, der Untersuchung des Begriffs die des Urteils voranzustellen. Sobald einmal die freilich immer noch verbreitete Meinung beseitigt ist, daß das wirkliche Denken in einer Verbindung ursprünglich selbständig existierender Begriffe oder Vorstellungen bestehe, wird man dieser Frage kaum einen anderen als einen didaktischen Wert zugestehen können. Auch ist zuzugeben, daß eine logische Untersuchung der Begriffe, gerade weil die Beziehungsfähigkeit derselben ihr fundamentales Merkmal ist, nicht umhin kann, überall auf die Eigenschaften zurückzugehen, die die Begriffe erst in den Urteilen, deren Bestandteile sie sind, betätigen können. Andererseits ist es aber ebenso unleugbar, daß sich die logische Analyse des Urteils auf die Untersuchung der Eigenschaften seiner Begriffselemente stützen muß. Die Logik ist also hier offenbar in der nämlichen Lage wie andere Gebiete, die zu analogen Abstraktionen genötigt werden. Aus denselben Gründen, aus denen der Grammatiker, obgleich das Wort so wenig wie der Begriff isoliert vorkommt, doch der Satzbildung die Wortbildung oder aus denen der Chemiker, obgleich die chemischen Elemente in Verbindungen vorkommen, den Eigenschaften der Verbindungen die der Elemente voranstellt, wird auch für den Logiker diese Ordnung der Gegenstände die zweckmäßigere sein. Die alte methodische Regel, daß man vom Einfachen ausgehen müsse, um das Zusammengesetzte zu verstehen, bewahrt eben auch da ihre Geltung, wo uns in Wahrheit in der wirklichen Erfahrung immer nur das Zusammengesetzte gegeben ist.

Die Merkmale der Bestimmtheit und des Zusammenhangs mit anderen Begriffen entsprechen dem logischen Begriff auf jeder seiner Entwicklungsstufen. Sie treffen für die in das einfachste sinnliche Erfahrungsurteil eingehenden Begriffe nicht weniger zu, wie für die abstraktesten wissenschaftlichen Begriffsgebilde. Da sie die einzigen sind, die alle diese Entwicklungsstufen umfassen, so betrachten wir sie zugleich als die einzigen Merkmale, die dem logischen Begriff als solchem zukommen. Indem man aber zwischen diesem logischen Begriff und dem Begriff im wissenschaftlichen Sinne nicht immer zureichend unterschied, konnte es nicht ausbleiben, daß in den ersteren Merkmale hinüberwanderten, die nur dem letzteren entnommen waren. So sind entweder neben den obigen oder sogar anstelle ihrer zwei andere Merkmale der logischen Begriffe aufgestellt worden, die in Wahrheit nur für gewisse Begriffe, keineswegs aber für alle zutreffen. Diese Merkmale sind die  Allgemeingültigkeit  und die  Allgemeinheit

Wie der Begriff selbst in den logischen und in den wissenschaftlichen unterschieden werden kann, so ist auch die Allgemeingültigkeit der Begriffe eine doppelte. Einem wissenschaftlichen Begriff schreiben wir Allgemeingültigkeit zu, wenn sein Inhalt als das Resultat einer Erkenntnisentwicklung betrachtet werden kann, welches überhaupt oder wenigstens auf der gegenwärtigen Stufe der Wissenschaft als unbestreitbar angesehen werden kann. Es ist klar, daß von einer derartigen Allgemeingültigkeit, deren sich in absolutem Sinne sogar nur verhältnismäßig wenige wissenschaftliche Begriffe erfreuen, bei den logischen Begriffen ebensowenig wie davon, daß in ihnen das "Wesen" eines Gegenstandes erfaßt werde, die Rede sein kann. Wohl aber kann gesagt werden, daß von dem Punkt an, wo der Denkakt in dem ein Begriff vorkommt, kein bloß subjektiv ablaufender Prozeß bleibt, sondern objektiv wird, indem sich mit dem Denken zugleich die Mitteilung des Gedachten an andere verbindet, die Allgemeingültigkeit als ein  Postulat  zu jedem Begriff hinzugedacht wird. Das unmittelbare Zeugnis für diese  logische  Allgemeingültigkeit der Begriffe sind die Worte der Sprache, die von dem Moment an unerläßliche Hilfsmittel des Denkens werden, wo sich dieses nach außen wendet. Mit dem Wort verbindet sich die Vorstellung, daß die anderen, mit denen wir denkend verkehren, unter dem Wort den nämlichen Begriff verstehen. Als Ausdruck und Mitteilungsmittel der Gedanken ist das Wort daher nur möglich, wenn ihm die Forderung der Allgemeingültigkeit der zugehörigen Begriffe zur Seite steht. Logisch betrachtet ist aber diese Forderung eine Folge der Allgemeingültigkeit der Denkgesetze oder jener Evidenz der Ergebnisse des Denkens, die uns, wie früher bemerkt, veranlaßt vorauszusetzen, daß andere, die unter den nämlichen Bedingungen stehen, nicht anders als wir selber gegebene Denkinhalte verarbeiten. Das Postulat der Allgemeingültigkeit der Begriffe ist ebensowohl ein spezieller Fall dieser von uns vorausgesetzten logischen Allgemeingültigkeit wie die Bedingung zur Gewinnung von Ergebnissen des Denkens, denen wirklich und im wissenschaftlichen Sinn entweder relative oder absolute Allgemeingültigkeit zukommmt. In diesem Sinne ist eben die logische ebenso die Vorläuferin der wissenschaftlichen Allgemeingültigkeit, wie der logische Begriff der Ausgangspunkt für die Entwicklung des wissenschaftlichen Begriffs ist.

Jene Objektivierung des Denkens, bei der sich mit dem Denkakt die Aussage, die Mitteilung an andere Denkende verbindet, gehört nun sicherlich einer frühen logischen Entwicklungsstufe an. Ist doch der von der Gedankenmitteilung unzertrennliche sprachliche Ausdruck das wirksamste Hilfsmittel des Denkens selber. Dennoch ist keine Frage, daß es ein Denken geben kann, das zu jener Objektivierung seines Inhaltes nicht fortschreitet und daß logisch betrachtet der Denkakt als subjektiver Vorgang seiner Objektivierung vorausgegangen sein muß. Dem entspricht es, daß unzweifelhaft noch bei entwickeltem Denken einzelne Denkakte, namentlich Einzelurteile, die in der Gliederung bestimmter sinnlicher Wahrnehmungen bestehen, vorkommen können, bei denen weder an eine Mitteilung an andere, noch auch an eine allgemeine Geltung des singulären Denkaktes gedacht wird. Mag also jene Forderung der Allgemeingültigkeit einer noch so frühen Entwicklungsstufe angehören, selbst kann sie ein allgemeingültiges Merkmal der Begriffe nicht sein. Wohl aber ist anzuerkennen, daß dieses Merkmal von dem Augenblick an, wo sich das Denken in den Dienst des Erkennens stellt, einen zunehmenden Wert gewinnt.

