cr-2ra-1F. GoldnerE. MeyersonWindelbandJ. I. Hoppe    
 
HEINRICH von STRUVE
Psychologisch-metaphysische Analyse
des Begriffs der Notwendigkeit

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"Das Sein, als solches, müssen wir nun einmal für absolut, souverän und autonom anerkennen; es ist nicht Gesetzen unterworfen, sondern es ist selbst das Gesetz und bringt ein solches zur Erscheinung. Seine Erscheinungsweise als solche, sie sei wie sie will, ist für uns Gesetz."

"Im Sein ansich wirkt weder äußerer Zwang, noch zufällige Beständigkeit und Gleichförmigkeit, sondern es wirkt Vernunft; Vernunft, die als solche ihren Inhalt  unverändert  geltend macht und infolgedessen sich uns in Form von Gesetzen offenbart; sowohl empirisch in Form von Beständigkeit und Gleichförmigkeit der Naturerscheinungen, in Naturgesetzen, wie auch intuitiv in Form von unveränderlichen Vernunftgesetzen, die unser Tun und Lassen regeln und denen wir gezwungen sind absolute Anerkennung zu zollen. Den Inhalt dieser Gesetze erkennen und die Einheit derselben begreifen heißt sich die im Sein wirkende Vernunft zu Bewußtsein bringen."


III.

Wenn wir nun nach der Berechtigung einer derartigen metaphysischen Fassung der psychologischen Zwangsempfindung fragen und hiermit zugleich zur  metaphysischen Erörterung  der Notwendigkeitskategorien übergehen; so läßt sich sehr leicht nachweisen, daß dem obogen metaphysischen Notwendigkeitsbegriff ein ganz willkürlicher Anthropomorphisms [Menschbezogenheit - wp] zugrunde liegt.

Vor allem haben wir nicht den geringsten Anhaltspunkt, im Sein selbst zwei einander widerstreitende Elemente anzunehmen, von denen das Eine durch das Andere  gezwungen  werden müßte, sich irgendwelchen Gesetzen zu  fügen.  Ein derartiges Verhältnis existiert nur für  uns,  wenn  wir  uns der Natur gegenüberstellen und ihre zwingende Kraft uns gegenüber erfahren. Daß etwas Ähnliches in der Natur selbst, im Sein stattfindet, davon wissen wir nichts; das ist eine ganz willkürliche Übertragung unserer subjektiven Verhältnisse in das Gebiet des metaphysischen Seins.

Aber auch zugegeben, daß ein derartiger Dualismus berechtigt ist, zuzugeben, daß die eine Hälfte des Seins die sogenannten Gesetze repräsentierte, die andere dagegen die Abhängigkeit von diesen Gesetzen: wir würden dadurch die Berechtigung des obigen metaphysischen Notwendigkeitsbegriffs doch nicht einsehen. Wir müßten uns bei einem solchen Dualismus natürlicherweise an die erste Hälfte des Seins, d. h. an die Gesetze halten und fragen: ist diese Hälfte des Seins der Zwangsnotwendigkeit unterworfen?  mußte  das Sein  notwendigerweise  gerade diese und nicht andere Gesetze haben? wer hat es  gezwungen  sich  diese  Gesetze zugeben, die wir für gut finden anzuerkennen und dem Sein selbst als Zwang aufzuerlegen? Wollten wir hier wirklich wieder die Zwangstheorie gelten lassen, so müßten wir wiederum einen höheren Zwingherrn anerkennen, der das Sein  gezwungen  hat, diese und nicht andere Gesetze zu haben, und da auch dieser Zwingherr nach der Zwangstheorie nicht frei sein darf, so muß ferner angenommen werden, daß auch über ihn ein noch Höherer und Mächtigerer geherrscht hat, der ihn  gezwungen,  dem Sein diese und nicht andere Gesetze aufzuzwingen usw. Kurz: wir sehen, daß die metaphysische Zwangstheorie mit ihren Zwingherren bis ins Unendliche führen würde und doch schließlich anerkennen müßte, daß der erste, ursprüngliche Zwingherr keinerlei Zwang mehr unterworfen war, sondern einfach  in  und  durch  sich selbst die Gesetze des Seins repräsentierte, ohne daß dieselben ihm von Außen oder von einem Anderen aufgeworfen wären.

Wollte nun die Zwangstheorie für ihren ersten und höchsten Zwingherrn den Namen  Gott  anerkennen, so müßte sie immer zugeben, daß unter diesem Namen Gott nicht ein von irgendetwas Äußerem abhängiges Wesen zu verstehen ist, sondern ein Wesen, das das Gesetz repräsentiert, die unmittelbare Hypostasierung desselben darstellt und daher niemals als irgendeinem Zwang unterworfen gefaßt werden kann, sondern vielmehr als Alles bezwingend, was sich ihm, als dem personifizierten Gesetz, widersetzt. Ein anderer Gott wäre nicht Gott, sondern ein Demiurg [Weltenschöpfer - wp]. Dies erkennt selbst der Schöpfer der modernen Determinationstheorie, SPINOZA, zum Teil an, indem er sagt (Ethik, I prop. 17): "Gott handelt nur nach den Gesetzen seiner Natur und nicht aus Zwang, den er von irgendjemand erleidet"; wodurch der äußere Zwang beseitigt wird, wenn auch freilich der  innere  Zwang, nämlich der Zwang, den Gottes  Natur  auf seine Wirkungsweise ausübt, aufrechterhalten bleibt.

