p-4 cr-2P. SzendeH. SchmidkunzA. RapoportE. Fränkel  
 
HANS CORNELIUS
Zur Theorie der Abstraktion
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"Die Frage, wie wir trotz der Bestimmtheit einzelner Bewußtseinsinhalte zur jeweiligen Art von Abstraktion gelangen, mit anderen Worten, wie es möglich ist, daß wir einen Inhalt oder ein Merkmal desselben nur  im Allgemeinen  beachten, ohne daß uns die  nähere  Bestimmung desselben zu Bewußtsein kommt, bzw. welcher psychische Tatbestand jener unbestimmteren Erkenntnis im Gegensatz zur näheren Bestimmung der betreffenden Inhalte zugrunde liegt, erscheint somit als ein weiteres Problem der Abstraktionstheorie."

"Ich pflege das unbeurteilte Dasein eines Inhaltes in meinem Bewußtsein und für mein Bewußtsein als  Vorgefundenwerden  des betreffenden Inhalts zu bezeichnen. Da damit bereits ein (wenn auch noch sehr unbestimmtes)  Wissen  von diesem Inhalt gegeben ist, halte ich mich für berechtigt, in diesem Fall bereits von einer  Erkenntnis  des Inhalts zu sprechen. Ich habe den Namen des  subjektiven Existentialurteils  gebraucht, um jene Erkenntnis von jenem Wiedererkennen, jeder Prädikation und jedem etwa an den Inhalt zu knüpfenden Urteil über Physisches und dgl. zu unterscheiden. Im folgenden will ich mich dafür des Ausdrucks  primäre Erkenntnis  des fraglichen Inhalts bedienen. Ich unterscheide also zwischen der primären Erkenntnis eines Inhaltes und jeder mehr oder weniger bestimmten Beurteilung desselben in der einen oder anderen Richtung. Die primäre Erkenntnis unserer Bewußtseinsinhalte setzt keinerlei andere psychische Tatsachen, vor allem also auch keinerlei Abstraktion voraus. Sie ist vielmehr das ursprünglichste Faktum des psychischen Lebens, ohne welches von keinem Bewußtsein die Rede sein könnte."

i) Es bleibt noch übrig, den zweiten der LIPPschen Einwände abzuwehren. LIPPS meint, wenn ich den tiefen Ton  a  "mit der Gruppe der tiefen Töne zusammenhalte", so entstehe mir ein Ähnlichkeitsbewußtsein nur, wenn ich eben auf die  Tiefe  meine Aufmerksamkeit richte, während mir ein  "Unähnlichkeitsbewußtsein"  entstehe, wenn ich von vornherein auf die  Klangfarbe  achte.

Dieser Einwand trifft nun zunächst, soweit er tatsächlich Richtiges behauptet, die vorgetragene Theorie überhaupt nicht. Richtig ist, daß im zuerst genannten Fall ein Ähnlichkeitsbewußtsein entsteht, im zweiten Fall eine gewisse  Verschiedenheitserkenntnis  sich in erster Linie einstellen kann. Ersteres folgt selbstverständlich aus der Theorie, gegen die sich das Argument richtet; aber auch der zweite Fall steht mir ihr im Einklang. Denn der Theorie gemäß heißt das vorgängige "Achten auf die Tiefe" bzw. "auf die Klangfarbe" nicht anderes als das  schon von vornherein vorhandene Wiedererkennen nach der einen oder der anderen Richtung,  d. h. die schon vorhandene Erkenntnis der Ähnlichkeit mit der betreffenden erinnerten Gruppe. Ein "Unähnlichkeitsbewußtsein" kann daher im zweiten Fall allerdings entstehen, weil hier nicht bloß der gegebene Ton selbst, sondern auch sein (der Voraussetzung nach noch im Bewußtsein gegenwärtige) Ähnlichkeit mit der "Gruppe von Tönen gleicher Klangfarbe" zum Vergleich mit der Gruppe der Töne gleicher Höhe und  verschiedener  Klangfarbe gelangt.

Allein der Einwand will offenbar  mehr  behaupten: er besagt, daß der Ton  a  überhaupt  nur  dann als den tiefen Tönen  ähnlich  erkannt werde, wenn schon vorgängig die Aufmerksamkeit auf die "Tiefe" gelenkt ist und daß seine Ähnlichkeit mit diesen Tönen  negiert  (1) werde, falls die Aufmerksamkeit von vornherein auf die Klangfarbe gerichtet sei. Diese Behauptung nun ist tatsächlich irrig. Was im letzteren Fall  negiert  wird, ist nur die Übereinstimmung der  Klangfarbe  - eine Negation, die sich nebenbei bemerkt nach der von LIPPS bekämpften Theorie von selbst versteht;  dagegen  macht sich die tatsächlich vorhandene Ähnlichkeit der Tiefe gerade gegenüber jener Verschiedenheit der Klangfarbe jedesmal umso auffälliger bemerklich.' Sie "zieht die Aufmerksamkeit unwillkürlich auf sich", d. h. der Vergleich mit jenen Tönen ist die Bedingung dafür, daß derjenige Tatbestand eintritt, den wir als "Aufmerksamkeit auf die Tiefe" bezeichnen (2). Selbst wenn ich mir die größte Mühe gebe, ausschließlich auf die Klangfarbe meines Tones  a  zu achten, werde ich zum Beachten seiner Höhe direkt  gezwungen,  wenn mir neben ihm solche Gruppen sukzessiver Töne zu gehör gebracht werden, deren Glieder, bei verschiedener Klangfarbe, jeweils eine gleiche Höhe untereinander aufweisen.

k) Dier Ausdruck "zusammenhalten", den LIPPS im eben besprochenen Einwand gebraucht, scheint darauf hinzuweisen, daß er noch eine besondere  Tätigkeit des Vergleichens  (in seiner Sprache also noch eine besondere "Betätigung seelischer Kraft" oder "psychischer Energie") für notwendig hält, damit die betreffende Ähnlichkeitserkenntnis zustande kommt so daß er wohl diese Tätigkeit als eine verschiedene voraussetzt, je nachdem sie sich auf das eine oder das andere Merkmal bezieht.

