ra-1Über GestaltqualitätenKomplexionen und RelationenÜber Annahmen    
 
ALEXIUS MEINONG
Über Gegenstände höherer Ordnung und
deren Verhältnis zur inneren Wahrnehmung

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"Man denke an die Ähnlichkeit einer Kopie mit ihrem Original: beide Bilder existieren; außer und neben ihnen aber auch noch der Ähnlichkeit Existenz zuzuerkennen, das verspürt jeder Unvoreingenommene als Gewaltsamkeit."

§ 1. Einleitendes

In seinem Aufsatz "Zur Psychologie der Zeitanschauung" (1) wendet sich FRIEDRICH SCHUMANN gegen eine Auffassung gewisser Grundtatsachen des Vorstellens und Erkennens, die mir in der nun nicht mehr eben kurzen Zeit, seit ich an die Untersuchung dieser Tatsachen herangetreten bin und auch andere zu deren Untersuchung anzuleiten bemüht war, stets als fundamentale Voraussetzung gedient und sich, soweit ich sehen kann, auch stets als solche bewährt hat. Unter solchen Umständen wird es vielleicht nicht ohne Nutzen sein, wenn ich den Haupteinwendungen und insbesondere der Haupteinwendung SCHUMANNs gegenüber ausdrücklich Stellung zu nehmen versuche. Aber nicht etwa um eine "Abwehr" ist es mir dabei zu tun: die durchaus sachlichen Ausführungen SCHUMANNs zeigen nichts von einer persönlichen Spitze; und daß, falls SCHUMANN Recht hätte, ein gutes Stück meiner Lebensarbeit umsonst getan wäre,  darf  weder mich noch andere im Urteil bestimmen. Ebensowenig kann es sich um eine Widerlegung  speziell  SCHUMANNs handeln, d. h. um den Versuch, die Unhaltbarkeit gerade jener Formulierungen darzutun, die der genannte Autor bringt: was sollte auch mit dem Hervorkehren zufälliger, daher bloß äußerlicher Mängel geleistet sein? Dagegen wird, wer aus der Polemik wirklich lernen will, vor allem darauf bedacht sein müssen, das theoretische Bedürfnis nachzufühlen, aus dem die Gegnerschaft entsprungen ist: diesem Bedürfnis muß dann Rechnung getragen sein, gleichviel in welcher Form es zum Ausdruck gelangt ist. Daß es dabei nicht ganz und gar ohne argumenta ad hominem [Polemik in Bezug auf die Person des Gegners - wp] abgehen kann, ist freilich vorauszusehen: aber am Ende sind es ja doch jederzeit auch nur argumenta hominis, die man zur Verfügung hat. Was aber im Besonderen den vorliegenden Fall anlangt, so kann meines Ermessens auch nicht der leiseste Zweifel daran aufkommen, daß SCHUMANN nicht wenigen Psychologen und Nicht-Psychologen zu Dank geschrieben hat. Indem er zu Ende gedacht und rückhaltlos ausgesprochen hat, was fertig zu denken so manchem anderen zu beschwerlich oder auch zu schwierig war, hat er sich um die Klärung einer grundlegend wichtigen Sache ein unbestreitbares Verdienst erworben, mag er nun für das Richtige eingetreten sein oder nicht.

SCHUMANN handelt dem Titel und somit den Intentionen seiner Ausführungen nach in erster Linie von Angelegenheiten der Zeitvorstellung: aber seine Aufstellungen haben ihrem Wesen nach ein viel weiteres Anwendungsgebiet und um dieses weitere Gebiet ist es mir hier zu tun. Ich habe dasselbe, als es sich mir seiner Eigenart und Zusammengehörigkeit nach zuerst aufdrängte, unter dem altherkömmlichen Namen der "Relationen" zu umspannen versucht und anderen muß es nicht anders gegangen sein, wenigstens ist seit dem Erscheinen meiner Studien "Zur Relationstheorie" dem Bedürfnis nach einer "allgemeinen Verhältnislehre" mehr als einmal Ausdruck gegeben worden. Inzwischen aber hatte ich die auf Relationen gerichtete Fragestellung bereits als zu eng erkennen müssen: fr einen ihnen augenscheinlich innig zugeordneten, gleichwohl von ihnen charakteristisch verschiedenen Tatsachenkreis schien mir in dem vorher noch wenig gebrauchten Terminus "Komplexion" ein nicht unpassender Ausdruck vorzuliegen. Der Gedanke und das Wort aber, unter dem sich Relationen und Komplexionen in mehr als bloß äußerlicher Weise zusammenfassen lassen, hat sich, ungesucht wie so vieles andere, erst recht spät in der Bezeichnung "Gegenstände höherer Ordnung" eingestellt. So habe ich auf die prinzipielle Bedeutung des unter diesem Namen eingeführten Begriffes bisher nur ganz vorübergehend hinweisen können. (2): mit einem ersten Versuch vollends, den Bereich dieser Gegenstände in zusammenfassender Darstellung zu überblicken, meinte ich bisher der vielen noch unbeseitigten Schwierigkeiten halber zurückhalten zu sollen. Ich denke nicht daran, mich dem nun einmal unvermeidlichen Wagnis eines solchen Unternehmens auf die Dauer zu entziehen: den Zwecken der gegenwärtigen Mitteilung aber wird es dienlich sein, über die Grundpositionen, für welche sie eintreten will, durch eine vorläufige, wenn auch noch so skizzenhafte Darlegung derselben zu orientieren. Zu diesem Ende mögen hier, zunächst ganz ohne Rücksicht auf die von SCHUMANN erhobenen Einwendungen einige Bemerkungen über Gegenstände im Allgemeinen und dann über Gegenstände höherer Ordnung im Besonderen ihre Stelle finden.


Erster Abschnitt
Von den Gegenständen höherer Ordnung

§2. Gegenstand und Inhalt

Daß es allem Psychischen wesentlich ist, einen Gegenstand zu haben, wird zum Mindesten in betreff jenes Psychischen, das uns hier ausschließlich beschäftigt, wohl rückhaltlos zugestanden werden. Denn niemand zweifelt daran, daß man nicht vorstellen kann, ohne  etwas  vorzustellen und auch nicht urteilen kann, ohne über  etwas  zu urteilen. Ebenso bereitwillig wird man wahrscheinlich auch einräumen, daß es kein Vorstellen noch Urteilen gibt ohne Inhalt: aber diese Bereitwilligkeit wird für nicht eben wenige auf die Annahme zurückgehen, daß Inhalt und Gegenstand ziemlich das Nämliche sei. Auch ich habe lange gemeint, die beiden Ausdrücke  promiscue  [vermischt - wp] gebrauchen, also eigentlich des einen derselben entraten zu können. Heute halte ich dies für unberechtigt und den dadurch bestimmten Sprachgebrauch, wie ihn noch meine "Untersuchungen zur Werttheorie" aufweisen, für ungenau. Natürlich kann ich nicht daran denken, das ganze ebenso schwierige, als wichtige Gegenstandsproblem hier aufzurollen (3): für die nächsten Zwecke wird es aber auch genügen, auf die Tatsache der grundlegenden, höchstens durch willkürliche Nominaldefinitionen zu verwischenden Verschiedenheit zwischen Inhalt und Gegenstand einer gegebenen Vorstellung respektive eines gegebenen Urteils hinzuweisen.

