tb-1 WindelbandRiehlCohenDrobischErdmann     
 
BENNO ERDMANN
Aufgabe und Einteilung der Logik
[2/4]

"Das richtige Denken ist ein  Können,  wie das richtige Handeln und die Logik dementsprechend eine  Kunstlehre.


Kapitel 3
Die Wissenschaftslehre als
Erkenntnistheorie und Logik

11. Die Wissenschaft, deren Gegenstände, die allen Wissenschaften, also auch ihr selbst zugrunde liegende Voraussetzung ausmacht, daß es möglich sei, allgemeingültige Urteile über das Seiende zu gewinnen, mag mit dem von J. G. FICHTE geprägten Namen als  Wissenschaftslehre  bezeichnet werden. Sie ist die  allgemeine  Wissenschaft gegenber allen anderen als besonderen oder  Einzelwissenschaften.  Ihre Idee läßt sich, wenn wir von den Vorstufen absehen, bis auf die Sokratische Forderung des begrifflichen Wissens zurückverfolgen. Diese Forderung entstand, als "die Idee des Wissens" erwachte.

Genauer betrachtet setzt sich die Wissenschaftslehre aus zwei verschiedenen Disziplinen zusammen. Jede Wissenschaft ist teils durch die Gegenstände bestimmt, denen sie zugewant ist, teils durch die Methoden, die sie befolgt, um allgemeingültige Urteile über diese Gegenstände zu gewinnen.

12. Es ist die Aufgabe aller Wissenschaft, wie wir gefunden haben, ein gedankliches Gegenbild des Seienden zu erzeugen. Der Ausdruck  Gegenbild,  den wir oben nicht erläutert haben, sollte vor der Hand nur sagen, daß das Denken das Seiende in der ihm eigenen Weise darstelle und dabei unbestimmt lassen, ob und inwieweit unser Denken imstande sei, das von ihm verschiedene Seiende in sich gleichsam abzubilden, mit dem Seienden also zu kongruieren. Den Inbegriff der Gegenstände, für die wir ein von ihrem Vorgestelltwerden unabhängiges Sein voraussetzen, nennen wir das Wirkliche. Die Vorstellungen dieser Gegenstände des Denkens, z. B. die Wahrnehmungsvorstellungen, deren Gegenstände wir im entwickelten Bewußtsein unmittelbar als wirklich voraussetzen, denen wir also unmittelbar ein von ihrem Vorgestelltwerden unabhängiges Sein zugrunde legen, bezeichnen wir als  Erkenntnisse,  die Vorstellungsvorgänge, durch die wir solche Erkenntnisse erhalten, dementsprechend als Erkennen. Sofern wir diese Gegenstände in der Wahrnehmung unmittelbar gegeben finden, z. B. die Körperwelt in der sinnlichen, die Bewußtseinsvorgänge des Fühlens, Vorstellens und Wollens in der Selbstwahrnehmung, nennen wir  Tatsachen. 

Aufgrund dieser Benennungen dürfen wir sagen: alle Einzelwissenschaften von Tatsachen setzen voraus, daß das Wirkliche aus einer Vielheit anscheinend teils beseelter, teils unbeseelter  Substanzen  in Raum und Zeit bestehe, die sich  gesetzmäßig  verändern, so daß diese Veränderungen oder Vorgänge als  Ursachen  und  Wirkungen  in einem durchgreifenden wechselseitigen  Kausalzusammenhang  stehen. Die abstrakten Vorstellungen des Wirklichen, der Dinge, des Raumes und der Zeit, der durchgreifenden Gesetzmäßigkeit und ihrer Folgebeziehung, des wechselseitigen Zusammenhangs von Ursachen und Wirkungen sowie die in allem mitenthaltene Annahme eines der erkennbaren Wirklichkeit zugrunde liegenden Seins bilden demnach die Voraussetzungen aller einzelwissenschaftlichen Erkenntnis. Alle diese Voraussetzungen gehören zu jenen Annahmen, die aus der praktischen Weltanschauung unbesehen in die theoretische Weltauffassung einfließen. Ein bekanntes Beispiel möge das für einige dieser Gegenstände unseres Denkens erläutern. NEWTON erklärt in seinem Hauptwerk, nachdem er "einige weniger bekannte Ausdrücke" wie die Quantität der Masse und der Bewegung definiert hat: "Den Raum, die Zeit, den Ort und die Bewegung  definiere ich als allen völlig bekannt nicht.  Es ist nur daran zu erinnern, daß man diese Größen gemeinhin nicht anders, als aus ihrer Beziehung zu den Gegenständen der Sinneswahrnehmung heraus auffaßt. Und daraus entstehen einige Vorurteile, zu deren Aufhebung es zweckmäßig ist, jene Größen in absolute und relative, wahre und scheinbare, im gewöhnlichen und im mathematiscen Sinn gefaßte einzuteilen". Daraufhin wird ausgeführt: daß die absolute, wahre und mathematische Zeit oder die Dauer in sich und vermöge ihrer Natur ohne Beziehung auf irgendeinen Gegenstand gleichförmig verfließe, während die relative, scheinbare und gewöhnliche Zeit, z. B. die Stunde, der Tag, der Monat, das Jahr, ein sinnliches und äußeres Maß der absoluten Zeit durch irgendeine Bewegung sei; daß der absolute Raum vermöge seiner Natur ohne Beziehung auf irgendeinen äußeren Gegenstand stets gleich und unbeweglich bleibe, währedn der relative, z. B. der Umfang des unterirdischen oder des Himmelsraums in Beziehung auf die Erde, ein der Art und Größe, aber nicht der Zahl nach gleiches Maß, d. h. ein beweglicher Teil der Ausdehnung sei, der aufgrund unserer Wahrnehmung durch seine Lage zu irgendwelchen Körpern definiert werde; daß die Ursachen, durch die die wahren und relativen Bewegungen, d. h. die Übertragungen eines Körpers von einem Raumteil in einen anderen, voneinander unterschieden werden, die in die Körper zur Erzeugung der Bewegung eingedrückten Kräfte sind; eine wahre Bewegung werde weder erzeugt noch verändert, außer durch Kräfte, die in den bewegten Körper selbst eingedrückt sind, während eine relative Bewegung ohne solche in den bewegten Körper eingedrückten Kräfte erzeugt und verändert werden könne. Man sieht sofort, daß die scharfen und für die mechanische Naturauffassung folgenreichen Gliederungen des Raumes, der Zeit und der Bewegung die eingeteilten abstrakten Gegenstände selbst, eben den Raum, die Zeit und die Bewegung, unbesehen in den Bestimmungen aufnehmen, die sich der praktischen Weltanschauung darbieten, daß die Kräfe sogar mit fast bewußter Naivität als in die Körper eindrückbare Massen aufgefaßt werden. Daß für die Geisteswissenschaften im wesentlichen das gleiche gilt, bedarf keiner Ausführung.