Ohne hier allgemein die Frage zu diskutieren, inwieweit wir das Wirken solcher "Kräfte" voraussetzen dürfen, sei nur konstatiert, daß sich  erstens  die Erkenntnis der Ähnlichkeit gleichzeitig im Bewußtsein gegebener, unterschiedener Inhalte im Allgemeinen  ohne  jede willkürliche Leistung unsererseits rein passiv aufdrängt. So wenig "ich" den Inhalt Ton "erzeuge", wenn ich einen Ton höre, so wenig wird das eigentümlich "Gefühl", welches einen Komplex  ähnlicher  im Gegensatz zu einem Komplex unähnlicher (= minder ähnlicher) Inhalte charakterisiert, erst durch eine Leistung unsererseits zustande gebracht; es wird vielmehr rein passiv und unmittelbar erlebt. Ebensowenig ist  zweitens  für das Auftreten der betreffenden Gedächtnisbilder,  mit welchen  Ähnlichkeit erkannt wird, im Allgemeinen irgendeiner Leistung unsererseits erforderlich. Tritt die Erinnerung der Gruppe auf, (3) so wird das entsprechende Merkmal erkannt; tritt sie nicht auf, so unterbleibt auch diese Erkenntnis. Unter Umständen mag für die "Hinwendung der Aufmerksamkeit auf das betreffende Merkmal" d. h. eben für das Auftreten der betreffenden Gedächtnisbilder eine Leistung unsererseits mitwirken;  allgemein  kann eine solche Mitwirkung so wenig behauptet werden, als überhaupt das Auftreten von Gedächtnisbildern allgemein von einer Leistung unsererseits abhängt.

l) Noch eine weitere Tatsache, die man ebenfalls als Abstraktion zu bezeichnen pflegt, hat in jener ursprünglichen Ungenauigkeit des Wiedererkennens ihren Grund. Oben wurde darauf hingewiesen, in welcher Weise sich die Begriffe von "Höhe" und "Tiefe" eines Tones bilden. Vermöge der Ungenauigkeit des Wiedererkennens führt jener Prozeß zunächst nicht zu den Begriffen einer  bestimmten Lage  in der Tonreihe, sondern zu den allgemeinen Begriffen hoher, tiefer, mittlerer Lage, welche größere Reihen von Tönen umfassen und einer genauen Begrenzung von vornherein ermangeln. Ich habe anderwärts ausführlich dargelegt, (4) wie die Unterscheidung der feineren Höhenunterschiede nicht bloß in der Wahrnehmung bei unmittelbarer Sukzession, sondern auch im Gedächtnis zustande kommt und so die Begriffe bestimmter Tonhöhen begründet. Innerhalb der Grenzen jener Ungenauigkeit aber sind wir imstande, nicht bloß an einem Inhalt ein Merkmal im Gegensatz zu den übrigen zu beachten, sondern auch ein Merkmal zu beachten, ohne eine  genaue Bestimmung  dieses Merkmals zu gewinnen. Wir können etwa auf die rote Farbe einer Figur achten, ohne ihre Form zu beachten, ohne uns darüber klar zu werden, ob dieses Rot von einer mehr bräunlichen oder gelblichen, bläulichen oder weißliche Nuance ist oder ob die augenblickliche Helligkeit des Eindrucks eine in gewissen Grenzen größere oder geringere ist. Für Gedächtnisbilder gilt das Gleiche.

Während wir aber von der Ungenauigkeit unserer jeweiligen Erkenntnis dieser feineren Abstufungen uns im Allgemeinen leicht überzeugen können, meinen wir nichtsdestoweniger zu wissen, daß die betreffenden Inhalte in allen ihren Eigenschaften völlig bestimmt gewesen sind. Jene Ungenauigkeit erscheint daher abermals als ein - zunächst unwillkürliches -  Absehen  von gewissen Bestimmungen, als eine Art von  Abstraktion,  die wir im Gegensatz zum zuerst besprochenen Fall der Abstraktioni von  Merkmalen  als Abstraktion von  Unterschiedsgraden  bezeichnen mögen.

Die Frage, wie wir trotz der Bestimmtheit unserer einzelnen Bewußtseinsinhalte zu dieser Art von Abstraktion gelangen, mit anderen Worten, wie es möglich ist, daß wir einen Inhalt oder ein Merkmal desselben nur  im Allgemeinen  beachten, ohne daß uns die  nähere  Bestimmung desselben zu Bewußtsein kommt, bzw. welcher psychische Tatbestand jener unbestimmteren Erkenntnis im Gegensatz zur näheren Bestimmung der betreffenden Inhalte zugrunde liegt, erscheint somit als ein zweites Problem der Abstraktionstheorie.

