p-4p-4A. MeinongM. SchlickR. AvenariusTh. ElsenhansJ. G. Dreßler    
 
WILHELM WUNDT
Psychologismus und Logizismus
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    I. Einleitende Betrachtungen
II. Der Psychologismus in der Logik
III. Der Logizismus in der Psychologie
IV. Das Problem der reinen Logik
V. Psychologismus und Logizismus in der Erkenntnistheorie

"John Stuart Mill bekämpft demnach nicht die formale Logik selbst, die er ruhig in ihrem wesentlichen Inhalt bestehen läßt. Was er durchgängig bestreitet, das ist der stillschweigend oder ausdrücklich erhobene Anspruch dieser Logik auf apriorische und unbedingt notwendige Geltung ihrer Gesetze. Vielmehr sind ihm diese Gesetze aus der Erfahrung abstrahierte Regeln, die sich in ihrer Anwendung als nützlich zur Ordnung und Verknüpfung der Tatsachen erweisen, die aber einen irgendewie diesen Tatsachen selbst überlegenen Grad der Gewißheit nicht besitzen."

"Schon Aristoteles war im Grunde nicht anders wie Mill in seiner Kategorienlehre von der Sprache ausgegangen. Seine bekannten zehn Kategorien sind im wesentlichen aus gewissen Wortformen abstrahiert. Nur hat er von vornherein das Wort in seiner begrifflichen Bedeutung im Auge, während Mills Betrachtung ganz und gar von der Verwendung der Wörter im Urteil bestimmt wird, daher hier als die eigentliche Grundlage des logischen Denkens nicht der Begriff, sondern das Urteil erscheint."

"Darüber, wie logische Gewißheit entstehen und woran sie erkannt werden könne, hat, ebenso wie über den Ursprung und die Bedeutung der sogenannten logischen Axiome, die Erkenntnistheorie zu entscheiden, nicht die Psychologie."

II. Der Psychologismus in der Logik

1. Die formale Logik und
der neuere englische Psychologismus

Nachdem um die Mitte des vorigen Jahrhunderts die spekulativen Systeme der nachkantischen Philosophie und mit ihnen die dialektischen Methoden der Begriffentwicklung, deren sich diese bedient, in den weiteren Kreisen der wissenschaftlichen Welt ihren Kredit verloren hatten, suchte die alte formale Logikformale Logik, wie sie von der Scholastik auf der Grundlage des aristotelischen Organon geschaffen worden war, und wie sie noch KANT als eine allgemeine, von den Unterschieden metaphysischer Lehrmeinungen unabhängige Disziplin anerkannt hatte, wieder in ihre früheren Rechte einzutreten. In Deutschland ist diese Reaktion hier, wie in anderen Dingen, vornehmlich von der HERBARTschen Schule ausgegangen, und sie hat in dem nie ganz erloschenen, wenn auch gegen früher stark verminderten Bedürfnis nach einem wenigstens notdürftigen philosophischen Unterricht eine Stütze gefunden. Hier bot die formale Logik, die allem Streit des Tages völlig neutral gegenüberstand, etwa noch verbunden mit einem Abriß der alten Vermögenspsychologie, die über die alltäglich gebrauchten psychologischen Begriffe orientierte, einen Ersatz, durch den man sich mit der Forderung nach einer gewissen philosophischen Allgemeinbilgung abzufinden meinte. Groß ist freilich der pädagogische Erfolg dieses philosophischen Unterrichts nicht gewesen; und noch weniger hat der in allen Kulturländern ziemlich gleichzeitig sich regende Drang nach einer Wiederbelebung der alten Logik auf die Philosophie selbst oder auf die positiven Wissenschaften einen nennenswerten Einfluß ausgeübt. Selbst DROBISCHs "Neue Darstellung der Logik" (1836, 4. Auflage 1875) macht davon, trotz der anerkennenswerten Bemühungen ihres Verfassers, die Fruchtbarkeit der Logik für die exakten Wissenschaften nachzuweisen, kaum eine Ausnahme. Verleidete dem Schüler die öde Langeweile der logischen Unterrichtsstunden nicht selten lebenslänglich die Beschäftigung mit der Philosophie, so glaubte der Forscher auf den Einzelgebieten aus der Bearbeitung der Aufgaben seines Faches nicht mit Unrecht reicheren Gewinn für die Aufsuchung und Befolgung zweckmäßiger Methoden zu ziehen als aus dem "Kanon" oder der "Kunstlehre des Denkens", wie sich die formale Logik zu nennen pflegte. Dazu wies dieser letztere Ausdruck deutlich genug auf einen Mangel hin, der von vornherein die Selbständigkeit dieser Logik in Frage stellte. Denn indem er die Logik als eine technische Disziplin bezeichnete, erweckte er naturgemäß die Frage nach der theoretischen Grundlage, auf die sie sich stütze. Behandelte die überkommene Logik die Formen des Denkens ohne weiteres als Normen, die sie etwa noch auf eine allgemeinere, aus ihnen abstrahierte Norm zurückführte, wie den Satz der Identität und des Widerspruchs oder das sogenannte "dictum de omni et nullo" [der Satz von allem und keinem - wp], so verweigerte sie doch schließlich über den Ursprung dieser Normen jede Auskunft. Auch DROBISCHs Versuch, den Unterschied der logischen und der psychologischen Betrachtung auf einen bloßen Unterschied der Standpunkte zurückzuführen, insofern die Psychologie aus dem allgemeinen Verlauf der Bewußtseinsvorgänge die Naturgesetze, die Logik aber die "Normgesetze" des Denkens zu gewinnen suche, verdeckte nur notdürftig diesen Mange einer theoretischen Grundlage. Zugleich schien aber diese Ausdrucksweise schon darauf hinzuweisen, daß, wenn irgendwo außerhalb ihres eigenen Gebietes, so zunächst in der Psychologie diese theoretische Grundlage zu suchen sei. Hatte demnach die formale Logik selbst dem Psychologismus Tür und Tor geöffnet, so war sie damit einer Macht in die Hände gegeben, die das Recht auf kanonische Geltung ihrer Gesetze bedenklich in Frage stellte. Mußte doch die Psychologie in den in ihr zur Herrschaft gelangten empirischen Richtungen bemüht sein, die Bewußtseinserlebnisse überall unter dem Gesichtspunkt eines tatsächlich gegebenen Inhalts zu betrachten, der in keinerlei Weise auf eine apriorische Notwendigkeit Anspruch erheben könne. Damit drohte dann aber auch jener Unterschied zwischen den sogenannten Normgesetzen und den Naturgesetzen des Denkens vollends hinfällig zu werden, während sich zugleich die Aussicht auf eine fruchtbarere, dem positiv gerichteten Geist der Zeit kongenialere [geistig ebenbürtigere - wp] Betrachtungsweise eröffnete, die vor allem denen einleuchtete, die von der Naturwissenschaft ausgingen oder von ihrem Vorbild beeinflußt waren, und denen die formale Logik schon um ihrer scholastischen Herkunft willen verdächtig war.

Mit dieser Stimmung der Zeit traf nun ein Werk auf das glücklichste zusammen, das an raschem äußeren Erfolg alle vorangegangenen wie nachfolgenden Werke über den gleichen Gegenstand weit hinter sich ließ: JOHN STUART MILLs "System der deduktiven und induktiven Logik". In England 1843, in deutscher Übersetzung erstmals 1862 erschienen, hat es in beiden Ländern eine breite Verbreitung gewonnen, wie sie ähnlich kaum ein anderes Werk über Logik vor- oder nachher aufzuweisen hatte. Und mag auch ein Teil dieses Erfolges auf Rechnung einer anziehenden Darstellung kommen, die durch geistreiche und dabei nicht selten überraschend einfache Behandlung der Probleme und durch schlagfertigen Witz in der Kritik abweichender Ansichten den Leser umso mehr fesselt, je mehr sie mit der abstrakten Dürftigkeit und pedantischen Schwerfälligkeit der gewöhnlichen logischen Darstellungen konstrastiert, so würden doch alle diese Vorzüge schwerlich imstande gewesen sein, dieser Behandlung der Logik eine solche Wirkung zu verschaffen, wären nicht die in diesem Werk entwickelten Anschauungen auf das glücklichste gerade mit dem zusammengetroffen, was in dieser von Spekulation übersättigen Zeit im Grunde alle Welt dachte, und was sich nur die Philosophen bisweilen noch nicht einzugestehen wagten. Hier begegnete der Vertreter der einzelnen Wissenschaft einer Behandlung der Erkenntnisprobleme, die seinem eigenen Verfahren bei der Bearbeitung der Aufgaben seines Spezialgebietes völlig konform zu sein schien, und selbst der Philosophe traf hier auf eine Psychologie, die den in dieser Zeit mehr und mehr zur Herrschaft gelangten positivistischen Tendenzen entgegenkam. In der Tat, wenn Männer wie LIEBIG und HELMHOLTZ in der Bildung ihrer eigenen philosophischen Ansichten JOHN STUART MILL zu ihrem Führer wählten, und wenn ein als Historiker der Philosophie bewährter Gelehrter wie THEODOR GOMPERZ MILL seinen philosophischen Lehrmeister nannte, so sind das sicherlich sprechenden Zeugnisse für den weitreichenden Einfluß, den während einer längeren Zeit insbesondere das philosophische Hauptwerk MILLs, seine Logik, ausgeübt hat.