Es ist im Grunde eine sehr einfache Erwägung, aus der dies abzunehmen ist. Nichts ist gewöhnlicher, als etwas vorzustellen oder über etwas zu urteilen, was nicht existiert. Es kann mit dieser Nicht-Existenz ziemlich verschieden bewandt sein: dieselbe kann auf einen Widerstreit zurückgehen wie beim runden Viereck, sie kann eine bloß tatsächliche sein wie beim goldenen Berg. Es kann sich um etwas handeln, das seiner Natur nach insofern nicht eigentlich existieren kann, als es gar nichts Reales ist: Gleichheit zwischen 3 und 3, Verschiedenheit zwischen Rot und Grün kann schon dem Sprachgebrauch nach bestehen, aber nicht in der Weise existieren, wie etwa ein Haus oder ein Baum (4) Endlich kann etwas zwar real sein, überdies existiert haben oder in Zukunft existieren, nicht aber in der Gegenwart. Gleichwohl wird es gegenwärtig vorgestellt; die Vorstellung existiert also: wer aber wird, außer etwa bereits einer theoretischen Vormeinung zuliebe, annehmen wollen, daß zwar die Vorstellung existiere, ihr Inhalt aber nicht?

Man denkt bei dieser Gegenüberstellung vielleicht an den oft geltend gemachten Gegensatz des sogenannten "immanenten" Objektes zum "transzendenten" d. h. des "bloß Vorgestellten" zur Wirklichkeit: das Prinzip, daß alles Psychische, zunächst also jede Vorstellung einen Gegenstand haben müsse, betreffe nicht das transzendente, wohl aber das immanente Objekt und für letzteres träten die eben berührten Schwierigkeiten außer Kraft. In der Tat, wenn ich an einen goldenen Berg denke, so kann man ganz natürlich sagen, derselbe existiere in meiner Vorstellung. Und wie der vorgestellte goldene Berg, so existiert am Ende auch die vorgestellte Verschiedenheit, die vorgestellte Vergangenheit, ja selbst das vorgestellte runde Viereck. Aber man darf sich hier durch eine vielfach ganz brauchbare, am Ende aber doch nur ungenaue Redeweise nicht irre führen lassen: dasjenige, dem hier unter dem Namen des "vorgestellten goldenen Berges" Existenz mit Recht zugesprochen wir, ist eben doch nur die Vorstellung dieses Berges. Das "in der Vorstellung Existieren" ist eben genau genommen gar kein Existieren, wenigstens kein Existieren des Berges: und findet man es praktisch nützlich, die Existenz, wenn auch nur dem Worte nach, doch auf den Berg zu beziehen, so wird es zur Vermeidung vieler Mißverständnisse dienlich sein festzuhalten, daß diese angebliche Existenz höchstens als eine  Pseudo-Existenz  bezeichnet zu werden verdient. (5) Will man also die Sachlage in den obigen Fällen ohne Ungenauigkeit im Ausdruck charakterisieren, so muß man sagen: den betreffenden Vorstellungen fehlt selbstverständlich ein transzendentes Objekt; aber auch ein immanentes Objekt derselben existiert so wenig, daß vielleicht geradezu die Frage aufgeworfen werden könnte, ob bei einem immanenten Objekt als solchem überhaupt je von Existenz im eigentlichen Sinne zu reden ist. Was in Wahrheit existiert, ist im betreffenden Fall eben die Vorstellung (respektive das Urteil, von Gefühl oder Begehrung auch hier abgesehen) natürlich unter Einschluß ihres Inhaltes. Daß sie einen (immanenten) Gegenstand "haben" kann, ohne daß dieser existiert, erscheint fürs Erste freilich einigermaßen befremdlich; doch findet man bei näherer Betrachtung deutlich ausgeprägt auf den gründlicher einzugehen hier zu weit führen möchte.

Nun tritt aber die Nicht-Identität von Gegenstand und Inhalt nicht nur in betreff ihrer Existenz, sondern nicht minder an der Verschiedenheit ihrer Beschaffenheit zutage. Oben war von Gegenständen die Rede, denen Realität fehlt: Inhalte sind stets so real, wie die Vorstellungen, deren Inhalte sie sind. Auch auf vergangene und künftige Gegenstände gegenwärtiger Vorstellungen wurde hingewiesen: dagegen ist es selbstverständlich, daß keine Vorstellung gegenwärtig sein kann, ohne daß ihr Inhalt gegenwärtig wäre. Außer Zweifel ist ferner, daß nicht etwa nur Psychisches, sondern auch Physisches vorgestellt werden kann: dagegen kann der Inhalt eines Psychischen, also zunächst einer Vorstellung, auch seinerseits nur psychisch sein. Im Besonderen kann ich Blaues, Warmes, Schweres vorstellen: die Vorstellung aber ist so wenig als ihr Inhalt blau, warm oder schwer; Attribute dieser Art scheinen schon auf den ersten Blick auf Inhalte ganz und gar unanwendbar usf.

Was ist nun aber das, was sich unter den obigen, übrigens aber auch noch unter anderen Gesichtspunkten (6) als der vom Gegenstand grund- und wesensverschiedene Inhalt einer Vorstellung oder eines Urteils darstellt? Sehe ich recht, so ist diese Frage einfachst in folgender Weise zu beantworten: mag ich einen Kirchturm oder einen Bergesgipfel, ein Gefühl oder ein Begehren, eine Verschiedenheits- oder eine Kausalrelation oder was sonst immer vorstellen, jedesmal stelle ich vor. Alles diese psychischen Geschehnisse zeigen also unbeschadet der geradezu unbegrenzten Variabilität des Gegenstandes ein ihnen allen gemeinsames Moment, eben das, vermöge des sie alle Vorstellungen sind, das Vorstellen oder den Vorstellungsakt. Andererseits aber können Vorstellungen, sofern sie Vorstellungen verschiedener Gegenstände sind, untereinander nicht völlig gleich sein: wie immer die Relation der Vorstellung zu ihrem Gegenstand aufzufassen sein mag, die Verschiedenheit der Gegenstände muß irgendwie auf Verschiedenheit der betreffenden Vorstellungen zurückgehen. Das nun, worin Vorstellungen verschiedener Gegenstände unbeschadet ihrer Übereinstimmung im Akt voneinander verschieden sind, das ist dasjenige, was auf die Bezeichnung "Inhalt der Vorstellung" Anspruch hat: dieser existiert, ist also real und gegenwärtig, natürlich auch psychisch, mag der sozusagen mit seiner Hilfe vorgestellte Gegenstand auch nicht-existierend, nicht-real, nicht-gegenwärtig, nicht-psychisch sein.

Wer es versucht, im einzelnen Fall Inhalt und zugehörigen Gegenstand reinlich auseinander zu halten, kann leicht bemerken, wie dabei der Inhalt gleichsam stets zugunsten des Gegenstandes in den Hintergrund tritt. Es sei hier mindestens vorübergehend darauf hingewiesen, daß dies neben inneren Gründen jedenfalls auch einen äußeren Grund hat, der im sprachlichen Ausdruck liegt. Zwar hat der Umstand, daß die Sprache eben "Ausdruck" ist, unter anderem auch dies zu bedeuten, daß sie die Vorstellungen des Redenden verrät und zwar natürlich nicht nur das Vorstellen im Allgemeinen, sondern auch dessen inhaltliche Determinationen. Aber was der Redende "sagen" will oder noch genauer, das, worüber er reden will, das ist nicht das, was die Worte  ausdrücken,  sondern das, was sie  bedeuten,  und das ist nicht der Inhalt, sondern der Gegenstand der durch das betreffende Wort ausgedrückten Vorstellung (7). Die Wörter bieten also insofern ein vor aller Theorie bereits verfügbares Mittel, die Gegenstände gleichsam festzuhalten, indes die Sprache den Inhalten gegenüber den analogen Dienst besonders standhaft versagt. Es fehlt ganz und gar an natürlichen Benennungen für die einzelnen Inhalte, so daß zuletzt nichts übrig bleibt, als im Bedürfnisfall den Umweg über den Gegenstand einzuschlagen, um sich über den zugehörigen Inhalt zu verständigen. In dieser Weise läßt sich dann z. B. vom "Inhalt der Blau-Vorstellung" reden und etwa behaupten, daß derselbe vom "Inhalt der Rot-Vorstellung" verschieden sei: aber es ist nicht zu verkennen, wie solche terminologische Schwerfälligkeit das direkte Erfassen der inhaltlichen Tatbestände erschweren muß.


