tb-1Die Bedeutung der Erkenntnistheorie KantsKant und die Epigonen     
 
HEINRICH MAIER
Logik und Erkenntnistheorie
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"Indem die Logik vom immanenten Wahrheitsbegriff ausgeht und das auf die Erkenntnis der Erscheinungswirklichkeit gerichtete Denken normiert, schafft sie sich eine eigene, in sich abgeschlossene Welt. Es ist die geistig-natürliche Welt, in der die Objekte der wissenschaftlichen Forschung liegen, aber auch die Welt, in welcher sich der natürliche Mensch zuhause fühlt und sich zurecht findet."

"Wie die Kulturgeschichte Sitte und Unsitte, Gutes und Böses, Schönes und Häßliches, Glauben und Aberglauben mit gleichem Interesse im Werden aufsucht und zu verstehen strebt, so sind Wahrheit und Irrtum, Urteile und bloße Assoziationen, objektiv gültige Vorstellungsverbindungen und Traumphantasien gleichermaßen Gegenstände psychologischer Untersuchung. Und wenn diese trotzdem einen Wertunterschied zwischen wahrem und falschem Denken macht, so entnimmt sie denselben einem wertenden Bewußtsein, das von Denkidealen, von unbedingt wertvollen Zwecken ausgeht und an diesen das tatsächliche Denken mißt, also einer Betrachtung des Wirklichen, die der genetischen Psychologie von Haus aus fremd ist: sie selbst hätte an sich kein Mittel, zu entscheiden, was als wahr und was als falsch gelten solle."

"Ist ein Urteil lediglich der Ausdruck eines willkürlichen Benennungsaktes, so fällt es in die Klasse der  Aussagen über subjektiv-individuelle Zustände und Tätigkeiten,  die wir in unserem eigenen Innern sich abspielen sehen. Ich mache in solchen Sätzen anderen zu irgendeinem Zweck von meinen inneren Erlebnissen Mitteilung. Sind es aber wirkliche Urteile, die ich damit ausspreche, so sind auch sie objektive Sätze. Ich will einen wirklichen Tatbestand zum Ausdruck bringen und zwar in denknotwendigen und allgemein gültigen Urteilen: ich verlange, daß meine Aussage anerkannt wird. Daß dieselbe von anderen nicht nachkontrolliert werden kann, ist für das Urteil selbst gänzlich unwesentlich."

Es ist bemerkenswert, daß der Begründer der formalen Logik selbst den Anstoß zu einer derartigen Behandlung der Disziplin gegeben hat. Aus KANTs philosophischer Entwicklung versteht es sich, wie ihm die traditionelle Logik zur formalen wurde. Die aristotelische Logik ist ihm von Anfang an im wesentlichen eine Logik der Begriffszergliederung. Nur daß er ihren Erkenntniswert nicht zu allen Zeiten in gleicher Weise bestimmt. Die syllogistische Begriffsentwicklung hatte der WOLFFschen Metaphysik als Werkzeug zur apriorischen Deduktion, die aus apriorischen Begriffen mittels des Syllogismus unbedingt gültige Urteile ableiten sollte, war bestimmt, ein objektiv gültiges, der wirklichen Welt adäquates Begriffssystem zu entwerfen. Auch KANT hatte eine zeitlang diese Anschauung geteilt. Freilich nicht allzulange. An der Leistungsfähigkeit der bloßen Begriffszergliederung war er doch bald irregeworden. Nach der kritischen Wendung seines Denkens ist sein Urteil über die "Philosophie aus Begriffen" und damit über die Logik fertig. Der Logik bleibt ihre bisherige Aufgabe: ihre Funktionen stehen unter dem Gesetz des Widerspruchs; sie betrachtet die Begriffe ansich und in ihrem gegenseitigen Verhältnis, sofern sie Denkinhalte sind, die Urteile, sofern sie die Merkmale dieser Begriffe herausstellen und die Schlüsse, sofern sie Urteile aus Urteilen ableiten und hiermit der Begriffsentwicklung dienen. Aber eine apriorische "Philosophie aus Begriffen" erreicht nicht die mindeste Erkenntnis des Wirklichen. Sie vermag lediglich die im Bewußtsein vorliegenden Denkinhalte zu erläutern und zu verdeutlichen. Die Logik hat sich also in die Sphäre des bloß Gedachen zurückzuziehen und von allen Beziehungen des Denkens zum Wirklichen zu abstrahieren. Das ist die formale Logik. Aber ihr steht es zu tun mit den auf Wirkliches gerichteten, auf Anschauung gegründeten Sätzen, mit den synthetischen Urteilen. Ihre erste Aufgabe ist, die synthetischen Funktionen herauszuheben, durch welche das Denken die Erkenntnisdaten zu objektiv gültigem Wissen gestaltet. KANT hat mit dem Begriff der Erscheinungswirklichkeit den Begriff der immanenten Wahrheit entdeckt. Und seine Kategorienlehre ist der erste Versuch, die Voraussetzungen und synthetischen Denkelemente der Erkenntnisurteile systematisch zu bestimmen. (1)

Indem die Logik vom immanenten Wahrheitsbegriff ausgeht und das auf die Erkenntnis der Erscheinungswirklichkeit gerichtete Denken normiert, schafft sie sich eine eigene, in sich abgeschlossene Welt. Es ist die geistig-natürliche Welt, in der die Objekte der wissenschaftlichen Forschung liegen, aber auch die Welt, in welcher sich der natürliche Mensch zuhause fühlt und sich zurecht findet. Die Logik gründet ihre Arbeit auf die Voraussetzung, daß Wissen, daß Erkenntnis des Realen nicht bloß möglich, sondern auch wirklich sei. Sie ignoriert die Zweifel, die sich gegen diesen Glauben kehren. Und sie kann das. Denn den erkenntnistheoretischen Aporien [Auswegslosigkeiten - wp] liegt ja ein anderer Wahrheits- und Wirklichkeitsbegriff zugrunde. Aber so berechtigt und notwendig jene Selbstbeschränkung der Logik ist, so wenig vermag sie doch den menschlichen Erkenntnistrieb zur Ruhe zu bringen.