Die Lösung dieses Problems aber ist in den vorigen Betrachtungen bereits enthalten. Indem wir das Wiedererkennen und die darauf beruhende nähere Bestimmung eines Inhaltes für unser Bewußtsein als einen besonderen Faktor unseres Bewußtseinszustandes unterscheiden, löst sich der Widerspruch, der im Dasein eines bestimmten Bewußtseinsinhaltes und der gleichzeitigen unbestimmten Erkenntnis dieses Inhaltes vorzuliegen scheint.

m) Die  genauere  Unterscheidung  kann  natürlich und  wird  im Allgemeinen zunächst auf einem bestimmten Gebiet, in Hinsicht auf das eine oder das andere Merkmal eintreten. Es sei dies etwa zunächst in Hinsicht auf Höhe und Stärke auf dem Gebiet der Klaviertöne geschehen. Sodann kann, wenn nunmehr ein  Ton anderer  Klangfarbe - etwa ein Glockenton - zu Gehör kommt, das Wiedererkennen desselben als Ton dieser oder jener bestimmten Höhe (als  c, a  usw.) entweder mit Hilfe des  Gedächtnisses  jener feineren Unterschiede - des "absoluten Gehörs" - oder aber aufgrund eines direkten Vergleichs der  Empfindungs inhalte zustande kommen und eben damit das Merkmal der bestimmten Höhe des betreffenden Tones erkannt werden.

Ich führe diese Tatsache nur an, weil sie abermals aufs Deutlichste zeigt, daß die Erkenntnis der Merkmale jederzeit auf einer  Ähnlichkeit erkenntnis beruth.

Daß die Ähnlichkeit hier als Gleichheit bezeichnet wird, bedingt nur einen scheinbaren Unterschied gegenüber den früher betrachteten Fällen. Auch in den primitiven Fällen des Wiedererkennens würde der adäquate Ausdruck des Urteils auf "Ununterscheidbarkeit" lauten müssen. Gleichheits- wie Ähnlichkeitserkenntnisse sind jeweils nur hinsichtlich eines oder des anderen bestimmten Merkmals möglich; ein Unterschied zwischen beiden besteht nur insofern, als die Abstraktion von den Unterschiedsgraden im einen Fall weitere Grenzen des Merkmals bedingt als im anderen.

n) Es bleibt noch übrig zu zeigen, wie die Nachwirkungen jener Prozesse, die zur Entstehung der Merkmalsbegriffe führen, im entwickelten Leben überall ins Spiel treten, wo ein Merkmal beachtet wird. Schon oben (5) wurde darauf hingewiesen, daß es ein Mißverständnis wäre, der unmittelbaren Erfahrung des betrachteten Moments ein Argument gegen das Vorhandensein jener Faktoren zu entnehmen. Wenn LIPPS a. a. O. gegen meine Theorie einwendet: "das Achten ist kein Ähnlichkeitsbewußtsein und bedarf  erfahrungsgemäß  keines solchen," so liegt diesem Einwand ein solches Mißverständnis zugrunde. Es bedarf in der Tat nur einer Analyse der psychischen Bedingungen, ohne welche das "Achten auf ein Merkmal" nicht zustande kommen kann, um das Irrtümlich jener Behauptung einzusehen.

Erstens nämlich ist schon für das bloße  Festhalten  eines gegebenen Inhalts als solchen, also für das "Beachten" eines Inhaltes  abgesehen  von der Unterscheidung seiner Merkmale, ein Wiedererkennen die notwendige Voraussetzung. Könnten wir doch ohne ein solches Wiedererkennen niemals in einem späteren Augenblick der Beschäftigung mit dem betreffenden Inhalt wissen, daß wir es noch mit eben "diesem bestimmten" d. h. mit "demselben" Inhalt zutun haben, wie im vergangenen Augenblick. Schon hier ist also mit dem Beachten ein bestimmtes "Ähnlichkeitsbewußtsein" tatsächlich gegeben. Freilich ist uns dasselbe etwas so überaus Selbstverständliches, daß es für gewöhlich selbst  nicht  "beachtet" wird. (Über dieses "Beachten des Ähnlichkeitsbewußtseins siehe unten Nr. 3, d.)

Was aber nun zweitens das Beachten eines  Merkmals  angeht, so ist für das  Verständnis  der Forderung, daß ich etwa am Ton  a  die Höhe beachten soll, eine notwendige Voraussetzung, daß mir nicht nur in meinem früheren Leben die Begriffe von höher und tiefer bekannt geworden sind, sondern daß eben diese früher erworbene Kenntnis im gegebenen Augenblick für mein Bewußtsein wirksam wird, daß ich also gegenwärtig  weiß,  was die Worte hoch und tief bisher tatsächlich für mich bedeutet haben. Damit ich ferner an meinem gegebenen Inhalt das fragliche Merkmal beachten könne, ist die weitere Voraussetzung, daß ich dieses Merkmal an ihm als vorhanden erkenne, daß ich ihn also in eben der Hinsicht  wiedererkenne,  welche durch die mir bekannte Bedeutung jenes Wortes bezeichnet wird. Wo dieses Wiedererkennen fehlen würde, verlöre die Forderung, das betreffende Merkmal zu beachten, ihren bestimmten Sinn: ich könnte ohne jenes Wiedererkennen nicht wissen, daß das beachtete Merkmal nun wirklich die Höhe und nicht etwa die Stärke oder die Klangfarbe ist. Selbstreden braucht wiederum nicht zugleich eben dieses Wiedererkennen oder Ähnlichkeitsbewußtsein seinerseits beachtet zu werden (vgl. oben die Fußnote zu k). Eben weil dasselbe regelmäßig  nicht  beachtet wird, liegt die Täuschung nahe, als ob das "Achten"  erfahrungsgemäß  keines Ähnlichkeitsbewußtseins bedürfe.