Ebenso ist sofort deutlich, daß diese  materialen  Voraussetzungen aller unserer Erkenntnis in jeder der möglichen Einzelwissenschaften schon deshalb ununtersucht bleiben müssen, weil sie die ihnen allen gemeinsamen Grundlagen ausmachen. Dennoch fordern sie Untersuchungen, durch die wir ihren Inhalt sowie den Sinn ihrer Wirklichkeit allgemeingültig zu bestimmen haben. Sie fordern solche Untersuchungen sogar in demselben Maße, wie irgendwelche der speziellen Gegenstände, etwa die Arten der Bewegung oder die Kriterien der historischen Chronologie der ägyptischen Herrscherdynastien, die dem Forschungsgebiet der Einzelwissenschaften angehören. Ein zweites Beispiel diene auch hier statt allgemeiner Erörterungen. KANT fragt, von der ihm wissenschaftlich überlieferten Einteilung unserer "Erkenntnis-Vermögen" in untere und obere, sowie der ihr entsprechend unserer Vorstellungen in Anschauungen und Begriffe ausgehend: "Was sind nun Raum und Zeit? Sind es zwar nur Bestimmungen oder auch Verhältnisse der Dinge, aber doch solche, welche ihnen auch an sich zukommen würden, wenn sie auch nicht angeschaut würden: oder sind sie solche, die nur an der Form der Anschauung allein haften und mithin an der subjektiven Beschaffenheit unseres Gemütes, ohne welche diese Prädikate gar keinem Ding beigelegt werden können?" (1) Hier also wird Problem, was in den Bestimmungen NEWTONs über den absoluten Raum und die absolute Zeit und damit über Raum und Zeit überhaupt, und zwar vom Standpunkg der Naturforschung aus mit vollem Recht, als selbstverständlich vorausgesetzt wurde. Analoge Fragen treffen NEWTONs Bestimmungen der (bewegenden) Kräfte, sowie die übrigen oben genannten Voraussetzungen über die materiellen Grundlagen unseres Erkennens. Man hebt endlich die Notwendigkeit dieser Untersuchun dadurch nicht auf, daß man deren Möglichkeit bestreitet. Selbst wenn sich herausstellen sollte, daß uns die Lösung aller jener Probleme verschlossen bliebe, würde dieses Ergebnis doch nur einem wissenschaftlichen Aufweis der Grenzen unseres Erkennens entspringen können. Wir kommen also zur Idee einer Wissenschaft, deren Aufgabe es ist, diese allen Einzelwissenschaften gemeinsamen Voraussetzungen über die materiellen Grundlagen unseres Erkennens zum Gegenstand ihrer Untersuchung zu machen. Wir bezeichnen sie als  Erkenntnistheorie  oder Erkenntnislehre.

Der Ausdruck  Erkenntnistheorie  entstammt in ähnlicher Weise kantischen Gedankenkreisen, wie das Wort  Philosophie  platonischen. In der deutschen philosophischen Literatur der ersten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts wird es gelegentlich gebraucht. EDUARD ZELLER hat ihm durch seine Antrittsrede aus dem Jahre 1862 "über Aufgabe und Bedeutung der Erkenntnistheorie" ein erstes, allerdings ein vom hier vorliegenden verschiedenes Gepräge gegeben.

