cr-2 UphuesPhilosophie und Wirklichkeitvon Kirchmann    
 
THEODOR LIPPS
Grundzüge der Logik

"Die Logik ist eine psychologische Disziplin, so gewiß das Erkennen nur in der Psyche vorkommt und das Denken, das sich in ihm vollendet, ein psychisches Geschehen ist."

"Der Gegensatz des Physischen und Psychischen ist kein Gegensatz der Objekte der Erfahrung, sondern ein Gegensatz der  Betrachtungsweisen.  Daß Physisches und Psychisches sich unterscheiden, wie Unbewußtes und Bewußtes, ist eine leere Wendung. Wie die psychologische, so geht die physikalische Betrachtung aus von dem im Bewußtsein unmittelbar Gegebenen. Derselbe Ton ist ein physisches und ein psychisches Phänomen. Er ist jenes für die physikalische Betrachtung, d. h. diejenige, die ihn hineinstellt in den physischen Zusammenhang, er ist ein psychisches Phänomen für die psychologische Betrachtung, d. h. diejenige, die ihn einordnet in den Zusammenhang des Vorstellenden Wesens."


Kapitel I.
Die Aufgabe

1.  Logik.  Die Logik ist die Lehre von den Formen und Gesetzen des Denkens. Ausdrücklich zu sagen, sie sei die Wissenschaft von den normativen Gesetzen des Denkens oder die Lehre, wie  richtig  gedacht werde, ist nicht erforderlich, da wir immer richtig denken in dem Maße, als wir denken. Ganz unzutreffend wäre es, wenn durch die Bezeichnung der Logik als einer Normwissenschaft ein Gegensatz zwischen ihr und den Wissenschaften von Tatsachen angedeutet werden sollte. Die Frage, was man tun solle, ist immer zurückführbar auf die Frage, was man tun müsse, wenn ein bestimmtes Ziel erreicht werden solle; und diese Frage wiederum ist gleichbedeutend mit der Frage, wie das Ziel  tatsächlich erreicht  werde.

2. Logik als Erkenntnislehre. Denken kann vorläufig (vgl. 9.) als die Tätigkeit des Geistes bezeichnet werden, durch die aus dem im Bewußtsein Gegebenen Erkenntnis wird. Das Erkennen ist nicht etwas jenseits des Denkens Liegendes, sondern dasjenige, in dem das Denken sich vollendet; es gibt keine Faktoren, Bedingungen, Voraussetzungen der Erkenntnis, außer der Gesetzmäßigkeit des Denkens und den auch vom Denken schon vorausgesetzten Gegenständen des Bewußtseins. Es gibt demnach kein Verständnis der Erkenntnis, das nicht Verständnis des Denkens wäre; keine Erkenntnislehre, die nicht in der ihre Aufgabe vollkommen erfüllenden Logik enthalten wäre.

3. Logik und Psychologie. Die Logik ist eine psychologische Disziplin, so gewiß das Erkennen nur in der Psyche vorkommt und das Denken, das sich in ihm vollendet, ein psychisches Geschehen ist. Daß für die Psychologie im Unterschied von der Logik der Gegensatz von Erkenntnis und Irrtum nicht in Betracht kommt, kann nicht heißen, daß die Psychologie diese beiden voneinander verschiedenen psychischen Tatbestände als gleich ausgebe, sondern nur, daß sie beide in gleicher Weise verständlich zu machen habe. Daß aber die Psychologie in der Logik aufgehe, ist ja natürlich niemandes Meinung. Eben daß die Logik eine Sonderdisziplin der Psychologie ist, unterscheidet beide genügend deutlich voneinander.

4. Logik und Grammatik. Der Satz, Denken sei Sprechen, ist der paradoxe Ausdruck für die hohe Bedeutung, welche das Sprechen für das Denken besitzt. Er kann nicht sagen wollen, daß das Denken als solches an das - äußerliche oder innerliche - Sprechen gebunden sei (vgl. 45). Wie es sich aber damit verhalten mag, in keinem Fall darf die Logik von irgendwelcher unbewiesenen Voraussetzung über die Art und Enge der Beziehungen beider ausgehen. Vielmehr gehört es zu ihren Aufgaben, zu zeigen, wie es mit dieser Beziehung bestellt sei, wie weit sich also Sprachliches und Gedankliches, grammatische und logische Element und Formen entsprechen. Diese Aufgabe kann sie aber nur so erfüllen, daß sie zunächst untersucht, was das Denken an sich betrachtet sei, um dann nach dem Ergebnis den logischen Wert der sprachlichen Elemente und Formen zu beurteilen. Die Art einer grammatisierenden Logik, aus sprachlichen Formen die logischen ohne weiters vermeintlich herauszulesen oder gar beide einfach zu identifizieren, hat mit Wissenschaft nichts gemein.