Will dagegen die Zwangstheorie den Namen Gottes ganz aus dem Spiel lassen, so muß sie doch einfach zugeben, daß das Sein, als solches, das Gesetz unmittelbar in sich trägt und in seinen Erscheinungen durch sich selbst unmittelbar verwirklicht, nicht aber erst von Außen  gezwungen  wird, diesem oder jenem Gesetz zu folgen.

In beiden Fällen kann aber von einem metaphysischen  Zwang  gar nicht die Rede sein; es kann nur einfach das  Faktum der Existenz von Gesetzen  anerkannt werden; es kann nur einfach gesagt werden: das Sein stellt diese oder jene Gesetze dar, bringt diese oder jene Gesetze zur Erscheinung, realisiert sich auf diese oder jene regelmäßige Weise; aber zu behaupten, daß das Sein diese oder jene Gesetze notwendig darstellen  muß  und keine anderen darstellen  kann;  daß es in Bezug auf seinen Inhalt oder seine Wirksamkeit irgendeinem Zwang, sei er äußerer oder innerer Natur, unterworfen sei: heißt unnützerweise und ganz willkürlich über das Sein ein anderes Sein stellen oder auch  in  das Sein ein anderes Sein hineindenken, bloß um die Genugtuung zu haben, sich nicht allein für den Anhängigen, dem Zwang Unterworfenen halten zu müssen, sondern auf Natur und Gott, als auf seine Leidensgefährten, hinweisen zu können.

Das Sein, als solches, müssen wir nun einmal für absolut, souverän und autonom anerkennen; es ist nicht Gesetzen  unterworfen,  sondern es ist selbst  das  Gesetz und bringt ein solches zur Erscheinung. Seine Erscheinungsweise als solche, sie sei wie sie will, ist  für uns  Gesetz.  Wie  das Sein dazu gekommen ist, sich so und nicht anders zu offenbaren, diese und nicht andere Gesetze zur Erscheinung zu bringen, das wissen wir nicht; ebensowenig wissen wir,  wie  es seine Gesetze auf diese und auf keine andere Art in der Erscheinungswelt realisiert: daher wäre es Vermessenheit über dieses  Wie  aufgrund von psychologischen Erscheinungen, die einzig und allein in unserer unendlichen, beschränkten und abhängigen Existenz ihren Ursprung haben, abzuurteilen.

Hiermit wäre die Zwangstheorie als  metaphysisch  unzulässig widerlegt.

Wir kommen nun auf die  empirische  Notwendigkeit als Beständigkeit in der Aufeinanderfolge der Naturerscheinungen zurück und wollen uns über die  metaphysische  Bedeutung dieser Notwendigkeitskategorie Rechenschaft geben.

Vor allem ist zu bemerken, daß die metaphysische Verwertung des empirischen Notwendigkeitsbegriffs eine höchst beschränkte ist. Streng genommen führt uns die Empirie nur zu der Anerkennung des Faktums, daß in einer gewissen, vom Menschen erforschten, kurzen Spanne Zeit die Verknüpfung der Naturerscheinungen dieselbe geblieben  ist  und daß Das, was der Empiriker Naturgesetz nennt, der Ausdruck ist für diese Gleichförmigkeit in der erwähnten Spanne Zeit.

Freilich bietet uns diese empirisch festgesetzte Gleichförmigkeit und Beständigkeit der Naturerscheinungen ein sehr wichtiges Material zu metaphysischen Erörterungen dar. Wir können fragen: woher kommt diese Gleichförmigkeit und Beständigkeit auch in der kurzen Zeit, da sie der menschlichen Erfahrung als Faktum vorliegt? wie ist diese Beständigkeit zu erklären? ist sie das Resultat der sich selbst gleichbleibenden Eigenschaften der Materie, oder soll eine andere Ursache gesucht werden? wie kommt es, daß die Eigenschaften der Materie sich stets gleich bleiben und dadurch die Beständigkeit und Gleichförmigkeit der Naturerscheinungen hervorrufen? können wir behaupten, daß die empirisch konstatierten Eigenschaften der Materie seit jeher dieselben waren und stets dieselben bleiben werden? können wir aufgrund dieses Satzes uns vom Begriff der  gegenwärtigen  Gleichförmigkeit der Naturgesetze zum Begriff der allzeitlichen absoluten  Unveränderlichkeit  derselben erheben?

Auf all diese Fragen gibt uns die Empirie als solche fast gar keine oder nur höchst ungenügende Antworten. Nur durch Analogieschlüsse und durch unvollständige Induktion sind wir imstande, das empirische Material des Notwendigkeitsbegriffs metaphysisch zu verwerten; - und das will sehr wenig sagen, da ja, wie bekannt, die beiden angeführten Schlußarten nur eine hypothetische Bedeutung haben. So können wir z. B. vom empirischen Standpunkt aus nur durch Analogie und unvollständige Induktion zum Begriff der  Unveränderlichkeit  des Seins und seiner Gesetze gelangen. Nur indem wir die für eine kurze Gegenwart empirisch festgesetzte Gleichförmigkeit der Naturerscheinungen auf die der Erfahrung nicht mehr zugängliche Vergangenheit und Zukunft ausdehnen, können wir vom empirischen Standpunkt aus zum Begriff der Unveränderlichkeit des Seins und seiner Gesetze gelangen.