13. Seit dem Zeitalter der ersten Pythagoreer, der Eleaten, und HERAKLITs, also etwa seit der Mitte des 6. Jahrhunderts vor Christus, bis gegen die Mitte des 18. Jahrhunderts bleibt es für das philosophische Denken des Abendlandes eine selbstverständliche, im wesentlichen ungeprüfte Voraussetzung, daß zwar nicht unsere sinnliche, wohl aber unsere "Verstandeserkenntnis", d. h., wie wir sagen würden, unser Denken, das Seiende als solches erfasse, gleichsam kongruent in sich abbilde. Wir können diese Denkweise als Rationalismus im weiteren Sinn bezeichnen. In der aristotelischen Definition der "ersten Philosophie" als der Wissenschaft "vom Seienden als solchem", der späterhin aus zufälligen äußeren Gründen sogenannten Metaphysik, kommt diese Denkweise zu ihrem prägnanten Ausdruck. Während der Umbildung der überlieferten Metaphysik durch die philosophische Entwicklung des siebzehnten Jahrhunderts, die durch CHRISTIAN WOLFFs Einteilung der alten philosophischen Grundwissenschaft in Ontologie, rationale Kosmologie, Psychologie und Theologie systematisch zusammengefaßt wird, bleibt diese Voraussetzung unbesehen bestehen: in LOCKEs Lehre von den primären Qualitäten der Körper, d. h. den Grundmerkmalen der Körper nach der mechanischen Naturauffassung und in BERKELEYs Fassung der selbstverständlichen Realität der geistigen Substanzen nicht weniger, als in LEIBNIZens Monadologie. Durch SPINOZA erhält der alte Gedanke im Anschluß an Cartesianische Bestimmungen, wie manches andere Material der überlieferten Metaphysik, nur seine schärfste Formulierung:  idea vera (adaequata et perfecta) debet cum suo ideato convenire.  [Eine wahre Idee (positiv und vollkommen) muß mit ihrem Gegenstand übereinstimmen. - wp] (2) Erst durch HUME und KANT wird die fast unbesehen gebliebene Voraussetzung, dort vom empiristischen, hier vom (im engeren Sinne) rationalistischen Standpunkt aus, zum leitenden Problem der theoretischen Philosophie; dort also von der Annahme aus, daß alle unsere Erkenntnis aus der Erfahrung entspringe, hier von der Annahme aus, daß der Erkenntnis von aller Erfahrung unabhängige Bedingungen zugrunde liegen. KANT hält nur für das von ihm konstruierte reine, sinnenfreie Denken an der alten Bilderhypothese als einer selbstverständlichen Annahme fest. Damit tritt an die Stelle des überlieferten, mannigfaltigen variierten Ausgangspunktes vom Sein der Ausgangspunkt vom Wesen unseres Erkennens. Mit anderen Worten: die alte Metaphysik wird durch den Positivismus HUMEs und KANTs theoretischen Kritizismus im Prinzip zur Erkenntnistheorie. Erkenntnistheoretische Fragestellungen haben seitdem sowohl die spekulative metaphysische Reaktion gegen KANTs Kritizismus und die Weiterbildung der empiristischen Gedankengänge HUMEs, als auch die Umbildung der mechanischen Naturauffassung zum Materialismus mitbedingt; sie beherrschen die gegenwärtig ansteigene Entwicklung der theoretischen Philosophie.

14. Das wissenschaftliche Denken ist jedoch nicht nur durch die Gegenstände, denen es zugewandt ist, sondern auch durch die Methoden charakterisiert, die es befolgt, um ein Gegenbild des Seienden zu erzeugen.

Die methodischen Grundlagen aller Wissenschaften bilden mannigfaltige aussagende  Urteile,  durch die sie ihre Gegenstände fixieren, analysieren und systematisch ordnen. Sofern diese Gegenstände nicht unmittelbar in der sinnlichen oder Selbstwahrnehmung gegeben, sondern aus dieser abgeleitet sind, werden sie durch Vorstellungsvorgänge gewonnen, die sich, logisch oder urteilsmäßig gefaßt, als  Schlüsse  verschiedener Art darstellen. Durch die verwickelten Urteilsverknüpfungen der  Beschreibung, Definition  und  Einteilung  werden die Gegenstände des wissenschaftlichen Denkens zu Bestandteilen desselben, d. i. zu  Begriffen.  Die behaupteten Urteile jeder Art, auf die wir uns vorläufig beschränken dürfen, gewinnen ihre Gültigkeit nur dadurch, daß sie auf einem der hierfür möglichen Wege  begründet  werden usw.

Diese  methodischen  Grundlagen alles wissenschaftlichen Denkens sind, ähnlich wie dessen materiale Grundlagen, in den Einzelwissenschaften schon deshalb kein Gegenstand der Forschung, weil sie ihnen allen gemeinsam sind. Sie sind ebensowenig ein Gegenstand der erkenntnistheoretischen Untersuchung, die jene materialen Voraussetzungen allgemeingültig zu bestimmen hat. Sie bilden im Gegensatz zu diesen vielmehr allgemeine  formale  Voraussetzungen unseres wissenschaftlichen Denkens, die gleichfalls eine wissenschaftliche Untersuchung fordern und vertragen. Sie umfassen demnach den Gegenstand des zweiten Teils der Wissenschaftslehre, der  Logik Die Logik nimmt also, ähnlich wie die Erkenntnistheorie die materialen, so die allen übrigen Wissenschaften und ihr selbst zugrunde liegenden formalen Voraussetzungen nur auf, um sie zu ihrem Problem zu machen.