Sind aber die Forderungen erfüllt, die sich soeben als  notwendige  Bedingungen für das Beachten ergaben, so  ist  damit auch tatsächlich bereits das betreffende Merkmal beachtet, die "Aufmerksamkeit auf dasselbe gelenkt". Die genannten Bedingungen sind also zugleich die  hinreichenden  für das Beachten. An dieses primitive Beachten können sich als dann weitere Vorgänge anschließen, die meist gleichfalls unter den Begriff des Beachtens gerechnet werden, die aber konsequenter als Folgeerscheinungen des Beachtens bezeichnet werden sollten. Mit diesen Vorgängen haben wir es hier nicht zu tun.

Fräulein CALKINS, die meinem Aufsatz über Gestaltqualitäen eine Besprechung in der "Psychological Review", Nr. 7, Seite 299f, gewidmet hat, äußert gegenüber meiner Abstraktionstheorie das Bedenken,  daß  das Eigenartige unserer verschiedenen Sinnesinhalte doch nicht bloß auf ihren Ähnlichkeiten mit anderen Inhalten beruhen könne.' Diesem Bedenken liegt, wie man sieht, das Mißverständnis zugrunde, als ob ich eine der von STUMPF (Tonpsychologie I, Seite 7f) endgültig aus der Welt geschafften "Relativitätslehren" der Empfindung verträte. Ich habe dieses Mißverständnis bereits in meiner Psychologie Seite 69 ausdrücklich zurückgewiesen: "Die Inhalte werden zu dem, was sie sind, nicht erst durch ihre Relationen oder durch unsere Erkenntnis ihrer Relationen zu anderen Inhalten. Wohl aber ist die Erkenntnis dieser Relationen das Einzige, was zum einfachen Vorfinden eines Inhalts noch als Erweiterung unserer Kenntnis über diesen Inhalt hinzutreten kann." Mit anderen Worten: deswegen, weil wir nur durch bestimmte Ähnlichkeitserkenntnisse zu den Begriffen der  Merkmale  einer Empfindung gelangen, besteht doch die Empfindung nicht aus diese Ähnlichkeitserkenntnissen.

Daher ist auch auch der Schluß von Fräulein CALKINS nicht gerechtfertigt, daß meine Theorie die Einfachheit der Empfindung mit der Vielheit der Attribute nicht in Einklang gebracht habe, da die Empfindung "nichts Einfaches mehr sei, wenn sie soviele Ähnlichkeitserkenntnisse in sich schließe."

o) Ist es mir im vorigen gelungen, den Sinn meiner Abstraktionstheorie deutlich zu machen und die hervorgetretenen Mißverständnisse abzuwehren, so darf ich wohl hoffen, daß nunmehr auch die in meinem vorigen Aufsatz gegebene Ableitung des Begriffs der Gestaltqualitäten nicht mehr als eine "Verhüllung der Tatsachen und Probleme", sondern als eine  Beschreibung  von Tatsachen verstanden werde, zu deren  Bezeichnung  eben das Wort Gestaltqualitäten dienen soll.

LIPPS scheint die Absicht meiner damaligen Ausführungen - trotz meiner wiederholten ausdrücklichen Betonung (6) der gegenteiligen Absicht - dahin mißzuverstehen, daß ich durch die Gestaltqualitäten die zwischen den betreffenden Komplexen bestehenden Ähnlichkeiten  erklären  wolle. Anders wenigstens kann ich seine Äußerung: "daß das Ähnlichkeitsbewußtsein  beruhen müsse auf  Übereinstimmmung in den Bewußtseinsinhalten, dies ist lediglich ein Vorurteil" (7) im Zusammenhang seiner Polemik nicht deuten, zumal er dieser Äußerung eine weitere Auseinandersetzung über die  "Grundlagen"  jenes Ähnlichkeitsbewußtseins folgen läßt.

Ich kann dem gegenüber nur wiederholen, daß ich das Wort Gestaltqualitäten einzig gebraucht habe zur Bezeichnung der jedesmal im Bewußtsein gegebenen und jedem Unbefangenen bekannten Merkmale von Komplexen, die wir von den Komplexen "der betreffenden Art" bei weitgehendster Verschiedenheit ihrer einzelnen Bestandteile in gleicher Weise aussagen (durch die sich also die Komplexe von der bloßen  Summe  ihrer  Bestandteile  unterscheiden, an deren jedem sich die fraglichen Merkmale  nicht  finden). Eine  Quint  wird  als Quint,  eine  Terz als Terz,  ein  crescendo als crescendo  unmittelbar wiederkannt und beurteilt, gleichviel welches die  Höhenlage  der einzelnen in Betracht kommenden Töne ist, die ihrerseits, jeder für sich betrachtet, nichts von Quint, Terz oder crescendo erkennen lassen. Das Wiedererkennen der genannten Merkmale pflegt in der Tat in einer weit früheren Periode der Entwicklung einzutreten, als dasjenige der Tonhöhen. Wieso der Name  Gestaltqualitäten,  den ich für Merkmal dieser Art adoptiere, eine Verhüllung der dadurch bezeichneten Tatsachen enthalten soll, vermag ich nicht einzusehen. Durch den Ausdruck "Weisen der psychischen Beziehung zwischen psychischen Vorgängen, die als solche nicht im Bewußtsein gegeben sind" (8) werden diese Tatsachen, soviel ich sehe, nicht deutlicher bezeichnet.