Vergegenwärtigt man sich nun aber heute, nachdem wir indessen so mannigfache Versuche einer Reform der alten Logik erlebt haben, wiederum den Inhalt dieses trotz seiner Mängel bewundernswerten Werkes näher, so fällt in die Augen, daß es eine solche Reform, wie sie die späteren logischen Arbeiten von SIGWART und SCHUPPE an bis auf HUSSERL anstreben, durchaus nicht beabsichtigt. MILL läßt die formale Logik bestehen wie sie ist. Er ersetzt zwar die von dieser an die Spitze gestellten Begriffe durch die von der Sprache benützten Bezeichnungen der Begriffe, die "Namen". Aber die Unterscheidung dieser Benennungen in Subjekt und Prädikat, Nomen und Attribut usw. ist durchaus nach den alten logisch-grammatischen Kategorien orientiert. Vollends bei den Urteilen bilden Bejahen und Verneinen ganz im Sinne der aristotelischen Logik nicht bloß den Haupteinteilungsgrund, sondern diese beiden logischen Funktionen konstituieren das Wesen des Urteils selbst. In der Lehre vom Schließen endlich wird dem Leser der Schematismus der scholastischen Syllogistik nicht geschenkt. In der Tat ist auch auf dem Standpunkt des Verfassers, dem das Urteil als Aussagesatz eine Verbindung von Wörter ist, die Konsequenz kaum zu vermeiden, daß man die Schlußlehre gewissermaßen als ein Permutationsproblem [Anordnungsproblem - wp] behandelt, bei dem man die verschiedenen Elemente des Urteils ihre Stellen wechseln läßt, um zuzusehen, was dabei herauskommt. Wie jene äußerliche Auffassung des Urteils mit einer Art innerer Nötigung zur scholastischen Syllogistik zurückführt, kann man übrigens auch noch aus LOTZEs und BENNO ERDMANNs Darstellungen der Logik ersehen. Da sich ein so reich angelegter Geist wie LOTZE dem Eindruck der wissenschaftlichen Wertlosigkeit dieses scholastischen Formalismus nicht entziehen konnte, so führte das bei ihm freilich zu der sonderbaren Erscheinung, daß er alle Figuren und Modi sorgfältig aufzählt und die letzteren sogar durch ein paar neue vermehrt, während er sie doch gleichzeitig mit einer Art verächtlicher Ironie behandelt, in der die subjektive Überzeugung des Autors von ihrer Wertlosigkeit deutlich durchschimmert. Dieser Ton der Ironie gegenüber diesen gleichwohl treu konservierten überlieferten Formen ist aber schon bei MILL vorgebildet. Bei ihm verrät sich auf Schritt und Tritt, daß seine Behandlung der Logik aus einer Kritik erwachsen ist, die in der eigentlichen Logik gegen das seiner Zeit in England verbreitetste logische Kompendium, das des Erzbischof WHATELEY, und in den nach der Erkenntnistheorie und Methodenlehre herüberreichenden Fragen gegen WILLIAM HAMILTON und WHEWELL, den Geschichtsschreiber der induktiven Wissenschaften, gerichtet war. So ist dann das Werk nicht sowohl das System einer neuen, als vielmehr eine systematische und zugleich durchgängig polemische Kritik der alten Logik; und diese Kritik richtet sich weniger gegen den tatsächlichen Inhalt dieser Logik als gegen die Ansichten über den Ursprung ihrer Prinzipien. MILL bekämpft demnach nicht die formale Logik selbst, die er ruhig in ihrem wesentlichen Inhalt bestehen läßt. Was er durchgängig bestreitet, das ist der stillschweigend oder ausdrücklich erhobene Anspruch dieser Logik auf apriorische und unbedingt notwendige Geltung ihrer Gesetze. Vielmehr sind ihm diese Gesetze aus der Erfahrung abstrahierte Regeln, die sich in ihrer Anwendung als nützlich zur Ordnung und Verknüpfung der Tatsachen erweisen, die aber einen irgendewie diesen Tatsachen selbst überlegenen Grad der Gewißheit nicht besitzen. An zwei Stellen des die formale Logik behandelnden Teil des Systems tritt diese Tendenz einer schlechthin empirischen und folgeweise psychologischen Grundlegung besonders deutlich hervor: in den grundlegenden Erörterungen über die Wörter der Sprache und ihre logischen Bedeutungen, und in der Formulierung des Prinzips, das der Hauptoperation des logischen Denkens, dem Schließen, zugrunde liege. Wer sich, wie MILL, darauf beruft, daß Begriffe überall erst als Ergebnisse irgendwelcher Denkprozesse entstehen können, für den ist es selbstverständlich unzulässig, ein System der Logik mit den Begriffen beginnen zu lassen. Vom empirisch-psychologischen Standpunkt aus mag es daher wohl angebracht erscheinen, statt mit den in ihrer Stellung zumindest fragwürdigen Begriffen, mit dem zu beginnen was uns im wirklichen Denken tatsächlich als letzter Bestandteil eines Denkakts entgegentritt: mit den Wörtern und mit den Bedeutungen, die sie in ihren Verbindungen zu Aussagesätzen oder Urteilen besitzen. In dieser Substitution des Wortes für den logischen Begriff bildet nun aber zugleich MILLs Einführung in die Logik gewissermaßen eine Brücke zwischen der Behandlung der logischen Begriffe in der aristotelisch-scholastischen Logik einerseits und der auf MILL folgenden und teilweise wohl durch ihn beeinflußten psychologistischen Logik.

Schon ARISTOTELES war im Grunde nicht anders wie MILL in seiner Kategorienlehre von der Sprache ausgegangen. Seine bekannten zehn Kategorien sind im wesentlichen aus gewissen Wortformen abstrahiert. Nur hat er von vornherein das Wort in seiner begrifflichen Bedeutung im Auge, während MILLs Betrachtung ganz und gar von der Verwendung der Wörter im Urteil bestimmt wird, daher hier als die eigentliche Grundlage des logischen Denkens nicht der  Begriff,  sondern das  Urteil  erscheint. Auf der anderen Seite haben die Logiker, die nach MILL auf eine die Logik den Bedürfnissen des empirischen Denkens anpassende Reform ausgehen, wie SIGWART und ERDMANN, dem Wort sein psychologisches Äquivalent, die  Vorstellung substituiert und damit einen entscheidenden Schritt über den Empirismus MILLs zum Psychologismus getan. BRENTANO und seine Schule endlich biegen diese psychologische wieder in eine logische Auffassung um, indem sie der Vorstellung selbst ein elementares Urteil als die ihr immanente Funktion des Denkens unterschieben, wodurch nun erst recht das Urteil zu einer ursprünglichen Geistestätigkeit wird, die, indem sie Psychologie und Logik gleichzeitig beherrscht, beide in ihrem Ursprung zusammenfließen läßt. So ist BRENTANOs Psychologie logizistisch und seine Logik psychologistisch. Die Gegensätze sind aufgehoben, weil die hier abermals zur Herrschaft gelangte scholastische Reflexionspsychologie selbst nur eine verschleierte Logik ist und daher dem Versuch, aus einer so bereits logisch infizierten Psychologie die Logik selbst hervorgehen zu lassen, keinen nennenswerten Schwierigkeiten bereitet.

Der zweite für MILLs Stellung zum Psychologismus charakteristische Zug tritt in dem Prinzip zutage, das er für die logische Fundamentaloperation des Schließens aufstellt. Daß er dieses Prinzip direkt an eine Kritik des "dictum de omni et nullo" [Satz von allem und keinem - wp] ablehnt, beleuchtet wiederum deutlich seine Stellung zur überlieferten formalen Logik. Denn das Dictum de omni et nullo ist das spezifische Axiom eben dieser Logik, die im Subsumtionsschluß das Urbild des Schlusses überhaupt sieht. Neben dem Prinzip der Subsumtion enthält es auch noch den Hinweis auf die alle Schluß- wie Urteilsfunktionen in bejahende und verneinende Formen unterscheidende Einteilung, die ebenfalls ein entscheidendes Merkmal der aristotelisch-scholastischen Logik ist. Indem nun MILL von seinem empirisch-psychologischen Standpunkt aus leugnet, daß es ein solches Schließen vom Allgemeinen auf das Einzelnen überhaupt geben könne, weil nicht das Allgemeine, sondern nur das Einzelne eine reale Existenz besitze, substituiert er dem Dictum de omni et nullo die Sätze: "zwei Dinge, die mit einem und demselben dritten Ding koexistieren, koexistieren auch miteinander, und ein Ding, das mit einem anderen Ding koexistiert, mit dem ein drittes nicht koexistiert, koexistiert auch mit diesem dritten Ding nicht". (1) Diese offenbar den bekannten mathematischen Gleichheitsaxiomen nachgebildeten Satz, bei denen das "Koexistieren" selbstverständlich nicht als ein zeitliches, sondern allgemeiner im Sinne irgendeiner möglichen Verbindung gedacht werden soll, läßt demnach den Syllogismus in seiner überlieferten Form, wie er besonders in der ersten Figur ausgesprägt ist, bestehen. Aber sie gibt ihm eine andere Deutung. Statt eines Schlusses vom Allgemeinen auf das Einzelne, ist er ein solcher vom Einzelnen auf das Einzelne, und als sein leitendes Prinzip gilt kein a priori gültiger Satz, sondern ein Resultat empirischer Vergleichung, das demnach nicht auf Begriffe oder, wie von der Mathematik bei ihren korrespondierenden Gleichheitsaxiomen, auf abstrakte Größen, sondern auf empirische "Dinge" bezogen wird. Damit ist aber zugleich ausgesprochen, daß nicht der Syllogismus, sondern die  Induktion  die Grundoperation des logischen Denken ist, aus der der Syllogismus selbst hervorgeht, insofern jede methodische Induktion auf Vergleichung von Tatsachen, nämlich auf einer Konstatierung des Übereinstimmenden und einer Unterscheidung des Verschiedenen beruth, wie dies eben das obige empirische Prinzip des Syllogismus in seiner doppelten, positiven und negativen Form voraussetzt. Im Hintergrund dieser Induktion steht endlich als Bedingung ihrer Allgemeingültigkeit der Satz von der Gleichförmigkeit der Natur, der wiederum selbst nur auf einer Induktion und zwar auf der aus einer bloßen Sammlung einzelner Erfahrungen hervorgehenden einfachen "Inductio per enumerationem simplicem" [naive, vage Induktion - wp] beruth. (2) Damit ist der Begriff der "Normen des Denkens", den die formale Logik den logischen Denkformen zugrunde legte, und in dem die Voraussetzung der Apriorität stillschweigend enthalten war, auf den Begriff eines rein empirischen Gesetzes zurückgeführt. Eben damit ist aber zugleich der Standpunkt der formalen Logik als einer unabhängig von allen sonstigen philosophischen Voraussetzungen bestehenden Wissenschaft aufgegeben. Denn diese Logik ruht ganz und gar auf einer sehr bestimmt ausgesprägten empirischen Erkenntnistheorie. Es lag dann allerdings ein gewisser Widerspruch, der nur aus den kritischen Ausgangspunkten der MILLschen Logik einigermaßen erklärlich ist, darin, daß MILL die Formen der alten Logik, die, sei es stillschweigend, sei es ausdrücklich, auf ganz anderen Voraussetzungen ruhte, beibehielt, während er ihnen doch eine Erkenntnistheorie zugrunde legte, die zu einem völlig neuen Aufbau der Logik herausforderte.