Der Name  Logik  geht nicht auf ARISTOTELES zurück, dessen Untersuchungen zur Theorie des beweisenden Denkens die Grundlage der gesamten logischen Entwicklung geworden sind. ARISTOTELES bezeichnet diese Untersuchungen, die den Kernpunkt der in dem später so genannten  Organon  vereinigten Schriften abgegeben, als  Analytik,  die Erörterungen der Beweise aus den Meinungen etwa der praktischen Weltanschauung oder der von ihm so genannten dialektischen Schlüsse wohl auch als Wissenschaft von der  Dialektik.  Vermutlich ist der Name  Logik  stoischen Ursprungs, vielleicht von ZENON, dem Stifter der Schule zuerst angewandt; umd die Zeit CICEROs war er üblich geworden. Das Wort hatte jedoch einen weiteren Sinn, als die aristotelische Analytik und einen anderen, als es in den letzten Jahrhunderten allmählich gewonnen hat. Denn wohl schon ZENON hat die Logik in die Rhetorik und in die Dialektik, die Lehre von der richtigen (dialogischen) Gesprächsführung, eingeteilt, die dann allgemein zur Wissenschaft vom sprachlichen Ausdruck und den durch diesen bezeichneten Gedanken wird.

15. Wie alle früh entstandenen philosophischen Wissenschaften, so hat sich auch die Logik nur allmählich aus der Abhängigkeit von der Metaphysik gelöst. Vollständig vermischt erscheinen beide in PLATONs Dialektik. Diese ist ihrem Ziel nach Metaphysik, "Wissenschaft vom wahrhaft Seienden und immer auf gleiche Weise Gearteten". Da das wahrhaft beharrliche und unveränderlich Seiende jedoch für ihn der Gegenstand der begrifflichen Allgemeinvorstellung, die Idee, ist, so wird ihm die Dialektik zur Wissenschaft von der Bildung und Gliederung der begrifflichen Allgemeinvorstellungen, der Begriffsbildung und Einteilung. ARISTOTELES hat dem so entstandenen Vorurteil neue Nahrung zugeführt. Es hat schon verhängnisvoll wirken können, daß er gelegentlich die Urteile und Aufgaben in ethische, physische und logische teilt, unter dem letzten Namen also die metaphysischen mitbefaßt. Folgenschwerer ist gewesen, daß er den später so genannten Grundsatz des Widerspruchs nicht in seinen logischen Schriften, sondern in seiner Metaphysik erörtert und ihn als metaphysischen Grundsatz formuliert. Mehr jedoch als diese und andere Einzelheiten bot der ganze Charakter seiner Lehre vom Wissen, der vielleicht am deutlichsten in seinen später zu erörternden Annahmen über das Mittelglied des Syllogismus zum Vorschein kommt, solche Nahrung dar. Diese Vermischung des Logischen und Metaphysischen, die sich durch die ganze Entwicklung der Logik bis in das achtzehnte Jahrhundert hinein erhält, hat HEGEL zu prinzipieller Verschmelzung fortgebildet. In der Konsequenz seiner metaphysischen Voraussetzung, daß das Absolute der Geist sei, hat er die Identität von Logik und Metaphysik behauptet. Sie enthalte als das System der reinen Vernunft "den Gedanken, insofern er ebenso sehr die Sache an sich selbst ist oder die Sache an sich selbst, insofern sie ebenso sehr der reine Gedanke ist". Die dem reflektierenden Verstand geläufige Trennung des Inhalts der Erkenntnis und seiner Form müssen überwunden, das "tote Gebein" der überlieferten Logik "durch den Geist zu Gehalt und Inhalt belebt werden."

Ein später Nebenzweig vom Stamm der metaphysischen Logik ist die Logik als Erkenntnislehre, die erkenntnistheoretische Logik. Diese behauptet, daß die logische Analyse nur gelingen kann, wenn sie "auf erkenntnistheoretischer Einsicht ruht". Die Logik wird so zur "Durchführung einer erkenntnistheoretischen Ansicht", einer Entscheidung über "die Frage nach Ursprung, Umfang und Wert der Erkenntnis."


Kapitel 4
Aufgabe der Logik

16. Die Logik ist als zweiter Teil der Wissenschaftslehre in der eben bestimmten Bedeutung dieses Wortes die allgemeine Wissenschaft von den Arten und der Geltung der Urteilsoperationen, d. h. den formalen Voraussetzungen, die allem wissenschaftlichen Denken zugrunde liegen.