Der logische Wahrheitsbegriff selbst schließt einen Hinweis auf andere Wirklichkeitswerte in sich.  Die Denknotwendigkeit, die das grundlegende Merkmal dieser Wahrheit ist, der objektiv-logische Zwang, der in ihr liegt, läßt von selbst Denk- und Sachelemente in unseren Wirklichkeitsvorstellungen und -urteilen auseinandertreten. An das Wahrheitsbewußtsein, das in die Urteilsakte eingeht, knüpft sich unabtrennbar, wenn auch nur der kritischen Reflexion deutlich wahrnehmbar, eine Vorstellung davon, daß die Urteilsfunktion eine subjektive Denktätigkeit ist. Der Urteilende  sieht sich gezwungen,  auf Grund des Gegebenen so und nicht anders zu urteilen.  Ich  bin mir bewußt, einen Vorstellungsinhalt, wenn ich ihn überhaupt denken will, in einer bestimmten Weise zu denken. Das Gebundensein des erkennenden Denkens an den Gegenstand, das die Grundlage des Wahrheitsbewußtseins bildet, ist in allen Fällen ein Zustand vorstellender Subjekte. Und das Wissen und Erkennen stellt sich dar als das Resultat einer subjektiven Gedankenarbeit, die am vorgestellten Stoff vorgenommen wird. Aber es ist nicht das Bewußtsein frei disponierenden, willkürlichen Waltens mit den Erkenntnisdaten und nicht das Bewußtsein produktiven Gestaltens, das sich hier einstellt. Der Stoff ist mir gegeben. Und nicht bloß das. Meine Denktätigkeit erhält zugleich in jedem Fall durch den Stoff seine Richtung. Der Erkenntnisstoff ist nicht etwa eine Summe von rein rezeptiv aufgenommenen Vorstellungsinhalten. In ihm selbst liegen synthetische Ansätze, die in die synthetischen Funktionen hereinwirken. Ob ich eine anschauliche, zeitliche oder räumliche, ob ich eine substantielle oder kausale Synthese vollziehe, immer ist mir die besondere Art der Synthese durch das Gegebene vorgeschrieben. Und ob ich ein Psychisches oder ein Sinnlich-wirkliches beurteile, immer ist es zuletzt ein Fremdes, das meine Willkür einschränkt, ein jenseits der bloßen Vorstellungs- und Denktätigkeit Liegendes, durch das mein subjektives Tun bestimmt wird. So drängt sich schon hier die Frage nach einem absoluten Geltungswert der immanent wahren Erkenntnisakte auf.

Aber das Problem läßt sich sofort weiter und tiefer fassen. Die Bedingtheit der einzelnen Erkenntnisurteile findet ihren umfassenden Ausdruck im Bewußtsein der schlechthinnigen Tatsächlichkeit und Zufälligkeit, das sich an die  Vorstellung des Ganzen der Erscheinungswirklichkeit  knüpft. Die Welt ist Vorstellung, real als Objekt in einem denkenden Subjekt - das gilt von der psychischen Wirklichkeit, die ich in meinem Innern anschaue, so gut, wie vom Erscheinungskomplex der äußeren Wahrnehmung: im Selbstbewußtsein wird mir auch mein geistiges Leben zu einem Gegenständlichen, das mir - als Ich und zwar als zugleich vorstellendes und denkendes Ich - gegenübersteht. Das Gegebensein des Objekts selbst aber ist lediglich eine Tatsache, als solche hinzunehmen und aus dem denkenden Subjekt nicht abzuleiten. Hier steht das Denken an der Grenze der Erscheinungswelt. Die phänomenale Wirklichkeit scheint auf eine absolute als ihr notwendiges Korrelat hinzudeuten. Das "Sein" selbst, das ich von den Erscheinungen aussage, sofern sie Teile des objektiven Erfahrungszusammenhangs sind, weist doch zugleich auf eine vom Denken gänzlich unabhängige absolute Realität hinaus.

Auf denselben Punkt führen schließlich  die von der Logik beherrschten Erscheinungswissenschaften.  Mag es gelingen, das gesamte natürlich-geistige Sein und Geschehen aus der Wechselwirkung einfacher Realen zu deduzieren: so bleibt ein Rest, der sich der Erklärung entzieht. Vorauszusetzen ist das Gegebensei von realen Substanzen, ihr Wirken nach bestimmten Gesetzen und eine bestimmte Konstellation der Atome, welche die faktische Wechselwirkung ermöglicht. Daß aber die wissenschaftliche Forschung zuletzt von solchen Daten ausgehen muß, ist eine Beschränkung, in welcher doch nur die Bedingtheit des Gesamtkomplexes der Erscheinungswelt von einer neuen Seite zutage tritt.

Doch nicht genug damit. Die Logik stößt sich  in ihrer eigenen Arbeit  an den Schranken des Erscheinungserkennens. Sie hat die Begriffe zu bearbeiten, in die wir das Wirkliche fassen. Aber diesem Geschäft stellen sich unüberwindliche Schwierigkeiten entgegen. Man spricht nicht mit Unrecht von  Antinomien  [Unvereinbarkeit von Gesetzen - wp], in die sich das menschliche Erkennen mit innerer Notwendigkeit verwickeln müsse. Das Denken braucht letzte Krafteinheiten, es braucht eine bestimmte, also endliche Kraft- und Stoffmasse. Auf der anderen Seite führt das räumliche und zeitliche Vorstellen zu den Begriffen unendlicher Ausdehnung und menschlicher Teilbarkeit in Raum und Zeit. Das ist der Widerstreit zwischen den noetischen [Noetik - Lehre vom geistigen Erkennen - wp] und den anschaulichen Synthesen, der sich nicht ausgleichen läßt. Die Logik hindert er schon an der abschließenden Fassung der einfachsten synthetischen Wirklichkeitselemente. Man denke z. B. an das unlösbare Problem, das ihr mit der Bearbeitung des Substanzbegriffs gestellt ist. Ihr selbst bleibt nichts übrig, als sich in ihre Unzulänglichkeit zu finden. Aber der Erkenntnistrieb drängt weiter. Hier, wenn irgendwo, macht sich das Bedürfnis geltend, das gegebene Wirkliche widerspruchslos zu gestalten. Dazu aber wird es nötig, über die Erscheinungswelt hinauszugreifen. Können wir den immanenten Zwiespalt in der Erscheinungserkenntnis anders lösen, als durch die Annahme, daß das Erkennen vermöge seiner Beschränktheit nicht imstande sei, die Vielseitigkeit eines Absolutwirklichen in sich zusammenstimmende Formen zu fassen?