Die weitere Polemik von LIPPS erklärt sich aus jenem Mißverstehen meiner Absicht. Doch bedarf ein Punkt derselben noch einer kurzen Bemerkung: die Behauptung nämlich, daß die Gestaltqualitäten, - mit Ausnahme der zeitlichen und räumlichen - soweit sie für das Bewußtsein vorhanden sind, als  Gefühle  bezeichnet werden müßten. Man kann allerdings den Ausdruck "Gefühle" so weit gebrauchen als man will. (9) Aber ein musikalisches Intervall oder eine bestimmte Melodie - etwa die des "Gaudeamus" oder des Liedes "in einem kühlen Grunde" - als ein Gefühl zu bezeichnen und beim Wiedererkennen derselben vom Wiedererkennen eines Gefühls zu sprechen, scheint mir dem herkömmlichen Sprachgebrauch doch allzuseh zu widerstreben. Weshalb übrigens gerade die räumlichen und zeitlichen Gestaltqualitäten von jener Bezeichnung ausgenommen sein sollen, bedürfte noch näherer Begründung - zumindest für solche Psychologen, die sich nicht zu KANTs transzendentaler Ästhetik bekennen. (10)


3. Bewußtsein und Beachten.
Primäre Erkenntnis und Beurteilung.

a) Im vorigen war die Tatsache des Wiedererkennens und die darin gegebene Erkenntnis der Ähnlichkeit eines Inhaltes mit früheren Inhalten überall vorausgesetzt. Die gegebene Erklärung für die Entstehung der Merkmalsbegriffe und für die darin implizierte Abstraktion gründet sich auf diese Voraussetzung. Gegen diese Voraussetzung ist nun eingewendet worden, daß sie bereits eine Abstraktion enthalte. Auch die Erkenntnis der Ähnlichkeit zwischen konkreten Inhalten sei nicht möglich, ohne daß der abstrakte Begriff der Ähnlichkeit vorausgesetzt werde.

Von der Richtigkeit dieses Einwandes kann ich mich nicht überzeugen. Es ist allerdings richtig, daß ich für die  Beurteilung  der zwischen zwei Inhalten bestehenden Relation den abstrakten Begriff dieser Relation schon besitzen muß. Allein nicht um eine solche Beurteilung der Relation als solcher, sondern vielmehr um eine Beurteilung  eines Gliedes  der betreffenden Relation handelt es sich in den in Rede stehenden Fällen. Es ist durchaus nicht meine Meinung, daß das  Urteil:  "dies ist der Ton  a"  zurückgeführt werden müsse auf das  Urteil:  "dieser Ton ist jenen früheren ähnlich". Ich meine vielmehr, daß jenes erste Urteil - die "Beurteilung des Tones  a"  - der adäquate Ausdruck für eben denjenigen komplexen Tatbestand sei, er im letzteren Urteil  seinerseits  "beurteilt", d. h. genau in derselben Weise  mit den entsprechenden schon bekannten Tatbeständen komplexer Art als ähnlich erkannt wird,  wie in jenem Fall der einzelne Ton mit früheren Tönen als ähnlich erkannt wird. Ähnlichkeits  bewußtsein  ist noch nicht Ähnlichkeits urteil;  damit eine Relation zwischen Bewußtseinsinhalten in meinem Bewußtsein und für mein Bewußtsein gegeben sei, ist es durchaus notwendig, daß sie selbst als solche beurteilt werde. Dieses Urteil tritt vielmehr eventuelle als ein  neuer  Tatbestand hinzu.

Um diesen Unterschied näher zu erläutern, dessen klare Bezeichnung mittels der zu Gebote stehenden sprachlichen Ausdrücke überaus schwierig ist, weise ich zunächst auf zwei einfachere Beispiele hin.

b) Es ist ein konkreter Bewußtseinsinhalt - etwa der piano angeblasene Klarinettenton  a  - gegeben. Alsdann ist keineswegs zugleich mit diesem Bewußtseinsinhalt bereits das - wenn auch nur in Gedanken vollzogene -  Urteil  gegeben, daß wir es hier mit einem Ton von der Höhe  a,  der Klangfarbe  c,  der Intensität  p  oder überhaupt mit einem  Ton  zu tun haben. Über das Zustandekommen dieser Urteile haben zwar die früheren Betrachtungen Aufschluß gegeben; doch soll darauf hier nicht weiter Bezug genommen werden. Sicher ist jedenfalls von vornherein, daß ein jedes dieser Urteile von unserer vorgängigen psychischen Entwicklung insoweit abhängig ist, als es zu Urteilen der genannten Art erst kommen kann, wenn die entsprechenden Prädikate bereits eine bestimmte Bedeutung für uns gewonnen haben; daß also zumindest in derjenigen Phase unseres Lebens, in welcher die Bedingung noch nicht erfüllt ist, die fraglichen Urteile  nicht  mit dem Auftreten jenes Inhaltes zugleich gegeben sein können.