Anders verhält es sich mit der häufig ebenfalls für alle logischen Begriffe in Anspruch genommenen  Allgemeinheit.  Auch dieses Merkmal ist zunächst der Sprache entnommen. Indem man einsach, daß die Allgemeingültigkeit kein überall zutreffendes Merkmal der Elemente des Denkens sei und sich doch nicht entschließen konnte, auf die Beibehaltung dieses alten Begriffspostulates zu verzichten, hat man einen Ausweg wohl auch darin zu finden geglaubt, daß man das logische Denken selber in zwei Formen trennte: in eine ursprüngliche, deren Elemente nicht Begriffe seien, sondern einzelne Vorstellungen und in eine entwickeltere, mit der es die Logik vorzugsweise zu tun habe und deren Elemente erst einen Begriffswert besäßen. Aber gegen diese Auffassung spricht erstens der Umstand, daß die oben hervorgehobenen Merkmale der Bestimmtheit und des logischen Zusammenhangs mit anderen Gedankenelementen von Anfang an den in unser urteilendes Denken eingehenden Vorstellungen im Unterschied von allen anderen Vorstellungen zukommen und vermöge der Natur des Denkens zukommen müssen. Man müßte also immerhin diese Elemente primitiver Urteile als solche Vorstellungen betrachten, die in gewissen Beziehungen schon den Charakter von Begriffen besitzen und da offenbar gerade diese Beziehungen die wesentlichsten sind, diejenigen durch die das Denken seinen logischen Charakter gewinnt, so erscheint es nicht gerechtfertigt, die Begriffsgrenze erst da anzunehmen, wo noch Merkmale hinzukommen, die schon eine weitere Entwicklung des Denkens, durch die sich mit den ursprünglichen Merkmalen der Begriffe allmählich die Forderung einer in ihnen gedachten Allgemeingültigkeit verbindet, eine vollkommen stetige, so daß die Scheidung solcher urteilender Denkakte, deren Bestandteile Begriffe und solcher, in denen sie es noch nicht sind, vollkommen willkürlich erscheint. Wie wir jeden Gedankeninhalt, der nach den Gesetzen der logischen Gliederung vor sich geht, auch dann, wenn sich die letztere auf einen einzelnen sinnlichen Wahrnehmungsinhalt bezieht, ein Urteil nennen, weil die Vorgänge der Vergleichung und Wechselbeziehung der in dem Denkakt einander gegenüber gestellten Bestandteile überall hier schon vorhanden sind, so werden wir nicht umhin können, auch diese Bestandteile selbst schon logische Begriffe zu nennen, weil sie durch die nämlichen Vorgänge der logischen Wechselbeziehung bereits die Eigenschaft gewinnen, die sie zu Elementen des logischen Denkens macht und als solche von den gewöhnlichen Vorstellungen unterscheidet.

Ähnlich wie mit der Allgemeingültigkeit verhält es sich mit einem zweiten meist den Begriffen zugeschriebenen Merkmal, der  Allgemeinheit. 

Den einzelnen Gegenstand, die einzelne Eigenschaft oder Handlung faßt die Sprache überall als ein Allgemeines auf. Selbst der Eigenname hat, auch abgesehen davon, daß verschiedene Individuen denselben Namen tragen können, eine generelle Bedeutung, weil er das Individuum in seinen verschiedenen Zuständen und Lagen bezeichnet, immer also auf eine Mannigfaltigkeit von Vorstellungen bezogen wird. So hat denn die aus der Sprache geschöpfte Ansicht, die Begriffe seien Gattungsvorstellungen, gelegentlich selbst dem Wort Begriff zu einer falschen Etymologie verholfen, indem man es davon ableitete, daß der Begriff mehrere Vorstellungen "unter sich begreife". (2)

Das Zeugnis der Sprache liefert aber in diesem Fall noch keinen Beweis für die Natur der Begriffe. Denn die generelle Natur der Begriffszeichen ist zunächst eine notwendige Folge der Ökonomie des Sprachschatzes. Da es unmöglich ist, die unzähligen Vorstellungen unseres Bewußtseins durch gesonderte Benennungen zu unterscheiden, so muß sich die Sprache begnügen, gewisse Gruppen voneinander zu trennen. In der Tat decken sich auch keineswegs immer die Allgemeinheit des Begriffs und die Allgemeinheit der für ihn gebrauchten Bezeichnung, sondern diese hat in der Regel eine weitere Ausdehnung als jene. Das Wort ist ein zu mannigfaltigem Gebrauch dienliches Hilfsmittel des Denkens und niemals kann ein einzelner Denkakt den ganzen Umfang der Bedeutungen erschöpfen, deren es fähig ist. Hierdurch wird aber unser Denken daran gewöhnt, eine so dehnbare Anwendung von den Begriffszeichen der Sprache zu machen, daß es unter Umständen mit dem Gattungsnamen auch einen individuellen Begriff verbindet. Ein unmittelbar wahrgenommener Gegenstand, ein Ton von bestimmter Höhe, Klangfarbe und Klangstärke sind Vorstellungen individuellster Art, die gleichwohl zu Elementen unseres begrifflichen Denkens werden können. Meistens unterlassen wir es in solchen Fällen, dem Wort beschränktende Bestimmungen beizugeben die dies andeuten, sondern begnügen uns, dasselbe auf den individuellen Fall anzuwenden, ohne auf die allgemeinere Bedeutung Rücksicht zu nehmen, die es besitzt. Freilich ist es wegen dieser generellen Bedeutung unserer Begriffszeichen immer möglich, auch in die Begriffe selbst die Beziehungen von Gattung und Art hineinzudenken; aber man hat dann künstlich etwas zum Begriff hinzugefügt, was an und für sich nicht in ihm enthalten sein muß. Jedes Objekt unseres logischen Denkens  kann  also entweder als eine Gattung gedacht werden, die viele einzelne Vorstellungen einschließt oder als eine Art, die unter einer allgemeineren Gattung enthalten ist, aber es ist keineswegs nötig, daß diese Beziehung der Unter- und Überordnung in einem gegebenen Fall wirklich in Frage kommt. Indem nun die herkömmliche Logik alle Begriffe unter den Gesichtspunkt der Über- und Unterordnung stellt, fließen ihr namentlich Eigenschaft und Gattung völlig ineinander. Gelb soll ebenso als die höhere Gattung zu Gold und Messing wie Tier und Hund und Katze sein und gelegentlich gilt es dann wieder als ein Merkmal dieser letzteren, daß sie Tiere sind. SIGWART und LOTZE haben mit Recht diese Vermengung logisch völlig verschiedener Begriffsverhältnisse getadelt. (3) Wenn aber der letztere vorschlägt, die Unterordnung unter die Gattung als  Subordination,  die unter das Merkmal als  Subsumtion  zu bezeichnen, so wird hier immer noch in beiden Fällen die Unterordnung als das maßgebende hingestellt, ein deutliches Zeugnis, wie festgewurzelt selbst in der modernen Logik jener Gesichtspunkt ist.