§3. Die Ordnungsverschiedenheit

Haben die bisherigen Ausführungen nichts weiter zu leisten gehabt, als einen längst akzeptierten Begriff vielleich in helleres Licht zu setzen, so mag es nun einer etwas eingehenderen Rechtfertigung bedürfen, weshalb und in welchem Sinn ich unter den mancherlei Gegenständen des Vorstellens und Urteilens eine Art besonderer Klasse unter dem Namen der Gegenstände höherer Ordnung herauszuheben für erforderlich halte. Es gibt bekanntlich Gegenstände, denen man eine in ihrer Natur gelegene innere Unselbständigkeit nachsagen kann. Ich meine nicht jene Unselbständigkeit im Auftreten, vermöge welcher etwa Farbe sich nicht ohne Ausdehnung vorstellen läßt. Auch diese Unselbständigkeit mag in der Natur von Farbe und Ausdehnung begründet sein: aber man kann sie immer noch äußerlich nennen gegenüber jener, ich möchte sagen Unfertigkeit, welche z. B. dem Gegenstand "Verschiedenheit" anhaftet, wenn man ihn von dem, was verschieden ist, zu isolieren versucht. Ich kann den Verschiedenheitsgedanken einfach nicht ausdenken ohne Bezugnahme auf Objekte, an die er sich gleichsam heftet, indes es mindestens einen ganz guten Sinn hätte, zu meinen, im Gedanken an Blau oder Gelb liege noch gar nichts von Räumlichkeit, obwohl es unmöglich sei, Farbe zu denken, ohne Ausdehnung mitzudenken. Mag übrigens dieser Versuch, die beiden Arten von Unselbständigkeit durch den Ansatz zu einer Beschreibung auseinanderzuhalten, noch so unbeholfen und unzureichend sein, die unmittelbare Empirie läßt über das einer weiteren Beschreibung vielleicht gar nicht mehr zugängliche Wesen des einen und des anderen Falles keine Unklarheit aufkommen. Die innere Unselbständigkeit nun, die uns im Folgenden allein beschäftigen wird, hätte sich auch so beschreiben lassen, daß man es da mit Gegenständen zu tun hat, die sich gleichsam auf andere Gegenstände als unerläßliche Voraussetzungen aufbauen: diese Betrachtungsweise rechtfertigt es, Gegenstände von innerer Unselbständigkeit denjenigen Gegenständen gegenüber, die im eben angegebenen Sinne ihre Voraussetzungen ausmachen, als Gegenstände höherer Ordnung zu bezeichnen. (8) Es sei, um die noch etwa erforderlichen terminologischen Festsetzungen sogleich auf einmal zu treffen, hinzugefügt, daß die Gegenstände, auf welche ein solcher Gegenstand höherer Ordnung gestellt erscheint, im Bedarfsfall als dessen Inferiora [Elemente, die einen Empfindungskomplex bilden - wp], ein Gegenstand dagegen, der sich einem anderen Gegenstand gegenüber als auf ihn gebaut erweist, als Superius [Gegenstand höherer Ordnung - wp] des letzteren bezeichnet werden soll.

Es ist eine ausnahmslose Gesetzmäßigkeit, daß ein Gegenstand, der in irgend einem Fall ein Inferius  gestattet,  solcher Inferiora unter allen Umständen  bedarf.  Dagegen ist die Eigenschaft, ein Superius zu haben, also ein Inferius zu sein, in keiner Weise allgemein charakteristisch. Was jetzt einen Gegenstand höherer Ordnung trägt, kann ein andermal ganz ohne einen solchen auftreten; und sollte diese Möglichkeit für bestimmte Fälle selbst in Abrede zu stellen sein, was aber noch sehr der Untersuchung bedürfte, so blieben immer noch genug Fälle übrig, für die sie zu bezweifeln völlig grundlos wäre. Noch weniger kann natürlich dadurch, daß etwas als Inferius auftritt, etwas darüber ausgemacht sein, inwieweit es selbst die Eignung in sich trägt, ein Superius abzugeben. Verschiedenheit kann zwischen Gegenständen, denen die Fähigkeit, als Gegenstand höherer Ordnung aufzutreten, wahrscheinlich oder sicher fehlt, wie etwa Farben, nicht leichter bestehen, als zwischen solchen, die selbst wieder Gegenstände höherer Ordnung sind; auch Distanzen können ja z. B. verschieden sein. Aus alledem ergibt sich, daß man schwerlich einmal Anlaß haben wird, von Gegenständen niederer Ordnung als einer charakteristischen Gegenstandsklasse zu handeln, indes die Wichtigkeit der Klasse, "Gegenstände höherer Ordnung" sofort in die Augen springt, wenn man die Menge und Verschiedenartigkeit der Tatsachen in Betracht zieht, die sich nun von selbst diesem Klassenbegriff unterordnen.


§ 4. Relation und Komplexion

Zunächst lenkt hierbei das Beispiel von der Verschiedenheit unsere Aufmerksamkeit den Relationen zu und es ist ohne weiteres einleuchtend, daß sämtliche Relations-Vorstellungen Gegenstände höherer Ordnung aufweisen müssen, bei denen die Relationsglieder, das also, zwischen dem die Relation stattfindet, als Inferiora fungieren. Wären nun ebenso gewiß alle Gegenstände höherer Ordnung Relations-Gegenstände, als alle Relations-Gegenstände für Gegenstände höherer Ordnung gelten dürfen, so wäre der auf die Ordnungshöhe gegründete Klassenbegriff, obwohl nicht bedeutungslos, so doch vielleicht einer besonderen Benennung nicht bedürftig; er leistete eben nichts weiter, als die Hervorhebung einer der charakteristischen Eigenschaften der Relationen. Nun hat sich mir aber das Bedürfnis nach einem besonderen Terminus gerade dadurch aufgedrängt, daß das Gebiet der Gegenstände höherer Ordnung neben den Relationen noch eine zweite, ebenso umfassende Gegenstandsklasse in sich schließt. Gilt es z. B. den Gegenstand "vier Nüsse" vorzustellen, so ist das sicher nicht schon dadurch geleistet, daß in meiner Wahrnehmung oder Einbildung an den Orten  a, b, c, d  meines Gesichtsfeldes je eine Nuss erscheint, es ist, wenn ich einen an anderem Ort (9) erklärten Ausdruck anwenden darf, kein objektives Kollektiv aus vorgestellten Nüssen, sondern noch etwas dazu, das Ergebnis einer Zählung oder sonst einer "colligierenden" [einsammelnden - wp] Tätigkeit (10) und zwar ein gegenständliches Ergebnis, das sich auf den Nußvorstellungs-Gegenständen als Gegenstand höherer Ordnung aufbaut. Gleiches gilt augenscheinlich von der Melodie, sofern sie mehr ist als ein objektives Kollektiv von Tönen. (11) Gleiches aber auch schon vom roten Quadrat oder grünen Rechteck, dessen Natur nicht nur einfach Farbe sowohl als Gestalt, sondern ein bestimmtes Zusammensein oder Verbundensein dieser Daten ausmacht, - Gleiches noch von vielen anderen Fällen in unbegrenzter Mannigfaltigkeit. Mit einem Worte also: Gegenstände höherer Ordnung sind nicht nur Relationen, sondern auch Komplexionen und bei letzteren sind es die Bestandstücke, welchen in Analogie zu den Gliedern der Relationen die Rolle der Inferiora zufällt. Darf man nun weiter behaupten, daß es außer Relationen und Komplexionen Gegenstände höherer Ordnung nicht gibt, so hat unser neuer Terminus den Wert eines zusammenfassenden Ausdruckes für Gegenstände des Relations- und Komplexionsgebietes; ebenso können Glieder und Bestandstücke zusammen als Inferiora bezeichnet werden.