Andererseits muß aber jedenfalls, damit nachträglich eines oder das andere jener Urteile über den fraglichen Inhalt zustande kommen könne, dieser selbst bereits  in  meinem Bewußtsein und  für  mein Bewußtsein vorhanden, von anderen geschieden und als dieser bestimmte Inhalt festgehalten sein. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, so kann entweder überhaupt kein Urteil über den betreffenden Inhalt zustande kommen oder das Urteil könnte zumindest nicht als Urteil  über diesen Inhalt  für mein Bewußtsein charakterisiert sein.

Wir müssen also unterscheiden zwischen dem bloßen "Auftreten eines bestimmten Inhalts in meinem Bewußtsein" auf der einen und irgendeiner "Beurteilung dieses Inhaltes" auf der anderen Seite. Jeder solchen Beurteilung wäre jenes erste Dasein des Inhaltes als unbeurteiltes Dasein entgegenzusetzen und zwar wäre dieses für jene die  notwendige Vorbedingung. 

Ich pflege dieses unbeurteilte Dasein eines Inhaltes in meinem Bewußtsein und für mein Bewußtsein als "Vorgefundenwerden" des betreffenden Inhalts zu bezeichnen. Da damit bereits ein (wenn auch noch sehr unbestimmtes)  Wissen  von diesem Inhalt gegeben ist, halte ich mich für berechtigt, in diesem Fall bereits von einer  Erkenntnis  des Inhalts zu sprechen. In einer früheren Publikation (11) habe ich den Namen des  subjektiven Existentialurteils  gebraucht, um jene Erkenntnis von jenem Wiedererkennen, jeder Prädikation und jedem etwa an den Inhalt zu knüpfenden Urteil über Physisches und dgl. zu unterscheiden. Im folgenden will ich mich dafür des Ausdrucks "primäre Erkenntnis" des fraglichen Inhalts bedienen. Ich unterscheide also zwischen der primären Erkenntnis eines Inhaltes und jeder mehr oder weniger bestimmten Beurteilung desselben in der einen oder anderen Richtung. (12)

Die primäre Erkenntnis unserer Bewußtseinsinhalte setzt keinerlei andere psychische Tatsachen, vor allem also auch keinerlei Abstraktion voraus. Sie ist vielmehr das ursprünglichste Faktum des psychischen Lebens, ohne welches von keinem Bewußtsein die Rede sein könnte.

c) Derselbe Unterschied, der sich soeben zwischen der primären Erkenntnis und der Beurteilung eines  einfachen  Inhalts zeigte, besteht auch hinsichtlich jedes  Komplexes  von Inhalten.

Es seien  zwei  Inhalte für mein Bewußtsein gegeben. Dann kann wiederum nicht bloß jeder der Inhalte für sich, sondern auch die Tatsache, daß  zwei  Inhalte vorliegen, daß ein Unterschied zwischen beiden besteht (und zwar ein Unterschied "dieser oder jener Art"), Gegenstand unserer  Beurteilung  werden. Aber wiederum ist jedes dieser Urteile nicht mit dem Dasein jener beiden Inhalte und ihrer tatsächlich für unser Bewußtsein bestehenden Verschiedenheit eo ipso [ganz selbstverständlich - wp] gegeben. Speziell kann das Urteil, daß die beiden Inhalte "verschieden" sind, erst dann zustande kommen, wenn uns die Bedeutung dieses Relationsprädikates bereits bekannt ist. Jedenfalls kann aber auch dieses Urteil erst im Anschluß an das  Vorhandensein  der beiden verschiedenen Inhalte und ihrer Verschiedenheit in meinem Bewußtsein und für mein Bewußtsein zustande kommen.

Jede nähere Bestimmung des Unterschiedes der beiden Inhalte, jede Vergleichung derselben kann sich nur auf eine solche vorgängige "primäre", zunächst unbeurteilte Verschiedenheitserkenntnis gründen. Ohne diese letztere wären ja keine  Gegenstände  des Vergleichs vorhanden: solange die beiden Inhalte nicht für mein Bewußtsein als verschieden gegeben sind, d. h. solange jene primäre Verschiedenheitserkenntnis nicht stattgefunden hat, solange sind sie eben nicht  zwei  Inhalte und solange kann folglich von irgendeiner vergleichenden Tätigkeit, die sich auf sie bezöge, nicht die Rede sein.

Im Vorfinden zweier Inhalte ist diese primäre Verschiedenheitserkenntnis eingeschlossen: es gibt eben keine Mehrheit ohne Verschiedenheit und somit auch kein Vorfinden einer Mehrheit ohne jenes primäre Vorfinden des Verschiedenseins. Da uns aber jeder Inhalte nur als Teil eines größeren Bewußtseinsganzen und insofern niemals isoliert gegeben ist, so ist mit jedem Vorfinden eines einzelnen Inhaltes als solchem eo ipso bereits eine Mehrheit und somit auch eine primäre Verschiedenheitserkenntnis, eine primäre Unterscheidung des betreffenden Inhaltes von anderen gegeben. Mit anderen Worten: jedes Vorfinden oder Gewahrwerden eines Inhaltes ist mit so einer primären Unterscheidung desselben von anderen identisch. In der letzteren liegt zugleich die erste  Bestimmung  des wahrgenommenen Inhaltes.