In Wahrheit sind die Merkmale oder Eigenschaften gar nicht, was zum Gegenstand, dem sie beigelegt werden, in einem Verhältnis der Über- und Unterordnung stünde. Gelbst ist weder eine Gattung, die ale gelben Gegenstände umfaßt, noch ist es überhaupt ein allgemeinerer Begriff als Gold, so daß ihm das letztere subsumiert werden könnte; denn immer können nur Begriffe der  nämlichen  Art in Bezug auf ihre Allgemeinheit verglichen werden, also z. B. ein Gegenstandsbegriff mit einem anderen, wie Gold mit Metall. Dagegen entbehrt es eines jeden Sinnes zu sagen, irgendeine Eigenschaft sei etwas allgemeineres, als das Ding, das sie besitzt oder ein Vorgang sei das allgemeinere zum Objekt, an dem wir ihn wahrnehmen. Ebensogut könnte das Objekt als das allgemeinere betrachtet werden, weil wir noch andere Eigenschaften und Vorgänge an ihm wahrnehmen. Gelb würde ein Element des Begriffs Gold sein und mit diesem verbunden gedacht werden, auch wenn es außerdem gar keine gelben Gegenstände gäbe. Die Reflexion, daß es solche gibt und daß daher das Gold als  eine  Art gelber Körper neben andern gedacht werden kann, folgt erst nach. Sie ist eine wahre Unterordnung, aber sie ist ein von jenem Akt des Denkens, der den Begriff Gold in eine Verbindung gewisser Eigenschaften zerlegt, gänzlich verschiedener Vorgang. Die Eigenschaft gelb muß erst in den Gegenstandsbegriff "gelber Gegenstand" umgewandelt sein, ehe man diesen als die Gattung ansehen kann, zu der das Gold als eine einzelne Art gehört. Eine derartige Umwandlung eines Merkmals oder einer Eigenschaft in einen selbständigen Gegenstandsbegriff kann natürlich dem Denken nicht verwehrt werden, sie kann sogar für gewisse Zwecke von Nutzen sein. Aber man darf doch nicht vergessen, daß man es dann nicht mehr mit den ursprünglichen Begriffsbeziehungen zu tun hat.

Wirft auf diese Weise die herrschende Auffassung Verhältnisse, die eine wesentlich verschiedene Bedeutung besitzen, unterschiedslos zusammen, so verrät sie aber mehr noch darin ihre Schwäche, daß der Gesichtspunkt der Ordnung nach Gattungen und Arten für zahlreiche, namentlich abstraktere Begriffe völlig unzutreffend wird. Oder heißt es nicht die Begriffsschachtelung ins absurde treiben, wenn man behauptet, der Begriff der Substanz sei gebildet, um die Gattung zu bezeichnen, die alle sogenannten Einzelsubstanzen umfasse, der Begriff der Kausalität sei ein allgemeiner Ausdruck für alle einzelnen Fälle kausaler Wechselwirkung, der Begriff des Seins die Gattung der Gattungen, von der nur das Nichts ausgeschlossen sei? Solche abstrakten Begriffe entspringen doch sichtlich nicht dem Bestreben, zahlreiche einzelne Vorstellungen in eine Gattung zu vereinigen, sondern aus der gesonderten Auffassung gewisser Beziehungen, die unser Denken zwischen seinen Vorstellungen auffindet und die meist von sehr verwickelter Beschaffenheit sind, weil an ihnen ebenso sehr der objektive Inhalt der Vorstellungen wie die eigentümliche Natur des Denkens selber beteiligt ist.

Diese Schwierigkeiten erkennend, welche die hergebrachte Ansicht mit sich führt, hat HERBART das Kriterium der Allgemeinheit gänzlich beseitigt und die Begriffe lediglich als  Vorstellungen  bezeichnet,  bei denen wir von der Art und Weise abstrahieren, wie sie psychologisch entstanden seien.  (4) Aber diese Unterscheidung geht an einem wesentlichen Merkmal des Begriffs, das in der gewöhnlichen Auffassung nur einen unrichtigen Ausdruck fand, vorüber, um ein unwesentliches an dessen Stelle zu setzen. Wohl ist es richtig, daß der logische Gebrauch der Begriffe von einer Untersuchung über ihre Entstehung unabhängig ist; aber nicht jede Vorstellung, von deren Entstehung abgesehen wird, trägt darum schon den Charakter eines Begriffs an sich. Bei einer isolierten Wahrnehmung oder bei einer Vorstellung, die sich als Glied in eine Assoziationskette einreiht, kann für unsere unmittelbare Auffassung jede Beziehung auf die psychologische Entstehungsweise zurücktreten und dennoch werden wir sie nicht als einen Begriff ansehen. Wenn sie den Charakter des letzteren annehmen soll, so ist es unerläßlich, daß sie in  logische  Verbindungen gebracht werde, durch die sie eben erst einen begrifflichen Wert gewinnt. Dies geschieht, indem die Vorstellungen eingehen in das urteilende Denken.

Will man demnach dem Kriterium der Allgemeinheit überhaupt noch eine Bedeutung beilegen, so kann diese nur darin gesehen werden,  daß jeder Begriff in zahlreiche Urteilsakte als Element eingehen kann und daß in diesen einzelnen Urteilen seine Beziehungen zu anderen Begriffen bestimmt werden.  Die Verhältnisse von Gattung und Art sind nur  eine  Form dieser Beziehung neben zahlreichen anderen. Auch kommt die Allgemeinheit in jenem Sinn allen Begriffen, den umfassendsten wie den individuellsten, gleichmäßig zu. Denn nach ihr besteht die Allgemeinheit des Begriffs "Rot" nicht darin, daß die rote Farbe viele Nuancen umfaßt, von denen wir immer nur eine einzelne wirklich empfinden können, sondern darin, daß wir die Empfindung "rot", sobald sie die begriffliche Form annimmt, mit anderen Vorstellungen in logische Verbindung bringen. So werden überhaupt unsere Vorstellungen zu Begriffen durch die logischen Beziehungen zu anderen Vorstellungen. Die Begriffsallgemeinheit in diesem Sinne fällt daher zusammen mit dem Merkmal des logischen Zusammenhangs der Begriffe. Unter den Beziehungen aber, die zwischen den Begriffen überhaupt stattfinden können, greift die Sprache diejenige heraus, von der sie im Interesse der Ökonomie ihres Wortschatzes Nutzen ziehen kann: die der Gattung zum Einzelnen. Indem die Logik zunächst aus einer Analyse der sprachlichen Formen hervorging, lag es nahe, das Verfahren der Sprache auf das begriffliche Denken selbst zu übertragen und, weil das Wort eine generelle Bedeutung hat, nun die Begriffe überhaupt als die Gattungen aufzufassen, unter denen unsere einzelnen Vorstellungen enthalten seien.