Man sieht: im  logischen  Denken, in den wahren Denkakten des Erkennens, in dem vom wissenschaftlichen Denken bearbeiteten System der Erscheinungswirklichkeit und nicht zum mindesten endlich in den synthetischen Formen des Denkens selbst liegt doch eine unmittelbare Aufforderung zur  erkenntnistheoretischen Untersuchung.  Die Erkenntnistheorie wird von hier aus zur  Wissenschaft vom absoluten Geltungswert der Erscheinungswirklichkeit.  Sie arbeitet, man möchte sagen, mit einen transzendenten Wahrheits- und Wirklichkeitsideal - wenn das nicht mißverständlich wäre. Denn die Meinung ist ja von vornherein abzuwehren, als ob es irgendwie gelingen könnte, das Absolute in seiner reinen, vom Denken völlig losgelösten Eigenart unmittelbar zu fassen. Ist das Absolute überhaupt erreichbar, so erschließt es sich nur dem reflektierenden Denken. Und das Kriterium, an dem die Richtigkeit der transzendenten Erkenntnis gemessen werden kann, ist doch zuletzt wieder ein immanenter Zustand dieses Denkens. Freilich nicht das logische Wahrheitsbewußtsein selbst. Aber doch eine Seite desselben: das in ihm liegende Moment des Gebundenseins des erkennenden Denkens an die Sache, an ein Fremdes, von dem es bestimmt wird. Die Erkenntnistheorie ergreift und isoliert dieses Moment, in dem ein Hinweis auf ein jenseits des Denkens Liegendes ausgesprochen ist. Und sie sucht überall in den Erkenntnisakten die Punkte auf, an denen ein solcher Zwang, über die Bewußtseinssphäre hinauszugehen, vorliegt. Sie deutet diesen Zwang, indem sie Beziehungen des Gedachten zu transsubjektiven Realitäten annimmt - die Ableitung aus einem zu diesem Zweck fingierten allgemeinen Gattungsbewußtsein würde jedenfalls dem Tatbestand nicht gerecht. So öffnet sich der Blick in eine absolute Wirklichkeit. Was man jedoch über diese auch aussagen mag, immer hängt die Richtigkeit der erkenntnistheoretischen Thesen davon ab, ob sie durch die in den logischen Denkakten liegende Notwendigkeit, auf ein "Jenseits des Bewußtseins" hinauszugreifen, gefordert sind. Das ist der Gesichtspunkt, der in der erkenntnistheoretischen Sphäre  an die Stelle der logischen Wahrheitsnorm  tritt. Aber will man jene Notwendigkeit wirklich erklären? Hier entscheidet sich die Frage nach der Möglichkeit einer  Metaphysik.  Man kann auf die Erklärung verzichten. Dann macht man die Selbstbeschränkung der Logik zu einer notwendigen und endgültigen Schranke für das Erkennen überhaupt. Eine erkenntnistheoretische Position ist auch das. Die Folge aber ist, nicht bloß, daß die dem metaphysischen Trieb entspringenden Fragen nach den letzten Gründen der Dinge, des Denkens und des Seins, unbeantwortet bleiben: die Erkenntnis selbst wird dann als unlösbares Rätsel hingenommen. Und das heißt doch mindestens die Arbeit der Erkenntnistheorie skeptisch abbrechen. Will man aber eine Metaphysik, sucht man die absolute Wirklichkeit zu erreichen und zu erfassen, so liefert die Erkenntnistheorie der metaphysischen Untersuchung die Geltungsnormen und die kritisch bearbeiteten Forschungswege. Die Erkenntnistheorie verhält sich zur Metaphysik ähnlich, wie die Logik zu den Erscheinungswissenschaften. Man möchte sagen:  die Erkenntnistheorie ist die Logik der Metaphysik. 

So selbständig also die Logik in ihrer eigenen Sphäre ist, so entschieden sie ihre Untersuchung gegen die erkenntnistheoretische Reflexion über das Denken abzuschließen hat, so ist doch die letztere für sie eine notwendige Ergänzung. Die Erkenntnistheorie ist gewissermaßen eine Fortsetzung der Logik. Die Logik treibt zur Erkenntnistheorie. Andererseits muß die Erkenntnistheorie an die Logik anknüpfen. In charakteristischer Weise kommt dieser Zusammenhang auch in dem Verhältnis zum Ausdruck, in welchem die  Untersuchungsmethoden  der beiden Wissenschaften zueinander stehen.

Logik und Erkenntnistheorie haben Interesse an den Erkenntnisakten, nicht sofern diese psychische Vorgänge sind, sondern sofern sie einen bestimmten Geltungswert in sich schließen. Darum verzichtet die logische, wie die erkenntnistheoretische Forschung auf die Hilfe der Psychologie - genauer der  genetisch-erklärenden Psychologie.  Denn hier jedenfalls kommt der neuerdings hervorgehobene Unterschied zwischen einer beschreibend-zergliedernden und einer konstruktiv-erklärenden Psychologie zur Geltung. An die letztere, welche zuletzt auf kausale Gesetze ausgeht und aus solchen die psychische Wirklichkeit ableiten, die Entstehung des psychischen Lebens begreifen möchte, pflegt man zu denken, wenn man die Logik und die Erkenntnistheorie auf die Psychologie gründen will: die Verfolgung der Genesis der Vorstellungen und Erkenntnisfunktionen soll über deren logischen und absoluten Geltungswert entscheiden.