2. Die psychologisch-erkenntnistheoretische Logik

So konnte es dann nicht ausbleiben, daß die folgende Entwicklung über den zwiespältigen Standpunkt MILLs in doppelter Beziehung hinausging. Dies geschah, indem sie einerseits die Formen des logischen Denkens nicht unbesehen der überlieferten formalen Logik entnahm, sondern einer selbständigen erkenntnistheoretischen Untersuchung unterzog, und indem sie ferner eine solche die Grundlage der Logik bildende Erkenntnistheorie wesentlich unter der Mithilfe der Postulate des logischen Denkens selbst auszubilden unternahm. Durch diese enge Verbindung von Logik und Erkenntnistheorie suchte sie dann eine einseitige Orientierung der Logik nach irgendeiner überlieferten und von außen an sie herangetragenen Erkenntnislehre, sei es empiristische oder rationalistischer Richtung, zu vermeiden, während sie, statt die überlieferte formale Logik ohne weiteres zu akzeptieren, vielmehr erst aufgrund einer Verbindung der logischen und der erkenntnistheoretischen Problme einen selbständigen Aufbau der Logik erstrebte. Solche Bestrebungen regten sich in England wie in Deutschland: hier vornehmlich in den wesentlich durch die vorangegangene Neubelebung der Kantischen Philosophie angeregten Werken von SIGWART und SCHUPPE. Hatte der letztere in dem Titel "Erkenntnistheoretische Logik" (1878), den er seinem Hauptwerk gegeben habtte, direkt eine Verschmelzung beider Gebiete gefordert, wobei dann freilich die eigentlich logischen Fragen einigermaßen zu kurz kommen mußten, so standen umgekehrt in SIGWARTs Logik (1873 - 78) diese im Vordergrund, nur daß hier überall eine umsichtige erkenntnistheoretische Prüfung des logischen Denkens nach Ursprung und Bedeutung vorherrschte. Darin stimmten jedoch beide Werke überein, daß sie den Ballast der traditionellen formalen Logik, an dem MILL seinen kritischen Scharfsinn übte, ruhig über Bord warfen, um unmittelbar aufgrund psychologischer Gesichtspunkte einen Neubau zu unternehmen. Beiden Logikern wurde übrigens die Psychologie offenbar schon deshalb zur Grundlage der Logik, weil es ihnen für selbstverständlich galt, daß man die Tatsachen des Denkens in sich erlebt haben müsse, ehe man über sie reflektieren und ihre logische Funktion würdigen könne. Damit gelangte hier der Psychologismus gegenüber der einseitig empiristischen Form, die er bei MILL besessen, zu einer strengeren kritischen Durchführung. Der von MILL bei der Ableitung der logischen Operationen fortwährend gebrauchte empirische Dingbegriff machte, ebenso wie die äußere Bezeichnung des Dings, das Wort, dem psychologischen Äquivalent dieser objektiven Begriffe, der Vorstellung, Platz. Zugleich schloß aber dieser strengere Psychologismus andere als rein empirische Elemente keineswegs aus. Können doch in den Tatbestand des psychologischen Denkens als solchen möglicherweise auch Bestandteile eingehen, die nicht empirischen Ursprungs sind, wie das in der Tat nicht bloß die Voraussetzung der älteren rationalistischen, sondern, infolge der von ihr und von der Kantischen Erkenntnistheorie ausgegangenen Nachwirkungen, auch noch mancher neueren Psychologie ist. Es sei hier nur auf die aprioristischen Annahmen in den nativistischen Hypothesen der neueren physiologischen Psychologie hingewiesen, die doch sonst dem Verdacht aprioristischer Neigungen sicherlich nicht ausgesetzt ist.

Die Tendenz der genannten Logiker zu einem Psychologismus, der an kritischer Strenge MILL überbot und sich gleichwohl von dessen empiristischer Einseitigkeit fernhielt, tritt nun vor allem auch in der Art hervor, wie sie beide, im Ausgangspunkt miteinander übereinstimmend und im strikten Gegensatz zu MILLs empirischer Umformung des mathematischen Gleichheitsaxioms, das Prinzip des logischen Schließens zu gewinnen suchen. Wie sie mit dem  Urteil  das Denken beginnen lassen, so ist ihnen auf der anderen Seite der  Schluß  nicht, wie er es noch bei MILL in Übereinstimmung mit der formalen Logik gewesen war, eine neue selbständige Denkform, sondern er ist vorgebildet im Urteil. Doch in der Art, wie sie ihn mit dem Urteil verbinden, scheiden sich diese Logiker: und damit treten bei ihnen Gegensätze hervor, die weiterhin in der gesamten Entwicklung der neueren Logik eine entscheidende Rolle gespielt haben. Für SCHUPPE ist das  Identitätsprinzip  die Grundlage allen Denkens und Erkennens, und eben weil jede volle oder teilweise Identität ihren Ausdruck in einem Urteil findet, ist dieses die einzig wirklich Form des Denkens, auf die ebenso der Begriff wie der Schluß zurückführe, da jener nur eine kondensierte, dieser eine erweiterte Urteilsform sei. Eben darum ist ihm nun aber auch das Identitätsgesetz das einzige logische Axiom, "in welchem sich die Natur der menschlichen Seele selbst offenbart", und das in diesem Sinne ebenso den Satz des Widerspruchs, der nur eine negative Formulierung des Identitätsgesetzes selbst sei, wie das Kausalprinzip oder (was für SCHUPPE dasselbe ist) den Satz vom Grund in sich schließe. Denn auch dieses Prinzip soll nur eine Erweiterung des Identitätsbegriffs zum allgemeineren der "Zusammengehörigkeit" sein. (3)

In dieser Erhebung des Identitätsprinzips zum letzten und einzigen logischen Axiom repräsentiert SCHUPPEs Logik eine Richtung, die, weit über seine sonstigen erkenntnistheoretischen Ansichten hinaus, eng mit dem Streben zusammenhängt, das  mathematische  Denken, als die zu besonderer Exaktheit erhobene Form des logischen Denkens, zum Urbild des letzteren überhaupt zu machen. Dieses Streben hat bekanntlich als eine besondere Ausgestaltung die Ausbildung des sogenannten logisch-mathematischen Kalküls veranlaßt. Die gleiche Anschauung wird aber, abgesehen von den speziellen Vertretern des logischen Algorithmus, wie BOOLE, PEIRCE, JEVONS, ERNST SCHRÖDER, auch noch von anderen Logikern wie ALOIS RIEHL, SCHMITZ-DUMONT u. a. geteilt. Speziell die Operation des Schließens wird dann, nach dem Vorbild des in der Mathematik vorherrschenden "Substitutionsschlusses", lediglich als eine Anwendung des Identitätsaxioms behandelt. (4) Gerade die Analyse des logischen Algorithmus, der die konsequente Ausbildung einer solchen ausschließlich auf das Identitätsgesetz aufgebauten Logik ist, zeigt freilich deutlich, daß die hierbei geforderte "Quantifikation" der Prädikate aller Urteilsformen zu einer Übertragung der qualitativen Verhältnisse der Begriffe in quantitative oder, wie man dasselbe ausdrücken kann, zu einer Umformung der Inhalts- in Umfangsbestimmungen der Urteile führt, die zumeist die wirkliche logische Bedeutung derselben verdunkelt, wenn sie auch immerhin eine nützliche Beihilfe zur Klarlegung der sämtlichen einem Urteil zugrunde liegenden Voraussetzungen sein kann. Zugleich ist aber diese quantifizierende Logik im Grunde ein Rückgang auf die einseitige Betrachtungsweise der alten aristotelisch-scholastischen Logik. Auch diese war ja vermöge des sie beherrschenden Prinzips der Subsumtion im wesentlichen eine Logik des Begriffsumfangs gewesen. Nur daß jetzt infolge der Einführung des Identitätsaxioms anstelle des aristotelischen Satzes vom Widerspruch für die Subsumption die exakteren Operationen der Quantifikation und der Substitution eingetreten sind, wenn auch freilich wegen der Unbestimmtheit der logischen Größen der exakte Charakter dieser Operationen mehr von formaler als von realer Bedeutung ist. Immerhin bleibt es bedeutsam, daß die grundlegenden Gedanken zur Ausbildung des Logikkalküls auf den Mann zurückgehen, dem die Logik auch die erste Einführung des Identitätsaxioms verdankt, auf LEIBNIZ. Mit dessen Bemühungen um eine exakte Gestaltung der allgemeinen Logik hängen in der Tat beide Konzeptionen auf das engste zusammen.