Formal  sind diese methodischen Voraussetzungen nicht nur gegenüber den materialen metaphysischen oder erkenntnistheoretischen Voraussetzungen des wissenschaftlichen Denkens, sondern auch im Hinblick auf die unübersehbare Mannigfaltigkeit der Gegenstände, die Objekte der einzelwissenschaftlichen Untersuchung werden können. Sie ist jedoch nicht formal in dem Sinne, daß in ihr von allem Inhalt des Denkens abgesehen werden könnte. Den Inhalt des Denkens bilden dessen Gegenstände, deren Beschaffenheiten und Beziehungen wir vergleichend und unterscheidend bestimmen. Der Inhalt des formulierten Denkens, des eigentlichen Objekts der Logik, besteht aus den Gegenständen, deren Beschaffenheiten und Beziehungen wir aussagend bestimmen: das, was wir bejahend oder verneinend behaupten, das, was wir benennen und das, wonach wir fragen. Vom Inhalt überhaupt also der Gegenstände des Denkens und den Beziehungen, die zwischen den Bestandteilen dieses Inhalts obwalten, von den Formen der Ordnung, zu denen sich diese Gegenstände in allen Wissenschaften zusammenreihen, sowie von den Arten der Gegenstände selbst, die für alles wissenschaftliche Denken maßgebend sind, darf die Logik nicht absehen und hat sie niemals abgesehen. Sie braucht alle diese Bestimmungen überdies, um deutlich zu machen, wodurch sich die formulierten Urteile über die Gegenstände von diesen selbst unterscheiden, und auf welchen Wegen die Gegenstände dadurch, daß wir sie gedanklich bestimmen, sich zu Bestandteilen des Denkens, den schon oben sogenannten Begriffen, entwickeln. Nur in dieser Hinsicht also ist die Logik eine formale Wissenschaft.

Sie ist in anderer Hinsicht zugleich eine normative Disziplin. Sie hat festzustellen, unter welchen Voraussetzungen die behauptenden Aussagen über die Gegenstände des Denkens allgemeingültig sind. Das  Ideal  durchgängiger Allgemeingültigkeit oder Wahrheit der behaupteten Urteile wird für sie demnach zu einem  Maßstab,  mit dem sie die gültigen Urteile von den unzulänglichen, nicht ausreichend bestimmten oder irrigen Vorurteilen aller Arten unterscheidet und den lügenhaften Aussagen entgegensetzt. Die Wahrheit ist ihr die  Richtschnur,  der  Kanon  oder die  Norm,  nach der sie prüft, inwieweit die formalen Voraussetzungen des wissenschaftlichen Denkens dem Ziel allgemeingültiger Bestimmung der Gegenstände möglichen Vorstellens entsprechen. Die Logik lehrt demnach in dieser Rücksicht, wie wir denken  sollen,  in ähnlicher Weise, wie etwa die Ethik, die Gesetzgebung, die Pädagogik für ihre Gebiete festsetzen, wie wir handeln sollen. Das richtige Denken ist also von diesem Gesichtspunkt aus betrachtet, ein  Können,  wie das richtige Handeln und die Logik dementsprechend eine  Kunstlehre. 

Die Logik ist also die  allgemeine,  formale und normative Wissenschaft von den methodischen Voraussetzungen des wissenschaflichen Denkens.

17. Jeder möglichen Fassung der Logik steht das Bedenken entgegen, daß sie darauf angewiesen ist, ihre Aufgabe, die Bedingungen gültigen Denkens zu ermitteln, durch gültiges Denken zu lösen. Die Methode, die sie befolgen muß, setzt also das Ergebnis, zu dem sie gelangen soll, bereits als gültig voraus. Diese Schwierigkeit ist jedoch nur eine scheinbare. Wie man nur schwimmen lernen kann, indem man ins Wasser geht oder sich von der Güte eines Werkzeugs nur überzeugen kann, indem man es im Gebrauch erprobt, so ist dieses Verfahren der Logik nicht nur allein möglich, sondern auch unbedenklich, so lange man sich nicht im Kreis jenes müßigen Einfalls vom bösen Geist dreht. Wie zur Erfassung ihrer Aufgabe, so schöpft die Logik auch zur Handhabung ihrer Methode die Zuversicht aus dem oben bereits charakterisierten Selbstverstrauen des Denkens. Das Recht aber zu diesem Selbstverstrauen findet sie, wie jede andere Wissenschaft, in der Allgemeingültigkeit der Ergebnisse, die sich auf diesem Weg gewinnen lassen. Sie erprobt die Gültigkeit unseres Denkens, indem sie es an ihm selbst bestätigt.

18. Die formale Logik, die zuerst KANT vertreten hat, entsprang einer berechtigten Reaktion gegen die Vermischung der logischen Untersuchung mit psychologischen, metaphysischen, grammatischen und rhetorischen Elementen, die in der eklektischen Aufklärungsphilosophie üblich geworden war. KANTs Bestimmung, daß die Logik "von allem Inhalt der Verstandeserkenntnis und der Verschiedenheit ihrer Gegenstände abstrahiert und mit nichts als der bloßen Form des Denkens zu tun hat" (3) geht jedoch viel zu weit. Sie fällt mit der von KANT festgehaltenen Trennung von Sinnlichkeit und Verstand, des unteren und oberen Erkenntnisvermögens der Schultradition, als Rezeptivität und Spontaneität, mit der rationalistischen Voraussetzung über die Apriorität der Denkformen und der dogmatischen Annahme eines reinen, sinnenfreien Denkens. In den Bestimmungen HERBARTs und seiner Schüler über den formalen Charakter der Logik liegt dagegen nichts, was der obigen Fassung wiederspräche. Durchdachte Vorarbeiten zu einer reinen oder formalen Logik als einer "apriorischen Disziplin von den systematischen Theorien, die im Wesen der Theorie gründen", hat EDMUND HUSSERL veröffentlich. Der Aufbau einer solchen allgemeinen logischen Mannigfaltigkeitslehre, die LEIBNIZsche Intuitionen wieder aufnimmt, bleibt abzuwarten. Noch ist auch diese Erneuerung eines alten rationalistischen Traums nur Programm.