Aber mit Recht ist dagegen immer wieder angeführt worden, daß in der genetisch-psychologischen Forschung die  logischen  Normen Tatsachen sind, wie andere. Wie die Kulturgeschichte Sitte und Unsitte, Gutes und Böses, Schönes und Häßliches, Glauben und Aberglauben mit gleichem Interesse im Werden aufsucht und zu verstehen strebt, so sind Wahrheit und Irrtum, Urteile und bloße Assoziationen, objektiv gültige Vorstellungsverbindungen und Traumphantasien gleichermaßen Gegenstände psychologischer Untersuchung. Und wenn diese trotzdem einen Wertunterschied zwischen wahrem und falschem Denken macht, so entnimmt sie denselben einem wertenden Bewußtsein, das von Denkidealen, von unbedingt wertvollen Zwecken ausgeht und an diesen das tatsächliche Denken mißt, also einer Betrachtung des Wirklichen, die der genetischen Psychologie von Haus aus fremd ist: sie selbst hätte an sich kein Mittel, zu entscheiden, was als wahr und was als falsch gelten solle. Und nicht bloß das. Die Psychologie ist eine Erfahrungswissenschaft, die als solche die logische Wahrheitsnorm voraussetzt, um sich von ihr auf ihrem Weg leiten zu lassen. Und sie arbeitet mit Begriffen, wie Subjekt, Objekt, Ding und Eigenschaft, Kausalität, Wechselwirkung, Zeit, Raum, Bewegung, Veränderung usf., mit deduktiven und induktiven Methoden, lauter Denkelementen, Synthesen oder Erkenntnisoperationen, die der logisch-kritischen Fassung bedürfen, wenn die Psychologie ihr wissenschaftliches Ziel, ein System vollkommen wahrer psychologischer Sätze, erreichen will. Nicht als ob der Psychologe im Besitz einer fertigen Logik sein müßte, ehe er in seine Untersuchung eintritt. Aber das ist unerläßlich, daß er, wie jeder Forscher, sich über die Normen und Bedingungen wahren Denkens, an welche das objektiv gültige Erkennen in ursprünglicher, nicht weiter ableitbarer Weise gebunden ist, besonnen hat. Und die Vollendung dieser Besinnung ist die Logik.

Auch die  Erkenntnistheorie  kann sich nicht auf die Forschung der genetischen Psychologie stützen. Es ist ja nicht so, daß der Psychologe über dem Wechselspiel von erkennendem Subjekt und transsubjektivem Gegenstand als unparteiischer Zuschauer stünde. Die psychische Wirklichkeit ist ihm nur in der inneren Wahrnehmung also im vorstellenden Erkennen gegeben. Und selbst wenn er sich in die ersten Anfänge des Bewußtseins in der Seele des Säuglings zurückversetzen könnte, um von hier aus das allmähliche Werden und Wachsen der Erkenntnis zu verfolgen: immer wären ihm lediglich psychische Erscheinungen gegeben. Die psychologische Forschung böte ihm schlechterdings keine Möglichkeit, über den Bannkreis des subjektiven Bewußtseins hinauszukommen und zu ermitteln ob, bzw. inwieweit die werdenden Vorstellungen und Urteile durch ein transsubjektives Objekt bedingt und bestimmt seien. Denn die physikalischen, bzw. chemischen Reizvorgänge und die physiologischen Nervenprozesse, welche die Voraussetzung für die Entstehung der Empfindungen bilden, zeigen uns keine transsubjektive Wirklichkeit: auch sie sind Erscheinungen, Erscheinungen freilich, die nur der äußeren Wahrnehmung zugänglich sind. Aber mit der Einsicht, daß psychische Erscheinungen an sinnlich wahrnehmbare Phänomene gebunden seien, ist prinzipiell für die Erkenntnistheorie noch nichts gewonnen.

Es ist keine Frage: weder der Logik noch der Erkenntnistheorie kann die genetische Psychologie die Richtung weisen und die Grundlage geben. Trotzdem bedürfen beide Disziplinen psychologischer Erwägungen. Schon die Isolierung der Denk- und Erkenntnisfunktionen aus dem Bewußtseinsganzen setzt eine Zergliederung des Gesamtkomplexes psychischen Lebens voraus. Aber das ist eine Arbeit, welche eine lediglich  beschreibende Psychologie  leisten kann.