Einen andern, in gewissem Sinne der Identitätslogik entgegengesetzten Weg hat SIGWART eingeschlagen, um der auch für ihn maßgebenden Zurückführung allen Urteilens auf ein einziges Grundprinzip gerecht zu werden. Ihm gilt nicht das  Identitäts-,  sondern das  Bedingungsurteil  als die Grundform allen Urteilens, in die, wo sie nicht unmittelbar gegeben ist, allen anderen Urteile zu überführen seien, während in diesem Schluß nur eine explizite Form des schon im einfachen Bedingungsurteil implizit enthaltenen Gedankens wiederkehre. Jedem kategorischen Urteil "A ist B" läßt sich die Form geben: "wenn  A  ist, so ist es  B",  und der hypothetische Satz "wenn  A = B  ist, so ist  B = C"  enthält alle wesentlichen Elemente eines kategorischen Schlusses. (5) Demnach betrachtet SIGWART die im hypothetischen Urteil zum Ausdruck kommende  Relation der Begriffe  als das Grundverhältnis der Bestandteile des Urteils, das die Identität als einen besonderen, durch seine Bedeutung für die Benennung von Gegenständen und für die Zuerkennung von Eigenschaften ausgezeichneten Fall unter sich enthalte. Nennen wir das logische Prinzip der Verknüpfung nach Grund und Folge, das diese Relation der Begriffe beherrscht, den "Satz vom Grunde", so scheiden sich also diese Einheitsbestrebungen, die das Urteil als die alleinige Funktion des Denkens gelten lassen und zugleich nach einem einzigen diese Grundfunktion beherrschenden Prinzip suchen, wieder in die  zwei  Richtungen des Identitätsprinzips und in die des Satzes vom Grunde. Beide stehen aber dadurch in einem Gegensatz zu MILLs empiristischer Fundierung der Logik, daß sie die  Apriorität  dieser Prinzipien' anerkennen.  Identität  wie Grund und Folge sind ihnen keine durch Induktion aus der Erfahrung zu gewinnende Sätze, sondern dem logischen Denken als solchem immanent. Ohne sie würde die Erfahrung niemals interpretiert werden können, doch sie selbst können aus keiner Erfahrung abgeleitet werden. Als das Substrat des durch jene Prinzipien bestimmten logischen Denkes gilt aber diesen Logikern der  empirische  Inhalt des Bewußtseins, wie er uns vor allem in den "Vorstellungen" gegeben ist, wobei übrigens der letztere Begriff alles umfaßt was je als Bestandteil eines Urteils vorkommen mag. Nun würden uns ohne dieses psychologische Substrat selbstverständlich die logischen Gesetze, die die Elemente verbinden und in Beziehung setzen, niemals gegeben sein. Demnach bedarf eine solche vom Urteil als logischer Grundfunktion ausgehende Logik auf Schritt und Tritt psychologischer Hilsbetrachtungen. Muß sie sich doch zunächst über die rein psychologischen Eigenschaften der Vorstellungen und ihrer Verbindungen sowie über die Erscheinungen, in denen etwa an diesen psychologischen Substraten logische Funktionen beteiligt sein mögen, Rechenschaft geben. Damit ist aber bereits eine Überschreitung des Standpunkes der reinen Urteilslogik nahegelegt, die wieder in  zwei  Richtungen stattfinden kann. Erstens kann jenem psychologischen Substrat der Vorstellungen und ihres Zusammenhangs in unserem Bewußtsein der entscheidende Einfluß auf die Gesetze des logischen Denkens selbst eingeräumt werden, so daß nun Versuche einer psychologischen Begründung der logischen Prinzipien entstehen, die ebensowenig wie die mit den Gegenständen der objektiven Erfahrung operierende Methode MILLs über den normativen Charakter der logischen Gesetze Rechenschaft geben. Zweitens können umgekehrt die logischen über die psychologischen Tendenzen die Überhand gewinnen, indem das als das logische Grundfunktion anerkannte Urteil seine Rückwirkung auch auf das psychologische Substrat der Urteile, die Vorstellungen, ausübt und diese in Gebilde umwandelt, die zwar psychologischen Ursprungs seien, aber die logische Funktion des Urteilens in latenter Weise selbst schon enthalten sollen. Damit ist dann die in der Reflexionspsychologie längst vorbereitete Verbindung von Psychologismus und Logizismus zur vollendeten Tatsache geworden. Das Urteil gilt hier ebensowohl als ein wesentlicher Bestandteil der seelischen Erlebnisse, wie als die Grundform des logischen Denkens, aus der sich die weiteren logischen Denk- und Erkenntnisvorgänge entwickeln.

Die erste dieser beiden Tendenzne tritt uns vornehmlich bei den ersten Vertretern der Urteilslogik, bei SIGWART und SCHUPPE, entgegen. Sie ist in der Tat, solange man an der äußerlichen Auffassung festhält, das Urteil sei eine logische  Verbindung  von Vorstellungen, nicht Gliederung eines Gedankens, beinahe unvermeidlich. Denn wie soll man sich zwischen den psychologischen Elementen des Urteils und diesem selbst eine Verbindung herstellen, ohne daß entweder der Charakter des Logischen vom Urteil auf jene Elemente, die Vorstellungen, oder aber umgekehrt der des Psychologischen von den Elementen auf das Urteil übergeht? Die alte Begriffslogik hatte diesem Zwiespalt zu entgehen gewußt, indem sie von vornherein der Vorstellung den  Begriff  als das eigentliche Element des Urteils substituierte. Mit der Definition des Urteils als einer Verbindung von Begriffen war wenigstens die Homogenität der Bestandteile des logischen Denkens gewahrt. Die neue Urteilslogik, die ihren Bau aus Bestandteilen zusammensetzt, sie selbst ganz und gar in psychologische Elemente zerfallen, kann kaum anders, als diese auf die aus ihnen gebildeten logischen Formen herüberwirken lassen. Existieren doch schon rein psychologisch betrachtet die einzelnen Vorstellungen nicht isoliert in unserem Bewußtsein, als bloße Bausteine, die ihrer logischen Zusammenfügung harren; sondern sie gehen, wie uns das Schauspiel der Assoziationen lehrt, die mannigfachsten Verbindungen ein, ja sie selbst kommen, wie die psychologische Analyse weiterhin zeigt, nur in diesen Verbindungen oder durch sie zu Bewußtsein. Begreiflich daher, daß nicht bloß die Psychologen vielfach bemüht gewesen sind, die logischen Urteilsverbindungen irgendwie auf Assoziationen zurückzuführen, sondern daß auch wiederum die Logiker, die vom Urteil als einer Vorstellungsverbindung ausgehen, auch wo sie prinzipiell am normativen Charakter des logischen Denkens festhalten, im einzelnen geneigt bleiben, die logische Fundierung der Formen des Denkens hinter ihrer psychologischen Motivierung zurücktreten zu lassen. Charakteristisch ist in dieser Beziehung bei SIGWART wie bei SCHUPPE die Betonung der logischen Wertlosigkeit der sogenannten Modalitätsformen der Urteile. Wenn z. B. SIGWART dies unter anderem damit begründet, daß eine apodiktische [logisch zwingende, demonstrierbare - wp] Versicherung nicht selten den Verdacht erwecke, sie sei nicht wahr, oder der Redende selbst sei mindestens seiner Sache nicht sicher (6), so ist das eine zutreffende psychologische Beobachtung; logisch ist sie jedoch irrelevant. Hier liegt vielmehr die Bedeutung der apodiktischen Ausdrucksformen darin, daß sie eine  Schlußoperation  anzeigen, auf die das Urteil gegründet ist. Damit ist schon gesagt, daß das apodiktische Urteil ansich weder wahrer noch weniger wahr ist als das assertorische [als gültig behauptete - wp], daß es aber auf vorangegangene Denkakte gegründet ist, was bei diesem dahingestellt bleibt. Insofern alle Gewißheit auf dem widerspruchslosen Zusammenhang unseres Denkens ruht, liegt also allerdings im apodiktischen Urteil ein höherer Grad der Gewißheit ausgedrückt als im assertorischen. Wenn es vermöge irgendwelcher psychologischer Motive gelegentlich gebraucht werden mag, um die Unsicherheit einer Aussage zu verheimlichen, so ist das eigentlich nur der psychologische Mißbrauch einer berechtigten logischen Form, nicht anders als wie die wissentlich falsche Bejahung einer Frage der Mißbrauch einer logisch berechtigten Form der Aussage ist. Alle solche rein psychologisch orientierte Wertbeurteilungen logischer Formen gehen aber im Grund darauf zurück, daß der Erkenntnistheorie die Psychologie substituiert wird. Denn darüber, wie logische Gewißheit entstehen und woran sie erkannt werden könne, hat, ebenso wie über den Ursprung und die Bedeutung der sogenannten logischen Axiome, die Erkenntnistheorie zu entscheiden, nicht die Psychologie. Hier hängt daher zugleich der Psychologismus in der Interpretation der logischen Denkformen eng mit dem in der Erkenntnistheorie herrschenden Subjektivismus zusammen. Wir werden auf diesen Punkt später zurückkommen, wo uns insbesondere auch der Einfluß beschäftigen wird, den dieser Subjektivismus auf das wichtigste Anwendungsgebiet der Logik, die wissenschaftliche Methodenlehre, geübt hat.