Kapitel 5
Logik und Psychologie

19. Das formulierte und unformulierte Denken, das wir den logischen Normen entsprechend vollziehen, macht einen Bestandteil der Bewußtseinsvorgänge aus, die wir in uns erleben und ist mit anderen Bewußtseinsvorgängen des Vorstellens, sowie des Fühlens und dementsprechend des Wollens, gesetzmäßig verknüpft. Den tatsächlichen Bestand und den gesetzmäßigen Zusammenhang der geistigen oder psychischen Vorgänge, die uns als Bewußtseinsvorgänge unmittelbar gegeben sind, untereinander zu bestimmen, ist die Aufgabe der Psychologie (des Menschen). Die Arten des Denkens, die wir den logischen Normen entsprechend vollziehen, sind demnach nicht nur das Objekt der logischen, sondern auch ein Objekt der psychologischen Untersuchung. Daraus folgt jedoch nicht, daß das Objekt der Logik ein Teil des Objekts der Psychologie sei. Objekt der Logik ist ein (behauptendes) Urteil oder ein Urteilszusammenhang nur als Gegenstand der Frage: welche Beziehungen müssen zwischen den Bestandteilen des Urteils oder Urteilszusammenhangs vorausgesetzt werden, wenn diese gültig sein sollen? Objekt der Psychologie dagegen ist es als Gegenstand der Frage: welcher Art sind die geistigen Vorgänge, die wir in unserem Bewußtsein tatsächlich finden und aus den Bewußtseinsdaten erschließen können, wenn sich Urteile oder Urteilszusammenhänge, gleichviel, ob sie wahr oder falsch, gültig oder ungültig sind, in uns vollziehen und mit welchen physischen Lebensvorgängen hängen sie gesetzmäßig zusammen? Das Wahrnehmungsurteil z. B.: "dieses (von mir bei Vollzug des Urteils wahrgenommene) Feuer brennt in hellerleuchtender Flamme" ist Objekt einer psychologischen Untersuchung aufgrund der Fragen: Welche Sinnesreize sind für das wahrnehmende Erkennen der hellerleuchtenden Flamme wirksam? Welche Sinnesorgane werden durch diese Reize erreigt? Welche Erregungsvorgänge spielen sich aufgrund dieser Reize im Sinnesorgan ab und wie verlaufen diese Erregungen in den verschiedenartigen Bestandteilen des Auges? Auf welchen Bahnen, in welchen Zeiten und in Form welcher physischen Vorgänge verlaufen diese Erregungen von den peripheren bis zu den zentralen Sinneszellen und welche physischen Vorgänge vollziehen sich in diesem zentralen Sinnesgebiet? Welche Empfindungskomplexe werden in gesetzmäßigem Zusammenhang mit diesen erregenden physischen Bedingungen in uns ausgelöst? Inwiefern ist dieses Wahrnehmungsbewußtsein nicht nur von den gegenwärtig wirksamen Reizen, sondern auch von den Gedächtnisresiduen früherer gleichartiger Reize abhängig, wie sind diese Residualkomponenten zu deuten und in welcher Weise wirken sie mit den gegenwärtigen Reizkomponenten des wahrnehmenden Erkennens zusammen? Welche weiteren reproduktiven Erregungen sind deshalb anzunehmen, weil aufgrund des vorliegenden Wahrnehmungsinhaltes die diesen bezeichnenden Worte reproduziert, etwa gesprochen werden? Welche Elemente des wahrnehmenden Erkennens bedingen diese sprachlichen Reproduktionen und aus welchen Arten von Vorstellungsvorgängen sind sie zusammengesetzt? Wie entsteht im Zusammenhang dieser sprachlichen Reproduktionien die der vorliegenden Aussage eigene prädikative Scheidung? Welche Elemente der zentralen physischen Erregungen bedingen die Innervation [Nervenimpulse - wp]) der Sprachmuskulatur, falls das Urteil gesprochen wird und auf welchen zentrifugalen Wegen verlaufen diese Innervationen? usw. Keine der hier aufgeworfenen psycho-physiologischen und im engeren Sinne psychologischen Fragen gibt ein Objekt der logischen Untersuchung. Diese stellt uns vielmehr vor die Fragen: welche Bedingungen des sachlichen Zusammenhangs müssen im vorliegenden Wahrnehmungsinhalt erfüllt sein, wenn das obige elementare Urteil als gültig anerkannt werden soll? Was charakterisiert den sachlichen Gehalt der diesem elementaren Urteil eigenen prädikativen Beziehung? Worin besteht das diesem behauptenden Urteil eigene Geltungsbewußtsein und worin ist diess vom Geltungsbewußtsein der Behauptungen, die über einen gegebenen Wahrnehmungsinhalt hinausgehen, verschieden? Verträgt das unmittelbare Geltungsbewußtsein der Wahrnehmungsurteile eine Begründung und in welchen logischen Formen ist diese zu gestalten? usw.