Kapitel II.
Das Erkennen und sein Ausgangspunkt

5.  Der Ausgangspunkt.  Material des Denkens und Erkennens sind die Bewußtseinsobjekt, nicht irgendwelche, sondern die Bewußtseinsobjekte überhaupt. Ihr Dasein und ihre Beschaffenheit, ohne Entscheid darüber, wie sie da sind, ob von mir ins Dasein gerufen oder von mir unabhängig existierend, ob Gegenstände der Phantasie oder der Wahrnehmung, des Traums oder der Wirklichkeit, das bloße  neutrale,  jeden Nebengedanken ausschließende Vorhandensein so oder so beschaffener Objekte also, ist das absolut Gewisse und Zweifellose. Nicht gewiß im Sinne der erkannten (logischen) Gewißheit, da von Erkenntnis hier noch keine Rede ist und nicht zweifellos im Sinne der Fähigkeit dem Zweifel standzuhalten, da das Gebiet des Zweifels erst beginnt, wenn über Objekte geurteilt wird. Die Gewißheit, von der hier die Rede ist, ist gar nichts anderes, als eben das Dasein der Objekte fürs Bewußtsein. Wie die logische Gewißheit, so setzt auch jeder Zweifel dieses Dasein schon voraus oder schließt es in sich. Das Dasein und die Beschaffenheit der Bewußtseinsobjekte, so sagen wir darum besser, ist das absolut  "Tatsächliche". 

6.  Erfahrung.  In diesem Dasein von Bewußtseinsobjekten und ihrem so Sein, wie sie sind, besteht die "Erfahrung", auf die sich alles Erkennen aufbaut. Erfahrung in diesem allgemeinsten Sinne ist jedes Bewußtsein von etwas. Beschränkt man den Begriff der Erfahrung auf die Wahrnehmung, so ist es unrichtig zu sagen, daß alle Erkenntnis auf Erfahrung beruth oder von ihr ausgehe.

7.  Erkenntnis.  Erkenntnis ist  objektiv notwendige Ordnung von Objekten des Bewußtseins,  Einordnung derselben in einen objektiv notwendigen Zusammenhang. Objektiv ist die Notwendigkeit, die an den Objekten selbst haftet oder in der lediglich die Objekte das Nötigende sind. Ihr steht die subjektive Willkür des Vorstellens und Ordnens und jeder Fortgang von Vorstellung zu Vorstellung oder jede Verbindung von Vorstellungen, die durch unsere Anteilnahme an den vorgestellten Objekten bedingt ist, entgegen.

8.  Wahrheit, Wissen usw.  Die Erkenntnis oder die objektiv notwendige Ordnung von Gegenständen des Bewußtseins ist gleichbedeutend mit  Wahrheit  oder  objektiver Gewißheit  (einer Sache); das Bewußtsein derselben gleichbedeutend mit  Wahrheitsbewußtsein  oder unserer  subjektiven Gewißheit  (von einer Sache). Die objektiv notwendige Ordnung ist unaufhebbar; da von unserem  Bewußtsein  der objektiven Notwendigkeit nicht durchaus das Gleiche gilt, so schließt dasselbe nicht ohne weiteres wirkliche objektive Notwendigkeit oder wirkliche Erkenntnis in sich, vielmehr ist dazu erforderlich, daß es sich erst als unaufhebbar erweise. Das Bewußtsein der objektiven Notwendigkeit ist in diesem Falle Wissen, andernfalls bloßes Meinen.

9. Denken, Da nach der gegebenen Bestimmung des Wesens der Erkenntnis zur Erkenntnis nur diejenige psychische Tätigkeit hinführen kann, die sich durch die in den vorgestellten Objekten liegende Nötigung leiten läßt, so kann das Denken jetzt genauer als  objektiv bedingtes Vorstellen  bezeichnet werden. Das "Objektive" oder die Objektivität, d. h. das Bedingtsein durch die Objekte, ist das Kennzeichen alles Logischen im Gegensatz zum lediglich Psychologischen.

10. Denken als Ergänzen. Die Aufgabe des Denkens erschöpfte sich im Ordnen der unmittelbar gegebenen und vom Denken vorgefundenen Gegenstände des Bewußtseins, wenn diese sich in einen den Gesetzen des Denkens genügenden und in sich widerspruchslosen objektiv notwendigen Zusammenhang einordnen ließen. Dies ist indessen nicht der Fall. Vielmehr gerät das Denken, solange es nur die unmittelbar gegebenen Gegenstände des Bewußtseins zu Gegenständen hat, überall mit sich selbst in Widerspruch. Dieser Widerspruch ist nur lösbar, indem Objekte, die nicht unmittelbar gegeben waren,  ergänzend hinzugefügt werden.  Das Denken ist nicht nur ein Ordnen des Gegebenen, sondern ein Hinzudenken, ein Hinausgehen über das unmittelbar Tatsächliche zu dem, was um dieses Tatsächlichen willen gedacht werden muß. Die Erkenntnis besteht im Aufbau einer Welt der objektiv notwendigen Ordnung - nicht  aus  dem unmittelbar Gegebenen, sondern viel eher  für  das unmittelbar Gegebene aufgrund der Forderungen desselben. Es ist die gedankliche Schöpfung einer Welt, in die das unmittelbar Gegebene mit dem Bewußtsein der objektiven Notwendigkeit eingeordnet werden kann.