3. Die psychologistische
Vorstellungs- und Existenziallogik

Neben dieser ersten Richtung der Urteilslogik, die durch psychologische Vorstellungsverbindungen die logischen Urteilsverbindungen zu motivieren strebt, steht nun als eine  zweite,  in der Gegenwart vielleicht nicht weniger verbreitete, diejenige, die umgekehrt die Urteilsfunktion auf das Vorstellungsmaterial der Urteile zu übertragen und auf diesem Weg eine Einheit der Betrachtung herzustellen sucht. Diese ist dann logisch und psychologisch zugleich; aber der logische Einschlag pflegt zu stark zu überwiegen. Denn hier hängt diese Richtung eng mit der älteren Reflexionspsychologie zusammen, wie sie mit besonderer Virtuosität von der Philosophie der Scholastik geübt wurde. Durch die reflexionsmäßit Vulgärpsychologie genährt, ist sie auch aus der wissenschaftlichen Psychologie der Gegenwart noch nicht verschwunden. Ihren folgerichtigsten Ausdruck findet diese Richtung in der von BRENTANO und seiner Schule vertretenen Urteilslehre. Von einer psychologischen Hypothese ausgehend, zieht sie weitgehende logische Folgerungen: Nach dieser Hypothese kann jeder psychologische Vorgang von einem inneren Urteil begleitet sein. Die Vorstellungen, aus denen sich das gewöhnlich so genannte logische Urteil zusammensetzt, sind daher selbst schon Urteile. Denn das Urteil gehört neben der Vorstellung und der Gemütsbewegung zu den konstitutiven Elementen des Seelenlebens. Die Vorstellungen, aus denen das normale zweigliedrige Urteil besteht, enthalten demnach selbst schon Urteile. So bleibt hier das Urteil die logische Grundfunktion; aber die Disharmonie zwischen ihm und seinen Bestandteilen ist beseitigt, indem das Herrschaftsgebiet des Urteils psychologisch wie logisch weit über seine bisherigen Grenzen ausgedehnt wird. Neben BRENTANO vertritt in einem beschränkteren Sinn auch BENNO ERDMANN eine derartige logische Umdeutung der das Urteil konstituierenden Vorstellungen. Obgleich dessen "Logik" (I, 1892) erheblich später liegt, als BRENTANOs "empirische Psychologie" (I, 1874) und daher möglicherweise von dieser beeinflußt ist, so mag seine Theorie als eine Art Übergangsformation zwischen den rein psychologistischen und den strengeren, eben darum aber auch stark logizistisch gerichteten Formen der Urteilslogik vorangestellt werden.

Auch ERDMANN steht auf der Seite derer, denen, wie SCHUPPE und den englischen Quantitätslogikern, das Prinzip der Identität als einziger Grundsatz der Logik gilt. Doch dieser Grundsatz soll nach ihm nicht erst im Urteil seinen Ursprung haben, wie man im Anschluß an die Formel  A = A  anzunehmen pflegt, sondern bereits in den das Urteil konstituierenden Vorstellungen, gemäß dem Satz, daß jeder vorgestellte Gegenstand mit sich selber identisch ist. Gleichwohl betrachtet ERDMANN diesen Satz nicht als ein notwendiges Komplement der Vorstellung; denn das widerspreche der Selbstbeobachtung, nach der wir den Gedanken der Selbstidentität keineswegs ursprünglich mit der Vorstellung verbänden. Vielmehr entstehe er, wie uns wieder die Selbstbeobachtung lehre, erst in dem Augenblick, wo wir unsere Aufmerksamkeit darauf richten, "wie das Vorgestellte vorgestellt wird". Nun erst erweise es sich, daß, solange wir den Gegenstand als einen bestimmten vorstellen, dieser bestimmte mit sich identisch sei. Denn verändere sich der Gegenstand, so verändere sich eben darum auch die Vorstellung von ihm, und es trete so eine andere Selbstidentität an die Stelle der vorigen. (7) Der Zirkel, in welchem sich dieser Versuch einer psychologischen Ableitung des Identitätsgesetzes bewegt, liegt ziemlich offen zutage. Zunächst wird eine durch die Aufmerksamkeit vermittelte Unterscheidung zwischen dem Gegenstand und seiner Vorstellung behauptet. Dann soll aufgrund dieser Unterscheidung die Übereinstimmung ebensowohl auf den Gegenstand selbst wie auf die Vorstellung von ihm übertragen werden. Demnach wird hier das Identitätsaxiom als das Resultat vergleichender psychologischer Beobachtung hingestellt. Da aber jede solche Vergleichung die Fähigkeit des Erkennens von Übereinstimmungen und Unterschieden, und damit das Identitätsaxiom bereits voraussetzt, so ist der logische Zirkel dieser psychologischen Begründung offenkundig. In einen derartigen Zirkel gerät in der Tat jeder Versuch, auf dem Weg der üblichen Reflexionspsychologie logische Prinzipien ableiten zu wollen. Denn da alle Reflexion bereits in logischen Überlegungen besteht, so kann dabei niemals etwas anderes herauskommen, als daß man in den Dingen selbst die logischen Voraussetzungen wiederfindet, deren man sich bei ihrer Betrachtung bedient hat. Zugleich ist aber diese mißglückte psychologische Begründung des Identitätsprinzips bezeichnend für die der Urteilslogik immanente Tendenz, die angeblichen Elemente des Urteils, die Vorstellungen, nach ihrer logischen Bedeutung dem Urteil selbst anzugleichen. Nur steht freilich der psychologistische Charakter der ERDMANNschen Logik einer folgerichtigen Durchführung dieser Angleichung im Weg, wobei dann auch außerdem noch völlig willkürliche psychologische Hypothesen über mitwirkende Aufmerksamkeitsvorgänge ins Mittel treten müssen.

Hier ist nun die nicht minder auf eine Harmonisierung zwischen dem Urteil und seinen Bestandteilen ausgehende Auffassung BRENTANOs die ungleich klarere und folgerichtigere. Indem BRENTANO das Urteil selbst neben Vorstellung und Streben (Gemütsbewegung) zu einem selbständigen psychischen Element erhebt, das aber mit jenen anderen fortwährend Verbindungen eingehe, verliert für ihn die Frage nach der Existenz von Axiomen, in deren Anwendung sich der logische Charakter irgendeiner Gedankenform bewähren soll, überhaupt ihre Bedeutung. Mit der Grundform des logischen Denkens, dem Urteil, ist dieses Denken überhaupt ebenso ein tatsächlich gegebener und darum nicht weiter abzuleitender Bewußtseinsinhalt, wie die Vorstellung und die Gemütsbewegung. Dabei kann aber natürlich das Urteil nicht mehr als eine Verbindung, sei es von Begriffen, sei es von Vorstellungen, aufgefaßt werden, sondern in seiner primären Bedeutung ist es ebenso einfach wie die Empfindung oder wie die elementare Gemütsbewegung. Doch indem es sich überall an diese anderen Bewußtseinsinhalte anlehnt, ist es zugleich niemals isoliert in unseren Gedankengebilden gegeben, sondern insbesondere an das Substrat der Vorstellungen gebunden. Darum geht es nicht erst aus einer logischen Tätigkeit hervor, die die Elemente dieses Substrats nach irgendwelchen Gesetzen verbindet, wie die gewöhnliche Urteilslogik annimmt, sondern es ist eine elementare Tätigkeit, die, psychologisch und logisch zugleich, selbst, wie man nach Analogie einer bekannten metaphysischen Formel HERBARTs sagen könnte, bloß in einer absoluten Position besteht. Unser diskursives Denken legt aber diese Position in einen Existenzialsatz auseinander. Ein "es ist" soll demnach alle diejenigen Vorstellungen begleiten, die entweder selbst schon eine Urteilsbedeutung besitzen oder als Bestandteile in zusammengesetzte Urteile eingehen. Nicht das zweigliedrige, aus Subjekt und Prädikat bestehende Urteil, sondern das eingliedrige, das Existenzurteil, der sogenannte "subjektlose" Satz, ist daher nach BRENTANO die einfache Grundform des Urteils. (8)