2. Die Entwicklungsformen der Begriffe

Die Entwicklung der logischen Begriffe steht unter dem allgemeinen Gesetz, daß unser Denken von den Tatsachen der Erfahrung seine ersten Anregungen empfängt und daß es daher allmählich von Denkakten, in denen einzelne Wahrnehmungen begrifflich gegliedert werden, zuerst zu einer Zusammenfassung einer Mannigfaltigkeit von Erfahrungen, die irgendwelche Beziehungen darbieten und dann zu einer begrifflichen Feststellung der Beziehungen selbst, in denen verschiedene Denkinhalte zueinander stehen, fortschreitet. Demgemäß zerfallen die Vorgänge fortschreitender Begriffsbildung wieder in  zwei  Stufen: die erste besteht in der Entwicklung von  Allgemeinbegriffen  aus  Einzelbegriffen,  die zweite in der Entwicklung von  abstrakten  aus  konkreten  Begriffen.


a) Einzelbegriffe und Allgemeinbegriffe

Die erste Sprosse dieser Begriffsleiter bildet der  Einzelbegriff.  Aus der Zerlegung eines einzelnen Wahrnehmungsinhaltes hervorgegangen, ist er Bestandteil einer individuellen Vorstellung, der als solcher weder Allgemeingültigkeit noch Allgemeinheit zukommen muß. Aber in der Vorstellung sind nur die Motive zu seiner Trennung enthalten. Die Trennung selbst vollzieht sich erst im urteilenden Denken. Schon der Einzelbegriff, dessen Geltungsbereich durchaus auf einen einzelnen Vorstellungsinhalt beschränkt bleibt, ist daher ein  logisches  Erzeugnis und eben dieses macht seinen Unterschied von der Vorstellung aus. In der Vorstellung eines fallenden Steins ist die Erscheinung des Falls mit allen anderen Tatsachen, welche die Wahrnehmung enthält, untrennbar verbunden. Im Denken stelle ich  einen  Bestandteil der vorhandenen Wahrnehmung, den der Fallbewegung, der davon unabhängig gedachten Vorstellung des Steins gegenüber. Bedingung zur Entstehung einer solchen Zerlegung ist es, daß in anderen Fällen das nämliche Objekt auch in anderen Zuständen als in dem, der zu diesem besonderen Urteil Anlaß gibt, wahrgenommen wurde, also z. B. der Stein im Zustand der Ruhe. Dagegen ist durchaus nicht erforderlich, daß etwa beim Vollzug des Urteils an andere Wahrnehmungen gedacht werde, welche die gleiche Gliederung nahe legen. Die Begriffe selbst beziehen sich also auf  einzelne  Tatsachen der Erfahrung. In diesem Sinne können zweifellos noch im entwickelten Denken Wahrnehmungsurteile, aus deren Ablauf Einzelbegriffe entstehen, vorkommen; und selbst die Anwendung der geläufigen Sprachsymbole wird in solchen Fällen stattfinden können, ohne daß auf die diesen Symbolen zukommende allgemeinere Anwendbarkeit irgendein Wert gelegt wird. Derartige, eine bestimmte sinnliche Vorstellung zerlegende Denkakte mit Einzelbegriffen als ihren Erzeugnissen müssen aber notwendig zugleich allen den urteilenden Denkakten, die erst aufgrund der Feststellung mannigfacher Zusammenhänge und Beziehungen der Denkinhalte möglich sind, vorausgehen. Der natürliche Repräsentant des Einzelbegriffs im Bewußtsein ist daher die Einzelvorstellung selbst, in der Modifikation, die sie durch die Apperzeption des im Begriff ausgesonderten Bestandteils erfährt. So wird beim Einzelbegriff des Steins wie des Fallens jedesmal an den fallenden Stein gedacht: aber dort steht die Vorstellung des Gegenstandes, hier die das Vorgangs im Vordergrund des Bewußtseins.

Der Einzelbegriff wird zum  Allgemeinbegriff,  sobald das Urteil, aus dessen Gliederung die Begriffe entspringen, eine Mehrheit zueinander in Beziehung stehender Erfahrungen zum Ausdruck bringt. Vorbereitet ist diese Verbindung mannigfaltiger Wahrnehmungen im urteilenden Denken durch die Bedingung, unter welcher dieses von vornherein steht, daß verschiedene Wahrnehmungen die Zerlegung der ursprünglich einheitlichen Vorstellung in bestimmte begriffliche Bestandteile ermöglichen müssen. Sobald zu dieser Bedingung, unter der schon der Denkinhalt des Einzelurteils steht, die andere hinzutritt, daß der Denkinhalt selbst für viele einzelne Erfahrungen gültig sei, so sind die begrifflichen Bestandteile eines solchen allgemeinen Denkinhaltes notwendig nicht mehr individuelle, sondern allgemeine Begriffe. Hierbei kann nun aber die Beziehung, in der die verschiedenen Vorstellungen, die zur Entstehung eines allgemeinen Denkinhaltes notwendig nicht mehr individuelle, sondern allgemeine Begriffe. Hierbei kann nun aber die Beziehung, in der die verschiedenen Vorstellungen, die zur Entstehung eines allgemeinen Denkinhaltes Anlaß geben, zueinander stehen, wieder eine verschiedene sein. Der naheliegendste Fall ist es, daß jene Denkinhalte einander  verwandt  sind, so daß sie schon durch die Assoziation der Vorstellungen leicht zueinander in Beziehung gesetzt werden können. Solche verwandte Denkinhalte geben Anlaß zu Urteilen, die entweder eines ihrer Begriffsglieder oder beide miteinander gemein haben. Jeder auf diese Weise in eine Menge von Einzelurteilen eingehende Begriff erscheint dann als ein Allgemeinbegriff, welcher in einer Menge individueller Gestaltungen vorkommen kann. Die so entstandenen Allgemeinbegriffe nennen wir  Gattungsbegriffe.  Sie leisten dem Denken überall den wichtigen Dienst, die Mannigfaltigkeit der einzelnen begriffichen Sonderungen in größere Gruppen zusammenzufassen und bei planmäßiger Weiterführung des gleichen Verfahrens schließlich eine regelmäßige Ordnung unserer Begriffswelt zustande zu bringen, die mit den individuellsten Begriffen beginnt und mit den allgemeinsten Gattungen endigt. Indem man dieses Verhältnis auf die Entstehung der Gattungsbegriffe überträgt, nimmt man in der Regel an, das überall gültige logische Verfahren, aus welchem diese hervorgehen, bestehe in der Vergleichung zunächst der einzelnen Tatsachen, dann der aus diesen gebildeten beschränkteren Allgemeinbegriffe usf., bei welcher Vergleichung man die einer Gruppe von individuellen Tatsachen oder von schon gebildeten Begriffen gemeinsamen Merkmale herausgreife, um sie zum Inhalt des neu zu bildenden allgemeineren Begriffs zu machen. Diese schablonenhafte Auffassung ist aus der Meinung enstprungen, die Begriffe seien ursprünglich selbständige Bestandteile des Denkens, denen die Urteile als ihre Verbindungsform erst nachfolgten. Das sie dies nicht sind, so kann auch für die ursprünglichen Gattungsbegriffe, wie sie z. B. in den stets eine allgemeine Bedeutung in sich tragenden Worten der Sprache zum Ausdruck kommen, diese Schilderung nicht zutreffen. In der Tat entstehen die Gattungsbegriffe zunächst in der oben geschilderten Weise als Erzeugnis der Urteilsfunktion, also nicht als Resultat einer Begriffsvergleichung, die dann nachträglichin Urteilen ausgedrückt werden kann. Erst nachdem sich eine Fülle natürlicher Gattungsbegriffe gebildet und in der Sprache ihre festen Begriffszeichen gefunden hat, kann sich nun daran eine künstliche, speziellen wissenschaftlichen Zwecken dienende Begriffsbildung anschließen, für die jenes vergleichende Verfahren einigermaßen zutrifft. In Wahrheit aber hat sie hier der Weg der ursprünglichen Bildung der Gattungsbegriffe in ähnlicher Weise umgekehrt, wie sich ja auch im reflektierenden Denken das Urteilen gelegentlich an gegebene Begriffe anschließen kann, statt mit Denkinhalten zu beginnen, aus denen Begriffe erst durch das urteilende Denken hervorgehen.