Daß eine derartige metaphysische Verwertung des empirischen Materials des Notwendigkeitsbegriffs einen höchst zweifelhaften Wert haben würde, liegt auf der Hand. Ebenso liegt auf der Hand, daß eine auf solchen Grundlagen erbaute Metaphysik keinerlei selbständige Bedeutung hätte und nur zu einem hypothetischen Appendix [Anhang - wp] der Naturwissenschaften erklärt werden müßte.

Wenn aber dennoch nicht bloß der Philosoph, sondern auch der Naturforscher gar oft von der absoluten Unveränderlichkeit der Naturgesetze überzeugt ist; wenn der Letztere sogar vielfach als Grundlage seiner Auseinandersetzungen, seiner Schlüsse, Beweise und Hypothesen den Satz aufstellt, daß die einmal konstatierten Gesetze  unveränderliche  Geltung haben, d. h. sowohl in der entferntesten Vergangenheit gegolten haben wie auch in der entferntesten Zukunft gelten werden: so stützt sich diese Überzeugung auf Data, die alle naturwissenschaftliche Erfahrung übersteigen und hat eine Apodiktizität [Gewißheit - wp], die durch bloße Analogieschlüsse und unvollständige Induktion nicht erklärt werden kann.

Was ist also die eigentliche Grundlage dieser Überzeugung von der  Unveränderlichkeit  der Naturgesetze und welche Bedeutung kommt dieser Überzeugung zu? Diese Frage führt uns zur metaphysischen Erörterung der  idealen  oder  rationalen  Notwendigkeitskategorie.

Schon oben wurde erwähnt, daß sich die Überzeugung von der Unveränderlichkeit und absoluten Geltung gewisser Gesetze  psychologisch  aufs Engste verknüpft zeigt mit der Einsicht in den inneren Gehalt und die Berechtigung dieser Gesetze, und daß wir durch eine  rationale Nötigung  nur Dem absolute Unveränderlichkeit beilegen, was uns einen  vernünftigen Wert  zu haben scheint. Nur dem Vernünftigen sind wir genötigt Unveränderlichkeit zuzugestehen, weil wir, die Vernunft einmal anerkennend, keinen Grund finden, weswegen sie von sich selbst abweichen sollte; ja, weil für uns eine Abänderung der Vernunftgesetze oder eine Abweichung von denselben der Negierung der Vernunft selbst gleichkommt; eine Negierung, die wir nicht zulassen können, da wir die Existenz der Vernunftgesetze in unserem Bewußtsein nun einmal anzuerkennen genötigt sind.

Welch eine metaphysische Bedeutung ist diesem psychologischen Faktum zuzugestehen? wie ist dasselbe metaphysisch zu verwerten? Das ist die letzte Frage, die wir uns vorzulegen haben, um zum Abschluß unserer Analyse zu gelangen.

Die subjektive Einsicht, welche der Mensch in Bezug auf seine Vernunftgesetze erreicht und welche ihn nötigt, denselben absoluten Wert und eine absolute Unveränderlichkeit zuzugestehen, ist das Resultat der dem Menschen  angeborenen  geistigen Fähigkeiten, das Resultat ihrer Entwicklung und Fähigkeit. Wie bekannt hat die moderne Entwicklungstheorie das Wort  "angeboren"  auch in der Psychologie in Mißkredit gebracht, und man möchte wohl auch heute in der Psychologie lieber von  langsam  erworbenen und vererbten Fähigkeiten als von  angeborenen  sprechen. Aber dennoch läßt sich die Bedeutung dieses Begriffs keineswegs annullieren, wenn man bedenkt, daß ja die Entwicklung selbst nur möglich ist aufgrund einer ursprünglichen Naturanlage des sich entwickelnden Subjekts. Eine derartige ursprüngliche Naturanlage, welche nicht erst  durch  eine Entwicklung erworben werden kann, sondern der Möglichkeit, so wie der Art und Weise der Entwicklung zugrunde liegt, kann ganz richtig mit dem Wort einer  angeborenen  Anlage bezeichnet werden - und in diesem Sinne meine ich, daß die Einsicht in die eigenen Vernunftgesetze und in ihren absoluten Wert das Resultat einer dem Menschen ursprünglich angehörigen, d. h.  angeborenen  Fähigkeit ist. Der Mensch ist durch ein unbekanntes  X das wir Gott oder Natur nennen mögen, geistig und physisch  so  organisiert worden, daß er zur Einsicht in den Gehalt, die Berechtigung und den absoluten Wert seiner Vernunftgesetze gelangen kann. Ja, diese Gesetze selber, die jeder von uns nicht erst schafft, die auch nicht erst durch Entwicklung, Erziehung, Gewohnheit usw. entstehen, sondern allen diesen Erscheinungsformen des geistigen Lebens zur  notwendigen  Grundlage dienen, diese Gesetze selbst sind jedenfalls als  in  und  durch  die Organisation des Menschen  gegebene  Gesetze anzuerkennen. Ebensowenig wie wir unsere geistige und physische Organisation und die Gesetze ihrer Entwicklung und Tätigkeit auf uns  selbst,  auf unser  objektives  Wollen und Tun zurückführen können: ebensowenig können wir die in unserem Bewußtsein sich offenbarenden Vernunftgesetze und die subjektive Nötigung, ihnen einen absoluten Wert zuzuerkennen, auf uns selbst, auf unser Wollen und Tun zurückführen. Wir haben in beiden Fällen das Existierende, das sich unserem Bewußtsein ohne  unser  Zutun von selbst Aufnötigende als objektives Sein anzuerkennen, als ein Sein, das seinem Inhalt nach nicht von  uns  erzeugt wird, sondern uns  nötigt,  seinen Inhalt in unser Bewußtsein aufzunehmen.