Für die  Logik  hat zunächst die Untersuchung der psychischen Prozesse, durch welche Wahrnehmungen und Vorstellungen zustande kommen, der mannigfachen assoziativen und apperzeptiven Vorstellungsverbindungen, welche die Voraussetzung der Urteilsakte sind und der unendlich verschlungenen zufälligen Gestaltungen, in die sich der schließende Gedankenverlauf kleidet, keine unmittelbare Bedeutung. Aber sie muß die logischen Funktionen  in ihrer konkreten Wirklichkeit  auffassen - nicht in ihrem Werden, aber in ihrem Sein. Sie entlehnt also der Psychologie eine Analyse des fertigen Bewußtseinsinhaltes. Oder vielmehr: die Auslösung der Denkfunktionen und ihrer Elemente aus dem psychischen Komplex ist ein Geschäft der Logik selbst. So hat sie vor allem das fundamentale logische Phänomen, das  Wahrheitsbewußtsein,  zu fixieren. Sie fragt nicht, wie dasselbe entsteht, sondern was in ihm liegt; und sie sucht es deshalb da auf, wo es wirksam ist: im allgemein gültigen und notwendigen, also zuletzt, wie sich gezeigt hat, im wissenschaftlichen Denken, aber doch nur in dessen lebendiger Betätigung. Die Analyse aber hat zuerst die praktischen Nebenmomente, im besonderen die an das Wahrheitsbewußtsein gebundenen Gefühle, loszutrennen. Dann sind seine Merkmale festzulegen und ebenso die Bedingungen, unter denen es sich einstellt. Damit ist jedoch zugleich der Grundcharakter des elementaren Denkaktes bestimmt, in welchen das Wahrheitsbewußtsein in ursprünglicher Weise eingeht. Und die Logik hat nur zu untersuchen und zu normieren, inwiefern und inwieweit die im faktischen Denken auftretenden Urteile der adäquate Ausdruck des Wahrheitsbewußtseins sein. Es ist eine vielumstrittene Frage, worin das einfache Wesen der  Urteilsfunktion  bestehe. Gelöst kann sie nur durch psychologische Analyse werden und eine hinzutretende kritische Beurteilung, welche das Ergebnis der Analyse an den Wahrheitskriterien mißt. Aber die Urteilsfunktion kommt zur Erscheinung nur in einer Reihe von verschiedenen Formen, Arten und Abstufungen. Auch diese lassen sich allein im empirischen Urteilen auffinden. Und die logische Reflexion hat lediglich zu ermitteln, welche von diesen Formen, Arten und Stufen sich durch ihren logischen Gehalt in bestimmter Weise voneinander abheben: rein sprachliche oder psychologische Verschiedenheiten, welche den vom Wahrheitsbewußtsein unmittelbar begleiteten Teil des Urteilsaktes nicht berühren, bleiben unberücksichtigt: die Aufgabe ist, die typischen, nicht aufeinander reduzierbaren Gestalten, in denen das Wahrheitsbewußtsein auftritt, auseinanderzuhalten. In ähnlicher Weise hat die Logik das Gebiet des faktischen Schließens kritisch zu durchwandern, wenn sie die verschiedenen Formen, in denen das begründete Denken Urteile aus anderen in denknotwendiger und allgemeingültiger Weise ableitet, aufsuchen will. Allein ob es sich um die Urteils- oder die Schlußweisen handelt, durchführen läßt sich die ganze Untersuchung nur, indem die Materie der Urteile bestimmt wird. Und dazu muß diese in ihre  Bestandteile  aufgelöst werden. In der Urteilsmaterie liegt der zureichende Grund für den Urteilsakt. In Verschiedenheiten der Urteilsmaterie hat darum auch zuletzt der Unterschied der logisch verschiedenen Urteilssynthesen seine Wurzel. Der Logiker wird also den besonderen Charakter der in den Urteilen verbundenen Vorstellungen untersuchen, indem er ihre Elemente und die Art, wie diese zusammen sind, bestimmt. Er wird aber vor allem die Verschiedenartigen Beziehungen zwischen Subjekts- und Prädikatsvorstellungen - denn in diesen haben wir ja die primäre Urteilsmaterie zu erblicken - feststellen. So ergibt sich eine reiche Mannigfaltigkeit von Form- und Stoffelementen welche in den den Urteilsakten zugrunde liegenden Vorstellungen und Vorstellungsbeziehungen verknüpft sind: Klassen von inhaltlichen Bestandteilen der Vorstellungen, Kategorien und kategoriale Beziehungen wie Ding - Eigenschaft, Ursache - Wirkung, die Anschauungsformen des Raums und der Zeit, Relationen wie Gleichheit und Verschiedenheit, begriffliche Über-, Unter- und Gleichordnung usf. Es ist klar, daß diese Analyse wieder nur an der psychischen Wirklichkeit vollzogen werden kann. Erst aber, wenn diese Arbeit getan ist, kann ein erschöpfender Einblick in die Urteils- und Schlußunterschiede gewonnen werden. Ein abschließender und endgültiger freilich auch jetzt noch nicht. Vollenden läßt sich die Klassifikation der Urteile und Schlüsse erst, wenn die Urteilselemente wissenschaftlich bearbeitet und definitiv fixiert sind. Im Wesen des fundamentalen Urteilsaktes liegt ja die Forderung vollkommener Wahrheit, d. h. unzweifelhafter Denknotwendigkeit und Allgemeingültigkeit, ausgesprochen. Und die vollzogene Urteilsanalyse gibt dieser Norm nun eine speziellere Fassung. Logisch vollkommen und zugleich gegeneinander sicher abgegrenzt, werden die verschiedenen Klassen von Urteilen und Schlüssen dann sein, wenn an die Stelle der mehr oder weniger schwankenden Vorstellungen feste, völlig bestimmte Begriffe getreten und wenn die Urteilsbestandteile sämtlich den logischen Forderungen gemäß gestaltet sind.  Die Bearbeitung der Elemente selbst  aber hat natürlich gleichfalls auf die Natur der einzelnen psychischen Akte zurückzugehen. Und die Frage ist: wie müssen diese Akte beschaffen sein, wenn das logische Ideal verwirklicht werden soll? Überall also wird im Psychologisch-tatsächlichen das logisch Wichtige und Wesentliche aufgegriffen und festgelegt. Ganz das gleiche Verfahren wendet die Logik auch an, wenn sie die  allgemeinen und besonderen Methoden  fixiert, deren sich die einzelnen Wissenschaften zur Erforschung des Wirklichen bedienen. Es ist ja nicht so, daß der Logiker der Erfahrungswissenschaft oder der Mathematik neue Methoden erschließen könnte. Die Logik ist keine Kunstlehre der Entdeckungen und Erfindungen. Welche Wege das menschliche Erkennen im einzelnen einzuschlagen hat, um in die verschiedenen Erkenntnisobjekte eindringen zu können, das auszumachen, ist Sache des Spezialforschers. Der Logik aber obliegt es, die faktisch verwendeten Methoden auf ihren logischen Wahrheitsgehalt zu untersuchen und im Hinblick auf diesen kritisch zu normieren. Durchweg also setzt sich das Verfahren der logischen Untersuchung aus  zwei Teilen  zusammen. Der erste ist eine psychologisch-beschreibende  Analyse des wirklichen Denkens,  der zweite eine auf das Ergebnis der Analyse gerichtete  kritische Beurteilung.  Den Maßstab der Beurteilung aber liefern die, ihrerseits auf dem Weg einer kritischen Analyse des Wahrheitsbewußtseins aufgefundenen, Merkmale der Wahrheit.