Daß und warum nun aber nach solchen Zusammenfassungen ein dringendes Bedürfnis besteht, erhellt aus einer Gesetzmäßigkeit, die ich, freilich noch in keineswegs einwurfsfreier Form, bereits an anderem Ort (12) ausgesprochen habe und die mir die ganze Komplexions- und Relationstheorie als ein Fundamentalgesetz derselben zu beherrschen scheint. Ich benenne sie das Gesetz der inhaltlichen und gegenständlichen Partial-Koinzidenz des Komplexions- mit dem Relations-Gedanken und habe den Sinn dieses Gesetzes hier vor allem kurz darzulegen und zugleich seine Gültigkeit zu erweisen.


§ 5. Das Koinzidenz-Prinzip

Es wurde eben schon berührt, daß eine Komplexion mehr ist, als das objektive Kollektiv der Bestandstücke. Sollen  a  und  b  eine Komplexion ausmachen, also Teile eines Ganzen sein, so muß zwischen ihnen irgendeine Verbindung bestehen, die sie zu Teilen eines Ganzen macht, d. h. sie sind Bestandstücke einer Komplexion vermöge einer Relation  r,  in der sie zu einander stehen. Und sollen  a  und  b  als Bestandstücke einer Komplexion vorgestellt werden, so ist das gleichfalls in keiner anderen Weise zu erzielen als so, daß sie als Glieder einer Relation  r  vorgestellt werden.

Gehen wir dagegen umgekehrt von der Voraussetzung aus, daß  a  und  b  zu einander in der Relation  r  stehen, so ist wieder sofort ersichtlich, daß dies nicht bedeuten kann, daß neben den vielleicht absoluten Tatbeständen  a  und  b  noch ein relativer Tatbestand  r  gegeben ist, der mit jenen etwa ein objektives Kollektiv ausmachte. Vielmehr müssen  a  und  b  einem Ganzen angehören vermöge der Relation  r,  in der sie stehen. Liegt also zwischen  a  und  b  eine Relation  r  vor, so ist damit ipso facto auch eine Komplexion zwischen den Relationsgliedern als Bestandstücken gegeben; und wer  a  und  b  in der Relation  r  vorstellen will, kann dies nicht anders, als indem er sie in Komplexion vorstellt.

Das Prinzip: "wo Komplexion, da Relation und umgekehrt", ergibt sich sonach mit voller Selbstverständlichkeit für Wirkliches sowohl als für Gedachtes. Was hier aber vorliegt, ist nicht das Zusammenauftreten zweier naturgesetzlich (etwa vermöge der Identität je eines Komplexionsbestandstückes mit je einem Relationsglied) bloß miteinander verknüpften, übrigens aber gegen einanander von Natur selbständigen Tatbestände. Die Relation ist vielmehr ein Teil der Komplexion; was aber diese Komplexion neben der Relation in sich befaßt, ja was unter dem Namen der Bestandstücke für sie zunächst konstitutiv ist, sind die Relationsglieder, also eben das, dem gegenüber die Relation nicht minder unselbständig ist, als die Komplexion der Relation gegenüber. Dieses Verhältnis teilweiser Identität und gegenseitiger Unselbständigkeit bezeichne ich mit dem Ausdruck "Partialkoinzidenz". Ich leite aus den eben angestellten Erwägungen das Recht ab, diese Koinzidenz zwischen dem Komplexions- und Relationsgedanken in Anspruch zu nehmen den Inhalten sowohl als den Gegenständen nach, womit zugleich gesagt ist, daß diese Koinzidenz, die der vorgestellten Komplexion und Relation in keinem Fall mangelt, auch unabhängig vom Vorgestelltwerden genau in dem Maße verwirklicht ist, als Komplexionen und Relationen Unabhängigkeit vom Vorgestelltwerden zugesprochen werden kann.

Was ich an der schon einmal berührten Stelle (13) in dem Satz auszusprechen versuchte: "Die Relation ist die Komplexion vom Standpunkt der Glieder besehen", hätte sonach richtiger etwa so formuliert werden müssen: die Komplexion ist die Relation und deren Glieder zusammengenommen. Nur darf auch dies nicht so verstanden werden, als wäre die Komplexion  nur  die Relation  und  deren Glieder: das wäre ja im Grunde nichts als das eben zuvor abgelehnte objektive Kollektiv aus  a, b  und  r.  Vielmehr steht ja  a  und  b  in der Relation  r,  was nur bedeuten kann, daß auch  a  respektive  b  zu  r  in je einer Relation stehen muß, etwa  r'  "beziehungsweise  r'' , welche beiden Relationen immerhin auch gleich sein können. Zugleich wird ersichtlich, daß, was eben in Bezug auf  a, b  oder  r  gesagt wurde, sich nun auch in Bezug auf  a, r'  und  r',  oder auch in Bezug auf  b, r  und  r''  wiederholen ließe und daß in dieser Weise neue und immer neue Relationen zum Vorschein kommen müssen ohne Ende. Eine theoretische Schwierigkeit kann meines Erachtens hierin so wenig gefunden werden, als etwa darin, daß die Teilung einer Strecke auf eine unendliche Reihe immer kleinerer Teilstrecken führt. Dagegen ist allerdings nicht in Abrede zu stellen, daß das Prinzip der Partialkoinzidenz, sofern es von  r  gilt, mit eben so viel Recht auch von  r', r''  und allen übrigen unendlich vielen Relationen gelten muß, die in dem anscheinend so einfachen Komplexionsgedanken mit impliziert sind. Inzwischen fehlt es nicht an Gesichtspunkten, welche die Anwendungssphäre unseres Prinzips wenigstens praktisch, d. h. für die Regel, auf  r  einschränken werden. Vor allem ist gegenüber der direkten Empirie nicht wohl daran zu zweifeln, daß in jeder Komplexion dem  r  eine weitaus charakteristischere Bedeutung zukommt, als den im Ganzen wohl ziemlich einförmigen  r', r''  usf. Schon dies möchte ausreichen, die Relation r als Hauptrelation den übrigen Relationen der betreffenden Komplexion als deren Nebenrelationen entgegen zu stellen. Dies erscheint aber umsomehr am Platze, wenn man bedenkt, daß die Relation r den übrigen implizierten Relationen gegenüber schon insofern eine höchst markante Ausnahmestellung einnimmt, als nur sie allein auf Gliedern aufgebaut ist, denen die schon oben berührte Identität mit den Bestandstücken der betreffenden Komplexion zukommt. Die Relationen, die eine Komplexion in sich schließt, so wesentlich sie sein mögen, zählen doch niemals zu deren Bestandstücken: außer der Relation r findet sich aber in der eben gekennzeichneten unendlichen Reihe keine einzige Relation vor, die nicht mindestens  eine  jener Relationen unter ihren Gliedern hätte. Dies motiviert wohl ausreichend, bei Behauptung des Koinzidenzprinzips normalerweise zunächst ausschließlich die Hauptrelation der Komplexion als die mit dieser koinzidierende Relation ins Auge zu fassen und diese Relation zugleich als dasjenige zu betrachten, was als vor allem charakteristisches Moment zu gegebenen Gegenständen "hinzukommt", wenn diese zu einer bestimmten Komplexion zusammentreten.