Kapitel III.
Anfang und Arten der Erkenntnis

11.  Welt und Ich.  Die Welt des unmittelbar Gegebenen scheidet sich für unser unmittelbares Bewußtsein hinsichtlich ihrer Beschaffenheit in zwei Welten, din die  Welt der Objekte  im engeren Sinne und in das  Ich  oder  Subjekt;  jene zusammengesetzt, räumlich geordnet und ausgedehnt, das Ich trotz der mannigfachen in ihm unterscheidbaren Bestimmungen schlechthin eines, raum- und ortlos. Die sinnlichen Empfindungen liefern die konstituierenden Elemente für jene, die Gefühle der Lust, der Unlust, des Strebens, kurz die Gegenstände des unmittelbaren Selbstgefühles geben diesem seinen Inhalt. - Auch hier unterscheiden wir noch nicht zwischen der Welt der wirklichen und der Welt der lediglich vorgestellten oder erträumten Objekte. Und wenn wir vom Ich reden, so meinen wir nur das Ich, dessen wir unmittelbar inne werden, das wir in unserer Freude, unserem Schmerz, unserem Stolz, vor allem unserem Wollen und Widerstreben unmittelbar fühlen, nicht das körperliche Ich oder das reale vorstellende Subjekt.

12. Unmittelbares Bewußtsein der Subjektivität und Objektivität. Dieses Ich nun bildet zugleich den Mittelpunk, auf den alle anderweitigen Bewußtseinsobjekte im unmittelbaren Bewußtsein bezogen erscheinen. Diese Beziehung ist doppelter Art. Ich erlebe es das eine Mal, daß mir das Dasein von Bewußtseinsobjekten, ihr Kommen und Gehen, ihre Verbindung und Trennung, ihr unveränderter Bestand und ihre Veränderung als eine unmittelbare Verwirklichung meines Wollens erscheint; ich fühle mich in meinem Vorstellen aktiv, frei, tätig. In diesem Erlebnis besteht das unmittelbare Bewußtsein der Zugehörigkeit von Objekten zu mir, des Gebundenseins an mich, der Abhängigkeit von mir, kurz das unmittelbare  "Subjektivitätsbewußtsein".  Ich erlebe es ein andermal, daß Bewußtseinsobjekte meinem Vorstellungsbelieben entgegentreten, ich fühle mich durch sie in meinem Vorstellen gehemmt, gebunden, genötigt, unfrei oder passiv. In diesem Erlebnis besteht das unmittelbare Bewußtsein der Unabhängigkeit von mir, der Selbständigkeit mir gegenüber, kurz das unmittelbare  "Bewußtsein  der Objektivität". - Wir haben hier beide Arten des Bewußtseins mit verschiedenen Namen bezeichnet. Es sei ausdrücklich bemerkt, daß damit, ohne jeden Anspruch der Erklärung oder Deutung, nur das für jedermann in jedem Augenblick unmittelbar Erlebbare  bezeichnet  sein soll.

13. Bedeutung desselben für die Erkenntnis. Jenes Doppelerlebnis und die darin liegende Scheidung von Gegenständen des Bewußtseins ist noch nicht fertige Erkenntnis, aber alle Erkenntnis beruth darauf. Insbesondere ist das unmittelbare Objektivitätsbewußtsein oder Bewußtsein des Genötigtseins durch Objekte noch nicht das endgültige Bewußtsein der objektiven Notwendigkeit, in dem alles Erkennen besteht; aber alle Erkenntnis gründet sich schließlich doch auf dieses Bewußtsein und seinen Gegensatz zum unmittelbare Bewußtsein der bloßen Subjektivität. Andererseits hat jede Art des Bewußtseins der  Zugehörigkeit zu mir  jenes unmittelbare Bewußtsein der  Subjektivität  zur Basis und Voraussetzung.

14.  Doppelte Art desselben. Objektive und subjektive Wirklichkeit.  Es sind aber hinsichtlich des Objektivitäts- wie hinsichtlich des Subjektivitätsbewußtseins zwei Möglichkeiten zu unterscheiden. Das eine Mal ist ein Objekt oder ein - zeiträumlicher - Zusammenhang von Objekten als  Ganzes  der Gegenstand des einen oder anderen  Bewußtseins,  das  Dasein dieses Ganzen  mit allen seinen Bestimmungen erscheint von mir abhängig oder unabhängig, durch mich bedingt oder mir gegenüber selbständige. Ein andermal ist lediglich die Beziehung zwischen Objekten oder Elementen eines Objektes, ihr Zusammen, das Hinzutreten oder sich Verbinden des einen mit dem anderen dasjenige, was mir im einen oder anderen Licht sich darstellt. Wir bezeichnen jenes Objektivitäts- oder Subjektivitätsbewußtsein als  materiales,  dieses als  formales.  Das materiale Objektivitätsbewußtsein ist gleichbedeutend mit dem unmittelbaren Bewußtsein der  objektiven Wirklichkeit,  das materiale Subjektivitätsbewußtsein ebenso mit dem unmittelbaren Bewußtsein der  subjektiven  Wirklichkeit eines Gegenstandes. Alle Gegenstände unseres Bewußtseins sind als solche subjektiv wirklich, aber nicht alle stellen sich uns ursprünglich als solche dar. Eben indem sie sich als solche darstellen, werden sie auch erst  für uns  überhaupt zu Gegenständen des  Bewußtseins. 