Als ein Verfahren analytisch-kritischer Reflexion ist auch die  Methode der Erkenntnistheorie  zu bezeichnen. Auch die Erkenntnistheorie muß von der Untersuchung des wirklichen Erkennens ausgehen. Oder vielmehr: sie übernimmt das Resultat der logischen Analyse und Kritik und unterwirft dieses nun der erkenntnistheoretischen Reflexion. Wir kennen bereits die Norm der erkenntnistheoretischen Beurteilung. Finden und charakterisieren läßt sich dieselbe nur  mittels kritischer Selbstbesinnung über das faktische und von der Logik bearbeitete Denken.  Wie nun die Logik von den Wahrheitskriterien, so wird die erkenntnistheoretische Untersuchung auf ihrem weiteren Weg von der erkenntnistheoretischen Norm geleitet. Schon die Logik hatte mit der Unterscheidung formaler und stofflicher Elemente dem schlechtweg gegebenen Teil der Erkenntnis die vom Denken an diesem vorgenommenen Operationen gegenübergestellt. Zu den letzteren aber gehören die synthetischen Erkenntnisfunktionen, an welche die logische Kritik die Frage stellen muß, ob, bzw. inwieweit und in welcher Gestalt sie unentbehrlich seien, damit objektiv gültige Erkenntnis erreicht werde. An diese Unterscheidung stofflicher und formaler Erkenntniselemente knüpft die Erkenntnistheorie an, wenn sie sich anschickt, die  apriorischen und die aposteriorischen Bestandteile unserer Erkenntnis  zu sondern. Das ist nämlich eine Voruntersuchung, die beendet sein muß, ehe die Erkenntnistheorie an ihre eigentliche Aufgabe herantritt. Der Weg der Untersuchung aber kann kein anderer sein, als der, den HELMHOLTZ in mustergültiger Weise zur Entscheidung der Frage, ob der Euklidische Raum als apriorisch oder als aposteriorisch zu betrachten sei, eingeschlagen hat: man hat zu prüfen, ob, bzw. in welcher Form die anschaulichen und noetischen Synthesen unumgänglich notwendig sind, wenn man nicht auf wirklich objektiv-gültige Vorstellungen und vollkommen wahre Erkenntnisurteile verzichten will. Das Ergebnis dieser Kritik liefert der erkenntnistheoretischen Untersuchung einen wichtigen Ansatzpunkt. Die Notwendigkeit der apriorischen Elemente muß sich - das ist ein berechtigter Schluß - zuletzt in einem psychischen Zwang begründen, der in der Organisation unseres Denkens seine Wurzel hat. Damit ist aber die Ermittlung des  transsubjektiven Geltungswerts unserer Erkenntnis  vorbereitet. Man hat nun zu fragen: inwiefern und inwieweit wird die Tätigkeit unseres Denkens durch das schlechtweg Gegebene bestimmt? welcher Art sind die Daten, durch welche die einzelnen Synthesen gefordert und auf ihren besonderen Inhalt gelenkt werden? So sondert die Erkenntnistheorie das spezifische Untersuchungsmaterial aus, das sie nun an ihrer Grundnorm zu messen hat. Das Endergebnis der erkenntnistheoretischen Untersuchung selbst aber wird ein Komplex transsubjektiver Elemente sein, die vorausgesetzt werden müssen, damit unser erkennendes Denken begreiflich wird. Die Metaphysik, die systematische Wissenschaft von der transsubjektiven Wirklichkeit, erhält damit ihr methodisches Fundament. Zugleich aber wird sich die Gesamtbeziehung des Denkens zu seinem transsubjektiven Gegenstand in einer Weise bestimmen lasse, aus der sich vielleicht auch die psychische Organisation des ersteren erklärt.

Aus der Art, wie das erkenntnistheoretische Verfahren sich an die logische Untersuchung anlehnt, ist ersichtlich, daß Logik und Erkenntnistheorie eine gute Strecke ihres Wegs zusammengehen. Ebenso wird sich aber auch genau  der Punkt  bezeichnen lassen,  an dem sie sich trennen.  Es ist im Grunde dasselbe Untersuchungsobjekt, auf das sich die beiden Disziplinen richten. Aber die  Ziele,  die sie in ihrer Arbeit verfolgen, sind verschieden. Und darum auch die  Gesichtspunkte,  unter denen sie ihren Gegenstand, das menschliche Erkennen, betrachten.

Die Logik fixiert das erkennende Denken genau in der Gestalt, in der es den Normen der Wahrheit adäquat entspricht. Sie faßt also die logischen Akte so, daß sie möglichst vollkommener Träger des Wahrheitsbewußtseins sind. Darum muß sie den ganzen  subjektiven Denkapparat,  mittels dessen das wahre Denken die Erkenntnisobjekte ergreift und urteilend darstellt, in ihre Untersuchungssphäre hereinziehen.

Auf dem Gebiet der Logik stehen sich zunächst  subjektive und objektive Urteile  gegenüber. Das ist ein Gegensatz, der sich mit dem kantischen Unterschied der  analytischen und synthetischen  Sätze berührt. Und man kann diese Bezeichnungen aufnehmen, sofern die subjektiven Urteile lediglich Ergebnisse des analysierenden Denkens aussprechen, während die objektiven zugleich sachliche Synthesen vollziehen. Die Aussagen freilich, die KANT als typische Beispiele für seine analytischen Sätze eingeführt hat, sind nicht als subjektive Urteile zu betrachten. Gewiß präzisiere ich in dem Satz "alle Körper sind ausgedehnt" von einem Allgemeinbegriff ein in ihm liegendes Merkmal. Aber ich will damit nicht bloß sagen, daß ich - wie andere gleich organisierte denkende Wesen - im Denkinhalt "Körper" auch das Merkmal "ausgedehnt" mitdenke. Achte ich auf den wirklichen Charakter solcher Aussagen genau, so wird sich in der Regel ergeben, daß ich einer Gattung von  Dingen  eine Eigenschaft beilege - und das ist eine objektive Synthese. In anderen Fällen verwandter Art subsumiere ich etwa einen Begriff unter einen allgemeineren. Ich füge also jenen in einen höheren Gattungsbegriff ein. Und auch hiermit stelle ich eine objektive Ordnung fest: der Gattungsbegriff ist nur ein Komplex sachlich zusammengehöriger Bestimmungen. Kurz, in den analytischen Urteilen KANTs, überhaupt in den  "erklärenden"  oder  "begrifflichen"  Aussagen wird doch meist irgendeine gegenständliche Synthese mitgedacht sein. Und darum werden sie den objektiven Urteilen zuzuzählen sein. Dasselbe gilt von den Sätzen mit individuellem Subjekt, die gewöhnlich als  Subsumtions-  oder als  Identitätsurteile  bezeichnet werden. In dem Satz: "das ist eine Pappel", liegt doch nicht bloß, daß eine gegenwärtige Wahrnehmung sich mit einem Erinnerungsbild decke, sondern ich meine zugleich, daß das wahrgenommene Objekt die Züge, die reale Natur des Gegenstands habe, mit dessen Vorstellung ich das Wahrnehmungsbild in Eins setze. Auch in diesen Sätzen ist es also, wie in den begrifflich-erklärenden Urteilen, in der Regel eine objektive Synthese, die ich vollziehe. Es müßte denn sein, daß ich wirklich nur einen Denk- bzw. Wahrnehmungsinhalt oder aber eine Wortvorstellung  erläutern  will. Aber auch solche Aussagen sind im Grunde objektive Urteile. Freilich objektive anderer Art. Es ist in diesen Fällen ein psychisch Reales, dem ich ein ihm objektiv zugehöriges Prädikat beilegt. Verwandt sind die eigentlichen  Benennungsurteile.  Im wirklichen Benennungsurteil ordne ich einer Sachvorstellung eine Wortvorstellung zu. Damit konstatiere ich wiederum einen psychologisch-sachlichen Zusammenhang. Ist dagegen ein derartiges Urteil lediglich der Ausdruck eines willkürlichen Benennungsaktes, so fällt es, sofern es überhaupt als Urteil zu betrachten ist, in die Klasse der  Aussagen über subjektiv-individuelle Zustände und Tätigkeiten,  die wir in unserem eigenen Innern sich abspielen sehen. Ich mache in solchen Sätzen anderen zu irgendeinem Zweck von meinen inneren Erlebnissen Mitteilung. Sind es aber wirkliche Urteile, die ich damit ausspreche, so sind auch sie objektive Sätze. Ich will einen wirklichen Tatbestand zum Ausdruck bringen und zwar in denknotwendigen und - allgemein gültigen Urteilen: ich verlange, daß meine Aussage anerkannt wird. Daß dieselbe von anderen nicht nachkontrolliert werden kann, ist für das Urteil selbst gänzlich unwesentlich.