Die Gattungsbegriffe sind nun aber keineswegs die einzigen Allgemeinbegriffe, wie die ältere Logik, irregeführt durch die Bedeutung der Wörter der Sprache und durch den Glauben an jenes angeblich in einem Herausheben von Merkmalen bestehende Generalisationsverfahren angenommen hat. Eine zweite Form von Allgemeinbegriffen entsteht vielmehr dadurch, daß nicht übereinstimmende, sondern  verschiedene  Zerlegungsprodukte des urteilenden Denkens, die aber in verschiedenen Urteilen immer wieder in derselben Beziehung zueinander stehen, mit Rücksicht auf diese allgemeine Beziehung allgemein fixiert werden. So entstandene Begriffe nennen wir  Beziehungsbegriffe.  WIe es für den Gattungsbegriff wesentlich ist, daß er speziellere und schließlich individuelle Begriffe unter sich hat, so muß zu jedem Beziehungsbegriff ein anderer Begriff existieren, in Bezug auf den er und der in Bezug auf ihn gebildet ist. So sind Schwarz und Weiß, Hoch und Tief, Tag und Nacht, Vater und Mutter, Gut und Schlecht, Tun und Leiden Beziehungsbegriffe. Demnach hat man den wesentlichen Unterschied der Entstehung der Gattungs- und der Beziehungsbegriffe darin gesehen, daß jene aus einer Analyse entsprängen, welche die wesentlichen oder gemeinsamen Merkmale der Gegenstände feststelle, während die Beziehungsbegriffe durch eine Synthese der einzelnen Glieder gebildet werden sollen, die einen Begriff konstituieren. (5) Aber diese Unterscheidung ist deshalb nicht zutreffend, weil auch das Verhältnis von Gattung und Art auf Beziehungen beruth, die zwischen verschiedenen Objekten des Denkens bestehen. So bilden wir den Gattungsbegriff Tier, indem wir eine Reihe von Erscheinungen, eine bestimmte Gesetzmäßigkeit des Baues, gewisse zur Erhaltung und Fortpflanzung dienende Funktionen, endlich die Eigenschaften der Empfindung durch Sinnesorgane und der willkürlichen Bewegung in ihren wechselseitigen Beziehungen auffassen. Oder wir bilden den Begriff Kreis, indem wir den Begriff der krummen Linie in einer Ebene mit dem Begriff der Konstanz der Entfernung oder dem der Konstanz der Krümmung verbunden denken. Auf diese Weise beruth jeder allgemeine Begriff zunächst auf einer Analyse einzelner Erscheinungen und sodann auf einer Synthese bestimmter bei dieser Analyse gewonnener Begriffselemente, die ihrerseites wieder als selbständige Begriffe gedacht werden können. In der Tat entspringt daher der Unterschied der Gattungs- und der Beziehungsbegriffe nicht aus abweichenden Operationen des Denkens, sondern aus den abweichenden  Motiven,  unter denen jedesmal die nämlichen Operationen des beziehenden und vergleichenden Denkens in Tätigkeit treten. Werden die letzteren durch  übereinstimmende  Erfahrungsinhalte angeregt, so entstehen  Gattungsbegriffe.  In ihnen verbindet das Denken jene übereinstimmenden Elemente verschiedener Inhalte zu einer Begriffseinheit; und hier liegt dann im Verfahren selbst schon der Antrieb, den nämlichen Prozeß an den so entstandenen Allgemeinbegriffen zu wiederholen oder auch umgekehrt zu einem einmal gebildeten Allgemeinbegriff Elemente hinzuzufügen, die nur in einzelnen der ursprünglich im Begriff zusammengefaßten Erfahrungsinhalte vorkommen. Auf diese Weise liegt in der Bildung der Gattungsbegriffe von Anfang an das Streben nach der Bildung von Begriffsreihen, deren Glieder in das Verhältnis sukzessiver Über- und Unterordnung treten. Wird dagegen die logische Tätigkeit angeregt durch  entgegengesetzte  Inhalte, die in einem sonst durch Beziehungen der Übereinstimmung verbundenen Erfahrungssubstrat zu finden sind, so entstehen  Beziehungsbegriffe.  Während daher der Gattungsbegriff immer zu einer unbestimmten Vielheit einzelner Tatsachen oder ihm untergeordneter Begriffe in Beziehung steht, wird beim Beziehungsbegriff ein einziger bestimmter Begriff mitgedacht, der zu ihm den ergänzenden Beziehungsbegriff bildet. Wo der Gebrauch der Begriffszeichen der Sprache dies nicht zu bestätigen scheint, indem z. B. das Wort Vater ebenso gut mit Mutter wie mit Kind, Sohn oder Tochter in Beziehung gesetzt werden kann, da handelt es sich in Wahrheit nur scheinbar um einen und denselben Begriff. Im einzelnen Denkakt kann dieser immer nur in  einer  jener Beziehungen gedacht werden. Auch hier verdeckt also die übereinstimmende Wortbezeichnung tatsächlich vorhandene logische Unterschiede. Dies ist wiederum deshalb möglich, weil ein Beziehungsbegriff  zugleich  Gattungsbegriff sein kann. Freilich gilt solches nicht ausnahmslos, wie der Gebrauch der allgemeinen Wortzeichen das vortäuscht. Vielmehr können ursprünglich ebenso gut einzelne in der Anschauung gegebene Beziehungen wie einzelne Tatsachen der Wahrnehmung in unsere Urteile eingehen. Aber sobald sich einmal mannigfache Beziehungen der Übereinstimmung, des Gegensatzes und der Abhängigkeit zwischen verschiedenen Denkinhalten gebildet und ihren Ausdruck in Urteilen gefunden haben, werden die so entstandenen Allgemeinbegriffe ihrerseits wieder in die mannigfaltigsten Beziehungen treten können und das nämliche Begriffszeichen kann nun bald zum allgemeinen Ausdruck des Gattungsbegriffs, bald zugleich und vorwiegend zu dem eines Beziehungsbegriffs dienen. So sind Lohn und Strafe, Recht und Unrecht, Tun und Leiden und viele andere in diesen Verbindungen Beziehungsbegriffe. Aber jedes Glied eines solchen Begriffspaares kann auch selbständig, ohne Rücksicht auf das andere gedacht werden und es stellt dann einen Allgemeinbegriff dar, der einen Summe individueller Erfahrungen oder in der Erfahrung vorkommender Verhältnisse als deren Gattung umfaßt.