15.  Formale Erkenntnis.  Dem Gegensatz des formalen und materialen Objektivitätsbewußtseins entspricht ein Gegensatz in der Art unserer Erkenntnis, den wir durch die gleichen Attribute bezeichnen wollen. Wir unterscheiden demgemäß  formale  und  materiale Erkenntnis.  Formale Erkenntnis ist endgültiges rein  formales  Objektivitätsbewußtsein, d. h. sie ist das Bewußtsein einem Gegenstand des Bewußtseins  als solchem völlig abgesehen davon, ob er als objektiv wirklich sich darstelle oder nicht, einen anderen in der Vorstellung zuordnen zu müssen. Formale Erkenntnis ist danach gleichbedeutend mit Bewußtsein der unbedingten  Vorstellungsnotwendigkeit.  Es gehört dahin beispielsweise alle geometrische Erkenntnis. Die Einsicht, zwei Seiten eines Dreiecks seien zusammen größer als die dritte, besteht im Bewußtsein, ein Dreieck schlechthin nur in solcher Weise vorstellen zu können. Nicht nur das wirkliche, sondern ebensowohl jedes beliebige Phantasiedreieck nötigt mich, eben dies und kein anderes Verhältnis der Seiten mit vorzustellen. Mag die Vorstellung des Dreiecks und damit zugleich die Vorstellung seiner Seiten und ihres wechselseitigen Verhältnisses mir noch so sehr als Akt meiner Willkür erscheinen, in der Mitvorstellung des Verhältnisses der Seiten,  wenn  ich einmal das Dreieck vorstelle, weiß ich mich absolut gebunden.

16.  Materiale Erkenntnis.  Dagegen besteht das Eigentümliche der materialen Erkenntnis darin, das Bewußtsein der objektiven Wirklichkeit ihrer Gegenstände in sich zu schließen oder vorauszusetzen. Sie besteht im Bewußtsein, eine Ordnung (Zuordnung, Beziehung) sei objektiv notwendig, nicht schlechtweg, sondern sofern die  Gegenstände der Erkenntnis  als objektiv wirklich gedacht werden. Dahin gehört jede Erkenntnis vom eigenen seelischen Dasein - jede Icherkenntnis - und jede Erkenntnis von der Welt der Dinge. Die Erkenntnis, alle Menschen seien sterblich, oder die Notwendigkeit, alle Menschen als sterblich zu denken, schließt nicht die Unmöglichkeit in sich, Menschen anders als sterblich, also als unsterblich vorzustellen - diese Unmöglichkeit besteht nicht - wohl aber die Unmöglichkeit,  wirkliche  Menschen so vorzustellen, d. h. Menschen als unsterblich vorzustellen, ohne daß sie eben damit dem Bewußtsein sich als  unwirkliche  darstellen. Die in der Erfahrung gewonnene Vorstellung sterblicher Menschen schließt für mich eine objektive Nötigung in sich. Der Versuch, Menschen unsterblich vorzustellen, stellt sich mir darum dar als ein Akt der Willkür, gegen jene erfahrungsgemäße Vorstellungsverbindung Widerspruch erhebt. Im Bewußtsein dieses Widerspruchs besteht das Bewußtsein der Unwirklichkeit dieser als unsterblich vorgestellten Menschen.

17.  Die Terminologie.  Die gewählten Namen - "formale" und "materiale" Erkenntnis - rechtfertigen sich aus dem Umstand, daß die erstere Art der Erkenntnis lediglich Antwort gibt auf die Frage,  wie  Objekte vorgestellt werden müssen, während die material zugleich über die Objekte selbst oder das  Material  des Erkennens eine Entscheidung trifft, z. B. daß nur sterbliche Menschen für uns objektiv wirklich sind. Beide Arten der Erkenntnis könnten aber auch unterschieden werden als idelle, Vorstellungs-, unmittelbare Anschauungserkenntnis einerseits und als reale, Wirklichkeits- oder transzendente Erkenntnis andererseits. Daß die erstere sich gegen den Entscheid über die objektive Wirklichkeit ihrer Gegenstände gleichgültig verhält, gibt ihr den Charakter einer "neutralen" Erkenntnis. Die letztere verdient den Namen der Erfahrungs- oder empirischen Erkenntnis, wenn wir den Begriff der Erfahrung auf Wahrnehmung und Erinnerung einschränken; jedes Bewußtsein der objektiven Wirklichkeit hat Wahrnehmung oder Erinnerung zur Voraussetzung. Gegenüber dieser empirischen Erkenntnis oder Erkenntnis "a posteriori" kann dann wiederum die formale Erkenntnis Erkenntnis a priori oder von der Erfahrung unabhängige Erkenntnis heißen. Vgl. hierüber Kapitel XXX. Mit dem Gegensatz der formalen und materialen Erkenntnis stimmt endlich im wesentlichen überein HUMEs Gegensatz der Erkenntnis der Beziehungen zwischen Vorstellungen, und der Erkenntnis der Beziehungen zwischen Tatsachen.


Kapitel IV.
Stufengang der materialen Erkenntnis

18.  Allgemeines.  Es erübrigt noch, ehe wir zur Betrachtung der einzelnen logischen Tatsachen übergehen, eine Andeutung des Stufengangs der materialen Erkenntnis. Der Prozeß der Erkenntnis überhaupt besteht in der sukzessiven Gewinnung eines immer vollständigeren, allseitigeren und lückenloseren objektiv notwendigen Zusammenhanges. In der Natur der  materialen  Erkenntnis liegt es, zugleich in einer immer vollständigeren Scheidung der Welt des Ich und der vom Ich unabhängigen Welt zu bestehen. Diese Scheidung geschieht in verschiedenen Stufen, entsprechend den Stufen, die im Bewußtsein der objektiven Wirklichkeit unterschieden werden können. Zugleich ergeben sich Stufen der  subjektiven  Wirklichkeit, die von der bisher sogenannten subjektiven Wirklichkeit verschieden sind.