Wenn oben bemerkt wurde, für eine Logik, die auf die psychologische Hypothese eines solchen Primats des Urteils als einer einfachen Bewußtseinsfunktion gegründet sei, werde die Frage nach einem logischen Prinzip des Urteilens an und für sich hinfällig, so bezieht sich nun aber diese Bemerkung keineswegs auf die Interpretation, die den logischen Denkprozessen gegeben werden muß, um diese Theorie auf die in der allgemeinen Logik enthaltenen oder auf die in der Sprache ausgedrückten Urteilsformen anzuwenden. Vielmehr ist es von vornherein klar, daß die geläufigen Formen der Urteile allerlei Umdeutungen erfahren müssen, wenn sie zu adäquaten Ausdrucksformen der nach der Theorie in ihnen enthaltenen wirklichen Denkakte werden sollen. Ist ihnen doch dieser ihr wirklicher Charakter, wie auf diesem Standpunkt konsequenterweise angenommen werden muß, aus irgendwelchen äußeren Gründen, sei es um der Vereinfachung des Ausdrucks willen, sei es infolge sonstiger, durch ästhetische oder andere Rücksichten bestimmter Sprachgewohnheiten abhanden gekommen. So ergibt sich die Notwendigkeit, den überlieferten, von der gewöhnlichen Urteilslogik im allgemeinen der Grammatik entlehnten Formen diejenigen zu substituieren, die ihnen in einer solchen "Existenziallogik", wie man wohl der Kürze wegen diese Richtung nennen kann, adäquat sind. In der Tat zeigt es sich, daß  zwei  Gattungen logischer Operationen erforderlich sind, um eine solche Umformung zustande zu bringen. Die eine dieser Operationen besteht in einer Anwendung der von der herrschenden Subsumtionslogik überlieferten Regeln für die Transformation der Urteile. Die andere, fundamentalere erweist sich als eine spezielle Anwendung der in der philosophischen Spekulation aller Zeiten immer und immer wieder zum Durchbruch gelangten dialektischen Methode der immanenten Begriffsentwicklung. Demnach bedient sich die Existenziallogik in erster Linie der in der Subsumtionslogik ausgebildeten Methoden der Kontradiktion, der Konversion und der Kontraposition je nach Bedürfnis überall da, wo durch eine solche Transformation die prädizierende Kopula eines Satzes in das existenziale Sein übergeht. So nimmt das allgemeine kategorische Urteil "alle Menschen sind sterblich" die Form an "kein unsterblicher Mensch ist", das partikulare kategorische Urteil "einige Menschen sind gelehrt" geht in die Form über "einige gelehrte Menschen sind" usw. Ebenso sind diese Transformationen auf das hypothetische Urteil anwendbar, nachdem man dasselbe zuerst, was bekanntlich mit Hilfe der Substitution attributiver Partizipien - für verbale Aussageformen allezeit möglich ist, in eine kategorische Form überführt hat. So läßt sich dem Urteil "wenn eine Mensch schlecht handelt, so schädigt er sich selbst" zuerst die kategorische Form geben "alle schlechthandelnden Menschen schädigen sich selbst", das dann weiterhin durch Kontraposition zu diesem Existenzialurteil wird: "es gibt keinen sich selbst nicht schädigenden schlechthandelnden Menschen". (9)

Indem nun diese Transformationen bereits von dem Gesichtspunkt beherrscht sind, daß bei ihnen das "est" und "non est" der logischen Kopula in ein "existit" und "non existit" umgedeutet wird, diesem Übergang aber das Postulat der immanenten Begriffsentwicklung zugrunde liegt, so stehen offenbar alle diese Umwandlungen im Dienst des dialektischen Prinzips der immanenten Begriffsentwicklung. Sie werden als Hilfsmittel angewandt, um die dialektische Gedankenbewegung in ein logisches Gewand zu kleiden. Denn während die Subsumtionslogik die Transformation vornimmt, um eine gegebene Urteilsform in eine andere von gleicher Bedeutung umzuwandeln, bedient sich ihrer die Existenziallogikm um den  Inhalt  des Urteils zu ändern. Daher geschieht die Transformation jedesmal in dem Sinne, daß ein Existenzialurteil, das im ursprünglichen Urteil schon implizit enthalten sein soll, zum Ausdruck kommt. Um diesen Nachweis zu führen, sind im allgemeinen zwei logisch-grammatische Operationen erforderlich: erstens die Umwandlung des eigentlichen Prädikats in ein Attribut und zweitens die Überführung der positiven in eine äquipollente [gleichmächtige - wp] negative Form des Urteils. Das wirkliche Prädikat muß zum Attribut werden, um der Kopula Platz zu machen, die nun, zum Prädikat geworden, ihrerseits aufhört Kopula zu sein und zum Existenzialverbum wird. Beim partikularen kategorischen Urteil genügt diese Operation allein: z. B. "einige Menschen sind gelehrt", "einige gelehrte Menschen sind". Bei diesem allgemeinen kategorischen Urteil muß außerdem die doppelte Negation zuhilfe genommen werden, indem zuvor ein dem positiven äquipollentes negatives Urteil hergestellt wird: z. B. "alle Menschen sind sterblich", "kein Mensch ist unsterblich", "kein unsterblicher Mensch ist". Endlich beim hypothetischen Urteil kommt zu diesen Operationen noch eine dritte, die den anderen vorangeht, nämlich die Umwandlung der hypothetischen in eine kategorische Form: z. B. "wenn ein Mensch schlecht handelt, schädigt er sich selbst", "alle schlechthandelnden Menschen schädigen sich selbst", "ein sich selbst nicht schädigender schlechthandelnder Mensch ist nicht".

Nun ist es selbstverständlich, daß diese Transformationen nicht selbst als die Ursachen angsehen werden können, durch die die kategorischen Subsumtionsurteile direkt, die Bedingungsurteile nach vorheriger Umwandlung zu Existenzialurteilen werden. Vielmehr besteht der Grundgedanke der Theorie darin, daß umgekehrt der ursprüngliche Sinn eines jeden Urteils der eines Existenzialurteils sei, und daß aus diesem erst durch ein aus äußeren, logisch irrelevanten Gründen eingetretene grammatische Transformation die Urteilsformen der Subsumtionslogik hervorgegangen seien. Darum soll jener ursprüngliche Sinn durch eine rückwärts gerichtete Transformation wieder hergestellt werden. Damit gewinnen aber diese Transformationsmethoden offenbar eine wesentlich andere Bedeutung als in der Subsumtionslogik. Indem die letztere auf die Feststellung der quantitativen Umfangsverhältnisse der Begriffe im Urteil ausgeht, gelten ihr zwei Urteilsformen als äquipollent, wenn sie verschiedene Ausdrucksweisen für ein und dasselbe quantitative Verhältnis zwischen den zwei im Urteil in Beziehung gesetzten Begriffen sind. Darum sind die Transformationen der Urteile in der Subsumtionslogik vom obersten Grundsatz derselben, dem Satz des Widerspruchs, beherrscht. Jede Transformation muß der Bedingung gehorchen, daß  A  nicht gleich  non-A  sei. Für die Existenziallogik ist dagegen dieser quantitative Gesichtspunkt bedeutungslos. Äquipollente gelten ihr lediglich als identische Urteile. Daß sie formal verschieden sind, ist für sie gleichgültig. (10) Eben darum soll nun aber die Transformation als ein Mittel dienen, um einen im ursprünglichen Urteil schon vorhandenen  qualitativen  Inhalt deutlicher ans Licht zu stellen. Sie bezeichnet sich daher selbst der gewöhnlichen Quantitätslogik gegenüber als eine "Qualitätslogik". Sind die in der Subsumtionslogik mittels der üblichen Transformationen hergestellten äquipollenten Formen quantitativ identisch, so müssen sie auch, da die in sie eingehenden Vorstellungen die gleichen bleiben, qualitativ identisch sein, d. h. die neue Form kann inhaltlich keinen Gedanken zum Ausdruck bringen, der nicht in der ursprünglichen schon, wenn auch versteckt, enthalten wäre. Als eine solche, latent den Begriff der Existenz enthaltende Form wird zunächst die Kopula angesehen. Nach der Subsumtionslogik, die die Kopula zu einem bloßen Zeichen der Prädizierung gemacht hat, liegt die ganze logische Bedeutung des Urteils im quantitativen Verhältnis der beiden Begriffe selbst, die sie verbindet. Nach der Existenziallogik liegt diese Bedeutung umgekehrt in der zur Kopula verblaßten, aber in Wahrheit unzerstörbaren ursprünglichen Bdeutung des Verbums "sein". Das "ist" und "ist nicht" bedeutet ein Existieren und Nichtexistieren. Während darum die Quantitätslogik die Transformationen der Urteile lediglich verwendet, um zu jeder Form die ihr quantitativ äquivalenten durch die Hilfsmittel der Stellungsänderung und der Verneinung zu finden, gibt die qualitative Existenziallogik den Transformationen von vornherein die Richtung auf die Herstellung eines Existenzialurteils. Dazu dient in erster Line die Umdeutng der verbalen Prädizierungssymbole "ist" und "ist nicht" in die ihnen entsprechenden Existenzialverba, - ein Begriffswandel, der demjenigen entgegengesetzt ist, den in Anlehnung an eine in der Sprache eingetretene Begriffsverschiebung die Subsumtionslogik vorgenommen hatte. Denn der Übergang des Existenzialverbums in die Kopula war geschehen, indem von der qualitativen Bedeutung des verbum substantivum abstrahiert worden war. Die Existenziallogik abstrahiert jetzt umgekehrt von der subsumierenden Bedeutung der Kopula, um sie wieder in ein selbständiges verbales Prädikat umzuwandeln. Damit bleibt selbstverständlich als ihr allgemeingültiger Inhalt nur jener ihr ursprünglich eigene qualitative Begriff des Existierens zurück. Indem nun aber diese Umdeutung von der prädizierenden Kopula auf die Funktion des Prädizierens überhaupt ausgedehnt wird, ergibt sich diese allgemein als eine sekundäre Funktion, die ursprünglich dem Wesen des Urteils fremd sei, wobei letzteres vielmehr überall in der Bejahung oder Verneinung einer Existenz bestehen soll. Ein solches Existenzialurteil bedarf dann in den einfachsten Fällen überhaupt keiner Verknüpfung von Vorstellungen, sondern es kann schon an eine einzelne Vorstellung gebunden sein. Das trifft nach BRENTANOs Auffassung bei den sogenannten "Impersonalien" in der Tat zu. Sätze wie "es regnet", "es blitzt" usw. können nach ihm grammatisch aus einem einzigen Wort bestehen, weil sie logisch nur eine einzige Vorstellung enthalten. Diese schließt aber stets zugleich die andere der Wirklichkeit oder Nichtwirklichkeit, also ein Existenzialurteil, ein. Während man daher nach der Subsumtionslogik zum alleinstehenden Prädikat des "subjektlosen Satzes" ein latentes Subjekt hinzudenken soll, hat man nach der Existenzialtheorie den im Verbum versteckt liegenden Begriff der Existenz oder Nichtexistenz zu ergänzen. So tritt bei diesen einfachsten Sätzen das Verhältnis der Existenzial- zur Subsumtionslogik besonders deutlich zutage. Während sich nämlich bei den sonstigen Urteilen der abweichende Sinn der vorzunehmenden Transformationen zum Teil hinter der formalen Übereinstimmung der Operationen mit denen der Subsumtionslogik verbirgt, ist er hier unmittelbar erkennbar. Denn bei der prädikativen Auffassung des Impersonale muß der fehlend gedachte Subjektbegriff als äußere Ergänzung hinzugefügt werden: bei der existenzialen bedarf es einer solchen äußeren Hilfe nicht, wohl aber muß der allgemeine Begriff des Seins als der in jeder besonderen Seinsart enthaltene aus der Prädikatsvorstellung entwickelt und, falls es sich um eine Verdeutlichung dieser Immanenz handelt, ihr gegenübergestellt werden: z. B. für "es blitzt" "das blitzende ist". So tritt diese Ergänzung zur Substitution eines bestimmten Subjekts für das unbestimmte in einen logischen Gegensatz: Besteht diese Substitution in der Überführung des Impersonale in ein synthetisches Urteils, so sieht jene Umwandlung in ein prädizierendes Existenzialurteil in ihm ein analytisches Urteil, insofern bei der Ergänzung zu einer vollständigen Urteilsform lediglich der ursprünglichen Vorstellung der schon in ihr enthaltene Gedanken der Existenz als Prädikat gegenübergestellt werde.