Man kann die in Rede stehende primäre Verschiedenheitserkenntnis natürlich auch mit anderen Ausdrücken bezeichnen, etwa als ein "Verschiedenheitsbewußtsein", ein "Gefühl" der Verschiedenheit und dgl., vorausgesetzt, daß die Benennung nicht zu irgendwelchen Schlüssen Anlaß gibt, die aus den Tatsachen nicht zu ziehen sind. Entschiedener Einspruch müßte aus dem letzteren Grund gegen die Bezeichnung der Verschiedenheitserkenntnis als eines  "Unähnlichkeitsbewußtseins"  erhoben werden. Negative Bestimmungen haben nur Sinn gegenüber einer ausdrücklich oder implizit vorgelegten Frage nach dem negierten Tatbestand; eine  primäre  Tatsache aber schließt jede solche Beziehung auf eine vorgängige Frage aus.

So wenig das Vorfinden eines Tones den abstrakten Begriff des Tons, so wenig setzt die hier besprochene primäre Verschiedenheitserkenntnis den abstrakten Begriff der Verschiedenheit voraus. Sie bildet vielmehr, wie für jede  Beurteilung  der Verschiedenheit, so auch für die Bildung des genannten Begriffs die unumgängliche Vorbedingung, genauso, wie das Vorfinden von Tönen die unentbehrlich Vorbedingung für die Bildung des abstrakten Begriffes von Tönen ist.

In welcher Weise wir zur Bildung jenes Begriffs gelangen, darf - mit Bezugnahme auf die unter Nr. 2 angestellten Betrachtungen - aus meinem vorigen Aufsatz als bekannt vorausgesetzt werden.

d) In derselben Weise, wie die primäre Erkenntnis des Tons jedem Urteil über den Ton, die primäre Verschiedenheitserkenntnis jeder Beurteilung der Verschiedenheitsrelation, so muß endlich auch jedem Urteil über die  Ähnlichkeit  (Gleichheit, Gleichartigkeit) zweier Inhalte ein enstprechender  primärer Tatbestand  vorausgehen, den wir in analoger Weise als  primäre Ähnlichkeitserkenntnis  zu bezeichnen haben. Genauso wie die primäre Erkenntnis der Töne für die Bildung des abstrakten Begriffs "Ton", so muß diese primäre Ähnlichkeitserkenntnis für die Bildung des  abstrakten Begriffs der Ähnlichkeit  die Grundlage bilden. Es kann daher keinesfalls behauptet werden, daß diese Ähnlichkeitserkenntnis den genannten Begriff bereits voraussetzt.

Nichts anderes aber als diese primäre Ähnlichkeitserkenntnis ist es, was oben für die Erklärung der Entstehung der Merkmalsbegriffe gefordert und vorausgesetzt wurde. Sie gibt sich im Wiedererkennen der Inhalte und der darauf gegründeten Beurteilung der letzteren überall zu erkennen, ohne daß sie selbst darum als solche  beurteilt  werden müßte. Es  kann  sich dieser primären Ähnlichkeitserkenntnis allerdings ein Urteil über die Ähnlichkeit anschließen, d. h. die zunächst für das Bewußtsein einfach  vorhandene  Ähnlichkeit kann nachträglich wiedererkannt und beurteilt werden; aber es ist durchaus nicht notwendig, daß eine solche Beurteilung vollzogen werden muß, damit sich die oben angeführten Konsequenzen der primären Ähnlichkeitserkenntnis einstellen.

Wie aber eventuell die Beurteilung der Ähnlichkeit zustande kommt, lehrt abermals der Vergleich mit dem Beispiel der Beurteilung eines Tones. Wie wir den Ton nicht beurteilen können ohne den betreffenden Prädikatsbegriff zu besitzen, so muß auch der Beurteilung der Ähnlichkeit diejenige Begriffsbildung vorausgehen, vermöge deren die Beurteilung stattfinden soll. Wie jener, so kann sich auch dieser Begriff nur aufgrund eines Wiedererkennens bilden: nur daß sich dieses Wiedererkennen hier nicht auf einen einfachen Inhalt, sondern auf den  Komplex  richtet, mit welchem sich uns beim Übergang vom einen seiner Glieder zum anderen das eigentümliche Erlebnis ("Gefühl") verbindet, welches wir nachträglich als die  Ähnlichkeit  seiner Glieder zu bezeichnen lernen.

Wie wir sagen, daß wir einen einfachen Inhalt oder ein Merkmal desselben  beachten,  wo sich an ihn ein Wiedererkennen in der einen oder in der anderen Richtung anschließt, so können wir demnach auch davon reden, daß wir die zwischen zwei Inhalten für unser Bewußtsein gegebene  Ähnlichkeit  (primäre Ähnlichkeitserkenntnis)  beachten,  wo wir die mit diesem Wort gemeinte Gestaltqualität des Komplexes wiedererkennen. Dieses Beachten ist im einen wie im anderen Fall nicht mit dem  Dasein  - des Inhalts und seiner Merkmale, bzw. der Ähnlichkeit der betreffenden Inhalte - im Bewußtsein und für das Bewußtsein identisch. Wo es aber stattfindet, ist damit zugleich nach den unter Nr. 2 durchgeführten Betrachtungen die Entstehung des entsprechenden abstrakten Begriffs gegeben: hier also die des  Begriffs der Ähnlichkeit,  eventuell bereits einer "Ähnlichkeit in bestimmter Hinsicht":