19.  Primitive materiale Erkenntnis.  Element oder erster Anfang der materialen Erkenntnis ist das einfache Bewußtsein der objektiven Wirklichkeit, wie es sich etwa darstellt im einfachen Akt der völlig unbestimmten Erinnerung, die nur darin besteht, daß sich ein Objekt aufdrängt, oder für mich als etwas dem freien Vorstellungsbelieben Fremdes das ist, ohne zunächst in irgendeinem Zusammenhang eingeordnet zu sein, ohne daß ich auch nur weiß, ob ich es als ein ehemaliges Phantasiegebilde oder als Traum oder als erlebte Wirklichkeit zu betrachten habe. Sofern das Objekt durch die Art seines Auftretens von dem, was als lediglich subjektiv wirklich erscheint, sich scheidet, fehlt auch hier schon das Moment der "Ordnung" nicht völlig; nur ist diese Ordnung die allerunbestimmteste.

20.  Anfang bewußter Denktätigkeit.  Mag nun aber auch ein Objekt der Erinnerung so, wie hier vorausgesetzt wurde, für einen Augenblick isoliert oder zusammenhangslos gegeben sein, so war doch dieses Objekt ehemals mit anderen Objekten im Bewußtsein zusammen und hat sich mit ihnen verknüpfen können. Diese Verknüpfung oder diese "Assoziation" wird jetzt wirken. Ihre Wirksamkeit ist dasjenige, was wir als Suchen nach einem Zusammenhang bezeichnen, was als Frage, was das Objekt sei, woher es stamme, wohin es gehöre, seinen Ausdruck findet. In diesem Suchen besteht ein erster Anfang der bewußten "Tätigkeit" des Denkens.

21.  Anfang der Icherkenntnis.  Das Resultat dieses Denkens kann ein doppeltessein. Je nachdem geht die Erkenntnis von hier aus nach zwei verschiedenen Richtungen. Jenes Denken ist zunächst "Besinnen". Bleibt dasselbe nicht erfolglos, so vervollständigt sich die Erinnerung. Angenommen, sie vervollständige sich zunächst so, daß ich weiß, das Objekt sei irgendeinmal als Gegenstand meines freien Vorstellens oder meiner Phantasie dagewesen, dann ist bereits an die Stelle des bloßen Bewußtseins der objektiven Wirklichkeit überhaupt, eine, wenn auch zuerst noch unbestimmte  Icherkenntnis  getreten. Was von meinem gegenwärtigen Ich unabhängig erscheint und insofern objektive Wirklichkeit besitzt, erscheint in meiner Erinnerung an das vergangene Ich gebunden und insofern doch wiederum subjektiv wirklich. Die in Rede stehende Icherkenntnis ist das Bewußtsein der subjektiven Wirklichkeit  zweiter  Stufe. - Die unvollständige Erinnerung kann sich dann weiter und weiter vervollständigen und zu einer bestimmteren Icherkenntnis werden. Das Objekt ordnet sich dann ein in einen mehr oder weniger umfassenden  Zusammenhang  der subjektiven Wirklichkeit zweiter Stufe.

22.  Das transzendente Ich.  Dieser Zusammenhang bleibt aber ein unvollständiger und verwickelt das Denken in Widersprüche mit sich selbst, wenn nicht Elemente ergänzend hinzugedacht und in den Zusammenhang eingefügt werden, die in meiner Erinnerung nicht vorkommen, also nach Aussage derselben nicht da waren. Die schon bezeichnete Notwendigkeit das in der unmittelbaren Erfahrung Gegebene zu ergänzen, tritt hier in ihr Recht. Mein Vorstellungsverlauf kann von mir nicht widerspruchslos gedacht werden, es sei denn, daß ein einheitlicher Zusammenhang von Bedingungen hinzugedacht werde, die in der unmittelbaren Erfahrung nicht gegeben waren. Sofern dieser einheitliche Zusammenhang von Bedingungen  "meinem" Vorstellen,  also dem Ich, dem dieses Vorstellen zugehört, zugrunde gelegt wird, bezeichnen wir ihn gleichfalls als Ich, nämlich als das der unmittelbaren Erfahrung transzendente oder reale Ich. Die  Zugehörigkeit  zu diesem realen Ich ist die objektive Wirklichkeit  dritter  und letzter Stufe. Das reale Ich hat mancherlei Namen, als: vorstellendes Wesen, Geist, Seele, Persönlichkeit, Individuum. Über die Beziehung dieses realen Ich zum Körper ist hier einstweilen nichts vorausgesetzt. Wie das das reale Ich nicht unmittelbar gegeben, sondern dem unmittelbar Gegebenen als Bedingung seiner Denkbarkeit hinzugedacht ist, so ist auch die Zugehörigkeit zu ihm nicht eine unmittelbar erlebte oder in der Erinnerung unmittelbar gegebene, sondern eine lediglich gedachte. Beides ist Gegenstand einer transzendenten Erkenntnis.