Es braucht übrigens kaum hervorgehoben zu werden, daß, auch wenn das Koinzidenzprinzip zunächst auf die Hauptrelation beschränkt ausgesprochen wird, die Relationen  r', r''  etc. nicht etwa Ausnahmen von diesem Prinzip darstellen. Auch sie haben vielmehr ihre koinzidierenden Komplexionen, diejenigen nämlich, denen gegenüber sie Hauptrelationen sind. In diesem Sinne koinzidiert  r'  mit einer Komplexion aus den Bestandstücken  a  und  r,  ebenso  r''  mit einer Komplexion aus den Bestandteilen  b  und  r  usf.

Nun bedürfen aber die bisherigen Darlegungen insofern noch einer Ergänzung, als im obigen nur von Komplexionen mit zwei Bestandstücken die Rede war und im Falle von mehr als zwei Bestandstücken die Annahme einer koinzidierenden Relation entbehrlich scheinen könnte. Gesetzt nämlich, es handle sich etwa um eine Komplexion aus den Bestandstücken  a, b  und  c,  so scheint, um diese zu konstituieren, ausreichend, daß etwa  a  zu  b  in der Relation  r1, b  zu  c  in der Relation  r2  steht: der einen Komplexion ständen dann als koinzidierend zwei Relationen gegenüber, was mit dem Gedanken der Partialkoinzidenz zwar ganz vereinbar, aber der Meinung, in der sich oben das Prinzip zunächst aufgedrängt hat, insofern nicht gemäß ist, als bisher jedesmal der  einen  Komplexion die  eine  Relation gegenübertrat. Freilich läßt sich dieser Parallelismus auch im vorliegenden Fall durch die Annahme waren, daß die in Rede stehende Komplexion nicht unmittelbar aus  a, b  und  c,  sondern zunächst aus zwei Komplexionen niederer Ordnung besteht, deren eine  a  und  b,  die andere b und c zu Bestandstücken hat, mit deren erster dann die Relation  r1  mit deren zweiter die Relation  r2  koinzidiert, indes der vorgegebenen Komplexion selbst eine Relation R zwischen den beiden niedrigeren Komplexionen als Gliedern entspricht. Es kommt nun aber nicht eben selten vor, daß das Einschieben von Komplexionen zwischen die gegebene Komplexion und die gegebenen Bestandstücke angesichts der Erfahrung eine ganz unverkennbare Künstlichkeit ist. Man denke etwa nur an die Eventualität, daß es eine Mehrheit von Objekten, z. B. deren sechs, als bestimmte oder selbst unbestimmte Mehrheit vorzustellen gilt: wer möchte da glauben, daß jedesmal erst zwei Objekte zu einer Komplexion vereinigt werden und dann etwa je zwei von den drei so gewonnenen Paaren wieder zu Komplexionen zusammentreten, welche dann erst die unmittelbaren Inferiora zum Komplexionsinhalt "Sechs" abgeben? Gleichwohl erweist sich auch für solche Fälle das Koinzidenzprinzip in seiner obigen einfachen Gestalt anwendbar, sobald man die sich zunächst freilich wie etwas Selbstverständliches darbietende Annahme, daß keine Relation weniger, ebenso aber auch keine mehr als zwei Glieder haben könne, als Vorurteil erkannt hat. Im gegenwärtigen Zusammenhang betrifft uns natürlich nicht der auf den ersten Blick immerhin paradoxe, gleichwohl, wie ich glaube, in ganz alltäglichen Gedankenkonzeptionen realisierte Grenzfall von Relationen (und Komplexionen) mit nur  einem  Inferius; umso mehr die, so viel mir bekannt, zuerst von K. ZINDLER (14) mit ausreichendem Nachdruck betonte, sehr wichtige Tatsache, daß es Relationen auch zwischen mehr als zwei Gliedern geben kann. Der Umstand, daß man, wo von Relationen die Rede war, bislang fast ausschließlich die Vergleichungsrelationen ins Auge faßte, scheint zur Folge gehabt zu haben, daß man die aller Vergleichung in der Tat wesentliche Beschränkung auf je zwei Fundamente für eine allen Relationen als solchen wesentliche Eigenschaft gehalten hat. Hat man einmal jedoch die Haltlosigkeit dieser Vormeinung erkannt, dann bieten die zweifellos so häufig auftretenden Komplexionen mit mehr als zwei Bestandstücken dem Koinzidenzprinzip gleichfalls keine Schwierigkeiten mehr. Um die sechs Dingen als sechs vorzustellen, denke ich sie eben in einer Komplexion, die wesentlich, wnn auch kaum ausschließlich, charakterisiert ist durch die  eine  Relation, in welcher die sechs Objekte zueinander gedacht werden.

Ich kann diese kurze Darlegung des Koinzidenzprinzipes nicht beschließen, ohne der Bekräftigung zu gedenken, die demselben durch den erfreulichen Umstand zuteil geworden ist, daß, offenbar völlig unabhängig von meiner höchst unvollkommenen Formulierung des Prinzipes aus dem Jahre 1891, das Wesentliche der Sache inzwischen zur Anerkennung gelangt ist in dem Vorschlag BENNO ERDMANNs (15), die Relation "als Art des bewußten Beisammen von Vorgestelltem zu beschreiben." Soll ich, meint ERDMANN, A und B in Relation zueinander vorstellen, so müssen zunächst beide dem Bewußtsein gegeben sein. Aber "das Beisammen des Bewußtseins hat nicht notwendig ein Bewußtsein des Beisammen zur Folge. Dies tritt erst ein, wenn wir, indem wir unsere Aufmerksamkeit von dem einen der beisammen befindlichen Bewußtseinsinhalte zum anderen wenden, jenes eine im Bewußtsein, in der Wahrnehmung oder Erinnerung behalten. Und erst hierdurch knüpft sich die Beziehung." Das gilt nicht nur, "wenn die bezogenen Gegenstände scheinbar eng nebeneinander im Bewußtsein wohnen, sondern ebenso, wo sie als außerhalb des Bewußtseins, etwa fern voneinander im Raum vorgestellt werden. Auch Sirius und Erde sind beisammen, sofern sie in ihrer Gravitationsbeziehung gegeneinander vorgestellt werden. Die Art und Weise aber dieses Beisammenseins ist die Beziehung". (16) Es ist ohne weiteres ersichtlich, daß das "Beisammen des Bewußtsein" im Sinne der oben gebrauchten Ausdrucksweise ein objektives Kollektiv von Inhalten, das "Bewußtsein des Beisammen" aber im Wesentlichen die vorgestellte Komplexion ist.


§ 6. Reale und ideale Gegenstände

Es dürfte der Klarheit der obigen Darlegung förderlich sein, auf deren Anwendungsgebiet noch ein paar Streiflichter fallen zu lassen durch Hinweis auf die Gesichtspunkte, unter denen die Mannigfaltigkeit dessen, was auf den Namen des Gegenstandes höherer Ordnung Anspruch hat, sich natürlichst überblicken läßt. Einer dieser Gesichtspunkte ist in der Gegenüberstellung von Relation und Komplexion bereits zur Geltung gelangt. Daß derselbe uns zugleich gestattet, das Einfache als Grenzfall der Komplexion, die Identität mit sich selbst als Grenzfall der Relation zu betrachten und so  alle  Gegenstände als Gegenstände höherer Ordnung aufzufassen, ist oben vorübergehend bereits erwähnt worden.