 Subjektive Urteile  sind solche, in denen die durch unser sonderndes, zusammenfassendes, vergleichendes, unterscheidendes Denken hergestellten Beziehungen den ausschließlichen Urteilsinhalt bilden. Es sind also Aussagen, deren logische Prädikate durchweg in die  formal-logischen Kategorien  der Gleichheit, Verschiedenheit, Identität, Ähnlichkeit, Einheit, Mehrheit usf. fallen.  Auch die objektiven Urteile schließen solche Beziehungen ein.  Auch sie enthalten sämtlich subjektive Elemente. Das ganze Wahrheitsbewußtsein ist ja ein subjektiver Zustand. Im Urteil knüpfe ich die Subjektsvorstellung an die Prädikatsvorstellung aufgrund der Übereinstimmung der beiden Vorstellungsinhalte. Das ist die fundamentale Form des Urteils überhaupt. Denn es ist die Art, wie ich einen Vorstellungsinhalt apperzipiere, an mein Bewußtsein angliedere. Aber in den objektiven Urteilen ist es nun ein, formaler oder materialer, Bestandteil des gegenständlichen - sei es psychischen, sei es physischen - Erfahrungskomplexes, mit dem ich die Subjektsvorstellung aufgrund einer Vergleichung in Eins setze. Die Beziehung kann eine bestimmte oder unbestimmte sein. Unbestimmt ist sie im  Existentialurteil,  in dem ich lediglich aussage, daß der Inhalt der Subjektsvorstellung, in dem ich lediglich aussage, daß der Inhalt der Subjektsvorstellung ein Bestandteil des objektiven Vorstellungskomplexes sei. Anders in den übrigen objektiven Urteilen, in welchen ich das logische Subjekt - d. h. genau den mit der Prädikatsvorstellung zusammenfallenden Vorstellungsinhalt - einem bestimmten Teil bzw. Teilzusammenhang der Erfahrungswirklichkeit gleichsetze. Es ist also klar, daß in all diesen Fällen objektiven Urteilens in der Apperzeption, in der Ineinssetzung zugleich eine gegenständlich-reale (z. B. eine räumliche, zeitliche, substantielle, kausale) Synthese mitgedacht wird. Im Bewußtsein der Notwendigkeit, die bestimmte Subjektsvorstellung mit einem Bestandteil des Erfahrungszusammenhangs in Eins setzen zu müssen, also der Notwendigkeit, welche in diesen Urteilen den Kern des Wahrheitsbewußtseins bildet, spricht sich die Überzeugung von der sachlichen Zusammengehörigkeit des eingeordneten Vorstellungsinhalts und von der sachlichen Zugehörigkeit desselben zum Wirklichkeitskomplex aus. Hier liegt der charakteristische  Unterschied zwischen objektiven und subjektiven Urteilen.  Den Übergang zu den letzteren bildet die Verneinung objektiver Aussagen. Die  verneinenden Urteile  sind durchweg subjektive Sätze. Sie sagen in keinem Fall objektive Synthesen aus. Sie sind ja Urteile über Urteile, Aufhebungen versuchter oder vollzogener Urteile. Und sie richten sich gegen die Gleichsetzung von Subjekts- und Prädikatsvorstellung. Nun kann der Grund dieser Ablehnung in einem positiv-objektiven Urteile liegen. Das ist dann der Fall, wenn ich die Subjektsvorstellung einem Bestandteil des vorgestellten Wirklichkeitskomplexes zuordne, der die versuchte Prädikatsbestimmung nicht hat oder gar ausschließt. Aber dieses positive Urteil wird in der Verneinung als solcher nicht wirklich mitgedacht. Das logische Prädikat des verneinenden Urteils ist stets "ungleich" oder "nicht-übereinstimmend". Die Verneinung will sagen: Subjekts- und Prädikatsvorstellung, deren Ineinssetzung versucht wird, sind verschieden. Und das ist ein subjektives Urteil, ob nun der Inhalt der Subjektsvorstellung ein Wirklichkeitselement ist oder nicht. Im subjektiven Urteil wird die zusammenfassende, sondernde, vergleichende, unterscheidende, kurz die  apperzipierende Tätigkeit des Denkens isoliert.  Der Urteilende bringt sich lediglich diese formal-logischen Beziehungen zu Bewußtsein. Und  sie  werden die Urteilsmaterie.