Was folgt nun aus dieser Erörterung?

Vor allem dies, daß wir in dem soeben Gesagten eine feste Basis haben, um aus dem Gebiet der Psychologie in das der  Metaphysik  überzugehen. Die sich unserem Bewußtsein durch eine idealen Nötigung aufdrängenden Vernunftgesetze, so wie die ihnen durch uns gezollte Anerkennung und Wertschätzung ist nicht  bloß  eine psychologische Erscheinung im Sinne des Subjektivismus, sie ist eine  metaphysische  Erscheinung, die sich nur im Gebiet des Seelenlebens geltend macht; eine Erscheinung, in der sich das  objektive  Sein  unmittelbar  an uns selber, an unserem Bewußtsein bestätigt, indem es uns eine subjektive Organisation gibt und uns durch dieselbe unmittelbar  zwingt,  den objektiven Vernunftgehalt derselben als Etwas von  uns  Unabhängiges und unserer Willkür nicht Unterworfenes anzuerkennen; kurz es ist dies eine Erscheinung, die ihr innerstes Wesen, ihren  objektiven  Gehalt mit sich führt und denselben unserem Bewußtsein mit zwingender Unmittelbarkeit vorhält und aufdrängt. Wie das objektive Sein, das Sein ansich, seinen  objektiven  Gehalt dem Subjekt in  anderer  Weise hätte einorganisieren und mitteilen sollen, als es in dieser Erscheinung eben geschieht, ist schlechterdings nicht vorstellbar. Infolgedessen können wir den sich uns durch eine innere Nötigung aufdrängenden Vernunftgesetzen keine bloß subjektive, psychologische Geltung zuerkennen, sondern haben  in  ihnen den unmittelbaren Gehalt des unserer geistigen und physischen Organisation zugrunde liegenden Seins zu erblicken; haben anzuerkennen, daß das unsere Organisation erzeugende und bedingende Sein selbst die uns eingeimpften Vernunftgesetze in sich enthält, da es dieselben in unserem Bewußtsein durch jene rationale Nötigung realisiert; kurz: wir haben anzuerkennen, daß das unserem subjektiven Sein zugrunde liegende objektive Sein zumindest  ansich  ein ebenso  vernünftiges  ist, wie wir selbst, ebenso die Einsicht in den Inhalt, den Wert, die Bedeutung und Berechtigung der Vernunftgesetze besitzt, wie es uns zu einer solchen Einsicht, durch die uns  gegebene  Organisation,  nötigt.  Diese  metaphysischen  Sätze leugnen, hieße die unmittelbarsten Tatsachen unseres Bewußtseins leugnen, oder zumindest ihnen eine solche Deutung beilegen, die ihnen selber zuwiderliefe und daher keinerlei Anhaltspunkt in unserem Bewußtsein hätte, - woraus Willkür und Unvernunft entspringen.

Man kann nicht, um trotz dieser Erwägungen den Subjektivismus aufrecht zu erhalten, darauf hinweisen, daß die subjektive Nötigung, von der wir sprechen, doch eben nur  subjektiv  ist und uns daher nicht aus den Schranken der Subjektivität herausbringt, uns nicht als Übergang von der Psychologie zur Metaphysik dienen kann.

Dieser Einwand ist vor allem ganz  willkürlich,  da es keinen Grund gibt, weswegen wir den uns in ihrem absoluten Wert sich unmittelbar aufzwingenden Vernunftgesetzen bloß eine  subjektive  Bedeutung beilegen sollten; warum wir, ihrer Forderung und ihrem absoluten Wert, dessen Anerkennung sie selbst von uns  erzwingen,  nicht folgen und ihnen nicht demgemäß auch einen  objektiven  Wert, einen Wert für das Sein ansich, wie es unabhängig von unserer Subjektivität existiert, zugestehen sollten.

Wenn der Subjektivismus, hierbei auf die Möglichkeit einer subjektiven Täuschung hinweist, so stellt sich die ganze Willkürlichkeit dieser Zulassung in dem schon oben erwähnten einfachen Faktum dar, daß wir uns gar nicht vorstellig machen können,  wie  das objektive Sein seinen objektiven Inhalt uns auf  sicherere  und  unzweifelhaftere  Weise hätte einorganisieren und mitteilen sollen, als es faktisch geschieht. Ist es nicht bloße Willkür, an der Wahrheit eines Zeugnisses zu zweifeln, das man sich  sicherer  und  unzweifelhafter  gar nicht vorstellen kann?

Aber abgesehen von der Willkür des angeführten Einwandes, so ist er noch überdies gar nicht  stichhaltig. 