Einen zweiten Gesichtspunkt bietet der schon oben einmal berührte Gegensatz des Realen und Idealen, wenn man die beiden sprachgebräuchlich freilich bereits recht mehrdeutig gewordenen Termini so versteht, daß man Gegenstände real nennt, die, falls sie nicht wirklich existieren, ihrer Natur nach doch jedenfalls existieren könnten, also z. B. ein Haus, ein Chronograph, ein Buch, natürlich auch Farbe, Ton, Elektrizität, und dgl., im Gegensatz zu Gegenständen, die, auch wenn sie in gewisser Weise affirmiert [bekräftigt - wp] werden müssen, doch wieder ihrer Natur nach niemals ohne Inkorrektheit als existierend bezeichnet werden dürfen. Mangel, Grenze, Vergangenes und dgl. sind die traditionellen Beispiele für Nicht-Reales, also Ideales; aber es gibt eben so wichtige und charakteristische Beispiele dafür, die man anzuführen pflegt und die für den gegenwärtigen Zusammenhang den besonderen Wert haben, die Anwendung des Gegensatzes von Ideal und Real auf den uns so wichtig gewordenen Gegensatz zwischen Relation und Komplexion zu beleuchten. Man denke an die Ähnlichkeit einer Kopie mit ihrem Original: beide Bilder existieren; außer und neben ihnen aber auch noch der Ähnlichkeit Existenz zuzuerkennen, das verspürt jeder Unvoreingenommene als Gewaltsamkeit. Dennoch ist an der Ähnlichkeit gegebenen Falles etwas vielleicht mit Recht zu affirmieren; wir setzen ja voraus, daß den beiden Bildern die Ähnlichkeit gar nicht abgestritten werden kann. Die Ähnlichkeit existiert nicht, aber sie besteht; und eben was seiner Natur nach zwar sehr wohl bestehen, aber streng genommen nicht existieren kann, das ist ja das, was hier als Ideales dem Realen entgegengestellt sein soll. In gleicher Weise ist es klar, daß im obigen Beispiel von den vier Nüssen die Vierheit nicht sozusagen noch als ein besonderes Stück Wirklichkeit neben den Nüssen existieren kann, indes ihr, falls richtig gezählt wurde, unter den gegebenen Umständen der Bestandnicht abzusprechen ist. Die Vierzahl und natürlich nicht minder jede andere Zahl stellt sonach einen  Komplexionsfall dar, dem ideale Natur so sicher eigen ist, wie der Ähnlichkeitsrelation.  Daß nun weiter den idealen Komplexionen auch reale zur Seite stehen, wird auch ohne Beispiele jedem verständlich erscheinen: in die Kompliziertheit des Wirklichen gewährt ja schon die vorwissenschaftliche Erfahrung überreichen Einblick, wenn auch gar manches von dem, was sich zunächst als greifbarste Wirklichkeit darstellt, genauerer Betrachtung sich als ideale Zutat enthüllt. Mit realen Komplexionen aber sind dem Koinzidenzprinzip gemäß auch reale Relationen gesichert. Wer gleichwohl für sie noch nach Beispielen verlangt, findet deren im physischen wie im psychischen Erfahrungskreise. Farbe, taktile Qualitäten, Temperaturen treten stets mehr oder minder deutlich lokalisiert auf und diese Verbindung mit Ortsbestimmungen ist augenscheinlich mehr, als das bloße Zusammentreffen im Sinne der Gleichzeitigkeit. Ebensowenig ist, was STUMPF Tonverschmelzung genannt hat, ein bloßes Zugleichsein von Tönen. Die Relationen aber, die hier wie dort Sache direkter Beobachtung sind, bieten nicht den geringsten Anlaß, ihnen die Natur des Realen abzusprechen. Aus dem Gebiet des psychischen Lebens sei etwa auf das Verhältnis des Fühlens oder Begehrens zu jenen Vorstellungen hingewiesen, die das Gefühl, respektive die Begehrung gleichsam mit dem unerläßlichen Gegenstand versorgen. Auch was sonst in irgendeiner Weise in die "Einheit des Bewußtseins" eingeht, befindet sich zu dem, was außer ihm dieser Einheit angehört, in einem bestimmten Verhältnis. Weiter unten (17) wird von einer Gesetzmäßigkeit die Rede sein, welche gewisse Typen idealer mit gewissen Typen realer Relationen verbindet.

Zusammenfassend also: Der Gegensatz von Real und Ideal hat sowohl innerhalb der Relationen als innerhalb der Komplexionen seine Anwendung: es gibt Real- neben Idealrelationen, wie es Real- neben Idealkomplexionen gibt. (18) Für das Gebiet der Relationen tritt der in Rede stehende Gegensatz sogar, wenn mein Sprachgefühl mich nicht täuscht, in zwei ziemlich volkstümlichen Ausdrücken zutage: Idealrelationen namentlich fügen sich zumeist zwanglos unter die Bezeichnung "Beziehung", indes bei Realrelationen die Bezeichung "Verhältnis" sich vielfach angemessen erweist. Ohne auf diese im gegenwärtigen Zusammenhang nebensächliche Angelegenheit näher einzugehen, begnüge ich mich damit, darauf hinzuweisen, daß meiner Meinung nach es ratsam ist, hier den im Sprachgebrauch gelegenen Ansatz zur terminologischen Auseinanderhaltung durch Konvention gleichsam zu vervollständigen, also von Verhältnissen und Beziehungen stets im Sinne von Real- und Idealrelationen zu reden. Die dem Koinzidenz-Prinzip gemäß ihnen zugeordneten Komplexionen könnten dann etwa bezüglich als Verhalts- und Bezugskomplexionen bezeichnet werden.


§7. Erfahrungsgegenstände und fundierte Gegenstände

Der Gegensatz des Realen und Idealen hätte auch in einer anderen Weise charakterisiert werden können, der nun noch ausdrücklich zu gedenken ist. Daß alles Reale, falls es existiert, unter ausreichend günstigen Umständen und vor allem bei ausreichender Leistungsfähigkeit des erkennenden Subjekts müßte wahrgenommen werden können, ist etwas ganz Selbstverständliches. Bezeichnet man daher das Reale als etwas, das seiner Natur nach Wahrnehmbare, so kann das so lange als ein recht nichtssagende Bestimmung erscheinen, bis man darauf aufmerksam wird, daß es eine ganze Klasse von Gegenständen gibt, denen diese Wahrnehmbarkeit wieder ihrer Natur nach verschlossen ist, nämlich eben die idealen Gegenstände. An sich liegt freilich zunächst auch hierin wenig Bemerkenswertes: es ist ja wieder selbstverständlich, daß, was gar nicht existieren kann, sozusagen noch weniger ein Objekt für die Wahrnehmung abgeben wird. Man gelangt nun aber auch zu einiger positiven Einsicht in die hier sich darbietende Sachlage, wenn man nun dem Analogon zur Wahrnehmung, das den Bestanderkenntnissen doch nicht wohl fehlen kann, nachfrägt.