Man könnte freilich versuchen, auch Aussagen von dieser Art zuletzt als objektive Urteile zu betrachten. Die Apperzeption ist doch in allen Fällen eine psychische Realität. Und die logisch-formalen Kategorien sind Qualitäten bestimmter psychischer Funktionen. Von hier aus können, wie es scheint, die subjektiven Urteile als objektiv-psychologische Aussagen aufgefaßt werden, in welchen das logische Subjekt, die Vorstellung einer bestimmten apperzeptiven Tätigkeit, einem Element der psychischen Wirklichkeit zugeordnet wird. Das ist richtig. Aber es kommt hierin doch nur die Tatsache zum Ausdruck, daß das apperzipierende Denken sich selber wieder gegenständlich werden kann. Diese Betrachtung selbst würde jedoch wieder eine apperzeptive Tätigkeit vorauszusetzen. Ein objektiv-psychologisches Urteil von der angenommenen Art könnte doch nur aufgrund einer weiteren vergleichenden Tätigkeit vollzogen werden. Und dieser Rekurs wäre ein unendlicher. Darin tritt deutlich zutage, daß das subjektive Element des Denkens nicht überwunden werden kann. Die Wirklichkeit, die psychische so gut wie die physische, ist uns zuletzt nur gegeben im auffassenden Denken. Und diese auffassende, apperzipierende Arbeit bleibt immer eine subjektive Funktion, die als solche keine sachliche Synthese vollzieht. Für die Logik ist dieses subjektive Element also ein Letztes, das nicht wieder zum Objektiven wird. Hierauf gründet sich die definitive Unterscheidung subjektiver und objektiver Urteile.

Objektiv  gültig  sind übrigens auch die subjektiven Urteile. Auch sie wollen wahr sein. Und sie stützen diesen Anspruch darauf, daß die von ihnen hergestellten subjektiv-formalen Beziehungen dem Denken durch das - psychisch oder physisch - Gegebene aufgenötigt werden. Deshalb sind dauch die subjektiven Urteile Erkenntnisurteile. Freilich Erkenntnisurteile zweiten Rangs, sofern sie nicht, wie die objektiven Aussagen, ein Wirkliches unmittelbar zur Darstellung bringen.

Ich brauche kaum ausdrücklich zu sagen, daß der Unterschied subjektiver und objektiver Funktionen bzw. Elemente, der im Gebiet der Urteile zur Geltung kommt, sich  durch die ganze Logik  hindurchzieht. Das bringt schon die zentrale Stellung mit sich, welche das Urteil im logischen System inne hat. In der Tat verschlingen sich auch in den logischen Begriffen - gleichviel ob man diese geradezu auf Urteile zu reduzieren hat oder nicht -, ferner in den Schlüssen, den zusammengesetzten wissenschaftlichen Methoden, den systematischen Erkenntnisformen in mannigfaltiger Weise subjektive und objektive Denkakte. Die Logik aber hat beides, Subjektives und Objektives, gleichermaßen zu bearbeiten - so zu bearbeiten, daß die Erreichung des logischen Ideals, die Gewinnung eines Systems vollkommener, von völlig sicherem Wahrheitsbewußtsein begleitender Urteile möglich wird.

Hier scheidet sich die  Erkenntnistheorie  von der Logik. Die erkenntnistheoretische Untersuchung hat ja lediglich an den Elementen unserer Erkenntnisfunktionen Interesse, die unmittelbaren Wirklichkeitswert beanspruchen. Sie muß deshalb vom subjektiven Apparat des logischen Denkens abstrahieren und sich ganz auf dessen objektive Bestandteile beschränken. Und an diese tritt sie nicht mit den Kriterien des Wahrheitsbewußtseins, sondern mit ihrer eigenen Norm heran. An die objektiven Elemente der Erkenntnisurteile und Wirklichkeitsvorstellungen richtet sich ihre Frage, die Frage, ob, bzw. inwieweit dieselben auf ein Transsubjektives hinausweisen. Während also die Logik die dem denkenden Subjekt zugewandte Seite der Erkenntnisfunktionen ins Auge faßt, betrachtet die Erkenntnistheorie dieselben von der dem Subjekt abgewandten und dem transsubjektiven Gegenstand zugekehrten Seite. Das ist ein tiefgreifender Unterschied. Und es ist darum zu erwarten, daß die Erkenntnistheorie in ihrer Arbeit ein wesentlich anderes Bild bieten werde, als die Logik.

Man kann Logik und Erkenntnistheorie im Rahme einer  Wissenschaftslehre  zusammenfassen. Das entspricht ihrem inneren Zusammenhang. Und ebenso der propädeutischen Stellung, welche die beiden Disziplinen den erkennenden Wissenschaften gegenüber einnehmen. Aber man muß sich hüten, ihre Grenzen darum ineinander fließen zu lassen. Es sind verschiedene Erkenntnisweisen, auf welche sie sich richten, fundamental verschiedene Arten von Wissenschaft, denen sie die Normen und Methoden geben wollen. In jedem Fall sind also Logik und Erkenntnistheorie zwei gegeneinander selbständige Teile der Wissenschaftslehre, die grundsätzlich auseinanderzuhalten. Eine Vermischung würde beide unfähig machen, ihrer spezifischen Aufgabe zu genügen. Zwar geht die Erkenntnistheorie ja von der logischen Analyse des erkennenden Denkens aus, aber sie muß sich von der immanent-subjektiven Betrachtungsweise, mit der die Logik an die Erkenntnisfunktionen herantritt, frei machen, um die Tragweite und den absoluten Geltungswert unseres Erkennens bestimmen und für ein metaphysisches Wissen um die reine Wirklichkeit, wenn sich ihr ein solches als möglich erweist, den kritischen Grund legen zu können. Umgekehrt hat die Logik erkenntnistheoretische Fragen und Erwägungen ihrer Arbeit fernzuhalten. Sie braucht darum nicht "formale" Logik zu werden. Erkenntnislehre kann sie trotzdem sein. Nur in einem anderen Sinne, als die Erkenntnistheorie. Sie ist die Wissenschaftstheorie für diejenigen Wissenschaften, welche die uns vertraute Welt der psychischen und physischen Erscheinungswirklichkeit in notwendige und allgemeingültige Erkenntnisurteile zu fassen suchen. Das ist zuletzt auch gemeint, wenn man sie als die Lehre von den Normen und Voraussetzungen des wahren Denkens bezeichnet. Um aber an ihr Ziel zu gelangen, muß die logische Reflexion den Weg immanenter Analyse und Kritik des wirklichen Denkens einschlagen, den SIGWART der Logik gewiesen hat.

LITERATUR - Heinrich Maier, Logik und Erkenntnistheorie, Festschrift für Christoph Sigwart, Tübingen 1900
    Anmerkungen
  1. Eingehender habe ich die Bedeutung der Erkenntniskritik KANTs für die moderne Logik in meinem Aufsatz über die "Bedeutung der Erkenntnistheorie Kants für die Philosophie der Gegenwart" in VAIHINGERs Kantstudien II und III behandelt.