23.  Die objektiv wirkliche Außenwelt Das reale Ich selbst gehört für unser Bewußtsein der objektiv wirklichen und zwar einer unserer Erfahrung transzendenten Welt an. Zu ihr führt auf anderem Weg diejenige Erinnerung, deren Objekte nicht nur, wie jedes Erinnerungsobjekt überhaupt, unserem jetzigen Vorstellungsbelieben als ein Fremdes entgegentreten, sondern auch vom Ich, das uns die  Erinnerung  vergegenwärtig, unabhängig erscheinen. In noch ursprünglicherer Weise führt uns dazu die sinnliche Wahrnehmung, deren Objekte von vornherein von unserem Vorstellungsleben überhaupt unabhängig erscheinen. Die Wahrnehmung und jene - wir wollen kurz sagen "objektive" - Erinnerung konstituieren die objektiv wirkliche Außenwelt. Sie ist zunächst eine Welt der objektiven Wirklichkeit  zweiter  Stufe, worunter wir eben diejenige verstehen, die von unserem Vorstellungsbelieben überhaupt unabhängig erscheint.

24.  Die transzendente Außenwelt.  Auch diese Unabhängigkeit ist noch eine im Bewußtsein  unmittelbar erlebte  Unabhängigkeit von Objekten des Bewußtsein; sie ist noch, allgemein gesagt, eine Art, wie Objekte des Bewußtseins im Bewußtsein auftreten. Dabei bleibt es jedoch nicht. Eben die Loslösung vom Ich, die in dieser Unabhängigkeit enthalten liegt, nötigt uns, die fraglichen Objekte auch für sich, d. h. losgelöst vom Ich in einen  Zusammenhang  zu ordnen. Und das gelingt wiederum nicht ohne Ergänzung. Die Objekte der Wahrnehmung und der "objektiven" Erinnerung können als für sich bestehend nicht gedacht werden, wenn wir nicht Lücken zwischen ihnen denkend ausfüllen, also von dem, was im Bewußtsein nicht war, dennoch anerkennen, es sei gewesen. Wir schaffen so einen dem Bewußtsein  transzendenten Zusammenhang der objektiven Wirklichkeit.  Diese transzendente Welt liegt für unser Bewußtsein jenen unmittelbar gegebenen Objekten des Bewußtseins zugrunde.

25.  Doppeltes Dasein der Welt.  Hier bleibt aber noch ein Widerspruch. Die Unabhängigkeit der Objekte der Wahrnehmung vom Ich besteht, und sie besteht auch nicht. Daß sie da sind und so sind, wie sie sind, erscheint nicht als mein Werk. Andererseits kann ich doch willkürlich das wahrgenommene Objekt zum Verschwinden bringen, indem ich die Augen schließe, und es wieder ins Dasein rufen, indem ich sie öffne. Ich kann ebenso dem Objekt der Erinnerung die Aufmerksamkeit zuwenden und sie wiederum von ihm abwenden und dadurch bewirken, daß es jetzt da ist, jetzt nicht. Das Objekt, das dem transzendenten Weltzusammenhang angehört, erscheint aufgrund solcher Erfahrungen zugleich dem Zusammenhang der subjektiven Wirklichkeit und damit zugleich dem Zusammenhang des transzendenten Ich angehörig. Es ist aufgrund  jenes  Zusammenhangs und hat doch wiederum den Grund seines Daseins in  diesem  Zusammenhang. Dieser Widerspruch nötigt uns, die Objekte der Wahrnehmung und der objektiven Erinnerung doppelt daseiend zu denken, einmal als Bestandteile jenes, dann als Elemente dieses Zusammenhangs. Sofern sie dem Zusammenhang der transzendenten Welt angehören, sind sie etwas "für sich" oder "ansich"; sofern sie dem Zusammenhang des vorstellenden Subjektes angehören, nennen wir sie unsere Wahrnehmungen oder Vorstellungen, oder Ergebnisse der wahrnehmende bzw. vorstellenden Tätigkeit jenes Subjekts. Das für sich bestehende Objekt  ist,  solange der transzendente Weltzusammenhang es zu denken nötigt, die Wahrnehmung oder Erinnerung dagegen hat zwar das für sich bestehende Objekt zur Bedingung, kommt aber erst durch jene Tätigkeit  zustande.  Damit ist erst die höchste Stufe der objektiven Wirklichkeit erreicht. Es gibt für uns jetzt nicht mehr bloß Objekte, die im Bewußtsein als ein dem Ich Fremdes erscheinen, sondern eben diesen Objekten legen wir,  weil  sie in diesem Licht erscheinen, davon verschiedene und vom vorstellenden Subjekt in unserem Denken geschiedene Objekte zugrunde. Die objektive Wirklichkeit  dieser  Objekte ist nicht mehr eine unmittelbar erlebte, sondern, wie die des realen Subjekts, eine  gedachte  oder aufgrund der über das Gegebene hinausgehenden Tätigkeit des Denkens  erkannte.  - Immerhin beruth auch diese Erkenntnis schließlich auf dem unmittelbaren Objektivitätsbewußtsein.