Alles Urteilen ist ein Tun; Vorstellen als solches ist es nicht, (19) aber es kann Tun erforderlich sein, um zur Vorstellung dieses oder jenes Gegenstandes zu gelangen. Auch das Wahrnehmen ist also ein Tun: aber von den Vorstellungen, auf denen es basiert, z. B. den Empfindungen, hat man jederzeit gemeint, daß sie dem wahrnehmenden Subjekt in besonders aufdringlicher Weise sozusagen in den Schoß fallen, im Wesentlichen ohne sein Dazutun, vielmehr selbst der Ausgangspunkt aller intellektuellen Tätigkeit. Ganz ander steht es in betreff der Urteile, auf die unsere Erkenntnis vom Bestand eines idealen Gegenstandes in letzter Instanz zurückgeht. Nicht bloß im Urteilen liegt hier ein Tun: auch das Vorstellungsmaterial, mit dem das Urteilen hier gleichsam zu operieren hat, will erarbeitet sein. Es ist eine recht triviale Sache, daß, wer etwa über Gleichheit oder Ungleichheit zweier Dinge ins Klare kommen will, sie miteinander vergleichen muß; (20) und "der Verstand der Verständigen" wird sich vergeblich abmühen, wegzuinterpretieren, was der Unvoreingenommene hier so deutlich sieht. Vielmehr bedarf es einer diesen Erfahrungen möglichst getreu folgenden Formulierung solcher Tatsächlichkeiten, für die der Fall des Vergleichens paradigmatisch ist.

Es gelte etwa, zwei Farben A und B, vielleicht eine rote und eine grüne, miteinander zu vergleichen. Was dabei vorgeht, ist ohne Zweifel durch bloße Beschreibung, also ohne Erfahrung, d. i. innere Wahrnehmung nicht klar zu machen: einiges Wesentliche aber läßt sich denn doch sagen. Vor allem ist an dem, was vorgeht, jedenfalls sowohl die A-Vorstellung als die B-Vorstellung beteiligt, was kaum anders als so zu deuten ist, daß die beiden Vorstellungen zueinander in eine bestimmte Realrelation treten. Die auf die Herstellung dieser Relation gerichtete Operation führt dann unter ausreichend günstigen Umständen das Auftreten einer neuen Vorstellung, hier der der Verschiedenheit mit sich, natürlich nicht der Verschiedenheit schlechthin, sondern speziell der Verschiedenheit zwischen A und B. Diese Verschiedenheit wird überdies in der (vielleicht ausnahmslosen) Regel nicht nur vorgestellt, sondern zugleich erkannt mittels eines Urteils, in dessen Evidenz ein typischer, zunächst vom innerlich Wahrnehmen ganz charakteristisch verschiedener Erkenntnisfall zur Geltung kommt. Vor allem fällt daran der Umstand in die Augen, daß zwischen den Inferioren A und B und dem Superius "Verschiedenheit" noch eine Relation besteht, die in der zwischen Inferius und Superius keineswegs ein für alle mal einbegriffen ist. Man denke zum Vergleich etwa an die Realrelation zwischen der Farbe und dem (subjektiven) Ort, an dem wir sie vorstellen. Auch diese Relation ist, wie jedes Superius, auf die Inferiora aufgebaut, aber sicher nicht so, als ob die hier als Inferiora fungierenden Gegenstände nicht auch in ganz anderer Relation zueinander stehen könnten: die Farbe, die ich jetzt an diesem Ort denke, kann ich auch an einem anderen Ort, ebenso am nämlichen Ort eine andere Farbe denken. Nicht so bei der Verschiedenheit:  sind A  und  B  einmal verschieden, dann sind sie es jederzeit, denn sie  müssen  es sein, dieses Wort im Sinne der "logischen Notwendigkeit" verstanden, die hier durch die Beschaffenheit der A und B einerseits, das Wesen der Verschiedenheit andererseits  begründet  ist. Man hat demgemäß ein Recht, A und B nicht nur als Glieder, sondern auch noch insbesondere als  Fundamente  der Verschiedenheitsrelation (21) zu bezeichnen.

Was hier vom Spezialfall der Vergleichung dargelegt wurde, gilt, so weit ich sehe, von sämtlichen Idealrelationen und -Komplexionen im Hinblick auf jene Erkenntnisweise derselben, die ihrer Unmittelbarkeit nach an die Seite des Wahrnehmens von Realrelationen gestellt werden kann. Überall treten vermöge Operationen, die immerhin bald mehr, bald minder auffällig, (22) in Grenzfällen selbst entbehrlich sein können, (23), Vorstellungen in Realrelationen und je nach Beschaffenheit dieser letzteren kommt es unter günstigen Umständen zu Vorstellungen von Superioren jener Gegenstände, die mit ihren Inferioren durch logische Notwendigkeit verbunden sind. Im Hinblick auf diesen Sachverhalt nenne ich den eben skizzierten Vorgang  Fundierung,  genauer Fundierung der betreffenden Superiora durch ihre Inferiora: die Erfahrung zeigt, so weit ich sehen kann, keinen anderen Weg, auf dem Vorstellungen dieser Superiora noch anders mit gleicher Ursprünglichkeit, ohne Reproduktion nämlich, zustande kommen könnten. Fundierung leistet insofern für Vorstellungen idealer Gegenstände dasselbe, wie Wahrnehmung für Vorstellungen realer Gegenstände; und das alte erkenntnistheoretisch - psychologische Prinzip von Intellectus und Sensus (24) leidet am fundamentalen Mangel, mit der Fundierung sozusagen die eine Hälftef der Tatsachen zu vernachlässigen. (25) Der Gegensatz zwischen diesen beiden Tatsachenkreisen verdient, wenn irgendeiner, auch terminologisch in möglichst charakteristischer Weise fixiert zu werden: dies geschieht einfachst, indem man den  Erfahrungsgegenständen  die Fundierungsgegenstände oder  fundierten Gegenstände  zur Seite stellt. Letztere decken sich im Sinne eines von mir bereits im zweiten Band dieser Zeitschrift gemachten Vorschlages (26) mit dem, was EHRENFELS unter der von der Analogie zum Spezialfall der Gestalt genommenen, aber ebendarum nur wenig bezeichnenden Benennung "Gestaltqualitäten" zum ersten Male eingehenderer und wirklich beweiskräftiger Untersuchung unterzogen hat. (27)