Unter einem objektiven Sein, unter einem Sein ansich, können wir vernünftigermaßen nur dasjenige Sein verstehen, welches unabhängig von unserer subjektiven Tätigkeit existiert. In diesem Sinne ist das unserer subjektiven Tätigkeit zugrunde liegende, diese Tätigkeit ordnende und an gewisse Gesetze knüpfende Sein ein  objektives ein Sein ansich. Dieses Sein wird nicht erst durch unsere subjektive Tätigkeit erzeugt, sondern existiert unabhängig von dieser subjektiven Tätigkeit und bringt nur seinen Inhalt durch dieselbe zur Erscheinung. Da nun aber, wie oben gezeigt wurde, die Vernunftgesetze, so wie die Nötigung ihnen einen absoluten Wert beizulegen, in der von unserer subjektiven Tätigkeit ihrem Sein nach unabhängigen Organisation unseres Geistes wurzeln: so müssen wir unseren subjektiven Vernunftinhalt auf dieses subjektive Sein zurückführen und  diesem  eine Vernunft beilegen. Das objektive Sein ist jedenfalls ein subjektive Vernunft und Vernunftgesetze erzeugendes Sein; ein Sein, welches dem Subjekt den Inhalt, die Anerkennung und Wertschätzung der Vernunftgesetze  aufdrängt.  Kann ein derartiges Sein für unvernünftig erklärt, kann ihm Vernunft abgesprochen werden?

Die Annahme eines objektiv-vernünftigen Seins ist für unsere Vernunft nicht erst das Resultat einer logischen  Schlußfolgerung,  etwa nach dem Gesetz der Kausalität, - was der Subjektivismus zu seinen Gunsten vorzubringen suchte - nein, diese Annahme ist das Resultat des  unmittelbaren  Bewußtseins, daß wir Vernunft  haben,  deren  absoluten  Wert wir anerkennen, die wir aber nicht  durch  uns haben und die ihren Wert nicht erst  durch  uns erhält, die sich vielmehr, sowohl in Bezug auf ihren Inhalt als in Bezug auf ihren Wert, uns  aufzwingt,  uns Anerkennung abnötigt, ohne daß wir uns von dieser Nötigung irgendwie frei machen  könnten;  kurz: in dem Bewußtsein, eine Vernunft zu besitzen, die wir uns nicht selber  gegeben haben  oder  geben,  sondern die uns  gegeben  worden ist und in jedem Augenblick  gegeben  wird. In dem unmittelbaren Bewußtsein, eine solche Vernunft zu besitzen, zu deren Hervorbringung uns selbst jegliche Fähigkeit abgeht, die uns von einem Anderen  gegeben,  mitgeteilt, angeeignet worden ist - ist zu gleicher Zeit und unmittelbar das Bewußtsein enthalten, daß es ein objektives, von uns unabhängiges Sein, ein Sein ansich gibt, das Vernunft besitzt und unserem Geist Vernunftgesetze einorganisiert hat.  Wir schauen in unserem Bewußtsein die Vernunft als objektives Sein unmittelbar an;  wir sehen unmittelbar, daß es Vernunft nicht bloß  in  und  durch  uns gibt - sondern im Sein selbst und  ohne  unser Zutun, da sie sich uns als etwas von uns Unabhängiges, als objektives Sein unmittelbar aufdrängt und zur Anerkennung ihres Daseins  zwingt.  Ebensowenig wie der durch eine physische Kraft Überwältigte daran zweifeln kann, daß es ein objektives Sein, ein Sein ansich gibt, das seiner subjektiven physischen Natur entspricht und sich in der Empfindung der physischen Überwältigung geltend macht; ebensowenig können wir daran zweifeln, daß die rationale Nötigung der wir uns auf dem Gebiet des geistigen Geschehens fügen  müssen,  ein objektives Sein offenbart, das  rationaler  Natur ist und eben jene Nötigung in unserem Bewußtsein zur unmittelbaren Geltung bringt. Wer diesen Satz in Zweifel ziehen, nicht als unmittelbare, über allen Zweifel erhabene Wahrheit anerkennen will, muß auch an dem Satz irre werden, daß er selber Vernunft hat, ihren Inhalt anerkennt und sich in die Erfordernisse der Vernunftgesetze, mit Einsicht in ihren Wert fügt. Damit ist aber die Negation eines objektiv-vernünftigen Seins, einer unabhängig von unserer subjektiven Tätigkeit ansich existierenden Vernunft  ad absurdum  geführt. Wer vernünftig  ist  und Vernunft  in  sich anerkennt, muß auch unmittelbar Vernunft  außerhalb seiner selbst,  in einem seine Existenz hervorbringenden und bedingenden Sein anerkennen.

Somit hätten wir nachgewiesen, daß die psychologische Grundlage des Begriffs der rationalen Notwendigkeit unmittelbar zu dem  metaphysischen  Satz von der Existenz eines objektiv-vernünftigen Seins führt. Während also weder die bloß empirische Notwendigkeit, noch die psychologischen Elemente der Zwangstheorie uns zu  metaphysischen  Sätzen berechtigten, hat uns die  rationale  Notwendigkeit unmittelbar und mit sicherem Schritt auf den Boden der Metaphysik geführt. Suchen wir nun das obige Resultat weiter zu verwerten.