26.  Äußere und innere Erfahrung.  Indem die Wahrnehmungsobjekte und ebenso die Objekte der "objektiven" Erinnerung einerseits in der  transzendentalen  Welt ihren Grund haben, andererseits dem Zusammenhang des vorstellenden  Subjekts  angehören, sind sie Gegenstand einer doppelten Betrachtungsweise, die man nicht eben glücklich als äußere und innere Erfahrung bezeichnet. In Wahrheit gibt es keine doppelte Erfahrung, sondern nur eine Betrachtung derselben Objekte nach zwei Seiten, eine Einordnung in zwei einander entgegengesetzte Zusammenhänge. Die eine Einordnung ist die physikalische, die andere die psychologische; jene ordnet in den  physischen,  diese in den  psychischen  Zusammenhang.

27.  Physisch und Psychisch.  Danach ist auch der Gegensatz des Physischen und Psychischen kein Gegensatz der Objekte der Erfahrung, sondern ein Gegensatz der  Betrachtungsweisen.  Daß Physisches und Psychisches sich unterscheiden, wie Unbewußtes und Bewußtes, ist eine leere Wendung. Wie die psychologische, so geht die physikalische Betrachtung aus von dem im Bewußtsein unmittelbar Gegebenen. Derselbe Ton ist ein physisches und ein psychisches Phänomen. Er ist jenes für die physikalische Betrachtung, d. h. diejenige, die ihn hineinstellt in den physischen Zusammenhang, oder den Zusammenhang der objektiv wirklichen (transzendenten) Außenwelt, er ist ein psychisches Phänomen für die psychologische Betrachtung, d. h. diejenige, die ihn einordnet in den Zusammenhang des Vorstellenden Wesens. Beide  finden  sie den Zusammenhang nicht in der Erfahrung  vor,  sondern  schaffen ihn denkend.  Beide sind sie getrieben von demselben Interesse, nämlich dem interesse, das Bewußtsein Gegebene, sein Dasein und seine Veränderungen verständlich, d. h. ohne Widerspruch denkbar zu machen, nur die, sofern es sich als ein objektiv Wirkliches, die andere, sofern es als ein subjektiv Wirkliches darstellt. - Der Gegensatz des Physischen und des Psychischen und damit der Gegensatz der Natur- und Geisteswissenschaften führt sich schließlich zurück auf den Gegensatz des unmittelbaren Bewußtseins der objektiven und der subjektiven Wirklichkeit.

28.  Welt der Dinge ansich.  Indem das Gegebene einerseits in den Zusammenhang des realen Ich, andererseits in den Zusammenhang der transzendenten Außenwelt eingeordnet wird, kann es geschehen, daß solches, das zunächst, d. h. für das unmittelbare Bewußtsein als ein objektiv Wirkliches erschien, dieses Anspruches verlustig geht. Das gilt beispielsweise von den Traumobjekten, die ursprünglich gleich objektiv wirklich erscheinen wie die Wahrnehmungen, weil sie in gleicher Weise vom Vorstellungsbelieben unabhängig erscheinen. Andererseits erhebt sich die Frage, wie weit die  Beschaffenheit  des Gegebenen aus dem einen oder anderen Zusammenhang begreiflich werde. Das Ergebnis ist, daß der ursprüngliche Standpunkt, für den die transzendenten Objekte  ebenso  beschaffen sind, wie sie der Wahrnehmung erscheinen, unhaltbar sind. Die sinnlichen Qualitäten werden zu etwas lediglich  subjektiv  Wirklichem. Auch zum Glauben an die objektive Wirklichkeit der  Raumbestimmungen  fehlt aber weiterhin jeder Grund. Was übrig bleibt, ist die ihrer Beschaffenheit nach völlig unbekannte Welt der "Dinge ansich", deren Gesetzmäßigkeit nur, inhaltlich in die Sprache des vorstellenden Wesens übersetzt, von uns erkannt werden kann. Sie ist, für sich betrachtet, ebenso wie das reale Ich, eine rein durchs Denken geschaffene Welt, ein reines Noumenon.

29.  Der Körper.  Es gibt indessen einen Punkt, wo die Scheidung des Ich und der Außenwelt nicht gelingt, nämlich unseren Körper. Er erscheint für das unmittelbare Bewußtsein hinsichtlich seines Daseins und seiner Beschaffenheit vom Ich unabhängig, und die Erkentnis kann nicht umhin, ihn in den Zusammenhang der transzendenten Außenwelt einzuordnen. Zugleich erscheint er doch wiederum, nicht nur hinsichtlich seines Daseins als Objekt der Wahrnehmung, sondern hinsichtlich seiner objektiv wirklichen Beschaffenheit vom Ich oder unserem Wollen in unmittelbarer Weise  abhängig.  Die Erfahrung dieses einzigartigen Gebundenseins des Körpers an das Ich ist es, die einzig und allein den Körper für mich zu  meinem  Körper macht und machen kann. Was ihn dazu macht, ist danach im Prinzip dasselbe, was ursprünglich macht, daß mir vorgestellte Objekte als meine Vorstellungen und damit überhaupt erst als Vorstellungen erscheinen. - Andererseits zeigt die Erkenntnis, daß das subjektiv Wirkliche als solches in seinem Dasein und seiner Beschaffenheit an den Körper oder Teile desselben gebunden ist. Genau soweit sich diese Bindung als eine unmittelbare erweist, oder erwiesen werden kann, gehört der Körper, nicht der unseren Sinnen erscheinende, aber das ansich unbekannte Reale, das ihm zugrunde liegt, mit zum realen Ich oder dem geistigen Wesen. Das reale Ich ist ja nichts anderes, als eben das, woran das subjektiv Wirkliche als solches im Denken gebunden werden muß. Nicht eine  Beschaffenheit  des realen Ich, durch die es von der Außenwelt qualitativ unterschieden wäre, ist mit diesem Namen "reales Ich" oder "Geist" bezeichnet - weder hier noch dort haben wir ja von einer solchen Beschaffenheit irgendwelche Kenntnis - sondern nur diese Beziehung zu Bewußtseinsinhalten oder diese Tatsache, daß es um der Bewußtseinsinhalte willen gedacht werden muß.