Sind sämtliche idealen Komplexionen und Relationen als fundierte Gegenstände erkannt, so bedarf es nun in betreff der Weite des Anwendungsgebietes der eben von diesen Gegenständen entworfenen Charakteristik keiner Darlegung mehr. Das meiste zumal dessen, was sich bereits dem außerpsychologischen Denken als "Relation" aufdrängt, ist idealer Natur und daher fundiert. Näherer Betrachtung tritt die Mannigfaltigkeit des Hierhergehörigen (28) zu einer Anzahl Gruppen zusammen, die einerseits durch die qualitative Verwandtschaft der gegenständlichen Fundierungsergebnisse, außerdem aber auch durch die Übereinstimmung in betreff der den Fundierungsvorgang einleitenden Operationen zusammengehalten werden. Die Abhängigkeit des Endergebnisses von der Beschaffenheit dieser Operationen erhellt am deutlichsten aus der Tatsache, daß trotz der, wie berührt, allen Fundierungen wesentlichen Notwendigkeitsbeziehung zwischen Inferioren und Superius dieselben Gegenstände je nach der Natur der sich einstellenden Operation ganz verschiedene Superiora fundieren können. Ich kann denselben vorliegenden Objekten gegenüber das eine Mal finden, daß sie verschieden, ein anderes Mal, daß ihrer zwei sind: dort habe ich eben verglichen, hier zusammengefaßt; im übrigen aber ist der gegebenen Sachlage, d. h. der Beschaffenheit der Inferiora gegenüber die Verschiedenheit nicht mehr und nicht weniger notwendig als die Zweiheit. Sind die vorgegebenen Gegenstände Töne, so können sie nun aber auch noch als musikalisches Motiv, also sozusagen als einfachste Melodie "aufgefaßt" werden und auch diesmal fehlt die Notwendigkeit nicht, der gemäß diese Töne gerade diese Melodie ausmachen und keine andere. Weniger durchsichtig dürfte es für den ersten Blick sein, daß auch noch sozusagen höhere intellektuelle Operationen, vor allem das Urteil selbst, Fundierungsvorgänge einleiten können, aus denen dann auch Gedanken von gewissermaßen höherer logischer Dignität, wie der der Möglichkeit, der Notwendigkeit einschließlich Disposition, Kausalität und sonstiger Derivate resultieren. Aber Näheres hierüber darf billig einer eingehenderen Darlegung überlassen bleiben, in der ich die Ergebnisse meiner bisherigen Untersuchungen hierüber zusammenzustellen versuchen werde.
LITERATUR - Alexius Meinong, Über Gegenstände höherer Ordnung und deren Verhältnis zur inneren Wahrnehmung, Zeitschrift für Psychologie und Physiologie der Sinneswahrnehmung, Bd. 21, 1902
    Anmerkungen
    1) FRIEDRICH SCHUMANN, Diese Zeitschrift 17, Seite 106f
    2) MEINONG, "Über die Bedeutung des WEBERschen Gesetzes", diese Zeitschrift 11, 1894, Seite 18 der Sonderausgabe.
    3) Viel Anregendes und Förderndes hierüber findet man in der Schrift K. TWARDOWSKIs "Zur Lehre vom Inhalt und Gegenstand der Vorstellungen", Wien 1894, auf die hier nur im Allgemeinen hingewiesen sei, indes eine Auseinandersetzung mit derselben im Einzelnen zu weit führen würde.
    4) Auf diese prinzipielle Bedeutung dieses Gegensatzes habe ich zuerst hingewiesen in der Abhandlung "Über die Bedeutung des WEBERschen Gesetzes" diese Zeitschrift 11, Seite 250; Seite 79 der Sonderausgabe.
    5) Eben im Begriff, das Manuskript der gegenwärtigen Abhandlung abzuschließen, ersehe ich aus einer völlig berechtigten kritischen Bemerkung BERTRAND RUSSELs (Mind, Aprilheft, 1899, Seite 255), daß ich in meiner Arbeit "Über die Bedeutung des WEBERschen Gesetzes" (diese Zeitschrift 11, Seite 353f; Seite 115f der Sonderausgabe) diesem Umstand nicht ausreichend Rechnung getragen habe. Räumliche Ausdehnung z. B. ist gewiß niemals psychisch: aber die "bloß vorgestellte Ausdehnung" ist eben eigentlich gar keine Ausdehnung, wohl aber eine Vorstellung davon, und alle Vorstellung ist psychisch. Für meine a. a. O. vertretene Position von der "theoretischen Meßbarkeit" des Psychischen dürfte dies kaum mehr als ein unwesentliche Modifikation im Gefolge haben.
    6) Hier sei nur noch der Tatsache gedacht, daß sehr wohl zu  einem  Inhalt mehrere Gegenstände, zu einem Gegenstand mehrere Inhalte gehören können. Ersteres verbürgen die "universellen" Vorstellungen, letzteres die vielen Fälle, wo derselbe Gegenstand durch verschiedene Vorstellungen, sei es verschiedener Subjekte, sei es desselben Subjektes, erfaßt wird oder doch werden kann (vgl. hierzu S. WITASEK "Über willkürliche Vorstellungsverbindungen", diese Zeitschrift 12, Seite 212f).
    7) Vgl. auch E. MARTINAK, "Zur Psychologie des Sprachlebens", Zeitschrift für österreichische Gymnasien, Jahrgang 1898, 1. Heft, Seite 10f des Sonderabdruckes
    8) Wort wie Gedanke ist zu naheliegend, um wirklich neu zu sein. Vgl. z. B. FECHNERs Elemente, Bd. II, Seite 86; besonders aber Vorschule der Ästhetik Bd. I, Seite 56
    9) MEINONG, "Beiträge zur Theorie der psychischen Analyse", diese Zeitschrift 6, Seite 352f, Seite 13f des Sonderabdruckes.
    10) Vgl. auch HUSSERL, "Philosophie der Arithmetik", Bd. I
    11) Vgl. EHRENFELS' Abhandlung "Über Gestaltqualitäten", Vierteljahrsschrift für wissenschaftliche Philosophie, Jahrgang 1890, Seite 251f, - dazu meinen Aufsatz "Zur Psychologie der Komplexionen und Relationen", Zeitschrift für Psychologie und Physiologie der Sinnesorgane 2, Seite 245f und HÖFLERs Psychologie Seite 152f
    12) MEINONG, Diese Zeitschrift 2, Seite 254
    13) MEINONG, Diese Zeitschrift 2, Seite 254
    14) K. ZINDLER, "Beiträge zur Theorie der mathematischen Erkenntnis", Sitzungsberichte der Wiener Akademie der Wissenschaften, philosophisch-historische Klasse 118, Seite 21f
    15) BENNO ERDMANN, Logik I, Halle 1892, Seite 57
    16) BENNO ERDMANN, Logik I, Halle 1892, Seite 57f
    17) Vgl. das Ende des nächsten Paragraphen
    18) Innerhalb der Relationen hat sich mir dieser Gegensatz schon bei den Untersuchungen "Zur Relationstheorie" aufgedrängt, vgl. Seite 145f, doch dürfte an diesen wie an anderen Ausführungen dieser Schrift gar manches einer Revision bedürfen.
    19) ALOIS HÖFLER, Psychologie, Seite 16
    20) Über die nun auch wieder von SCHUMANN (diese Zeitschrift 17, Seite 115) akzeptierte Meinung, Ähnlichkeit und Verschiedenheit vorgestellter Gegenstände dränge sich uns ohne unser Zutun auf, vgl. meine Ausführungen in dieser Zeitschrift 2, Seite 260f, insbesondere aber HÖFLER, "Über psychische Arbeit", diese Zeitschrift 8, Seite 98f; Seite 55 der Sonderausgabe
    21) Konform MEINONG, "Zur Relationstheorie", Seite 44f
    22) Vgl. WITASEK, "Beiträge zur Psychologie der Komplexionen", diese Zeitschrift 14, Seite 415f
    23) Vgl. WITASEK, "Beiträge zur speziellen Dispositions-Psychologie", Archiv für systematische Philosophie 3, Seite 287f
    24) Vgl. meinen Aufsatz über "Phantasie-Vorstellung und Phantasie", Zeitschrift für Philosophie und philosophische Kritik 95, Seite 166f
    25) Vgl. WITASEK, "Beiträge zur speziellen Disopositions-Psychologie", Archiv für systematische Philosophie 3, Seite 277f, auch HÖFLER, Psychologie, Seite 198f und WITASEK, "Über die Natur der geometrisch-optischen Täuschungen", diese Zeitschrift 19, Seite 138f (S. 59f der Sonderausgabe)
    26) MEINONG, diese Zeitschrift 2, Seite 251f, - nur ist dort noch von "fundiertem Inhalt" statt von "fundiertem Gegenstand" die Rede.
    27) CHRISTIAN von EHRENFELS, "Über Gestaltqualitäten", Vierteljahrsschrift für wissenschaftliche Philosophie 14, 1890, Seite 249f
    28) Vgl. WITASEK, "Beiträge zur Psychologie der Komplexionen", diese Zeitschrift 14, Seite 409f