Mit der Aberkennung einer objektiven Vernunft, die unserer subjektiven Vernunft zugrunde liegt, ist freilich noch nicht unmittelbar gesagt, daß  alles  Sein notwendig vernünftig sein muß, d. h. daß  alles  Sein uns als Vernunft entgegentreten muß. Wir können dies  unmittelbar  nur von demjenigen Sein aussagen, das wir als die objektive Grundlage unserer geistigen Existenz anerkennen müssen. Ob dasselbe auch vom Sein  überhaupt  ausgesagt werden kann, bedarf einer näheren Erwägung.

Aufgrund des faktischen Unterschiedes, den wir genötigt waren anzuerkennen zwischen der  rationalen  und der  empirischen  Notwendigkeit,  könnten  wir auch auf dem Gebiet der Metaphysik einen Dualismus zwischen einem Sein, das sich in Vernunftgesetzen an uns offenbart und einem Sein, das in den Naturgesetzen an uns physischen Zwang ausübt, postulieren. Das erstere Sein würden wir dann als ein unserem inneren Vernunftwesen verwandtes fassen; das letztere dagegen als eine uns äußerlich gegenüberstehende Schranke, deren inneren Sinn wir nicht begreifen und die uns nur als Widerstand und als physischer Zwang zu Bewußtsein kommt. Wir würden hierdurch auf die psychologische Genesis der so oft dualistisch einander gegenübergestellt Begriffe von  Geist  und  Materie  zu sprechen kommen, und den  Geist  als dasjenige Sein bezeichnen, welches uns in unseren Vernunftgesetzen erkenntlich wird und sich als Objektivierung dieser unserer Vernunft darstellt;  Materie  dagegen als das äußere Sein, das allen Vernunftgehaltes bar wäre und uns bloß in Form von geistlosen, obwohl sich stets gleichbleibende Naturerscheinungen als Objektivierung unserer Empfindung des Widerstandes und des physischen Zwanges entgegentritt. Zu einem solchen Dualismus gelangt auch in der Tat das gewöhnliche Bewußtsein, das seine psychologischen Tatsachen objektiviert und hypostasiert, ohne entsprechende Kritik zu üben und ohne sich die metaphysischen Grundlagen dieser Tatsachen klar zu Bewußtsein zu bringen.

Jedoch zu einem derartigen Dualismus kann die auf psychologischer Kritik erbaute Metaphysik nicht kommen und zwar vor allem aus folgenden Gründen:
    1) Weil die  empirische  Notwendigkeit, wie wir sahen, uns keinerlei Aufschluß gibt über den inneren Gehalt der Naturerscheinungen und wir daher kein Recht haben, sie als geistlose Materie dem vernünftigen Gehalt des Seins entgegenzuhalten. Die Tatsache der Beständigkeit in der Aufeinanderfolge der Naturerscheinungen und die Empfindung des Widerstandes und des physischen Zwangs, den dieselben in unserem Bewußtsein hervorrufen, gibt uns nicht den geringsten Anhaltspunkt, diese Erscheinungen für vernunft los  zu erklären und dem Materialismus preiszugeben.

    2) Weil die uns eigentümliche Vernunft einen Dualismus des Seins nicht zuläßt, indem sie jeden Widerstreit und Widerspruch als unvernünftig ausschließt und ihm gegenüber die Einheit und Harmonie als absolutes Vernunftgesetz aufstellt. In der Organisation unseres subjektiven Seins, in der Einheit des Bewußtseins, in der inneren Übereinstimmung aller Vernunfterfordernisse untereinander realisiert das objektive Sein eine  objektive Einheit,  die uns unmittelbar zwingt, die Einheit nicht bloß als ideales Vernunftgesetz, sondern zugleich als  metaphysisches  Grundgesetz des unsere Vernunft hervorrufenden Seins anzuerkennen. Und schließlich

    3) weil sich zwischen den Vernunftgesetzen und den Gesetzen der äußeren Natur auf jedem Schritt und Tritt eine tiefe Übereinstimmung geltend macht, die das Vernunftgesetz der Harmonie und Einheit als im allgemeinen Sein verwirklicht darstellt und so das Sein überhaupt als ein  vernünftiges  charakterisiert. Schon das Faktum, daß die Naturerscheinungen nichts Vernunftwidriges enthalten, berechtigt uns, dem  monistischen  Verlangen der Vernunft nachzugeben, und dem inneren Wesen der Natur, über das die Erfahrung  nichts  aussagt, von Vernunftwegen einen  vernünftigen  Inhalt zuzuschreiben; desto mehr sind wir dazu berechtigt, wenn wir außer diesem negativen Grund noch einen  positiven  Beweis für die Korrespondenz der Vernunft- und Naturgesetze anführen können.
Der erste von den oben angeführten Gründen beweist die empirische  Möglichkeit  und  Zulässigkeit  einer Einheit der Vernunft- und Naturgesetze. Der zweite stellt das  Verlangen  der Vernunft dar, diese Einheit zu begreifen. Der dritte schließlich erfüllt dieses Verlangen und beweist die  Wirklichkeit  jener Einheit, jener Identität von Vernunft- und Naturgesetzen.