Dazu kommt, daß auch unser wissenschaftliches Denken sich vielfach, da, wo wir logisch von Schlüssen reden, zumeist nicht den logischen Normen entsprechend vollzieht. Niemals ist jemand zu der Überzeugung, daß ein gegenwärtig wahrgenommenes Feuer bei Berührung brennen werden, auf dem Weg eines Analogieschlusses gelangt:
    Feuer  A  hat gebrannt
     Feuer B  ist dem Feuer  A  ähnlich
    Feuer  B  wird brennen.
Nehmen wir den einfachsten Fall, daß  X  diese Wirkung früher einmal erfahren habe, daß sich also ein assoziativer Zusammenhang zwischen den übrigen Wahrnehmungsinhalten des Feuers und dem Brennen gebildet hat. Die neuen, den früheren gleichartigen Wahrnehmungsreize erregen dann die ihnen entsprechenden Gedächtnisresiduen, die mit dem Wahrnehmungs- und Gefühlsinhalt des Brennens assoziativ verflochten sind. Die Erregung jener Residuen überträgt sich also auf diese mit ihnen verflochtenen, d. h. die Erinnerung an das Brennen wird lebendig, beim Menschen nicht anders, als bei einem gebrannten Pudel. Es findet also in diesen Fällen ein durch eine vorliegende Wahrnehmung ausgelöster Erinnerungsverlauf statt, den wir, wird er logisch gefaßt, als ein intuitives Denken zu bezeichnen haben und zwar im Fall des Pudes als ein hypologisches [unterhalb des Logischen liegend - wp] . Ähnlich steht es um das wissenschaftliche Denken: Der Vorgang verläuft nicht wesentlich anders, wenn ein Naturforscher "schließt", daß ein eben von ihm geschossenes Exemplar einer noch nicht bekannten, aber einer bereits bestimmten ähnlichen Vogelart pneumatische Knochen zeigen werde; ebenso wenn der Psychologe aus bestimmten, ihm aus eigener Erfahrung bekannten reagierenden Ausdrucksbewegungen einer Versuchsperson "schließt", daß die etwa zu beobachtende Reaktion durch den Eintritt eines Schreckgefühls gestört sein werde. Dennoch liegen für die logische Bestimmung in allen diesen Fällen Analogieschlüsse der obigen Formulierung vor. Die Logik hat eben schlechterdings nicht die Aufgabe, die Vorstellungsvorgänge, die sich unter solchen Umständen in uns abspielen, zu beschreiben - das ist Sache der Psychologie -, sondern so zu formulieren, daß die Bedingungen ersichtlich werden, unter denen diese Urteile  gültig  sind, sowie diese Bedingungen selbst in entsprechenden Formulierungen erkennbar und der Prüfung ihres Sinnes zugänglich zu machen. Die Logik ist kein Teil der Psychologie. Sie ist keine Wissenschaft von Tatsachen, wie diese, sondern die normative Wissenschaft von den Bedingungen gültigen Denkens, die von der Psychologie genauso vorausgesetzt werden, wie von jeder anderen Wissenschaft. Die Logik hat vielmehr die formalen Voraussetzungen der Psychologie in eben dem Sinne zu prüfen, wie die jeder anderen Disziplin. Die psychologische Untersuchung über den Bestand, den Verlauf und den Ursprung unserer Vorstellungs-, speziell der Vorgänge unseres Denkens, ist etwas völlig anderes, als die logische Formulierung und Normierung unseres Denkens. Als allgemeine formale normative Wissenschaft ist die Logik als von der Psychologie, einer Einzelwissenschaft von Tatsachen, derer des inneren Geschehens, wesensverschieden.

20. Trotzdem kann die Logik die Erkenntnis des Tatbestandes unserer Denkvorgänge, den die Psychologie festzustellen hat, nicht entbehren; so wenig wie etwa eine Bestimmung der Normen unseres sittlichen Handelns ohne Einsicht in die Vorstellungs- und Gefühlsvorgänge möglich ist, die unser Handeln tatsächlich bedingen. Wer die Bedingungen normieren will, unter denen unsere Urteile gültig sind, muß wissen, wie beschaffen unser Urteilen tatsächlich ist. Aus der Idee der Wahrheit hat er die Bedingungenn für die Geltung unserer Urteile abzuleiten; aber er kann keine Normen ableiten für Operationen, deren Bestand und Verlauf er nicht kennt. Das Sollen ist kein Sein, aber es ist ein Sollen für das Sein. Wer diese Rücksicht außer acht läßt, läuft Gefahr, auf dem Sand eines willkürlichen logischen Schematismus zu bauen oder gar Forderungen zu erfinden, die durch die tatsächlichen Bedingungen unserer Urteilsbildung ausgeschlossen sind. Beispiele solcher Mängel zeigen sich im herkömmlichen Aufbau der Logik fast aller Orten; man darf sogar sagen, sie haben den Plan zu diesem Bau verdorben. Sie finden sich in der herkömmlichen Voranstellung der Lehre vom Begriff vor der Lehre vom Urteil, in der überlieferten Theorie der Abstraktion, in der altgewohnten Subsumtionstheorie des Urteils, in der aristotelisch-scholastischen Bestimmung der Urteilsarten usw.; sie zeigen sich nicht mindern schon in den grundlegenden Bestimmungen des Denkens überhaupt und seiner Arten, sowie in den Mißverständnissen der Beziehung des formulierten Denkens zur Sprache. Diese notwendige Rücksichtnahme widerspricht der Eigenart der logischen Untersuchung des Denkens gegenüber der psychologischen nicht; sie ist vielmehr eine unaufhebbare Konsequenz des Umstandes, daß das Denken von diesen beiden wesentlich verschiedenen Gesichtspunkten aus ein Objekt der wissenschaftlichen Forschung sein kann.