Indem man allen Begriffen Allgemeinheit zuschrieb und diese Allgemeinheit dahin deutete, daß jeder Begriff auf der Stufenleiter, die von den individuellen Tatsachen der Erfahrung zu den allgemeinsten Gattungen führe, irgendeine Stelle einnehme, nannte man die Summe der Merkmale, die einen Begriff zusammensetzen, seinen  Inhalt,  die Summe der beschränkteren Begriffe aber, die ihm untergeordnet werden können, seinen  Umfang.  Nach dieser Auffassung ist der Inhalt eines Begriffs um so reicher, je größer die Zahl seiner Merkmale ist und sein Umfang ist umso größer, je mehr Begriffe er umfaßt. Indemman nun aus dem engeren den umfassenderen Begriff durch Subtraktion von Merkmalen, aus dem umfassenderen den engeren umgekehrt durch Addition von solchen erzeugt denkt, sollen bei allen Begriffen Inhalt und Umfang einander reziprok [wechselseitig bedingt - wp] sein. Hier ist schon die Auffassung des Begriffsinhaltes eine rohe und ungenügende. Können wir doch über den Inhalt eines Begriffs nur Rechenschaft geben, indem wir die Beziehungen, in denen er zu anderen Begriffen steht, in Urteilen entwickeln. Diese Beziehungen sind aber höchst mannigfaltiger Art. Sie bestehen nicht bloß in Verhältnissen der Neben-, der Über- oder Unterordnung, sondern in den mannigfaltigsten Verhältnissen der Abhängigkeit. Denn es gibt selbstverständlich ebensoviele Verknüpfungsweise der Elemente eines Begriffs, als es logische Beziehungsformen zwischen Begriffen überhaupt gibt. Definiert man den Inhalt eines Begriffs als die Summe seiner Merkmale, so ist das also ganz dasselbe, als wenn man den Inhalt einer mathematischen Gleichung dadurch ausdrücken wollte, daß man die Summe sämtlicher in ihr vorkommenden Größen ohne Rücksicht auf ihre Bedeutung addieren wollte. Vom  Umfang  eines Begriffs läßt sich endlich überhaupt nur dann reden, wenn beim Denken desselben das Verhältnis der Über- und Unterordnung maßgebend ist, also bei den Gattungsbegriffen. Hier sind dann natürlich die allgemeinsten Begriffe auch die umfassendsten. Bei den Beziehungsbegriffen aber hat die Regel vom Verhältnis des Inhalts zum Umfang deshalb keinen Sinn, weil beim Denken des Begriffs die Stufe, die er in einem System von Gattungsbegriffen einnimmt, in das er allenfalls eingereiht werden kann, gar nicht in Frage kommt.


b) konkrete und abstrakte Begriffe

Wesentlich verschieden vom Verhältnis der Einzelbegriffe zu den Allgemeinbegriffen ist das der konkreten zu den abstrakten Begriffen. Dabei hat sich jedcoh die Bedeutung der Ausdrücke konkret und abstrakt wesentlich verändert im Lauf der Geschichte. Der scholastische Nominalismus, der sie in die Logik eingeführt, benützte sie zu einer bloßen Wortunterscheidung. Jedes substantivisch gebrauchte Nomen, das einen einzelnen Gegenstand oder eine Klasse von Gegenständen bezeichnete, war ein Konkretum, wogegen das aus einem solchen zur Bezeichnung einer allgemeinen Eigenschaft gebildete Wort ein Abstraktum genannt wurde. Wörter wie  homo  [Mensch,wp],  album  [weiß - wp] galten demnach als konkret, solche wie  humanitas  [feinere Bildung - wp]  albitudo  [das Weiß - wp] als abstrakt. (6) In der neueren Logik ist diese Unterscheidung mehr und mehr mit der des Individuellen und Generellen vermengt worden. indem man aber alle allgemeinen Begriffe als die Erzeugnisse einer an sich gleichartigen, im Grunde immer nur in einer Subtraktion von Merkmalen bestehenden Abstraktion ansah, blieb schließlich nur das Individuelle als ein Gebiet übrig, das sich unzweifelhaft mit dem des Konkreten deckte. (7) Dem Vorschlag MILLs, zur Vermeidung dieser Vermengungen den scholastischen Sprachgebrauch wiederherzustellen (8), dürfte schon das praktische Bedenken im Weg stehen, daß sich jene Bezeichnungen in ihrem veränderten Sinn durch lange Gewohnheit ein Bürgerrecht in der Sprache der Wissenschaft sowohl wie des gewöhnlichen Lebens errungen haben, ein Bürgerrecht, das offenbar zugleich einem Bedürfnis logischer Unterscheidung entgegenkommt.