Wir können uns hier bei der Analyse des Notwendigkeitsbegriffs nicht auf die detaillierte Darlegung der obigen Gründe einlassen. Die Bedeutung der ersten beiden leuchtet zum großen Teil von selbst ein, wenn wir an die dargelegte Analyse des empirischen und des rationalen Notwendigkeitsbegriffs erinnern. In Bezug auf den letzten Grund wollen wir dagegen nur noch erwähnen, daß die durchgehende Übereinstimmung zwischen Mathematik und Naturwissenschaft, zwischen den reinen Vernunftgesetzen der ersteren und dem Erfahrungsmaterial der letzteren, einen unumstößlichen Beweis für die wesentliche Identität der Vernunft- und Naturgesetze liefert. Wenn rein abstrakte Vernunftoperationen, wie die mathematischen, die sich bloß auf eine  rationale  Nötigung stützen, auf Schritt und Tritt ihre volle Anwendung auf dem Gebiet der sinnlichen Erfahrung finden, die sich äußerlich unabhängig zeigt von unserer rationalen Notwendigkeit, und wenn andererseits das  zufällig  zusammengebrachte empirische Material überall eine Regelmäßigkeit und Gleichförmigkeit darstellt, die sich dem mathematischen Kalkül einfügen läßt, ja denselben oft zu unserem Staunen selbst realisiert: so kann man nicht mehr zweifeln, daß das Sein, das sich in den Naturerscheinungen offenbart und auf uns von Außen durch die Sinne einwirkt, kein anderes ist, als dasjenige, das sich unserem Bewußtsein als objektiv wirkende Vernunft in dem oben dargelegten Sinn aufdrängt.

Das Sein stellt sich uns von diesem Standpunkt aus das als  ein  vernünftiges Sein, das ein und dieselbe  Vernunft  sowohl in unserer inneren geistigen Organisation wie auch in den sinnlichen Erscheinungen der äußeren Natur offenbart. Der Inhalt der Vernunftgesetze ist seinem Wesen nach kein anderer als der Inhalt der Naturgesetze und dieser kein anderer als jener. Die Naturgesetze haben einen  vernünftigen  Gehalt - und je mehr wir in den Sinn und den inneren Geist der Natur von Außen aus, sei es durch zufällig gemachte Erfahrungen, sei es durch methodische Forschung, eindringen, desto mehr tritt uns in ihr ein Inhalt entgegen, der unserer Vernunft entspricht, ja sie durch eine bis ins Einzelnste gehende Korrespondenz anspricht. Das Wesen des  uns  in Form der Naturnotwendigkeit erscheinenden Seins ist daher durchgehend dasselbe, wie das Wesen des uns in Form der Vernunftnotwendigkeit erscheinenden; es ist ein und dasselbe  vernünftige  Sein, welches sich uns in diesen beiden subjektiven Formen offenbart. Der Unterschied zwischen ihnen ist kein  metaphysischer,  sondern bloß ein  psychologischer;  nur in  unserem  Bewußtsein stellt sich das Eine, ansich unteilbare Vernunftsein in doppelter Weise dar: einmal von  Innen  als die objektive Grundlage der inneren Vernunftnötigung, die unsere geistige Tätigkeit bedingt und von der wir uns  innerlich  abhängig fühlen; das andere Mal von  Außen  als die objektive Grundlage der äußeren Naturnotwendigkeit, die denselben Vernunftinhalt enthält, mit dem Unterschied, daß dieser Inhalt uns hier von Außen aus entgegentritt und daher im ersten Augenblick als ein Inhalt erscheint, dessen inneren Sinn wir nicht unmittelbar verstehen, der uns aber mittels der Vernunft sehr wohl verständlich wird und uns auf diese Art seinen wahren, Anfangs so verhüllten Gehalt klar zu Bewußtsein bringt. Der Unterschied zwischen Vernunft und Natur, Geist und Materie reduziert sich demnach auf den psychologischen Unterschied zwischen  innen  und  außen, - ein Unterschied, der durch die Existenz eines  endlichen  Bewußtseins notwendig gegeben ist, aber das  Wesen  des dem endlichen Bewußtsein gegenüberstehenden allgemeinen objektiven Seins nicht im Geringsten berührt.

Dem Gesagten gemäß beruth die wahre Naturerkenntnis auf der Erkenntnis des  Vernunftgehaltes  der Natur; die sogenannten Naturgesetze sind uns erst dann verständlich und befriedigen erst dann unseren Erkenntnistrieb, wenn wir sie als  Vernunftgesetze der Natur  erkannt haben. Damit soll freilich nicht der SCHELLINGschen Konstruktion der Naturwissenschaft durch bloße Vernunft das Wort geredet werden, im Gegenteil: Naturwissenschaft und Erkenntnis der Naturgesetze ist nur aufgrund der Erfahrung möglich; das äußere auf unsere Sinne einwirkende Sein kann nur durch äußere sinnliche Mittel erkannt werden. Aber die Naturwissenschaft soll und kann sich nicht mit der bloßen Erfahrung begnügen, sondern muß, zumindest als Naturphilosophie, danach streben, den  Vernunftgehalt  des empirischen Materials zutage zu fördern. Nur dann erreicht sie ihr eigentliches wissenschaftliches Streben und schließt mit den Vernunftwissenschaften einen bleibenden Bund zum Nutzen und Fortschritt der allgemeinen Erkenntnis der Dinge.