Die Bildung dieses Begriffs kann hiernach bereits in einer sehr frühen Phase eintreten. Sie ist aber nicht Voraussetzung für den beschriebenen Prozeß der Abstraktion; weder auf dem Gebiet der einfachen noch auf dem der komplexen Inhalte.
Literatur - Hans Cornelius, Zur Theorie der Abstraktion, Zeitschrift für Psychologie und Physiologie der Sinnesorgane, Nr. 24, Leipzig 1900
    Anmerkungen
    1) Der von LIPPS gebrauchte Ausdruck "Unähnlichkeitsbewußtsein" enthält eine solche Negation, die mehr sagt als bloßes "Verschiedenheitsbewußtsein". Letzteres stünde in jedem Fall nicht nur im Widerspruch mit dem Ähnlichkeitsbewußtsein, sondern ist überall Voraussetzung des letzteren: denn damit irgendeine Vergleichsrelation zwischen zwei Inhalten für unser Bewußtsein bestehen kann, müssen diese zunächst für unser Bewußtsein  verschieden  sein. Ohne solche Verschiedenheit wären eben nicht  zwei  Inhalte gegen. Vgl. unten Nr. 3, c.
    2) LIPPS stellt in einem anderen Zusammenhang gelegentlich die Frage (diese Zeitschrift Nr. 1, Seite 263): "Was ist denn am Ende der Sinn eines Begriffes anderes, als der Inbegriff der Bedingungen, unter denen wir ihn anwenden?" Ich bin durchaus derselben Meinung, die LIPPS in dieser Frage zu erkennen gibt; die Anwendung auf den im Text bezeichneten Fall ergibt sich ohne weiteres.
    3) Es bedarf nicht der Erwähnung, daß für die in Rede stehenden Vorgänge das Gleiche gilt, was ich in meiner vorigen Abhandlung (diese Zeitschrift 22, Seite 106, Fußnote 3) über die für die Bedeutung der Worte maßgebenden Assoziationen gesagt habe:  ausdrückliche Unterscheidung  der Faktoren, die einen Vorgang konstituieren, ist im gegebenen Moment nirgends erforderlich.
    4) CORNELIUS, Psychologie, Seite 230f - Es ist vielleicht nicht überflüssig, darauf aufmerksam zu machen, daß mit jenen allgemeinen Begriffen "hoher und tiefer Lage" noch keineswegs die Unterscheidung von Ton schritten nach und und unten  innerhalb engerer Grenzen ihre Bestimmung findet. Ich führe hier eine Versuchsreihe an, die ich vor 2 ½ Jahren an meinen beiden ältesten Kindern (damals im Alter von 9 bzw. 8 Jahren) angestellt habe. Beide kannten den Begriff hoher und tiefer Töne und hatten täglich Gelegenheit Klavierspiel zu hören. - Es wurden ihnen sukzessive verschiedene Tonfolgen in verschiedenen Höhenlagen, teils gesungen, teils gepfiffen, teils am Klavier vorgespielt und die Frage gestellt, ob jedesmal der  zweite  Ton ebenso hoch oder höher oder tiefer sei als der erste. Die Tonfolgen waren reine Primen, kleine und große Sekunden, kleine und große Terzen nach aufwärts und nach abwärts gerichtet in regellosem Wechsel und von stets wechselnden Ausgangspunkten. Bei den Terzen (und gelegentlich zwischengeschobenen größeren Intervallschritten) wurden durchgängig richtige Urteile abgegeben, während bei großen Sekunden bereits etwa ein Drittel der Antworten falsch ausfielen und bei den kleinen Sekunden und den Primen die richtigen und falschen Antworten sich ungefähr die Waage hielten. Wurden die steigenden Tonschritte im diminuendo [leiser werdend - wp], die absteigenden im crescendo [lauter werdend - wp] vorgetragen, so vermehrten sich die falschen Antworten. - Ich will nicht unterlassen hinzuzufügen, daß die beiden Kinder heute - nach 1½ bzw. 2½ jährigem Klavierunterricht - vollkommen sichere Antworten auf obige Fragen geben.
    5) Nr. 1, c)
    6) Diese Zeitschrift 22, Über Gestaltqualitäten, Seite 115 - 116
    7) LIPPS, Zu den "Gestaltqualitäten", diese Zeitschrift 22, Seite 384
    8) LIPPS, Zu den Gestaltqualitäten, diese Zeitschrift 22, Seite 384
    9) Daß jeder engere Gebrauch des Ausdrucks, z. B. die Beschränkung desselben auf  Lust und Unlust  auf einem  Vorurteil  beruhe (LIPPS a. a. O.), möchte ich deshalb doch noch nicht zugeben.
    10) Während ich diese Zeilen schreibe, kommt mir SCHUMANNs Abhandlung "Beiträge zur Analyse der Gesichtswahrnehmungen I" zu, aus welcher ich (Seite 31) mit Vernügen ersehen, daß auch SCHUMANN die Existenz der Gestaltqualitäten als  Merkmale  von Komplexen als gesichert betrachtet. Daß sie als  konkrete  Vorstellungsinhalte nicht existieren, ist durchaus auch meine Meinung.
    11) CORNELIUS, Über Verschmelzung und Analyse, Vierteljahrsschrift für wissenschaftliche Philosophie, Bd. 16, Seite 413f
    12) Der im Text bezeichnete Unterschied ist der primitivste Fall des Gegensatzes, welchen JAMES zwischen der bloßen  Bekanntschaft  (aquaintance)  mit  einem Objekt und dem  Wissen  über ein Objekt" statuiert. (JAMES, Principles of Psychology I, Seite 222).