30.  Die eine Welt.  Es genügt aber schon  jede  Abhängigkeitsbeziehung des subjektiv Wirklichen von irgendwelchen Elementen der transzendenten Außenwelt, um das reale Ich und diese transzendente Außenwelt, bei aller Scheidung, doch auch wiederum als  eine  transzendente Welt erscheinen zu lassen. Die Erkenntnis fordert in jedem Fall diesen einen Weltzusammenhang. Er ist es, der sich in allem Gegebenen offenbart. Er offenbart sich aber in doppelter Weise. Die Welt der sinnlichen Wahrnehmung ist eine  mittelbare,  weil durch unseren Körper (unsere Sinne) vermittelte Offenbarung der  ansich  unbekannten Welt außer uns, die Welt unseres Bewußtseins überhaupt oder unser bewußtes  geistiges Leben  ist eine  unmittelbare  Offenbarung des  Punktes  der transzendenten Welt, den wir als unser reales Ich oder unser geistiges Wesen bezeichnen. Zugleich ist unser Bewußtseinsleben die  einzige  unmittelbare Offenbarung der wirklichen Welt, von der wir wissen, oder die wir überhaupt, nach unseren Erfahrungen, zu denken vermögen. Angenommen, wir fragen, was wir zu fragen freilich unterlassen können, worin die  unmittelbare  Offenbarungsweise der wirklichen Welt oder des transzendenten Grundes aller Dinge  im übrigen  bestehe, oder wie das  Ganze  dieser Welt sich uns darstellen würde, wenn wir seiner ebenso unmittelbar inne würden, wie unserer selbst, oder wenn wei es ebenso, wie uns, "von innen", ohne Vermittlung der Sinne betrachten könnten, dann ist darauf, so weit unser Wissen reicht, nur  eine positive  Antwort möglich, nämlich die, daß sich dieser transzendente Grund aller Dinge in einer Welt des  Bewußtseins  offenbare, also gleichfalls reales Ich oder Geist sei, nur allumfassender und absoluter Geist;  ein  Geist, sofern jene Welt  eine  Welt sei, und ein  persönlicher  Geist, da ein Geist ohne Persönlichkeit für uns dasselbe wäre wie ein Ton, der nicht klingt, d. h. ein Wort, mit dem uns die Erfahrung nicht erlaubte, irgendeinen Sinn zu verbinden.

31.  Erkenntnistheoretischer Standpunkt.  In der vorstehenden Andeutung des Stufenganges der Erkenntnis ist ein bestimmter erkenntnistheoretischer Standpunkt ausgesprochen. Er stehe einer  subjektivistischen  Theorie der Erkenntnis, die alles ursprünglich als Gegenstand unseres Bewußtseins, als unsere Vorstellung, als Inhalt des Geistes, gegeben sein läßt, ebenso entgegen wie der  objektivistischen,  die das Bewußtsein einer transzendenten Welt als ursprüngliche Tatsache behauptet. In Wahrheit ist beides gleich ursprünglich und gleich wenig ursprünglich, das Ich und das Nichtich, das Subjekt und die objektiv wirkliche Welt der Dinge. Gleich  ursprünglich  ist das unmittelbare Subjektivitäts- und Objektivitätsbewußtsein und gleich  wenig ursprünglich,  d. h. in gleicher Weise durch das Denken und aufgrund der Gesetzmäßigkeit des Denkens gewonnen, das Bewußtsein des wahrnehmenden, vorstellenden, denkenden, in diesem Wahrnehmen, Vorstellen, Denken "tätigen" Ich, und das Bewußtsein der von ihm geschiedenen transzendenten Welt. Nicht ein  Übergang  vom Subjekt zur Welt außer ihm, oder umgekehrt, ist die Erkenntnis, sondern ein in verschiedenen Stufen immer vollständiger sich vollziehende  Scheidung  der beiden. Den Punkt der Scheidung bezeichnet das Ich des unmittelbaren Selbstgefühls. Der Vollzug der Scheidung ist Aufgabe des die Erfahrungen ordnenden Denkens. Der der Erfahrung und der Arbeit des Denkens vorauseilende Zweifel, ob nicht am Ende eine objektiv wirkliche Außenwelt gar nicht bestehe, hat kein wissenschaftliches Recht. Nicht das ist die Frage, ob man einen solchen Zweifel hegen könne, sondern unter welchen Voraussetzungen das Gegebene uns nach Möglichkeit verständlich werde.
LITERATUR - Theodor Lipps, Grundzüge der Logik, Leipzig und Hamburg 1912