21. Freilich sind mit dieser zweifachen Betrachtungsweise stets sich erneuernde Grenzstreitigkeiten verknüpft. Inbesondere in der eklektischen Aufklärungsphilosophie des 18. Jahrhunderts hatte der Einfluß von LOCKEs Untersuchung über den menschlichen Verstand zu einer weitgehenden Vermengung der logischen mit psychologischen Betrachtungen verleitet. Demgegenüber hat KANTs Begründung einer rein formalen Logik wie ein reinigendes Gewitter gewirkt. "Es ist nicht Vermehrung, sondern Verunstaltung der Wissenschaften, wenn man ihre Grenzen ineinander laufen läßt", erklärt KANT mit Bezug auch auf die psychologischen Einschiebungen in die logischen Untersuchungen seiner Zeit. In begreiflicher Reaktion gegen solche Verquickung des Verschiedenartigen geht KANT, gestützt durch die rationalistischen Voraussetzungen seines Kritizismus, so weit, zu behaupten: "Die allgemeine Logik hat als reine keine empirischen Prinzipien, mithin  schöpft sie nichts  (wie man sich bisweilen überredet hat)  aus der Psychologie,  die also auf den Kanon des Verstandes  gar  keinen Einfluß hat." (4) Ähnlich urteilte HERBART: "In der Logik ist es notwendig, alles Psychologische zu ignorieren, weil hier lediglich diejenigen Formen der möglichen Verknüpfung des Gedachten nachgewiesen werden sollen, welche das Gedachte selbst nach seiner Beschaffenheit zuläßt." (5) In den empiristischen Gedankenkreisen hat sich eine psychologisierende Darstellung der logischen Operationen dagegen vielfach erhalten. JOHN STUART MILL meint den normativen Sinn der logischen Untersuchungen, ihren Sinn als Kunstlehre, wenn er sie im Anschluß an die Fassung in den vielgebrauchten Lehrbüchern vom Port-Royal und von WHATLEY zugleich eine Wissenschaft und eine Kunst nennt. Sie sei beides als Wissenschaft vom gültigen Denken. Er erklärt dementsprechend: "Was allem Denken, dem gültigen wie dem ungültigen, gemeinsam, vom Denken überhaupt also untrennbar ist, ist für die Logik irrelevant, abgesehen vom Licht, das jenes Gemeinsame indirekt auf etwas werfen mag, was - als bloße Regel für das gültige Denken - außer ihm steht". Aber er erklärt unmittelbar vor dieser Bemerkung und nicht lediglich im Eifer der Polemik gegen WILLIAM HAMILTON: "So weit die Logik Wissenschaft ist, ist sie  ein Teil oder Zweig der Psychologie;  sie unterscheidet sich von ihr einerseits  wie der Teil vom Ganzen  und andererseits wie eine Kunst von einer Wissenschaft. Ihre theoretischen Grundlagen  borgt sie ausschließlich  von der Psychologie und schließt so viel von ihr ein, wie notwendig ist, die Kunstlehren zu rechtfertigen. Die Logik braucht von der Wissenschaft vom Denken (der Psychologie des Denkens) nicht mehr zu wissen, als die Differenz zwischen gültigem und ungültigem Denken." (6) Der Einfluß, den empiristische Gedankengänge HUMEschen Ursprungs neuerdings gewonnen haben, hat solche psychologisierenden Auffassungen der Logik auch bei uns mehrfach hervortreten lassen. (7) Solchen Annahmen ist die vorliegende Darstellung nicht weniger entgegengesetzt, wie dem Standpunkt der erkenntnistheoretischen Logik. Aber sie hat die Pflicht, psychologische Erörterungen über das Denken überall den logischen Ausführungen vorauszuschicken, wo solche Grundlagen der psychologischen Normierung zur Zeit unentbehrlich erscheinen. Die Psychologie des Denkens ist auch gegenwärtig noch das Aschenbrödel der Psychologie und  eine  Psychologie gibt es heut noch weniger, als in früheren Zeiten. Deshalb ist es unvermeidlich, den psychologischen Vorbetrachtungen mehr Raum zu gönnen, als sie ohnehin in diesem Zusammenhang einzunehmen berechtigt wären.
LITERATUR - Benno Erdmann, Logik, Halle 1892
    Anmerkungen
    1) KANT, Kritik der reinen Vernunft, 2. Auflage, Seite 37f
    2) SPINOZA, Ethica, Kap. I, § 1
    3) KANT, Kritik der reinen Vernunft, Seite 78f
    4) KANT, Kritik der reinen Vernunft, Seite 78
    5) HERBART, Werke I, (Hg. HARTENSTEIN), Seite 78
    6) JOHN STUART MILL, A System of Logic I §2f; An Examination of Sir William Hamiltons Philosophy, Chap. 20, Seite 446f, 481f
    7) Vor allem THEODOR LIPPS, Grundzüge der Logik, Leipzig 1893 - Man vergleiche die vielfach treffende, wenn auch in der Konsequenz des von ihm eingenommenen Standpunktes über das Ziel hinausschießende Kritik in HUSSERLs Logischen Untersuchungen I, Seite 50 - 191.