4. Das Verhältnis der Existenziallogik zur
aristotelisch-scholastischen Logik und Dialektik

Hinter diesem logischen Gegensatz verbirgt sich nun aber ein metaphysisches Motiv, das den Psychologismus überhaupt in seinen Gegensatz, den Logizismus, umschlagen läßt. Hierdurch wird die Existenziallogik selbst zu einem Übergangsgebilde, in welchem psychologistische Logik und logizistische Psychologie zusammenfließen. Die Ergänzung des subjektlosen Satzes zu einem synthetischen Urteil durch Hinzufügung des fehlend gedachten Subjekts beruth nämlich, wenn man das so entstehende synthetische zugleich als ein subsumierende Urteil und das ergänzte Subjekt demnach als den engeren, das stehengebliebene Prädikat als den weiteren Begriff auffaßt, auf der metaphysischen Voraussetzung der syllogistischen Logik: Nach dieser Voraussetzung bilden alle denkbaren Begriffe ein Begriffssystem, in welchem sie in eine vom Allgemeinen zum Begrenzteren und schließlich zum Einzelnen fortschreitende Stufenfolge geordnet sind. Das Grundprinzip dieser metaphyischen Voraussetzung und mit ihr der syllogistischen Subsumtionslogik ist daher der Satz des Widerspruchs, nach welchem eine Begriffssubsumtion so lange ausführbar ist, als sie nicht einer anderen, in das gleiche Gedankensystem eingehenden widerstreitet. Umgekehrt beruth die Entwicklung eines Begriffs, der einem andern gegebenen immanent ist, auf der metaphysischen Voraussetzung einer Einheit des Seins, die durch keinen Widerspruch aufgehoben werden kann, weil jede solche Negation wiederum den Begriff des Seins als gegeben fordert und daher durch die Vereinigung mit ihm nur zu einem neuen Begriff führen kann, der seinem Wesen nach schon dem ursprünglichen Sein immanent ist. Das Werkzeug dieser metaphysischen Auffassung ist die  Dialektik,  und das Grundprinzip derselben ist der Satz der Identität. Wie die Syllogistik als Werkzeug der äußeren Ordnung der Begriffswelt auf einer quantitativen oder Umfangsvergleichung der Begriffe ruht, so operiert die Dialektik überall mit der qualitativen oder Inhaltsvergleichung derselben. Nur aufgrund einer solchen hat das Prinzip aller Dialektik, wie es, mit einer kleinen, hier unwesentlichen Umformung, FICHTE formuliert hat, seine Berechtigung: Jedes Entgegengesetzte ist seinem Entgegengesetzten in gewisser Beziehung gleich, und jedes Gleiche ist seinem Gleichen in gewisser Beziehung entgegengesetzt". Diese Formulierung zeigt zugleich, daß der Satz des Widerspruchs, der der Syllogistik als der primäre Grundsatz des Denkens gilt, in der Dialektik nur insofern seine Geltung behauptet, als er sich dem Identitätsprinzip unterordnet, um die Bewegung des Denkens, die ohne die fortwährend tätige Negation zum Stillstand kommen würde, fortan von neuem anzuregen. Damit wird jedoch die dialektische Bedeutung des Widerspruchs eine wesentlich andere als die syllogistische: sie dient nicht, wie diese, der Ordnung der Begriffe nach ihrem Umfang, sondern auch sie bezieht sich direkt auf den Begriffsinhalt. Da diese letztere Bedeutung ansich die ursprünglichere ist, so hat auch die Syllogistik das bejahende und das verneinende Urteil zunächst als qualitative Denkformen aufgenommen. Aber sie hat dieselben ganz und gar den Operationen der quantitativen Begriffsvergleichung dienstbar gemacht. Die Negation "A ist nicht B" bedeutet für sie nicht mehr, daß  B  ein vom  A  qualitativ verschiedener Begriff sei, sondern daß es außerhalb des Umfangs von  A  liegt. Darum kann sie aus dem negativen nie wieder einen positiven Begriff gewinnen, nach dem bekannten syllogistischen Grundsatz: "ex mere negativis nihil sequitur" [Aus lauter negativen Prämissen kann kein richtiger Schluß gezogen werden. - wp]. Für das Verhältnis von Syllogistik und Dialektik ist es aber charakteristisch, daß eben dieser für alle Syllogistik gültige Grundsatz für die Dialektik bedeutungslos ist.

Mit Recht hat daher schon ARISTOTELES den Satz des Widerspruchs als den einzigen Grundsatz der syllogistischen Logik hingestell. Daß der Satz der Identitä das Fundament der Dialektik sei, ist dagegen lange verborgen geblieben. Die Erkenntnis dieser seiner Bedeutung ist wohl dadurch verzögert worden, daß der Satz des Widerspruchs selbst zunächst nach seiner qualitativen Seite, als Prinzip der dialektischen Begriffsbewegung, Geltung gewann. Seine quantitative Bedeutung hat er zuerst in der aristotelischen Syllogistik gewonnen. Noch bei PLATO ist die Negation wesentlich Motiv der dialektischen Begriffsbewegung, da sich vor allem in ihr die Macht des Denkens Anerkennung erringt, aus gegebenen Begriffen neue entwickeln zu können. Umgekehrt hat dann später LEIBNIZ, als er zum ersten Mal das Identitätsgesetz ausdrücklich in die Logik einführt, dies im Sinne der Syllogistik getan, indem er die Identität als Grundmaß aller im Urteil vorkommenden Quantifikationen der Begriffe betrachtete. Hier hatte die Mathematik herübergewirkt, die längst einer solchen Oberherrschaft der quantitativen Seite der Identität vorgearbeitet hatte. Die qualitative hat sich erst in der neueren Dialektik zur vollbewußten Anerkennung durchgerungen, so sehr sie stillschweigend zu jeder Zeit die Metaphysik beherrschte. Ist doch auch ARISTOTELES in seiner Metaphysik nicht weniger Dialektiker wie syllogistischer Logiker. Auch ihm ist die Dialektik das hauptsächlichste Denkmittel der Metaphysik. Wenn die Begriffe zur Stelle geschafft sind, bedürfen sie dann freilich der Ordnung zu einem System, und diese Ordnung erfolgt wesentlich unter der Mithilfe der syllogistischen Logik. So beruth dann die aristotelische Metaphysik in Wahrheit auf einer innigen Verbindung von Dialektik und Syllogistik. Doch der Vorrang, den sich nicht in der verborgenen Werkstätte der Gedanken, wohl aber in der Ordnung und Darstellung derselben unter der Obhut der Mathematik die Syllogistik errungen, hat teilweise schon in der aristotelischen, und dann mehr und mehr in der späteren Philosophie die Forderung entstehen lassen, jedes durch dialektische Begriffsentwicklung gefundene Ergebnis bedürfe der syllogistischen Demonstration, um als gesichert zu gelten. Damit war ein Zustand hergestellt, beim äußerlich die syllogistische Logik die Herrschaft führte, der aber im letzten Grund auf die dialektische Gedankenentwicklung zurückging. Für das Verhältnis beider Bestandteile in der mittelalterliche Metaphysik ist es daher bezeichnend, daß, wo immer die schöpferische Kraft des metaphysischen Denkens nicht erloschen war, die dialektischen Motive vorwalteten, die in PLATO und den von seinem Geist erfüllten älteren Kirchenlehrern ihre Vorbilder fanden, wogegen die wirkliche Alleinherrschaft der Syllogistik jedesmal zugleich eine Stagnation des philosophischen Denkens bedeutete, bei der die Dialektik zur unfruchtbaren Wortklauberei und die Syllogistik zum inhaltsleeren Formalismus entartete. Eine Nachwirkung dieser formalistischen Erstarrung der Logik darf man in der Stellung erblicken, die der Logik als einer rein formalen Kunstlehre des Denkens noch von KANT und von HERBART außerhalb der eigentlichen Philosophie gegeben wurde, sowie nicht minder in der Ablehnung, der in der neueren Philosophie zu den verschiedenen Zeiten, von ihren Anfängen an bis auf FICHTE und HEGEL, die Syllogistik begegnete. So bildet dann auch den äußersten Gegensatz zu ihr der von den letztgenannten Philosophen unternommene Versuch, in der strengen, jeder syllogistischen Stütze entsagenden Durchführung des Prinzips der immanenten Selbstbewegung der Begriffe die ursprüngliche Einheit von Dialektik und Metaphysik wiederherzustellen.