Der Sprachgebrauch weist nun zunächst auf ein  äußeres  Merkmal der abstrakten Begriffe hin, das seinen Ausdruck im  Verhältnis des Begriffs zu seiner repräsentativen Vorstellung  findet. So lange die letztere nicht bloß im Wort, sondern außerdem noch in einer sinnlichen Anschauung bestehen kann, so nennen wir den Begriff  konkret.  Sobald dagegen das gesprochene oder geschriebene Wort das einzige Zeichen für ihn bleibt, ist er  abstrakt.  Abstrakt sind also diejenigen Begriffe, denen eine  adäquate  stellvertretende Vorstellung nicht entspricht und für die daher in unserem Denken nur noch ein äußerliches und scheinbar willkürliches Zeichen gewählt wird. In diesem Sinne werden wir einen Begriff wie  Mensch  oder  Tier  als konkret, einen solchen wie  Menschheit  als abstrakt bezeichnen. Entgegengesetzt dem scholastischen Sprachgebrauch werden wir aber den Gerechten ebensogut wie die Gerechtigkeit einen abstrakten Begriff nennen. Ferner wird ein individueller Begriff immer zugleich konkret, ein konkreter aber wird sehr häufig generell sein. Auch so kann freilich noch im einzelnen Fall die Grenze zweifelhaft bleiben. Auch in der Sprache hat sich ja nur allmählich das Wort zum abstrakten Begriffszeichen und haben sich daher überall, wie die Geschichte des Bedeutungswandels zeigt, die abstrakten aus konkreten Begriffen entwickelt. Warum sollten wir also nicht zuweilen noch einen Begriff antreffen, der auf einer Zwischenstufe dieser Entwicklung stehen geblieben ist? Begriffe wie Körper, Gewicht und dgl. mögen in der Tat in einem bestimmten Fall abstrakt, in einem anderen an sinnliche Bilder gebunden, also konkret sein. In Wahrheit wird jedoch hier nur das  Wort,  mit dem wir den Begriff bezeichnen, nicht der Begriff selbst der nämliche sein. So kann denn auch das Merkmal, daß der abstrakte Begriff bloß durch ein Wort oder ein anderes willkürlich gewähltes Symbol repräsentierbar ist, nur der Ausdruck  innerer  Eigenschaften sein, die den logischen Unterschied des abstrakten vom konkreten Begriff ausmachen. Welches sind nun diese inneren Eigenschaften?

Wenn man die abstrakten als die allgemeinsten Begriffe betrachtete, so war das eine notwendige Folge jener einseitigen Auffassung, welcher der Begriff lediglich als eine Summe von Merkmalen gilt. Je größer die Zahl der letzteren, um so konkreter soll der Begriff werden und umso mehr sich zugleich der individuellen Vorstellung nähern; je mehr dagegen die Zahl der Merkmale schwinde, um so größer werde seine Allgemeinheit. Die abstrakten Begriffe sollen dann diejenigen sein, welche die geringste Zahl von Merkmalen besitzen und zugleich die größte Zahl anderer Begriffe als untergeordnete Gattungen umschließen.

Um diese Ansicht über die logische Bildung abstrakter Begriffe zu berichtigen, müssen wir davon ausgehen, daß jeder Begriff aus Elementen besteht, die selbst wieder Begriffe sind, welche zu ihm in den verschiedensten logischen Beziehungen stehen und wobei diese Beziehungen ihren Ausdruck in einer Reihe von Urteilen finden können. Sobald wir nun aus gegebenen konkreten Begriffen  abstrakte  bilden wollen, lösen wir bestimmte unter jenen Beziehungen aus den Verbindungen, in denen sie sich befinden. An dieses analytische Verfahren schließt sich dann als zweite Stufe ein synthetisches an, welches darin besteht, daß verschiedene auf solche Weise isolierte Beziehungen miteinander verbunden werden. So wird schließlich der abstrakte Begriff zu einem meist sehr verwickelten Gewebe von Beziehungen, bei dem es schwer werden kann zu entscheiden, wie sich ursprünglich die Elemente zusammengefügt haben. Auch sind oft mehrere Verbindungsweisen oder wenigsten verschiedene Reihenfolgen der Verbindung bei einem und demselben Begriff denkbar, so daß sich die Rekonstruktionsversuche begnügen müssen, überhaupt die Elemente aufzuzeigen, die in einen Begriff eingehen. So werden wir z. B. annehmen dürfen, daß der Begriff des  Dings  zunächst hervorgegangen ist aus der Lostrennung des in zahlreichen Einzelbegriffen wiederkehrenden Elementes einer Verbindung von Sinneswahrnehmungen, die unserem Willen entzogen ist. Hierzu tritt das wiederum vielen Einzelbegriffen gemeinsame eines teils beharrenden, teils stetig veränderlichen Komplexes von Eigenschaften; und als drittes wird endlich der räumliche und zeitliche Zusammenhang dieser Eigenschaften nicht fehlen dürfen. Durch letzteres tritt aber der Begriff des Dings zugleich in eine Beziehung zu unserem sich unmittelbar bei allem Wechsel als eine dauernde Einheit empfindenden Selbstbewußtsein.

In dieser Weise besteht die Bildung abstrakter Begriffe immer in einer Feststellung von Beziehungen, welche unser Denken an seinen Vorstellungen oder an bereits gegebenen Begriffen antrifft. Als ein Absondern von Merkmalen ist diese Tätigkeit schon deshalb unzureichend bezeichnet, weil jene Beziehungen in Wahrheit gar nicht Merkmale sind, die den Gegenständen selbst zukommen, sondern solche, die sich in unserem Denken erst bilden und die dann allerdings nachträglich für uns zu Merkmalen der Dinge werden. Ein Verhältnis, das nur unserem Denken angehört, wird also dort als ein an sich selbst Existierendes angesehen, das auf unser Denken herüberwirkt, nicht als ein Erzeugnis des letzteren. Es ist die alte aristotelische Vorstellung, daß in den Dingen ein begriffliches Sein ruhe, das nur auf uns zu wirken brauche, um in unserem Denken nacherzeugt zu werden, - die einfachste Weise freilich, um auf die Frage nach dem Verhältnis unserer Begriffe zu dem, was wir begreifen wollen, eine Antwort zu finden: man läßt die Begriffe das zu Begreifende selbst sein.