So gelangen wir also zu dem metaphysischen Satz, daß im Sein ansich nur Vernunftgesetze wirken und daß alle Notwendigkeit ihrem metaphysischen Wesen nach von  uns  als Vernunftnotwendigkeit erkannt werden muß, da allen anderen Kategorien der Notwendigkeit, wie wir sahen, keinerlei metaphysische Bedeutung beigelegt werden kann. Im Sein ansich wirkt weder äußerer  Zwang,  noch  zufällige  Beständigkeit und Gleichförmigkeit, sondern es wirkt  Vernunft;  Vernunft, die als solche ihren Inhalt  unverändert  geltend macht und infolgedessen sich  uns  in Form von Gesetzen offenbart; sowohl  empirisch  in Form von Beständigkeit und Gleichförmigkeit der Naturerscheinungen, in  Naturgesetzen,  wie auch  intuitiv  in Form von unveränderlichen  Vernunftgesetzen,  die unser Tun und Lassen regeln und denen wir gezwungen sind absolute Anerkennung zu zollen. Den Inhalt dieser Gesetze erkennen und die Einheit derselben begreifen heißt sich die im Sein wirkende Vernunft zu Bewußtsein bringen.

Wir könnten nun noch, um den Begriff der Notwendigkeit völlig zu erschöpfen, fragen: sind die Vernunftgesetze, die sich als der objektive Gehalt allen Seins offenbaren und  uns  als Vernunftnotwendigkeit in Geist und Natur entgegentreten, auch  notwendige  Normen der Wirksamkeit für das  Sein ansich?  d. h. können wir uns vorstellen, daß das Sein ansich die Freiheit besitzt, von den sogenannten Vernunftgesetzen abzuweichen, oder  muß  es aus  Notwendigkeit  denselben, wie  wir  selbst, Folge leisten?

Auf diese abschließenden Fragen haben wir hier noch in Kürze folgendes zu anworten:

Inwieweit  Freiheit d. h. die Möglichkeit des Andersseins, mit dem Begriff des objektiven Vernunftseins verknüpft ist und ihm zukommt, das läßt sich hier nicht erörtern, das erfordert eine besondere psychologisch-metaphysische Analyse des  Freiheitsbegriffs.  Was aber die Anwendung des Begriffs einer  zwingenden  Vernunftnotwendigkeit für die objektive oder absolute Vernunft selbst anbetrifft - so müssen wir darauf hinweisen, was bei der Erörterung der Zwangstheorie gesagt wurde, daß wir nämlich im Sein als solchem von Zwang überhaupt nicht reden können. Das Sein  ist,  wie es eben  ist;  es kann nicht durch Zwang das sein, was es ist, denn das Zwang ausübende und nicht das bezwungene Sein ist eben das eigentliche, wesenhafte Sein. Zwang, Notwendigkeit, Gesetz sind nur  in, für  und  an  uns;  wir  erfahren Zwang, sind der Notwendigkeit und Gesetzen unterworfen, indem  wir  an  uns  das Wirken eines objektiven, mächtigeren Seins erfahren und uns von ihm abhängig fühlen. Aus diesen psychologischen Tatsachen den metaphysischen Schluß zu ziehen - daß jenes objektive Sein selbst irgendeinem Zwang, Notwendigkeit oder Gesetz, es seien dies auch die für uns als unbedingt geltenden Vernunftgesetze  unterworfen  sei, ist, wie schon gezeigt wurde, völlig unstatthaft. Wir müssen uns begnügen mit dem Satz, daß das Grundwesen allen Seins Vernunft  ist,  und zwar Vernunft, die sich durch Regelmäßigkeit und Gleichförmigkeit der Naturerscheinungen und durch, unserem Bewußtsein einleuchtende Vernunftgesetze  offenbart.  Ob diese absolute Vernunft  unvernünftig  sein könnte, wenn sie  wollte,  oder ob sie notwendig vernünftig sein muß und anders nicht sein kann? das sind vorwitzige Fragen, die jedenfalls, wie wiederholt gezeigt wurde, nicht zugunsten der beliebten anthropomorphischen Zwangstheorie beantwortet werden können. Uns genügt und befriedigt vollkommen, zu wissen, daß, so allmächtig und unbeschränkt auch das absolute Sein ist und von uns anerkannt werden muß, so wenig wir es uns als von irgendetwas  abhängig  vorstellen können: es sich  dennoch  in unveränderlicher, beständiger, sich stets gleichbleibender Weise als  Vernunft  offenbart und daß diese Offenbarung seines unveränderlichen Inhalts  uns  in Form von  notwendigen  Gesetzen entgegentritt, denen  wir  uns unbedingt sowohl in geistiger als auch in physischer Beziehung beugen  müssen  und uns umso lieber und freudiger beugen, je mehr wir in ihren inneren Gehalt eindringen und denselben als die Grundlage unseres eigenen Wesens, unserer innigsten und erhabensten Bestrebungen, die unser Dasein beglücken und ihm erst wahren Wert geben, erkennen.

Wir kommen hier unmittelbar an die Grenze des  Freiheitsbegriffs,  der der Vernunftnotwendigkeit, wie sie sich an unserem Bewußtsein als einziges und höchstes Gesetz des Seins betätigt, durchaus nicht widerspricht, der aber ohne eingehende Erörterung in dieser Abhandlung nicht verwertet werden kann.
LITERATUR - Heinrich von Struve, Psychologisch-metaphysische Analyse des Begriffs der Notwendigkeit, Philosophische Monatshefte, Bd. 10, Berlin 1874