Unter diesem historischen Gesichtspunkt betrachtet erscheint nun BRENTANOs Urteilstheorie samt der auf ihr aufgebauten Schlußlehre mit ihrer Quaternio terminorum [syllogistischer Fehlschluß durch zwei verschiedene Mittelbegriffe - wp] als eine Wiedererneuerung der aristotelisch-scholastischen Verbindung von Dialektik und Syllogistik. Hier wie dort bilden die syllogistischen Formen die Hülle, unter der sich der dialektische Kern verbirgt. Dieses Verhältnis tritt in diesem Fall mit besonderer Klarheit hervor, weil deutlicher als in der älteren, direkt auf die metaphysischen Probleme gerichteten ontologischen Spekulation die dialektischen und die syllogistischen Bestandteile geschieden sind. Das positive oder negative Existenzialurteil wird der Vorstellung, der es immanent ist, dialektisch gegenübergestellt, und daneben werden die Transformationsmethoden der syllogistischen Logik zu Hilfe genommen, um zu beweisen, daß das ursprüngliche Urteil auch nach den quantitativen Verhältnissen des Begriffsumfangs in ein Urteil von äquivalentem Wert umgewandelt werden könne, das nun den Existenzialbegriff als allgemeines Prädikat enthält. Ein charakteristischer Unterschied gegenüber der, wie BRENTANO selbst hervorhebt, analogen Behandlung der Frage nach dem Verhältnis der Essenz und der Existenz in der Scholastik liegt nun darin, daß in dieser dem Problem unmittelbar eine metaphysische Bedeutung gegeben wurde, während es hier als ein rein logisches erscheint. Nicht ohne Grund sind daher für BRENTANO Bejahung und Verneinung gleichbedeutend mit Anerkennung und Leugnung. In Wirklichkeit sind ja die ersteren Begriffe zweideutig. Sie können ebensogut Ein- und Ausschließung im Sinne der Quantitätslogik wie Anerkennung und Leugnung aufgrund des quantitativen Inhalts der Begriffe bedeuten. Im letzteren Fall schließt aber das Urteil eine Unterscheidung zwischen wahr und falsch, also einen Erkenntnisakt ein. So ist dann auch nach BRENTANO zwar die Vorstellung ansich noch kein Erkenntnisakt, aber sie wird zu einem solchen, sobald sich das Urteil, das ihre Wirklichkeit bejaht oder verneint, mit ihr verbindet. (11) Demnach fallen die Unterscheidungen von wahr und falsch unmittelbar mit diesen qualitativen Gegensätzen des bejahenden und verneinenden Urteils zusammen, die aus der allen Urteilen zukommenden Beziehung auf Gegenstände hervorgehen. Logik und Erkenntnistheorie entspringen so aus einer und derselben Wurzel, aus der Urteilsfunktion, die ein ursprünglich gegebener Inhalt unseres Bewußtseins ist. Darum hat das Urteil gleichzeitig logische Apriorität und empirisch-psychologische Realität: die logischen Akte, die allem Erkennen a priori zugrunde liegen, sind zugleich psychologische Grundphänomene und als solche empirische Tatsachen des Bewußtseins.

Soweit sich nun aber auch diese psychologisch-erkenntnistheoretische Betrachtungsweise von der ontologisch-metaphysischen der älteren Philosophie ihrem Inhalt nach entfernen mag, so hat doch hier die Methode der Dialektik in doppelter Beziehung einen verwandten Charakter. Erstens erinnert die Art, wie in dieser Grundlegung der Logik das "ist" und "ist nicht" in seiner zwiefachen Bedeutung als formaler Ausdruck der Beziehung zwischen Subjekt und Prädikat und als inhaltlicher der Behauptung und der Leugnung einer Existenz als dialektisches Motiv benutzt wird, durchaus an die von der Scholastik geübte metaphysische Verwertung von Wortübereinstimmungen und Wortunterscheidungen. Hat doch das Verhältnis des  esse  als Kopula zum  esse = existere  unleugbar sein Vorbild in dem der Essentia zur Existentia in der Scholastik. Zweitens blieb der scholastischen Philosophie, die, durch ARISTOTELES geschult, auf die scharfe terminologische Ausprägung der Begriffe das größte Gewicht legte, der Wandel nicht verborgen, dem die Begriffe das größte Gewicht legte, der Wandel nicht verborgen, dem die Begriffe wie ihre Wortbezeichnungen unterworfen sind, so daß der sprachliche Ausdruck, so sehr wir bemüht sein mögen, ihn der momentan gedachten Bedeutung anzupassen, doch diese niemals erschöpfen kann. Darum bildet in ihr die  Intention,  in der sich der Denkende eines Wortzeichens bedient, die notwendige Ergänzung, die man sich zu dem im allgemeinen durch das Wort angedeuteten Begriffsinhalt hinzudenken muß. Diese "intentionale Ergänzung" ist übrigens ein wesentliches Motiv jeder Dialektik. Denn die ihr eigene immanente Begriffsbewegung ruht überall auf der Voraussetzung, daß der neue Begriff, der aus einem gegebenen entwickelt wird, schon zuvor intentional in diesem enthalten sei. Ein besonderer Grund, diese intentionale als eine wesentliche Seite des Begriffsinhalts hervorzuheben, bietet sich jedoch, wenn das Wort, das den Begriff bezeichnet, ansich mehrdeutig ist, oder wenn an einen und denselben Begriff verschiedene andere Begriffsinhalte in latenter Weise gebunden sein können. Im ersten Fall kann das der Syllogistik entlehnte Transformationsverfahren die aktuelle Wortbedeutung hervortreten lassen: so, wenn die angenommene Urbedeutung des "esse = existere" durch die eingetretene prädizierende Verwendung des Verbum substantivum verwischt worden ist und durch die Umformung des Urteils wiederhergestellt wird. Im zweiten Fall bietet die psychologische Analyse des Bewußtseins die allgemeinen Gesichtspunkte, aus denen sich über die intentionalen Beziehungen eines einzelnen Bewußtseinsinhaltes zu andern entscheiden läßt. Die Eigentümlichkeit der von der Existenziallogik ausgebildeten Urteilstheorie liegt nun aber darin, daß sie diesen, der Scholastik entlehnten Hilfsbegriff der "intentionalen Beziehung" sowohl in der ersten, logischen, wie in der zweiten, psychologischen Form anwendt, so daß sich hier der Logizismus der alten ontologischen Logik mit dem Psychologismus der modernen Logik verbindet. (12) Gehört die Entwicklung des realen Seinsbegriffs aus der formalen Prädizierungsfunktion wesentlich der ersten, ontologischen dieser Richtungen an, so liegt der Rückgang auf die psychologische Vorstellung und die sie latent begleitenden Bewußtseinsfunktionen ganz in der Tendenz des modernen logischen Psychologismus. Daß die Vorstellung, nicht der Begriff die Grundlage des logischen Denkens, und daß die primäre Funktion desselben das Urteil sei, - das sind ja die beiden Voraussetzungen, in denen alle Vertreter des Psychologismus in der neueren Logik übereinstimmen. Was BRENTANO von diesen scheidet, ist nur, daß er den der scholastischen Dialektik entnommenen Begriff der intentionalen Ergänzung auf die Beziehungen der Vorstellung zu den beiden andern von ihm angenommenen psychischen Grundfunktionen, das Urteil und die Gemütsbewegung, überträgt. Und dazu kommt endlich noch jene Bewegung in Gegensätzen, in der dialektisches Denken und psychologische Betrachtung wiederum zusammentreffen: Denn gegenüber der ansich indifferenten Vorstellung ist das Urteil die zwischen Anerkennung und Leugnung, die Gemütsbewegung die zwischen Liebe und Haß wechselnde Funktion des Bewußtseins. Indem so bei diesen psychologischen Voraussetzungen abermals dialektische und psychologische Motive zusammenwirken, ist eben dieser Versuch einer neuen Logik ebenso eine eigenartige Form psychologistischer Begründung der Logik, wie die psychologische Anschauung, auf der er sich erhebt, der logizistischen Richtung der Psychologie zugehört.

LITERATUR - Wilhelm Wundt, Psychologismus und Logizismus, Kleiner Schriften I, Leipzig 1910
    Anmerkungen
    1) JOHN STUART MILL, Logik I, Buch II, Kap. II, § 2
    2) MILL, a. a. O. I, Buch III, Kap. III, § 1f
    3) WILHELM SCHUPPE, Das menschliche Denken, 1870, Seite 50f; Erkenntnistheoretische Logik, Seite 117f und 357f
    4) Vgl. RIEHL, Beiträge zur Logik, (1892) aus der "Vierteljahrsschrift für wissenschaftliche Philosophie; JEVONS, The Substitution of Similars (1896)
    5) CHRISTOPH SIGWART, Logik I, Seite 424f
    6) SIGWART, Logik I, Seite 195
    7) ERDMANN, Logik I, Seite 166f
    8) BRENTANO, Empirische Psychologie I, Buch II, Kap. VI und VII. - FRANZ HILLEBRAND, Die neueren Theorien der kategorischen Schlüsse (1891).
    9) BRENTANO, Empirische Psychologie I, Seite 283, Anmerkung 1
    10) BRENTANO, Empirische Psychologie I, Seite 300f
    11) BRENTANO. a. a. O. Seite 297
    12) BRENTANO, Psychologie I, Seite 291