Demnach sind die Beziehungsbegriffe die nächsten Anverwandten der abstrakten Begriffe. Aber während bei jenen ein bestimmter  Denkinhalt  in Beziehung zu einem anderen von ihm verschiedenen gedacht wird, mit dem er in irgendeinem Verhältnis der Nebenordnung oder wechselseitigen Abhängigkeit steht, bilden bei den abstrakten Begriffen die  Beziehungen selbst,  die zwischen verschiedenen Denkinhalten stattfinden, den Inhalt des Begriffs. Bei einem Begriff wie Vater oder Mutter, Schwarz oder Weiß, Hoch oder Tief denken wir zunächst nur an einen bestimmten Gegenstand oder an eine bestimmte Eigenschaft, die beide neben dem Wort noch durch eine sinnliche Einzelvorstellung repräsentiert werden können. Daß jeder dieser Begriffe auf der Beziehung zu seinem gleichzeitig entstandenen Korrelatbegriff beruht, bleibt eine Nebenbestimmung, die im einzelnen Fall nicht notwendig beachtet werden muß. Umgekehrt verhält es sich bei den abstrakten Begriffen. In Begriffen wie Substanz, Kausalität, gerecht, tugendhaft und dgl. haben sich Beziehungen zwischen mannigfaltigen Denkinhalten verdichtet, die nicht mehr in irgendeiner sinnlichen Einzelvorstellung, die unter den Begriff fällt, sondern nur noch in einem als bloßes Symbol gebrauchten Wort ihre angemessene Verkörperung finden können. Diese im einzelnen niemals zu durchlaufenden, wohl aber vermittels des stellvertretenden Wortes in ihrem Gesamtresultat festgehaltenen Beziehungen bilden hier den Inhalt des Begriffs, hinter dem die Gegenstände und Eigenschaften, auf die der Begriff angewandt werden kann, ihrerseits als wechselnde Nebenbestimmungen zurücktreten. Freilich ist dabei nicht zu übersehen, daß dem Zug des Denkens nach abstrakten Begriffsbildungen ein Streben der Rückkehr zum Konreten gegenübersteht. Dieses Streben bringt es mit sich, daß sich im wirklichen Denken auch der abstrakteste Begriff auf einen bestimmten Denkinhalt zurückziehen kann. So nähern sich Eigenschaftsbegriffe wie  schön, gerecht, tugendhaft  usw. in der Anwendung auf die einzelne Erscheinung der Grenze der konkreten Allgemeinbegriffe. Der Begriff Staat auf den einzelnen Staat angewandt wird fast zum Individualbegriff, an dem nur die im Wort ausgedrückten Nebengedanken an den abstrakten Ursprung zurückerinnern. Ja selbst das Sein, die Substanz, die Kausalität unterliegen angewandt auf einzelne konkrete Erscheinungen, der nämlichen Veränderung. Diese Fähigkeit unseres Denkens, gegebene Begriffe nach dem Bedürfnis des Einzelgebrauchs mannigfach in ihrer Bedeutung zu modifizieren, macht es erklärlich, daß, so bestimmte Grenzen auch an sich den abstrakten Begriff von allen anderen Begriffsformen scheiden, doch namentlich zwischen ihm und den konkreten Beziehungsbegriffen Übergänge möglich sind, ähnlich wie solche zwischen den letzteren und den Gattungsbegriffen oder zwischen diesen und den Einzelbegriffen sich finden. Das Denken würde einer seiner nützlichsten Eigenschaften verlustig gehen, könnte es nicht in jedem Moment diese überall dem augenblicklichen Bedürfnis entgegenkommende Anpassungsfähigkeit beim Gebrauch der in der Sprache fixierten Begriffe betätigen.

Da alle abstrakten Begriffe zugleich Allgemeinbegriffe sind, son wiederholen sich in ihrer Scheidung in gewisse allgemeine logische Entwicklungsformen naturgemäß die für die konkreten Allgemeinbegriffe geltenden Gesichtspunkte. Auch bei ihnen können in der Verbindung der Elemente, die einen Begriff konstituieren, entweder die Übereinstimmungen derselben oder die ihre Unterscheidung begleitenden Relationen zur Geltung kommen. Der Unterschied liegt eben in beiden Fällen nur darin, daß diese Begriffselemente nicht wie dort bestimmte Denkinhalte, sondern logische Beziehungen zwischen solchen sind. Davon abgesehen können aber auch hier die Begriffe entweder eine Vielheit speziellerer unter sich haben, die jedoch in diesem Falle immer wieder abstrakte Begriffe sind oder sie können mit Bezug auf einen ergänzenden Korrelatbegriff gebildet sein. So sind Staat, Tugend, Gesetz abstrakte Gattungsbegriffe; Sein und Nichtsein, Ursache und Wirkung, Stoff und Form und viele andere sind abstrakte Beziehungsbegriffe. Auch hier kann es aber vorkommen, daß derselbe oder wenigstens ein mit dem nämlichen Wort bezeichneter Begriff als Gattungs- wie als Relationsbegriff auftritt. Im allgemeinen waltet jedoch bei den abstrakten Begriffen, um so mehr je abstrakter sie sind, die Neigung zur Bildung korrelater Begriffspaare vor. Dies begreift sich leicht teils aus der Entstehung dieser Begriffe, teils aus ihrer Eigenschaft, einzelne aus der Fülle empirisch gegebener Beziehungen der Denkobjekte loszulösen und ohne Rücksicht darauf, daß sie in der Wirklichkeit nicht isoliert vorkommen können, zum Inhalt eines Begriffs zu machen. Dadurch wird aber von selbst die Bildung eines ergänzenden Begriffs herausgefordert.

Die ganzen Entwicklungsfolge der Begriffsformen können wir hiernach schließlich in folgender Übersichtstafel zusammenfassen:

Einzelbegriffe
(aus einzelnen Vorstellungen)

|

Allgemeinbegriffe
(aus Beziehungen vieler Einzelbegriffe)

/             \

Konkrete Begriffe            Abstrakte Begriffe
(mit sinnlich repräsentier-         (nur durch Zeichen
            barem Inhalt)                        repräsentierbare Beziehungen -
                                           verschiedene Denkinhalte)


/                       \

Gattungsbegriffe            Beziehungsbegriffe
(aus Beziehungen der Über-                  (aus korrelativen
einstimmung)                       Beziehungen)


LITERATUR: Wilhelm Wundt, Logik [Eine Untersuchung der Prinzipien der Erkenntnis und der Methoden wissenschaftlicher Forschung], Bd. I (Erkenntnislehre), Stuttgart 1893
    Anmerkungen
    1) ARISTOTELES, Metaphysik V, 17
    2) KIESEWETTER, Grundriss der reinen und angewandten Logik, Berlin 1795, Seite 202
    3) SIGWART, Logik I, 2. Auflage, Seite 341 und LOTZE, Logik, Seite 48
    4) HERBART, Einleitung in die Philosophie, Werke Bd. 1, Seite 77
    5) DROBISCH, Logik, 4. Auflage, Seite 157
    6) Vgl. PRANTL, Geschichte der Logik, Bd. III, Seite 215, 363
    7) Vgl. DROBISCH, Logik, 4. Auflage, Seite 22
    8) MILL, Logik, übersetzt von SCHIEL, I, Seite 33